Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
290325.pdf
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146 kB
Erstellt
02.03.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0465/WP17
öffentlich
02.03.2018
FB 45/100.010
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Schulausschusses (SchA/24/WP.17) vom 22.02.2018 (öffentlicher
Teil)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.03.2018
Schulausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
22.02.2018 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 45/0465/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
5. März 2018
Sitzungstermin:
Donnerstag, 22.02.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
19:25 Uhr
Ort, Raum:
Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen
Anwesende:
Ratsfrau Maria Keller
anwesend
Ratsfrau Ulla Griepentrog
anwesend
Ratsherr Holger Brantin
anwesend
Herr Daniel Casper
Vertretung für: Ratsfrau Nathalie
Hüllenkremer
Herr Matthias Fischer
Vertretung für: Ratsherr Georg
Biesing
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
anwesend
Ratsherr Bernd Krott
anwesend
Ratsfrau Claudia Plum
Vertretung für: Ratsherr Hans Müller
Ratsherr Jakob von Thenen
Vertretung für: Ratsherr Peter
Tillmanns
Herr Stefan Auler
SchA/24/WP.17
anwesend
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 1/17
Herr Uli Balthasar
anwesend
Herr Said Giancoli
anwesend
Frau Pola Heider
Vertretung für: Herrn Johannes Rohé
Frau Ute Ketteniß
Vertretung für: Frau Gretel Opitz
Herr Stefan Menzel
anwesend
Frau Andrea Orthen
anwesend
Herr Michael Sahm
anwesend
Herr Dietmar Landscheidt
anwesend
Frau Paola Blume
anwesend
Abwesende:
Ratsherr Georg Biesing
entschuldigt
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
entschuldigt
Ratsherr Hans Müller
entschuldigt
Ratsherr Peter Tillmanns
entschuldigt
Frau Gretel Opitz
entschuldigt
Herr Johannes Rohé
entschuldigt
Frau Elisabeth Tillessen
entschuldigt
Herr Olaf Windeln
entschuldigt
von der Verwaltung:
Name
Org.
Name
Org.
Herr Brötz
FB 45, FB-Ltg.
Herr Lennartz
E 26
Herr Büttgens
FB 13
Herr Mathar
FB 45/400
Frau Drews
FB 45/300
Frau Olbertz
FB 45/100
Herr Gürtler
FB 13
Herr Schmidt
E 26
Frau Holler
E 26
Frau Schwier
Dez. IV, Beigeordnete
Herr Kaldenbach
FB 45/100
Herr Sturm
FB 45/400
Frau Langfort-Riepe
FB 45/400
Herr Wolff
FB 37
Herr Larosch
B 03
als Schriftführerin:
Frau Kuchenbecker
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 2/17
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses
(SchA/23/WP.17) vom 07.12.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0456/WP17
3
Kommunalinvestionsförderungsgesetz Kapitel 2, hier: vorgesehene Maßnahmen
Vorlage: B 03/0104/WP17
4
Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier: Bauzeitenplan und Umfang
Vorlage: FB 45/0442/WP17
5
Nutzung des ehemaligen Studienseminargebäudes Malmedyerstraße 7 „Haus am See“
durch das Einhard-Gymnasium
Vorlage: FB 45/0460/WP17
6
Sachstandsbericht Medienkonzepte der Aachener Schulen
Vorlage: FB 45/0459/WP17
7
Schulschließung bei Unwetterereignissen
8
Quartalsberichterstattung: Programm „Gute Schule 2020“
Vorlage: FB 45/0462/WP17
9
Mitteilungen der Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses
(SchA/23/WP.17) vom 07.12.2017 (nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 45/0457/WP17
3
Mitteilungen der Verwaltung:
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 3/17
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die
anwesende Presse. Es gibt keine Anträge zur Tagesordnung.
Frau Pola Heider wird als neues vertretendes Mitglied für die GRÜNE Fraktion vereidigt. Frau Keller
wünscht ihr für die künftige Zusammenarbeit alles Gute.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/23/WP.17)
vom 07.12.2017 (öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 45/0456/WP17
Es gibt keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom
07.12.2017 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: 2
einstimmig
zu 3
Kommunalinvestionsförderungsgesetz Kapitel 2, hier: vorgesehene Maßnahmen
Vorlage: B 03/0104/WP17
Herr Brantin ist der Meinung, dass die privaten Schulträger ebenfalls eine gute pädagogische Arbeit
leisten und daher auch von Fördermitteln profitieren sollten. Jedoch würde seit längerem der dringend
notwendige Sanierungsbedarf der beiden städtischen Schulen Inda Gymnasium und Schulzentrum
Laurensberg bekannt sein, sodass diese Schulen zunächst prioritär von den Fördermitteln profitieren
sollten. Dort sei aufgrund des Sanierungsstaus teilweise der Schulbetrieb eingeschränkt. Herr Brantin
verliest einen Beschlussvorschlag der Großen Koalition, welcher den Ausschussmitgliedern vorgelegt
wurde. Er spricht sich dafür aus, zunächst das Inda Gymnasium und das Schulzentrum Laurensberg zu
sanieren. Sollten nicht die gesamten Fördermittel hierfür benötigt werden, könnten selbstverständlich
auch die privaten Schulträger davon profitieren.
