Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
293189.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
26.03.18, 12:00
Aktualisiert
11.04.18, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 02/0130/WP17
öffentlich
26.03.2018
FB 02
Breitband
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.04.2018
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der AAWW nimmt den Sachstandsbericht sowie die aktuellen Rahmenbedingungen zur Kenntnis und
unterstützt die Bestrebungen des Gigabit-Ausbaus bis 2025.
Vorlage FB 02/0130/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
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Breitband
Die Verwaltung möchte an dieser Stelle auf die Vorlagen bzw. Ausführungen zum Thema
Breitbandausbau folgender Sitzungen hinweisen:
- AAWW am 15.06.2016
TOP 6 Breitband
- AAWW am 28.06.2017
TOP 4 Breitband
- AAWW am 13.09.2017
TOP 5 Breitbandförderung; 5. Aufruf des BMVI/Bundesmittel 09/17
TOP 6 Breitbandanbindung Lemiers – Aktueller Sachstand
Hintergrund
Aachens Stärke als Wissenschafts- und Technologiestandort ist eng mit den Herausforderungen des
digitalen Wandels und seiner Infrastruktur verbunden. Laut Breitband.NRW belegt die Stadt Aachen
mit einer 96,2%tigen Breitbandversorgung (>= 50 Mbit/s / Stand: 2016) in Nordrhein Westfalen derzeit
noch einen der vorderen Plätze. Die Anforderungen werden jedoch weiter steigen, der Datentransport
wird sich exponentiell und mit dynamischen Zuwächsen fortentwickeln. Deshalb kommt es bereits
heute darauf an, die Grundlage für eine richtungsweisende und an den künftigen Bedarf einer smarten
Stadt ausgerichtete Versorgung bzw. Infrastruktur zu schaffen.
Dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB 02) wurde im Jahr 2016 die Koordination
des Breitbandausbaus in Aachen übertragen. Hierzu wurden anschließend erfolgreich Fördermittel zur
Finanzierung dieser Aufgabe eingeworben. Neben der Einrichtung einer Breitbandkoordinationsstelle
mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren, welche seit 01.02.2017 eingerichtet - jedoch derzeit
vakant - ist, konnten zusätzlich 50.000,- € für Planungs- und Beratungsleistungen eingeworben
werden. Durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen (Beratungsfolge: 13.09.2017 im Ausschuss für
Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und anschließend im Rat der Stadt Aachen am 20.09.2017)
wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Förderantrags im Rahmen des fünften Förderaufrufs
zum Bundesförderprogramm Breitband beauftragt. Gleichzeitig wurde beschlossen die notwendigen
Eigenanteile (insgesamt 830.000,- €) in den kommenden Haushaltsjahren (angepasst an einen
möglichen Förderzeitraum 2018, 2019 & 2020) zur Verfügung zu stellen, um im Sinne einer
Gigabitstrategie die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.
Mit vorläufigem Bescheid vom 19.12.2017 wurde seitens des BMVI die Mittelzuteilung für die Stadt
Aachen, in Höhe von 4.144.887,- €, erfolgreich bestätigt. Das Land NRW hat anschließend ihre KoFinanzierung in Höhe von 3.315.910,- €
bestätigt. Durch die Mittelzuteilungen wird FB02 einen
100Mbit/s symmetrischen Ausbau der unterversorgten Gebiete forcieren, welcher heute nur durch
einen Glasfaserausbau zu realisieren ist. Im Sinne einer Gigabitstrategie für die Stadt Aachen ist
dieser Ausbau für die Breitbandversorgung mittels Glasfaser für die Stadt Aachen ein wichtiger Schritt.
Durch den Ausbau wird die Glasfaser bis in die geografischen Randbereiche der Stadt Aachen
geführt. Hierdurch wird es in Zukunft einfacher, Adressen die an diesen Glasfaserstrecken angrenzen,
an diese anzuschließen und damit die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.
In der konkreten Umsetzung der Maßnahme sind ca. 106 km Tiefbauarbeiten vorgesehen. Dabei
werden ca. 317 km Glasfaser und ca. 106 km Leerrohre neu geschaffen. Nach Ende der Maßnahme
werden 1.038 Haushalte und 40 Unternehmen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s versorgt,
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Ausdruck vom: 29.03.2018
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wobei die Glasfaser bis in die Häuser verlaufen soll. Mehr als 80 % der angegebenen Anschlüsse im
Projektgebiet sollen nach Ende der Baumaßnahme mit 100 Mbit/s oder mehr versorgt werden.
Von der Bewilligung zum Ausbau
Vor
Umsetzung
der
o.g.
