Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
291632.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.04.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0908/WP17
öffentlich
12.03.2018
Dez. III / FB 61/400
Ausweisung der Hartmannstraße, der Elisabethstraße und des
Friedrich-Wilhelm-Platzes zwischen Kapuzinergraben und
Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.04.2018
12.04.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am
18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße
und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als
verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
auszuweisen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur
Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz
zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.
Vorlage FB 61/0908/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1, Kostenart 78530000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
20.000
20.000
60.000
60.000
0
0
Ergebnis
20.000
20.000
60.000
60.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-970-4, Kostenart 52560000
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
20.000
20.000
60.000
60.000
0
0
Ergebnis
20.000
20.000
60.000
60.000
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0908/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Sachstandsbericht:
Gem. § 45 Absatz 1c) StVO ordnet die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften,
insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie
hohem Querungsbedarf Tempo 30-Zonen an.
Die Zonen Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes –
und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (VZ 306) erstrecken.
Gem. § 45 Absatz 1d) StVO können in zentralen städtischen Bereichen mit hohem
Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion sogenannte verkehrsberuhigte
Geschäftsbereiche mit einer Zonengeschwindigkeit von weniger als 30 km/h angeordnet werden.
Die sogenannten verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche sind als Ergänzung zur Tempo 30-Zone in
die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden und unterliegen somit den gleichen gesetzlichen
Voraussetzungen wie die Tempo 30-Zone.
Im Gegensatz zu verkehrsberuhigten Bereichen, in denen Schrittgeschwindigkeit und ein
niveaugleicher Ausbau zwingend vorgeschrieben sind, besteht bei den sogenannten
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen hinsichtlich des Ausbaus im Separationsprinzip kein
Veränderungsbedarf.
Die Hartmannstraße, die Elisabethstraße und der Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben
und Elisabethstraße wurden in der Vergangenheit als Tempo-30 Zonen ausgewiesen. Aufgrund des
angrenzenden Elisengartens, der ortsansässigen Gastronomie und des örtlichen Einzelhandels
herrscht ein hohes Fußgängeraufkommen. Die Aufenthaltsfunktion hat in diesem Bereich stetig an
Bedeutung gewonnen, der motorisierte Verkehr spielt eindeutig eine untergeordnete Rolle. Insofern
sind die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches gegeben.
Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches ermöglicht es entsprechend der
Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen den Gastonomen, Tische und Stühle auch auf einem durch eine Fahrbahn von
dem Betrieb getrennten Straßenteil aufzustellen
Es ist erklärter Wille der Verwaltung, die Gastronomie zu stärken und alle Möglichkeiten unter
Einhaltung der notwendigen Restgehwegbreiten und der Sicherstellung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer auszuschöpfen.
Kosten und Finanzierung:
Für die Beschilderung ist mit Gesamtkosten von ca. 700,00 € zu rechnen.
Unter PSP-Element 5-120102-900-07900-300-1/ 4-120102-970-4 "Beschilderung -J-" sind jährliche
Mittel in Höhe von 20.000 € eingeplant. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt möglichst zeitnah.
Anlage/n:
a)
Beschilderungsplan
Vorlage FB 61/0908/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 3/3
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