Frau Griepentrog ist ebenfalls der Meinung, dass zunächst das Inda Gymnasium und das Schulzentrum
Laurensberg mit den Geldern aus dem zweiten Kapitel saniert werden sollten. Jedoch plädiert sie dafür,
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 4/17
die Verwendung von weiteren Geldern erneut zu prüfen, ohne bereits jetzt eine konkrete Festlegung
vorzunehmen. Auch sollten dann wieder andere Schulen, die jetzt noch keine Anträge gestellt hätten,
gegebenenfalls mit einbezogen werden.
Herr Fischer schätzt ebenfalls die Arbeit der Ersatzschulen, befürworte aber zunächst auch im Hinblick
auf die knappen Haushaltsmittel die städtischen Schulen bei der Verteilung der Fördermittel vorrangig zu
berücksichtigen.
Herr Krott hebt hervor, dass der Beschlussvorschlag der Großen Koalition eine erneute Prüfung der
Mittelvergabe vorsieht und keine Festlegung auf bestimmte Schulen oder Träger darstelle.
Frau Griepentrog schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass neben den
Anträgen der privaten Schulträger auch die Belange etwaiger anderer Schulen berücksichtigt würden.
Herr Sahm schließt sich dem Vorschlag von Frau Griepentrog an. Er erkundigt sich danach, ob eventuell
auftretende Finanzierungslücken, welche die Stadt Aachen mit eigenen Haushaltsmitteln decken müsste,
über zukünftige Förderprogramme rückwirkend gedeckt würden. Darüber hinaus möchte er wissen, wie
hoch die Betriebskosteneinsparungen sein werden, wenn das Inda-Gymnasium gemäß dem AachenStandard saniert sei.
Herr Larosch, Leiter des städtischen Fachbereichs Bauverwaltung, erläutert, dass analog zu den Geldern
des ersten Kapitels KInvFöG die Auszahlung der Fördermittel nur erfolge, wenn durch Ratsbeschluss
konkrete Projekte benannt würden. Sollten diese Mittel nicht vollumfänglich verwendet werden, wäre ein
erneuter Ratsbeschluss nötig, in welchem über die Verwendung der Mittel entschieden werde. Sollten die
Fördermittel nicht ausreichen, müsse der restliche Betrag aus städtischen Haushaltsmitteln oder durch
andere Fördergelder aufgefangen werden.
Herr Lennartz, Leiter der Abteilung Hochbau des Gebäudemanagements, ergänzt auf wiederholte
Nachfrage von Herrn Sahm, dass durch die Tatsache, dass am Inda Gymnasium die Fassade vollständig
erneuert werde, der Aachen-Standard erfüllt werden könne. Am Schulzentrum könne dies nicht
gewährleistet werden, da dort lediglich eine Aufwertung der Fassade vorgenommen werde. Einen
genauen Betrag zur Höhe der Betriebskosteneinsparungen könne er zum jetzigen Zeitpunkt allerdings
nicht benennen.
Herr Brantin ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass er sich im Vorfeld eine Nachbesserung des
St. Ursula Gymnasiums wünsche, da der Antrag seiner Meinung nach inhaltlich zu unbestimmt formuliert
sei.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
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Es wird über den von der CDU- und SPD-Fraktion vorgelegten geänderten und um den Passus „etwaiger
anderer Schulen“ ergänzten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend
notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden.
Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen um neben der zeitnahen
Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten
sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll
umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der
freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 4
Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier: Bauzeitenplan und Umfang
Vorlage: FB 45/0442/WP17
Herr Lennartz stellt das Projekt anhand einer Präsentation vor. Er betont, dass bei dieser sehr komplexen
Maßnahme ein hohes Engagement von allen Beteiligten notwendig sei. Die Schule habe hier eine große
Bereitschaft gezeigt, man befinde sich daher auf einem guten Weg.
Herr Krott unterstreicht, dass es sich bei der Maßnahme um eine enorme baulogistische und
schulorganisatorische Herausforderung handele und er sei froh, dass die Schule so früh in die Planungen
einbezogen worden sei. Daher sei ein Beschluss heute elementar wichtig, um das von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehen einzuleiten.
