Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
293172.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
26.03.18, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0925/WP17
öffentlich
35024-2018
26.03.2018
Dez. III / FB 61/200
Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich
Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße im
Stadtbezirk Aachen-Mitte
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.04.2018
26.04.2018
16.05.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22,
Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16
Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für
den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22,
Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16
Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte
Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück
Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8
im Stadtbezirk Aachen- Mitte.
Vorlage FB 61/0925/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
In seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung
durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (A 250) gefasst. Er umfasst den gesamten Bereich zwischen
Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße, Büchel und Nikolausstraße. Die
Programmberatung erfolgte am 18.05.2017 im Planungsausschuss und am 21.06.2017 in der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 03.07.2017
bis zum 14.07.2017 durchgeführt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, aufzuwerten und zu einem
vollwertigen Teil der Innenstadt zu entwickeln. Neben der Aufwertung und städtebaulichen
Neuordnung des gesamten Quartiers durch Schaffung einer kerngebietstypischen Nutzungsmischung
mit einem hohen Anteil an Wohnungen soll die Prostitutionsnutzung gesteuert werden. Die
Prostitutionsnutzung soll auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße beschränkt werden. Hier ist eine
Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten
Laufhauses erreicht werden soll. Im westlichen Teil der Antoniusstraße, im Bereich Eckgrundstück
Nikolausstraße / Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8
sollen sich keine Bordellbetriebe ansiedeln bzw. verfestigen und Maßnahmen durchgeführt werden,
die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben.
Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Rechtsstand für Ablehnungen von künftigen
Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen, die den Zielen des Bebauungsplanes entgegen stehen, erreicht
hat, soll zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren eine Veränderungssperre für den westlichen Teil der
Antoniusstraße beschlossen werden. Mit dieser Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass
die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten Ziele durch neue
Genehmigungen nicht wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
2.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der Zeitschiene für das Bebauungsplanverfahren den Erlass
einer Veränderungssperre.
Anlage/n:
1.
Satzungstext
2.
Geltungsbereich
Vorlage FB 61/0925/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/2
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße
Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in
seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet, für das der Planungsausschuss der Stadt am
05.12.2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, wird eine Veränderungssperre
beschlossen. Dieses Gebiet umfasst folgende Grundstücke: vom Eckgrundstück Nikolausstraße/
Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8. Die Grenzen
des Geltungsbereiches sind in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Der Plan ist Bestandteil
dieser Satzung.
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden.
§3
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre
eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§4
Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der
Veränderungssperre nicht berührt.
§5
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bestandteil der Satzung über eine Veränderungssperre
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich
Nikolausstraße, Antoniusstraße und Mefferdatisstraße