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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
290325.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
02.03.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:18

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0465/WP17 öffentlich 02.03.2018 FB 45/100.010 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/24/WP.17) vom 22.02.2018 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 20.03.2018 Schulausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 22.02.2018 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 45/0465/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 1/1 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses 5. März 2018 Sitzungstermin: Donnerstag, 22.02.2018 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 19:25 Uhr Ort, Raum: Verw.Geb. Mozartstraße Raum 207/208, Mozartstraße 2-10, Aachen Anwesende: Ratsfrau Maria Keller anwesend Ratsfrau Ulla Griepentrog anwesend Ratsherr Holger Brantin anwesend Herr Daniel Casper Vertretung für: Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Herr Matthias Fischer Vertretung für: Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby anwesend Ratsherr Bernd Krott anwesend Ratsfrau Claudia Plum Vertretung für: Ratsherr Hans Müller Ratsherr Jakob von Thenen Vertretung für: Ratsherr Peter Tillmanns Herr Stefan Auler SchA/24/WP.17 anwesend Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 1/17 Herr Uli Balthasar anwesend Herr Said Giancoli anwesend Frau Pola Heider Vertretung für: Herrn Johannes Rohé Frau Ute Ketteniß Vertretung für: Frau Gretel Opitz Herr Stefan Menzel anwesend Frau Andrea Orthen anwesend Herr Michael Sahm anwesend Herr Dietmar Landscheidt anwesend Frau Paola Blume anwesend Abwesende: Ratsherr Georg Biesing entschuldigt Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer entschuldigt Ratsherr Hans Müller entschuldigt Ratsherr Peter Tillmanns entschuldigt Frau Gretel Opitz entschuldigt Herr Johannes Rohé entschuldigt Frau Elisabeth Tillessen entschuldigt Herr Olaf Windeln entschuldigt von der Verwaltung: Name Org. Name Org. Herr Brötz FB 45, FB-Ltg. Herr Lennartz E 26 Herr Büttgens FB 13 Herr Mathar FB 45/400 Frau Drews FB 45/300 Frau Olbertz FB 45/100 Herr Gürtler FB 13 Herr Schmidt E 26 Frau Holler E 26 Frau Schwier Dez. IV, Beigeordnete Herr Kaldenbach FB 45/100 Herr Sturm FB 45/400 Frau Langfort-Riepe FB 45/400 Herr Wolff FB 37 Herr Larosch B 03 als Schriftführerin: Frau Kuchenbecker SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 2/17 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/23/WP.17) vom 07.12.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0456/WP17 3 Kommunalinvestionsförderungsgesetz Kapitel 2, hier: vorgesehene Maßnahmen Vorlage: B 03/0104/WP17 4 Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier: Bauzeitenplan und Umfang Vorlage: FB 45/0442/WP17 5 Nutzung des ehemaligen Studienseminargebäudes Malmedyerstraße 7 „Haus am See“ durch das Einhard-Gymnasium Vorlage: FB 45/0460/WP17 6 Sachstandsbericht Medienkonzepte der Aachener Schulen Vorlage: FB 45/0459/WP17 7 Schulschließung bei Unwetterereignissen 8 Quartalsberichterstattung: Programm „Gute Schule 2020“ Vorlage: FB 45/0462/WP17 9 Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/23/WP.17) vom 07.12.2017 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 45/0457/WP17 3 Mitteilungen der Verwaltung: SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 3/17 Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Frau Keller eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder, die Öffentlichkeit und die anwesende Presse. Es gibt keine Anträge zur Tagesordnung. Frau Pola Heider wird als neues vertretendes Mitglied für die GRÜNE Fraktion vereidigt. Frau Keller wünscht ihr für die künftige Zusammenarbeit alles Gute. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses (SchA/23/WP.17) vom 07.12.2017 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 45/0456/WP17 Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Der Schulausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses vom 07.12.2017 (öffentlicher Teil). Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 2 einstimmig zu 3 Kommunalinvestionsförderungsgesetz Kapitel 2, hier: vorgesehene Maßnahmen Vorlage: B 03/0104/WP17 Herr Brantin ist der Meinung, dass die privaten Schulträger ebenfalls eine gute pädagogische Arbeit leisten und daher auch von Fördermitteln profitieren sollten. Jedoch würde seit längerem der dringend notwendige Sanierungsbedarf der beiden städtischen Schulen Inda Gymnasium und Schulzentrum Laurensberg bekannt sein, sodass diese Schulen zunächst prioritär von den Fördermitteln profitieren sollten. Dort sei aufgrund des Sanierungsstaus teilweise der Schulbetrieb eingeschränkt. Herr Brantin verliest einen Beschlussvorschlag der Großen Koalition, welcher den Ausschussmitgliedern vorgelegt wurde. Er spricht sich dafür aus, zunächst das Inda Gymnasium und das Schulzentrum Laurensberg zu sanieren. Sollten nicht die gesamten Fördermittel hierfür benötigt werden, könnten selbstverständlich auch die privaten Schulträger davon profitieren. Frau Griepentrog ist ebenfalls der Meinung, dass zunächst das Inda Gymnasium und das Schulzentrum Laurensberg mit den Geldern aus dem zweiten Kapitel saniert werden sollten. Jedoch plädiert sie dafür, SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 4/17 die Verwendung von weiteren Geldern erneut zu prüfen, ohne bereits jetzt eine konkrete Festlegung vorzunehmen. Auch sollten dann wieder andere Schulen, die jetzt noch keine Anträge gestellt hätten, gegebenenfalls mit einbezogen werden. Herr Fischer schätzt ebenfalls die Arbeit der Ersatzschulen, befürworte aber zunächst auch im Hinblick auf die knappen Haushaltsmittel die städtischen Schulen bei der Verteilung der Fördermittel vorrangig zu berücksichtigen. Herr Krott hebt hervor, dass der Beschlussvorschlag der Großen Koalition eine erneute Prüfung der Mittelvergabe vorsieht und keine Festlegung auf bestimmte Schulen oder Träger darstelle. Frau Griepentrog schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass neben den Anträgen der privaten Schulträger auch die Belange etwaiger anderer Schulen berücksichtigt würden. Herr Sahm schließt sich dem Vorschlag von Frau Griepentrog an. Er erkundigt sich danach, ob eventuell auftretende Finanzierungslücken, welche die Stadt Aachen mit eigenen Haushaltsmitteln decken müsste, über zukünftige Förderprogramme rückwirkend gedeckt würden. Darüber hinaus möchte er wissen, wie hoch die Betriebskosteneinsparungen sein werden, wenn das Inda-Gymnasium gemäß dem AachenStandard saniert sei. Herr Larosch, Leiter des städtischen Fachbereichs Bauverwaltung, erläutert, dass analog zu den Geldern des ersten Kapitels KInvFöG die Auszahlung der Fördermittel nur erfolge, wenn durch Ratsbeschluss konkrete Projekte benannt würden. Sollten diese Mittel nicht vollumfänglich verwendet werden, wäre ein erneuter Ratsbeschluss nötig, in welchem über die Verwendung der Mittel entschieden werde. Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, müsse der restliche Betrag aus städtischen Haushaltsmitteln oder durch andere Fördergelder aufgefangen werden. Herr Lennartz, Leiter der Abteilung Hochbau des Gebäudemanagements, ergänzt auf wiederholte Nachfrage von Herrn Sahm, dass durch die Tatsache, dass am Inda Gymnasium die Fassade vollständig erneuert werde, der Aachen-Standard erfüllt werden könne. Am Schulzentrum könne dies nicht gewährleistet werden, da dort lediglich eine Aufwertung der Fassade vorgenommen werde. Einen genauen Betrag zur Höhe der Betriebskosteneinsparungen könne er zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht benennen. Herr Brantin ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass er sich im Vorfeld eine Nachbesserung des St. Ursula Gymnasiums wünsche, da der Antrag seiner Meinung nach inhaltlich zu unbestimmt formuliert sei. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 5/17 Es wird über den von der CDU- und SPD-Fraktion vorgelegten geänderten und um den Passus „etwaiger anderer Schulen“ ergänzten Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, die Mittel des KInvFöG (Kap. 2) prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen am Schulzentrum Laurensberg und am Inda-Gymnasium zu verwenden. Er beauftragt die Verwaltung, die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können. Sollten sich in den folgenden Leistungsphasen sichere Spielräume für weitere Maßnahmen eröffnen, soll umgehend eine erneute Beschlussfassung des Schulausschusses erfolgen um über die Anträge der freien Träger und etwaiger anderer Schulen zu beraten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 4 Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier: Bauzeitenplan und Umfang Vorlage: FB 45/0442/WP17 Herr Lennartz stellt das Projekt anhand einer Präsentation vor. Er betont, dass bei dieser sehr komplexen Maßnahme ein hohes Engagement von allen Beteiligten notwendig sei. Die Schule habe hier eine große Bereitschaft gezeigt, man befinde sich daher auf einem guten Weg. Herr Krott unterstreicht, dass es sich bei der Maßnahme um eine enorme baulogistische und schulorganisatorische Herausforderung handele und er sei froh, dass die Schule so früh in die Planungen einbezogen worden sei. Daher sei ein Beschluss heute elementar wichtig, um das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen einzuleiten. Herr Fischer findet die Planung sehr überzeugend. Er erkundigt sich danach, ob die Aula in der Zeit der Sanierung gesperrt werde. Dadurch, dass die Aula für die Stadt Aachen eine wichtige kulturelle Funktion erfülle, würde eine Sperrung die Möglichkeiten deutlich einschränken. Herr Lennartz bestätigt, dass die Aula in Abstimmung mit der Schulleitung voraussichtlich mit Beginn der Maßnahme aus der Nutzung genommen werde. Die konkreten Zeiträume seien noch nicht abschließend festgelegt. Nachträglich wurde von E 26 mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand die Aula während der Unterrichtszeit weiter genutzt werden könne. Eine Nutzung in den Ferienzeiten müsse ab dem letzten SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 6/17 Schultag bis zum letzten Ferientag angesichts der dann stattfindenden Arbeiten mit massiven Belästigungen ausgeschlossen werden. Dieser Umstand würde in diesem Jahr wegen vorgezogener Arbeiten bereits zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien eintreten, ausgenommen sei hierbei der Tag der Abiturfeier. Unter Bezugnahme auf die Formulierung unter Kapitel vier der Vorlage, dass „alle intern Handelnden und externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken“ müssten, erkundigt sich Herr Sahm nach einem alternativen Vorgehen, sollten die positiven Annahmen hinsichtlich der Umsetzung und des Zeitplans nicht eintreten. Herr Lennartz erwidert, dass derzeit kein Plan B möglich sei. Bei der Komplexität der Maßnahme seien die Risiken nicht abzuschätzen und eine komplette Auslagerung der Schule zu einem anderen Standort nicht umsetzbar. Die Fassadensanierung am Couven-Gymnasium habe beispielsweise auch mehrere Jahre gedauert, da hier ebenfalls in Abschnitten vorgegangen worden sei. Sollte es am EinhardGymnasium zu Verzögerungen kommen, werde der Zeitplan entsprechend angepasst. Das Risiko einer möglichen zeitlichen Verzögerung sei ihm bewusst. Herr Brötz formuliert einen Beschlussvorschlag. Dieser habe in Abhängigkeit der politischen Debatte zur Beschlussfassung zu TOP 3 erst in der heutigen Sitzung gefasst werden können. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Schulgebäudes – ohne den Aulatrakt sowie den Fensteraustausch und die Sanierung der Vorhangfassade des Kunst- und Musikbereichs – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 5,9 Mio. Euro durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 5 Nutzung des ehemaligen Studienseminargebäudes Malmedyerstraße 7 „Haus am See“ durch das Einhard-Gymnasium Vorlage: FB 45/0460/WP17 Herr Brötz merkt im Vorfeld der Diskussion an, dass im Titel der Vorlage die korrekte Hausnummer 61-63 laute. Zudem werde der Planungsausschuss erst am 22.03.2018 ebenfalls mit Entscheidungskompetenz beteiligt. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 7/17 Herr Krott legt dar, dass die Große Koalition mit den Ausführungen der Verwaltung einverstanden sei. Im Hinblick auf die zu erwartenden schulpolitischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen sei die Nutzung des Hauses am See durch das Einhard-Gymnasium gegebenenfalls auch langfristig einzukalkulieren. Er könne jedoch auch die Bedenken der VHS nachvollziehen, da diese bisher ein Hauptnutzer des Gebäudes gewesen sei und daher nun eine dauerhafte Lösung einfordert. Der Beschlussvorschlag sei dahingehend zu ergänzen, dass der BA Theater/VHS eine dauerhafte Lösung für die räumliche Situation der VHS erarbeiten solle. Frau Griepentrog schließt sich den Ausführungen von Herrn Krott weitestgehend an. Sie sehe es jedoch problematisch, wenn die in der Vorlage behandelte Auslagerung mit der übergeordneten Thematik der Schulentwicklungsplanung verknüpft werden würde. Hier habe die Stadt Aachen eine Gesamtverantwortung allen Gymnasien gegenüber, welche sich mit der Herausforderung der Umstellung von G 8 auf G 9 konfrontiert sähen. Daher sollte die Verwendung der Räumlichkeiten nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme wieder geprüft werden. Herr Fischer ist der Meinung, dass die Räumlichkeiten auch nach der Maßnahme dem EinhardGymnasium zur Verfügung gestellt werden sollten, da ein zusätzlicher Raumbedarf bereits jetzt absehbar sei. Den BA Theater/VHS sehe er hier nicht in der Verpflichtung. Frau Schwier ergänzt, dass nicht der BA Theater/VHS, sondern vielmehr die Verwaltung eine Lösung für die VHS finden müsse. Herr Brötz erläutert, dass in der Kommunikation mit der Schulleitung des Einhard-Gymnasiums immer davon ausgegangen worden sei, dass die Nutzung des Hauses am See zunächst nur vorübergehend während der Baumaßnahme vorgesehen sei. Die weitere Verwendung der Räumlichkeiten müsse sich an den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung orientieren. Diese seien jedoch bisher nicht abzusehen und würden über diese Vorlage nicht präjudiziert. Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Abdeckung des aktuellen Raumbedarfs dem Einhard-Gymnasium für die Dauer der Hüllsanierung die gesamten Räumlichkeiten des „Hauses am See“ für den Schulbetrieb zur Verfügung zu stellen. Er empfiehlt der Verwaltung eine dauerhafte Lösung für die räumliche Situation der VHS zu erarbeiten. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 8/17 Er empfiehlt dem Planungsausschuss sich den Beschlüssen anzuschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 6 Sachstandsbericht Medienkonzepte der Aachener Schulen Vorlage: FB 45/0459/WP17 Frau Langfort-Riepe, Leiterin des städtischen Medienzentrums, dankt dem Ausschuss für die Einladung und das große Interesse an den Medienkonzepten. Sie stellt den wesentlichen Inhalt der Vorlage anhand einer Präsentation vor. Auf Nachfrage von Frau Blume ergänzt sie, dass auch der klassische Frontalunterricht mit Medien unterstützt werden könne. Hier biete sich zum Beispiel der Einsatz von interaktiven Tafeln an. Der Vorteil von mobilen Endgeräten sei eine individuellere Schüleraktivierung. Frau Griepentrog dankt Frau Langfort-Riepe für den Vortrag und die geleistete Arbeit des Medienzentrums. Sie plädiere für einen Erfahrungsaustausch mit den Schulen, welche bereits erfolgreich ein Konzept erarbeitet hätten wie beispielsweise das Couven-Gymnasium oder auch das städtische Gymnasium in Würselen. Diese sollten offensiver benannt werden, sodass auch andere Schulen von den Erfahrungen profitieren könnten. Des Weiteren möchte sie wissen, wann die Erstellung eines Medienkonzeptes als abgeschlossen gelte und hiervon abhängige Förderungen ausgeschüttet würden. Zudem sehe sie die Schwierigkeit, die Implementierung von Medien in den Unterricht zu planen ohne die Nutzung bereits im Vorfeld erproben zu können. Sie schlägt zudem vor, durch den Ausschuss eine Prioritätenliste zugunsten der weiterführenden Schulen zu erstellen. Dadurch könne auch das Medienzentrum entlastet werden, da schließlich nicht alle Bereiche gleichzeitig mit Medien ausgestattet werden könnten. Frau Langfort-Riepe erläutert, dass jede Schule sehr individuell sei und daher auch die Medienkonzepte sehr unterschiedlich aussehen würden. Daher könne ein Abgleich lediglich bei organisatorischen Eckpunkten hilfreich sein, jedoch nicht bei der inhaltlichen Ausgestaltung. Darüber hinaus erklärt sie, dass ein Medienkonzept nie abgeschlossen sei, da es stetig fortgeschrieben werden müsse. Anhand eines erstellten Rasters der Medienberatung NRW könnten die Medienkonzepte aktuell durch das Medienzentrum auf Vollständigkeit hin überprüft werden, dabei werde das Medienzentrum lediglich beratend tätig und führe keine Bewertung des erstellten Konzeptes durch. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 9/17 Herr Mathar ergänzt, dass es sich bei den durch Frau Griepentrog genannten Schulen um Pilotschulen handele, welche sich aktuell in der Umsetzung der Medienkonzepte befänden. Diesen Prozess begleite das Medienzentrum indem gemeinsam mit den Schulen die Ausstattung mit Präsentationstechnik festgelegt werde. Im kommenden Halbjahr könnten vermutlich auch weitere Schulen von diesen Festlegungen profitieren und ebenfalls hier die Medienkonzepte umgesetzt werden. Herr Auler ist der Meinung, dass die Schulen einen klaren Zeitplan benötigen würden, nach welchem sie die Medienkonzepte umsetzen können, da unter anderem auch eine enge Bindung an den schulinternen Lehr- und Unterrichtsplan bestehe. Herr Brötz erläutert, dass beim zeitlichen Abstand zwischen der Erstellung des Medienkonzeptes und der technischen Umsetzung zu differenzieren sei zwischen der Ausstattung im Rahmen von ‚Gute Schule 2020‘ – hier stehe die Präsentationstechnik im Vordergrund und die Ausstattung erfolge gemäß der systematischen Abarbeitung und der Kapazitäten des Programms - und der Ausstattung im Rahmen des ‚Kommunalen Medienentwicklungsplans‘ – hier stünden die Endgeräte in der vom Schulausschuss beschlossenen Schüler/Geräte-Relation im Vordergrund. Außerdem müsse der im Haushalt für die verschiedenen Schulformen hinterlegte Ausstattungsrhythmus beachtet werden. Frau Langfort-Riepe ergänzt, dass Medienbildung auch ohne Geräte gut funktioniere da erst einmal eine gewisse Unterrichtsentwicklung erfolgen müsse, bevor