Herr Fischer findet die Planung sehr überzeugend. Er erkundigt sich danach, ob die Aula in der Zeit der
Sanierung gesperrt werde. Dadurch, dass die Aula für die Stadt Aachen eine wichtige kulturelle Funktion
erfülle, würde eine Sperrung die Möglichkeiten deutlich einschränken.
Herr Lennartz bestätigt, dass die Aula in Abstimmung mit der Schulleitung voraussichtlich mit Beginn der
Maßnahme aus der Nutzung genommen werde. Die konkreten Zeiträume seien noch nicht abschließend
festgelegt. Nachträglich wurde von E 26 mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand die Aula während der
Unterrichtszeit weiter genutzt werden könne. Eine Nutzung in den Ferienzeiten müsse ab dem letzten
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
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Schultag bis zum letzten Ferientag angesichts der dann stattfindenden Arbeiten mit massiven
Belästigungen ausgeschlossen werden. Dieser Umstand würde in diesem Jahr wegen vorgezogener
Arbeiten bereits zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien eintreten, ausgenommen sei hierbei der Tag
der Abiturfeier.
Unter Bezugnahme auf die Formulierung unter Kapitel vier der Vorlage, dass „alle intern Handelnden und
externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken“ müssten, erkundigt sich Herr Sahm nach
einem alternativen Vorgehen, sollten die positiven Annahmen hinsichtlich der Umsetzung und des
Zeitplans nicht eintreten.
Herr Lennartz erwidert, dass derzeit kein Plan B möglich sei. Bei der Komplexität der Maßnahme seien
die Risiken nicht abzuschätzen und eine komplette Auslagerung der Schule zu einem anderen Standort
nicht umsetzbar. Die Fassadensanierung am Couven-Gymnasium habe beispielsweise auch mehrere
Jahre gedauert, da hier ebenfalls in Abschnitten vorgegangen worden sei. Sollte es am EinhardGymnasium zu Verzögerungen kommen, werde der Zeitplan entsprechend angepasst. Das Risiko einer
möglichen zeitlichen Verzögerung sei ihm bewusst.
Herr Brötz formuliert einen Beschlussvorschlag. Dieser habe in Abhängigkeit der politischen Debatte zur
Beschlussfassung zu TOP 3 erst in der heutigen Sitzung gefasst werden können.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Schulgebäudes – ohne den
Aulatrakt sowie den Fensteraustausch und die Sanierung der Vorhangfassade des Kunst- und
Musikbereichs – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 5,9 Mio. Euro
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 5
Nutzung des ehemaligen Studienseminargebäudes Malmedyerstraße 7 „Haus am See“
durch das Einhard-Gymnasium
Vorlage: FB 45/0460/WP17
Herr Brötz merkt im Vorfeld der Diskussion an, dass im Titel der Vorlage die korrekte Hausnummer 61-63
laute. Zudem werde der Planungsausschuss erst am 22.03.2018 ebenfalls mit Entscheidungskompetenz
beteiligt.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
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Herr Krott legt dar, dass die Große Koalition mit den Ausführungen der Verwaltung einverstanden sei. Im
Hinblick auf die zu erwartenden schulpolitischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen sei die Nutzung
des Hauses am See durch das Einhard-Gymnasium gegebenenfalls auch langfristig einzukalkulieren. Er
könne jedoch auch die Bedenken der VHS nachvollziehen, da diese bisher ein Hauptnutzer des
Gebäudes gewesen sei und daher nun eine dauerhafte Lösung einfordert. Der Beschlussvorschlag sei
dahingehend zu ergänzen, dass der BA Theater/VHS eine dauerhafte Lösung für die räumliche Situation
der VHS erarbeiten solle.
Frau Griepentrog schließt sich den Ausführungen von Herrn Krott weitestgehend an. Sie sehe es jedoch
problematisch, wenn die in der Vorlage behandelte Auslagerung mit der übergeordneten Thematik der
Schulentwicklungsplanung verknüpft werden würde. Hier habe die Stadt Aachen eine
Gesamtverantwortung allen Gymnasien gegenüber, welche sich mit der Herausforderung der Umstellung
von G 8 auf G 9 konfrontiert sähen. Daher sollte die Verwendung der Räumlichkeiten nach Beendigung
der Sanierungsmaßnahme wieder geprüft werden.
Herr Fischer ist der Meinung, dass die Räumlichkeiten auch nach der Maßnahme dem EinhardGymnasium zur Verfügung gestellt werden sollten, da ein zusätzlicher Raumbedarf bereits jetzt absehbar
sei. Den BA Theater/VHS sehe er hier nicht in der Verpflichtung.
