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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
291632.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.04.18, 13:15
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0908/WP17 öffentlich 12.03.2018 Dez. III / FB 61/400 Ausweisung der Hartmannstraße, der Elisabethstraße und des Friedrich-Wilhelm-Platzes zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 11.04.2018 12.04.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Mobilitätsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen. Vorlage FB 61/0908/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.03.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1, Kostenart 78530000 Investive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 20.000 20.000 60.000 60.000 0 0 Ergebnis 20.000 20.000 60.000 60.000 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 4-120102-970-4, Kostenart 52560000 konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 2019 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 20.000 20.000 60.000 60.000 0 0 Ergebnis 20.000 20.000 60.000 60.000 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0908/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.03.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Sachstandsbericht: Gem. § 45 Absatz 1c) StVO ordnet die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an. Die Zonen Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes – und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (VZ 306) erstrecken. Gem. § 45 Absatz 1d) StVO können in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion sogenannte verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche mit einer Zonengeschwindigkeit von weniger als 30 km/h angeordnet werden. Die sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche sind als Ergänzung zur Tempo 30-Zone in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden und unterliegen somit den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie die Tempo 30-Zone. Im Gegensatz zu verkehrsberuhigten Bereichen, in denen Schrittgeschwindigkeit und ein niveaugleicher Ausbau zwingend vorgeschrieben sind, besteht bei den sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen hinsichtlich des Ausbaus im Separationsprinzip kein Veränderungsbedarf. Die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und der Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße wurden in der Vergangenheit als Tempo-30 Zonen ausgewiesen. Aufgrund des angrenzenden Elisengartens, der ortsansässigen Gastronomie und des örtlichen Einzelhandels herrscht ein hohes Fußgängeraufkommen. Die Aufenthaltsfunktion hat in diesem Bereich stetig an Bedeutung gewonnen, der motorisierte Verkehr spielt eindeutig eine untergeordnete Rolle. Insofern sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches gegeben. Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ermöglicht es entsprechend der Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen den Gastonomen, Tische und Stühle auch auf einem durch eine Fahrbahn von dem Betrieb getrennten Straßenteil aufzustellen Es ist erklärter Wille der Verwaltung, die Gastronomie zu stärken und alle Möglichkeiten unter Einhaltung der notwendigen Restgehwegbreiten und der Sicherstellung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auszuschöpfen. Kosten und Finanzierung: Für die Beschilderung ist mit Gesamtkosten von ca. 700,00 € zu rechnen. Unter PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1/ 4-120102-970-4 "Beschilderung -J-" sind jährliche Mittel in Höhe von 20.000 € eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt möglichst zeitnah. Anlage/n: a) Beschilderungsplan Vorlage FB 61/0908/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.03.2018 Seite: 3/3 z lat -P elm W ilh h- ric ied Fr