Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
286963.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
01.02.18, 12:00
Aktualisiert
21.03.18, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0876/WP17
öffentlich
01.02.2018
Dez. III / FB 61/300
"Vennbahnstraße wird Fahrradstraße"
Antrag der Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom
31.08.2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.04.2018
09.05.2018
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, die Verwaltung mit der weiteren Planung zur
Einrichtung einer Fahrradstraße in der Vennbahnstraße zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung zur Einrichtung einer Fahrradstraße
in der Vennbahnstraße.
Vorlage FB 61/0876/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Anlass
Die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster /Walheim beantragte im
August 2016, die Vennbahnstraße im Bereich des Bahnhofs aufgrund des steigenden Radverkehrsaufkommens auf der Vennbahn zur Fahrradstraße umzuwidmen. Sie schlagen weiterhin vor - im Vorgriff auf den Ausbau der Schleidener Straße und der geplanten Querungsstelle am Bahnübergang
für die Nutzer des Vennbahnweges – den Verzicht auf die Durchfahrtmöglichkeit von Kraftfahrzeugen
zur Schleidener Straße zu untersuchen.
2.
Heutige Situation
Die Vennbahnstraße verläuft zwischen Schleidener Straße und der Straße „Auf der Kier“. Sie ist als
eine Sackgasse zwischen Haus Nr. 21 und Haus Nr. 7 ausgeschildert und hier in beiden Richtungen
befahrbar. Eine Durchfahrt zur Straße „Auf der Kier“ ist nicht möglich. Aus Richtung „Auf der Kier“
existiert bis Haus Nr. 7 eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.
Die Vennbahnstraße ist ein Teilstück der seit 2014 ausgeschilderten, 125 km langen Vennbahnroute
nach Luxemburg. Nach vollständiger Inbetriebnahme der Vennbahn 2014 und der Zertifizierung als
ADFC - Qualitätsradroute mit 4 Sternen“ hat die Attraktivität und Benutzung des Weges deutlich zugenommen.
Fahrradstraße
Um eine Fahrradstraße einzurichten, gibt es nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV StVo) folgende Vorgaben:
Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart oder dies ist alsbald zu erwarten.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der
Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung
entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden.
Die Beschilderung mit Verkehrszeichen Zeichen 244.1( Fahrradstraße) ggf. mit
Zusatzzeichen Kfz oder Anlieger frei
Entlang der Vennbahn gibt es bereits eine Fahrradstraße, die Karl-Kuck-Straße in Brand zwischen
Brander Bahnhof und Trierer Straße. Sie ist für den Kfz-Verkehr freigegeben.
Verkehrsmengen
Um die Voraussetzungen zur Anordnung einer Fahrradstraße nach StVO mit Zeichen 244.1 zu prüfen, wurde zunächst eine neue Verkehrszählung durchgeführt, da die letzte aus dem Jahr 1988 war.
Im Sommer 2017 wurde an 2 unterschiedlichen Tagen Verkehrszählungen in der Vennbahnstraße in
dem Zeitraum von 7 – 19 Uhr durchgeführt. Es wurden auf dem Teilstück mit Beidrichtungsverkehr
folgende Verkehrsmengen gezählt:
Vorlage FB 61/0876/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
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Donnerstag, 13.07.2017: Gesamtzahl aller Fahrzeuge inklusive Räder : 976, davon Fahrräder
648 (ca. 67% Radverkehrsanteil)
Sonntag, 16.07.2017: Gesamtzahl der Fahrzeuge inklusive Räder: 1.181, davon 1011
Fahrräder (ca. 90 % Radverkehrsanteil)
Der Radverkehr ist hier die vorherrschende Verkehrsart, so dass hier eine Ausweisung als Fahrradstraße möglich und sinnvoll ist.
Weitere Vorgehensweise
Die Stadt Aachen entwickelt derzeit die Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen in Aachen im Rahmen des Vorrang – Routen- Netzes, mit dessen Bearbeitung sie im April 2017 beauftragt wurde. Der
Einsatz des verkehrsrechtlichen Instruments der Fahrradstraße erscheint insbesondere hinsichtlich
der Kosten- und Flächeneffizienz als sinnvolles Element. Eindeutige Kennzeichnung ggf. durch Markierungen und bauliche Gestaltung sind erforderlich.
Da es in der Vennbahnstraße darüber hinaus durch die ungeordnete Parksituation keine eigenen
Flächen für Fußgänger gibt, ist es sinnvoll, eine neue Querschnittsaufteilung für den gesamten
Straßenraum zu erarbeiten, in der die Gestaltung und Anordnung als Fahrradstraße integriert werden
kann. Auch die geplante Änderung der Einmündungssituation an der Schleidener Straße (mit
umgekehrter Einbahnstraße wegen der Schrankenanlage) muss bei der anstehenden Planung in der
Vennbahnstraße berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird hierzu eine Planung erstellen, die alle Teilaspekte berücksichtigt.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der GRÜNE – Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 31.08.2016
Vorlage FB 61/0876/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
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