Frau Schwier ergänzt, dass nicht der BA Theater/VHS, sondern vielmehr die Verwaltung eine Lösung für
die VHS finden müsse.
Herr Brötz erläutert, dass in der Kommunikation mit der Schulleitung des Einhard-Gymnasiums immer
davon ausgegangen worden sei, dass die Nutzung des Hauses am See zunächst nur vorübergehend
während der Baumaßnahme vorgesehen sei. Die weitere Verwendung der Räumlichkeiten müsse sich an
den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung orientieren. Diese seien jedoch bisher nicht abzusehen
und würden über diese Vorlage nicht präjudiziert.
Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Abdeckung des aktuellen Raumbedarfs dem Einhard-Gymnasium für die Dauer der
Hüllsanierung die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ für den Schulbetrieb zur Verfügung zu
stellen.
Er empfiehlt der Verwaltung eine dauerhafte Lösung für die räumliche Situation der VHS zu erarbeiten.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 8/17
Er empfiehlt dem Planungsausschuss sich den Beschlüssen anzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 6
Sachstandsbericht Medienkonzepte der Aachener Schulen
Vorlage: FB 45/0459/WP17
Frau Langfort-Riepe, Leiterin des städtischen Medienzentrums, dankt dem Ausschuss für die Einladung
und das große Interesse an den Medienkonzepten. Sie stellt den wesentlichen Inhalt der Vorlage anhand
einer Präsentation vor.
Auf Nachfrage von Frau Blume ergänzt sie, dass auch der klassische Frontalunterricht mit Medien
unterstützt werden könne. Hier biete sich zum Beispiel der Einsatz von interaktiven Tafeln an. Der Vorteil
von mobilen Endgeräten sei eine individuellere Schüleraktivierung.
Frau Griepentrog dankt Frau Langfort-Riepe für den Vortrag und die geleistete Arbeit des
Medienzentrums. Sie plädiere für einen Erfahrungsaustausch mit den Schulen, welche bereits erfolgreich
ein Konzept erarbeitet hätten wie beispielsweise das Couven-Gymnasium oder auch das städtische
Gymnasium in Würselen. Diese sollten offensiver benannt werden, sodass auch andere Schulen von den
Erfahrungen profitieren könnten. Des Weiteren möchte sie wissen, wann die Erstellung eines
Medienkonzeptes als abgeschlossen gelte und hiervon abhängige Förderungen ausgeschüttet würden.
Zudem sehe sie die Schwierigkeit, die Implementierung von Medien in den Unterricht zu planen ohne die
Nutzung bereits im Vorfeld erproben zu können. Sie schlägt zudem vor, durch den Ausschuss eine
Prioritätenliste zugunsten der weiterführenden Schulen zu erstellen. Dadurch könne auch das
Medienzentrum entlastet werden, da schließlich nicht alle Bereiche gleichzeitig mit Medien ausgestattet
werden könnten.
Frau Langfort-Riepe erläutert, dass jede Schule sehr individuell sei und daher auch die Medienkonzepte
sehr unterschiedlich aussehen würden. Daher könne ein Abgleich lediglich bei organisatorischen
Eckpunkten hilfreich sein, jedoch nicht bei der inhaltlichen Ausgestaltung. Darüber hinaus erklärt sie,
dass ein Medienkonzept nie abgeschlossen sei, da es stetig fortgeschrieben werden müsse. Anhand
eines erstellten Rasters der Medienberatung NRW könnten die Medienkonzepte aktuell durch das
Medienzentrum auf Vollständigkeit hin überprüft werden, dabei werde das Medienzentrum lediglich
beratend tätig und führe keine Bewertung des erstellten Konzeptes durch.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 9/17
Herr Mathar ergänzt, dass es sich bei den durch Frau Griepentrog genannten Schulen um Pilotschulen
handele, welche sich aktuell in der Umsetzung der Medienkonzepte befänden. Diesen Prozess begleite
das Medienzentrum indem gemeinsam mit den Schulen die Ausstattung mit Präsentationstechnik
festgelegt werde. Im kommenden Halbjahr könnten vermutlich auch weitere Schulen von diesen
Festlegungen profitieren und ebenfalls hier die Medienkonzepte umgesetzt werden.
Herr Auler ist der Meinung, dass die Schulen einen klaren Zeitplan benötigen würden, nach welchem sie
die Medienkonzepte umsetzen können, da unter anderem auch eine enge Bindung an den schulinternen
Lehr- und Unterrichtsplan bestehe.