Fördermaßnahmen
bzw.
Vergabe
an
einen
TK-Anbieter
sind
verwaltungsseitig zunächst folgende weiteren Maßnahmen zu initiieren:
-
Erarbeitung einer Bewertungsmatrix (Voraussetzung für das Vergabeverfahren) unter
Berücksichtigung technischer, juristischer, planerischer und strategischer Ausrichtungen der
Stadt Aachen
-
Veröffentlichung
-
Teilnahmewettbewerb
-
Verhandlungsverfahren
-
Entscheidung für Bieter & formaler Vergabevermerk
Hierzu wurde seitens der Verwaltung ursprünglich ein Zeitraum von ca. 6 Monaten, unter der
Maßgabe einer besetzten Vollzeitstelle Breitbandkoordinator und unter Mitwirkung der Fachbereiche B
03, FB 30 und FB 61 einkalkuliert. Erst nach formellem Abschluss der Vergabe und Mitteilung des
konkreten Finanzierungsbedarfs inkl. Meilensteinplanung wird das BMVI einen endgültigen Bescheid
erteilen.
Neben der Problematik einer unbesetzten Breitbandkoordinationsstelle wurden auf dem im Februar
2018
ausgerichteten
fünften
Landes-Breitbanddialog
folgende
Herausforderungen
der
‘Förderkommunen‘ durch Breitband.NRW aufgenommen:
-
Nachträgliche Ausbaumeldungen der TK Anbieter führen zur Reduzierung des Ausbauziels
(Förderschädlich)
-
Nachforderungen des Projektträgers, inkl. Laufzeitverkürzung
-
Hoher Verwaltungsaufwand (personell / finanziell)
-
Berücksichtigung umfassender Nebenbestimmungen
-
Knappe Tiefbaukapazitäten und steigende Tiefbaupreise
-
Vorfinanzierung durch Kommunen und verzögerte Fördermittelauschüttung
Auf Grund des hohen Aufwands und Vakanz der Stelle der Breitbandkoordination, bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der limitierten und zeitlich befristeten Fördergelder, wird eine zeitnahe und schnelle
Umsetzung des Breitbandausbaus deutlich erschwert.
Eine solide Breitband-Infrastruktur ist allerdings absolute Grundvoraussetzung und die Basis eines
digitalen Ökosystems. Für die Bereitstellung von 5G in der Fläche sind Glasfaseranschlüsse ebenfalls
erforderlich. Insofern wird auf die Ausführungen zum TOP ‘Stadt Aachen beteiligt sich an 5GWettbewerb‘ verwiesen. Denn 5G Netze sind Glasfasernetze und überbrücken die Luftschnittstelle
lediglich in kurzer Distanz. Eine Anbindung der Zellen über Kupfer- oder Richtfunktechnologien führt
zwangsläufig zu Qualitätseinbußen. Der konsequente Breitbandausbau ist somit Voraussetzung für
weitere Initiativen im digitalen Kontext.
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Ausdruck vom: 29.03.2018
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Abschließend werden nochmals die definierten Ziele und die bisher akquirierten Fördergelder
zusammenfassend dargestellt:
Definierte Bandbreitenziele
kurzfristig:
Bis 2018 fast flächendeckende Versorgung mit 50MBit/s
mittelfristig:
Symmetrische Bandbreiten mit dem Fokus auf Geschäftskunden,
Schulen, öffentliche Einrichtungen und wissenschaftliche
Sondergebiete
langfristig:
Bis 2025 Bandbreiten, die Gigabit auf der dafür geeigneten
zukunftsfähigen Infrastruktur ermöglichen
Überblick Fördermittel Breitbandausbau in Aachen
Landesförderrichtlinie der sog. ‘Enabling Maßnahmen‘
-
150.000 € über drei Jahre zum Einsatz von Breitbandkoordinatoren und/oder Erstellung von
NGA-Entwicklungskonzepten
-
Restlaufzeit bis 31.01.2020
-
Stelle derzeit nicht besetzt
Richtlinie ‘Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
-
Beratungsleistungen bis max. 50.000 €
-
Restlaufzeit bis 31.05.2018
-
Gelder zu 95 % verbraucht
5. Aufruf des BMVI zur Breitbandförderung / inkl. Ko-Finanzierung durch das Land NordrheinWestfalen
-
Bundesförderung in Höhe von 4.144.887,- € (vorläufiger Bescheid liegt vor / Mittel bis 2020)
-
vorgesehene Landesförderung 3.315.910,- € (LOI liegt vor / Mittel bis 2020)
-
Eigenanteil Stadt Aachen ca. 828.978,- € (Mittel bis 2020)
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