Herr Brötz erläutert, dass beim zeitlichen Abstand zwischen der Erstellung des Medienkonzeptes und der
technischen Umsetzung zu differenzieren sei zwischen der Ausstattung im Rahmen von ‚Gute Schule
2020‘ – hier stehe die Präsentationstechnik im Vordergrund und die Ausstattung erfolge gemäß der
systematischen Abarbeitung und der Kapazitäten des Programms - und der Ausstattung im Rahmen des
‚Kommunalen Medienentwicklungsplans‘ – hier stünden die Endgeräte in der vom Schulausschuss
beschlossenen Schüler/Geräte-Relation im Vordergrund. Außerdem müsse der im Haushalt für die
verschiedenen Schulformen hinterlegte Ausstattungsrhythmus beachtet werden. Frau Langfort-Riepe
ergänzt, dass Medienbildung auch ohne Geräte gut funktioniere da erst einmal eine gewisse
Unterrichtsentwicklung erfolgen müsse, bevor die entsprechenden Medien tatsächlich zum Einsatz
kämen.
Herr Sahm findet es erfreulich, dass die Medienkonzepte weiter vorangetrieben würden. Auch er ist der
Meinung, dass die Schulen eine gewisse Zeit benötigen würden um die neuen Medien vollständig in die
Unterrichtsgestaltung einbinden zu können. Dies sei mit einem Lernprozess verbunden, welcher nicht
durch eine strenge Zeitvorgabe gehindert werden sollte.
Frau Langfort-Riepe betont, dass die Stadt Aachen in Nordrhein-Westfalen momentan führend in der
Umsetzung der Medienkonzepte sei.
Herr Krott lobt die bisherige Leistung der Schulen und des Medienzentrums im Hinblick auf die bisher
verstrichene Zeitspanne und die mangelnden Ressourcen im Personalbereich. Er fände es äußerst
unglücklich, wenn Schulen mit reifen Medienkonzepten lange auf die Ausstattung mit Geräten warten
müssten. Hier sollten daher Prioritäten im Bereich der weiterführenden Schulen gesetzt werden.
Gleichzeitig dürfe aber die mediale Ausstattung an den Kindertagesstätten und Grundschulen/OGS nicht
aus dem Blick genommen werden. Auch das Gebiet des Medienschutzes sei eine wichtige Aufgabe. Er
unterbreitet daher den Vorschlag, eine entsprechende Vorlage vorzubereiten um weitere Personal- und
Sachmittel im Haushalt zur Verfügung stellen zu können.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 10/17
Frau Schwier sagt abschließend, dass bei der Thematik ein hohes Maß an Transparenz erforderlich sei,
denn auch die verfügbaren Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ seien begrenzt. Sie bietet an,
eine entsprechende Prioritätenliste in den Ausschuss zu bringen aus welcher hervorginge, wie die
zeitliche Abfolge der Ausstattung der Schulen momentan aussehe.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 7
Schulschließung bei Unwetterereignissen
Herr Fischer begründet den Antrag der Linken wie folgt:
Nach dem Orkan „Friederike“ hätten sich mehrere Eltern an die Fraktion gewandt. Die kurzfristige
Entscheidung, die Kinder bis 10:30 Uhr zu entlassen und die anschließende Meldung, dass die Kinder
doch in der Schule bleiben könnten, habe insbesondere für berufstätige Eltern zu erheblichen
Koordinationsproblemen geführt. Zudem beklagt er, dass die Schülerinnen und Schüler genau zu der Zeit
nach Hause geschickt worden seien, in welcher die Gefährdungslage am höchsten gewesen sei. Auch für
die Schulen sei diese Situation belastend gewesen. Er fordere daher eine detaillierte Aufklärung der
Vorgänge und Kommunikationswege im Katastrophenfall, insbesondere aus schulpolitischer Sicht.
Herr Wolff, Leiter der städtischen Feuerwehr, berichtet ausführlich über die allgemeinen Abläufe im
Katastrophenfall und bezieht sich anschließend auf die Ereignisse am Tag des Orkans. Grundsätzlich sei
die Zivile Verteidigung eine Bundesaufgabe und der Katastrophenschutz eine Aufgabe der Länder. In der
Stadt Aachen werde bei außergewöhnlichen Ereignissen per Dienstanweisung der „Stab für
außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) einberufen. Dieser Stab setze sich aus ständigen Mitgliedern (SMS)
und ereignisbezogenen Mitgliedern (EMS), welche je nach Art des Vorfalls hinzugezogen würden,
zusammen. Am Vorabend des 18.01.2018 sei aufgrund des zu erwartenden Orkans eine Zusammenkunft
des SAE für den nächsten Morgen um 08:00 Uhr angesetzt worden. Dort wären unter anderem
Informationen des Deutschen Wetterdienstes und der NATO-Airbase-Geilenkirchen zusammengetragen
worden. Dabei würde die Situation gesamtstädtisch betrachtet, in erster Linie hieße das jedoch zunächst
die Versorgung in Kliniken, das Verkehrsaufkommen und den Luftraum zu prüfen. Herr Brötz sei als
Vertreter der Schulen ebenfalls in den Stab hinzugezogen worden. Da der Höhepunkt des Sturms
zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr zu erwarten gewesen sei, sollten die Schulen zur großen Pause
geschlossen werden, um den Kindern eine Rückkehr nach Hause vor dem Sturmhöhepunkt zu
ermöglichen. Er weist daher den Vorwurf zurück, die Kinder seien im Hochpunkt des Sturm nach Hause
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
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geschickt worden. Solche Entscheidungen aus dem SAE seien sehr kurzfristig zu treffen und in der Regel
für die Bevölkerung eher belastend.
Herr Brötz betont, dass es sich hierbei um schwierige Entscheidungen gehandelt habe und es immer
einen Abwägungsprozess mit verschiedenen und nicht absehbaren Variablen gebe. Es gäbe ein
Spannungsfeld zwischen dem kommunalen Handeln bei ‚außergewöhnlichen Ereignissen‘ und dem
Handeln der Schulen, da Schulleitungen und Lehrer/innen Beschäftigte des Landes seien. Die
vorhandenen schulinternen Notfallregelungen würden darüber hinaus in der Regel nur bei
schulbezogenen Katastrophen, wie beispielsweise Amokläufen, greifen. Die Stadt habe beim Sturm nicht
als Schulträger agiert; die Schulschließungen seien eine Entscheidung des SAE gewesen, der auf Basis
ordnungsbehördlicher Regelungen (OBG) und des Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) agiere. Die
entsprechenden Anweisungen würden zukünftig rechtssicher formuliert. Grundsätzlich sei für den
zukünftigen Umgang wichtig, dass in solchen Fällen eine engere Kommunikation stattfinden müsse, um
eine schnellere Informationsweitergabe gewährleisten zu können. Eine Einberufung des Stabes am
Vorabend vorhersehbarer Ereignisse sei ebenso wichtig wie die rechtzeitige Einbeziehung der
Städteregion, die auf dem Stadtgebiet ebenfalls Schulen unterhalte, um hier zu einem kohärenten
Vorgehen zu kommen.
Herr Fischer plädiert für eine frühzeitigere Zusammenkunft des SAE bereits am Vortag und eine damit
einhergehende Information an die Schulleitungen. Schulschließungen könnten somit als
Vorsichtsmaßnahmen schneller durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang weist er auf die per
Erlass formulierte „Hitzefreiregelung“ hin, wonach eine Schulleitung nach freiem Ermessen über eine
Schulschließung entscheiden könne und die sich auch auf andere extreme Witterungsbedingungen
übertragen lasse.
Herr Brantin hebt die besondere Verantwortung des SAE hervor und könne nachvollziehen, dass das
System „Schule“ lediglich ein Teilbereich im gesamtstädtischen Katastrophenschutz darstelle. Zudem sei
es fraglich, ob die Eltern überhaupt rechtzeitig am Vorabend hätten erreicht werden können.
Herr Wolff hebt hervor, dass die Schulen teilweise unterschiedlich mit der Anweisung des SAE bezüglich
der Schließung umgegangen seien. Einige Schulen seien geschlossen gewesen, während andere
Schulen die Kinder weiterhin im Gebäude betreut hätten. Dies sei ein nicht tragbarer Zustand gewesen
welcher noch aufzuarbeiten sei. Er könne nicht versichern, dass eine ähnliche Gefahrenlage mit daraus
resultierenden kurzfristigen Entscheidungen in Zukunft ausgeschlossen sei.
Herr Landscheidt berichtet von einer divergierenden Informationslage bezüglich der Schulschließungen.
Auf den Internetseiten der Stadt Aachen, der Feuerwehr Aachen und des Couven-Gymnasiums seien
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 12/17
unterschiedliche Informationen geteilt worden. Er fragt sich daher, wie die Konsequenzen in diesem
Bereich aussähen, um bei zukünftigen Ereignissen eine sichere Kommunikation zu gewährleisten.
Herr Büttgens, Pressesprecher der Stadt Aachen, erläutert, dass es bereits eine Zusammenkunft von
mehreren Entscheidungsträgern, unter anderem auch mit Frau Schwier, Herrn Dr. Kremer als
verantwortlicher Dezernent und den relevanten Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen gegeben habe,
in welcher die Abläufe der Stabsarbeit im Zusammenhang mit dem Sturmtief Friedreike intensiv und
kritisch diskutiert worden seien. Unter anderem sei beschlossen worden, dass bei vorhersehbaren
Ereignissen wie beispielsweise extremen Wetterlagen der SAE bereits vor dem Ereignistag
zusammentreffe. Der Fachbereich Presse und Marketing (FB 13) sowie der Fachbereich Recht und
Versicherung (FB 30) würden ab sofort bereits von Beginn an in die Stabsarbeit einbezogen. Eine enge
Abstimmung mit der ASEAG sei ebenfalls vereinbart worden. Somit könne eine frühzeitige Information
der Öffentlichkeit, auch verstärkt über soziale Medien, unmittelbar gewährleistet werden.
Herr Wolff unterstützt die Ausführungen von Herrn Büttgens und hofft, dass die Schulen den künftigen
Einschätzungen des Stabes vertrauen, da die Vertreter des Stabes über die notwenige Expertise
verfügen würden. Zudem würde verstärkt auch die Notfall-Informations- und Nachrichten- App des
Bundes, kurz Warn- App NINA, bedient werden. Auf Nachfrage von Herrn Giancoli erläutert Herr Wolff,
dass die Meldungen der NINA-App auch auf einzelne Stadtbezirke eingeschränkt werden könnten. Herr
Giancoli gibt einen zusätzlichen Hinweis auf die weitere Warn-App „KATWARN“, welche vom FraunhoferInstitut entwickelt worden sei.
Frau Griepentrog zeigt sich erschrocken darüber, dass offenbar jede Schule im Moment der Warnung
eine eigene Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise getroffen habe. Dies sei fatal und
zeige deutlich, dass der Kommunikationsstrom in jeder Hinsicht funktionieren müsse.
Frau Schwier ergänzt, dass es wichtig sei, dass in künftigen Schulleiterkonferenzen darauf hingewiesen
wird, dass den Anweisungen des SAE Folge zu leisten sei. Dies sei nach Auskunft von Frau Keller
bereits im Bereich der Grundschulen geschehen.
Herr Krott hätte eine klare Anweisung am Vorabend des Sturms durch das Schulministerium für hilfreich
erachtet. Herr Fischer stimmt dem grundsätzlich zu, sieht das Ministerium jedoch gleichzeitig nicht in der
Lage, für alle Schulen im Regierungsbezirk eine einheitliche Entscheidung treffen zu können.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 13/17
zu 8
Quartalsberichterstattung: Programm „Gute Schule 2020“
Vorlage: FB 45/0462/WP17
Frau Griepentrog weist auf Seite vier der Vorlage unter dem Punkt „Präsentationstechniken“ darauf hin,
dass nach Möglichkeit eine Koordination von Baumaßnahmen mit der Ausstattung mit
Präsentationstechniken einhergehen solle. Hier sieht sie die Schwierigkeit, dass diese beiden Umstände
nicht immer zeitgleich auftreten würden und es daher zu nicht vertretbaren Verzögerungen an Schulen
kommen könne.
Herr Brötz erklärt, dass selbst bei der Installation der Präsentationstechniken Abstimmungen an
mehreren Gewerken nötig sein könnten. Bei der Installation solle jedoch angestrebt werden, dass diverse
andere Projekten gebündelt würden (z.B. Renovierungsmaßnahmen).
Die entsprechende Stelle in der Abteilung Schule des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule sei seit
dem 01.01.2018 durch Herrn Sturm besetzt, welcher sich in der Sitzung kurz vorstellt. Er ist künftig für die
Gesamtkoordination des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zuständig.
Herr Sahm befürchtet, dass die Preise für Bauleistungen momentan besonders hoch seien, da sich auch
andere Kommunen im Wettbewerb befänden, um die Fördermittel rechtzeitig umsetzen zu können.
Darüber hinaus könne es zu Mangel an Fachpersonal kommen. Er fragt, wie man dieser Tatsache
entgegenwirken könne. Zudem erkundigt er sich, an welche externen Dienstleister im Bereich der
Digitalisierung Tätigkeiten vergeben werden könnten.
Herr Schmidt, Leiter der Abteilung Technisches Gebäudemanagement Instandhaltung, berichtet, dass die
Maßnahmen zur Digitalisierung bezüglich der passiven Komponenten (Leistungsanbindung) bereits an
vielen Schulen umgesetzt würden. Dabei müsse zunächst viel neue Infrastruktur geschaffen werden,
damit die Medienkonzepte entsprechend umgesetzt werden könnten. Diese Maßnahmen setze das
Gebäudemanagement hinsichtlich der Planung in Eigenregie an den Schulen um und dies sei bis zum
Jahre 2020 realisierbar. Dabei werde zwar auf externe Firmen, jedoch nicht auf externe Planer
zurückgegriffen. Die Beratung, Beschaffung und Installation der aktiven Komponenten im Bereich
Präsentationstechnik, sprich unter anderem der Endgeräte, geschehe im Zusammenspiel des
Medienzentrums, dem städtischen Fachbereich Personal und Organisation (IT) und der regio IT.
Herr Auler gibt zu bedenken, dass die Zeitplanung der Maßnahmen flexibel an den Schulalltag angepasst
werden müsse. Manche Gewerke sollten daher auch extern vergeben werden um Zeit zu sparen. Das
Gebäudemanagement könnte dabei lediglich die Rolle des Prüfers übernehmen, sodass Ressourcen
gebündelt würden.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 14/17
Herr Schmidt erklärt, dass es sich hierbei um Fördermittel handele und dabei andere Vorgaben
umzusetzen seien als beispielsweise im privaten Wohnungsbau. Sobald Projekte extern vergeben
würden, müsse ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Dafür würde die Zeit nicht
ausreichen. Die Objektmanager des Gebäudemanagements würden die Objekte genau kennen und
daher könne eine externe Vergabe von Planungsleistungen keinen Mehrwert bringen. Die praktische
Umsetzung solle durch einen Generalunternehmer sichergestellt werden.
Herr Mathar ergänzt, dass die Schulen bereits ausführlich über die zeitlichen Abfolgen informiert worden
seien. Sobald den jeweiligen Medienkonzepten zugestimmt und der sich hieraus ergebene Einsatz der
digitalen Medien festgelegt sei, könne mit den notwendigen Baumaßnahmen begonnen werden. Dies sei
zwar zeitaufwendig, jedoch sehe er die Arbeiten durch den durch das Gebäudemanagement
aufgestellten Zeitplan gut vorbereitet.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
einstimmig
zu 9
Mitteilungen der Verwaltung
Frau Schwier richtet Ihren herzlichen Glückwunsch stellvertretend an Herrn Menzel für das gesamte
Gymnasium St. Leonhard, welches in diesem Jahr den Deutschen Lehrerpreis in der Kategorie
„Unterricht innovativ“ verliehen bekommen habe. Die Schule sei für das „GLAS –Projekt“ ausgezeichnet
worden, bei welchem der digitale und reale Austausch mit Partnerschulen im Ausland mittels
Videokonferenzen in den regulären Fremdsprachen-Unterricht integriert werde. Dabei handele es sich um
ein faszinierendes Projekt, welches den Schülerinnen und Schülern das zeitgemäße Kommunizieren mit
digitalen Medien ermögliche.
Herr Menzel dankt Frau Schwier für die Glückwünsche und betont, dass das Projekt das Erlernen einer
Fremdsprache deutlich attraktiver gestalte weil die erworbenen Sprachfähigkeiten im direkten Austausch
mit ausländischen Schülerinnen und Schülern angewandt werden könnten. In der Vergangenheit habe
man mehrere Partnerschulen in den Niederlanden und in England für das Projekt gewinnen können. Das
St. Leonhard Gymnasium sei die erste Schule in Deutschland, welche auf diese Weise einen digitalen
Austausch mit fremdsprachigen Schulen anbiete. Dabei habe man auf Technik aus der freien Wirtschaft
aufgebaut. Herr Menzel dankt auch den Mitgliedern des Schulausschusses und den vielen Beteiligten
aus der Verwaltung, welche bei der Realisierung des Projektes unterstützend mitgewirkt hätten.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 15/17
Herr Brötz informiert über einen neuen Erlass im Bereich der Offenen Ganztagsschulen, welcher zum
einen für verschiedene Anlässe wie Vereinssport, Musikunterricht oder Therapie eine Flexibilisierung der
OGS-Anwesenheiten ermögliche, gleichzeitig aber eine Kontinuität der Angebote im Ganztag
sicherstellen wollen würde. Mit dem Thema müsse sich auch die AG 78 OGS befassen, unter anderem
mit der Frage, ob in Aachen ein einheitliches Vorgehen in der Anwendung des Erlasses zu vereinbaren
sei. Er gehe davon aus, dass das Thema den Ausschuss noch weiter beschäftigen werde.
Auf Wunsch von Frau Keller wird der Schulausschuss zukünftig regelmäßig in Form einer
Informationsvorlage über Neubesetzungen von Schulleitungs- und Konrektorstellen in Kenntnis gesetzt.
Seit der letzten Information sei Herr Völlink als neuer Leiter der Grundschule Am Haarbach bestellt
worden.
SchA/24/WP.17
Ausdruck vom: 05.03.2018
Seite: 16/17