die entsprechenden Medien tatsächlich zum Einsatz kämen. Herr Sahm findet es erfreulich, dass die Medienkonzepte weiter vorangetrieben würden. Auch er ist der Meinung, dass die Schulen eine gewisse Zeit benötigen würden um die neuen Medien vollständig in die Unterrichtsgestaltung einbinden zu können. Dies sei mit einem Lernprozess verbunden, welcher nicht durch eine strenge Zeitvorgabe gehindert werden sollte. Frau Langfort-Riepe betont, dass die Stadt Aachen in Nordrhein-Westfalen momentan führend in der Umsetzung der Medienkonzepte sei. Herr Krott lobt die bisherige Leistung der Schulen und des Medienzentrums im Hinblick auf die bisher verstrichene Zeitspanne und die mangelnden Ressourcen im Personalbereich. Er fände es äußerst unglücklich, wenn Schulen mit reifen Medienkonzepten lange auf die Ausstattung mit Geräten warten müssten. Hier sollten daher Prioritäten im Bereich der weiterführenden Schulen gesetzt werden. Gleichzeitig dürfe aber die mediale Ausstattung an den Kindertagesstätten und Grundschulen/OGS nicht aus dem Blick genommen werden. Auch das Gebiet des Medienschutzes sei eine wichtige Aufgabe. Er unterbreitet daher den Vorschlag, eine entsprechende Vorlage vorzubereiten um weitere Personal- und Sachmittel im Haushalt zur Verfügung stellen zu können. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 10/17 Frau Schwier sagt abschließend, dass bei der Thematik ein hohes Maß an Transparenz erforderlich sei, denn auch die verfügbaren Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ seien begrenzt. Sie bietet an, eine entsprechende Prioritätenliste in den Ausschuss zu bringen aus welcher hervorginge, wie die zeitliche Abfolge der Ausstattung der Schulen momentan aussehe. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 7 Schulschließung bei Unwetterereignissen Herr Fischer begründet den Antrag der Linken wie folgt: Nach dem Orkan „Friederike“ hätten sich mehrere Eltern an die Fraktion gewandt. Die kurzfristige Entscheidung, die Kinder bis 10:30 Uhr zu entlassen und die anschließende Meldung, dass die Kinder doch in der Schule bleiben könnten, habe insbesondere für berufstätige Eltern zu erheblichen Koordinationsproblemen geführt. Zudem beklagt er, dass die Schülerinnen und Schüler genau zu der Zeit nach Hause geschickt worden seien, in welcher die Gefährdungslage am höchsten gewesen sei. Auch für die Schulen sei diese Situation belastend gewesen. Er fordere daher eine detaillierte Aufklärung der Vorgänge und Kommunikationswege im Katastrophenfall, insbesondere aus schulpolitischer Sicht. Herr Wolff, Leiter der städtischen Feuerwehr, berichtet ausführlich über die allgemeinen Abläufe im Katastrophenfall und bezieht sich anschließend auf die Ereignisse am Tag des Orkans. Grundsätzlich sei die Zivile Verteidigung eine Bundesaufgabe und der Katastrophenschutz eine Aufgabe der Länder. In der Stadt Aachen werde bei außergewöhnlichen Ereignissen per Dienstanweisung der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) einberufen. Dieser Stab setze sich aus ständigen Mitgliedern (SMS) und ereignisbezogenen Mitgliedern (EMS), welche je nach Art des Vorfalls hinzugezogen würden, zusammen. Am Vorabend des 18.01.2018 sei aufgrund des zu erwartenden Orkans eine Zusammenkunft des SAE für den nächsten Morgen um 08:00 Uhr angesetzt worden. Dort wären unter anderem Informationen des Deutschen Wetterdienstes und der NATO-Airbase-Geilenkirchen zusammengetragen worden. Dabei würde die Situation gesamtstädtisch betrachtet, in erster Linie hieße das jedoch zunächst die Versorgung in Kliniken, das Verkehrsaufkommen und den Luftraum zu prüfen. Herr Brötz sei als Vertreter der Schulen ebenfalls in den Stab hinzugezogen worden. Da der Höhepunkt des Sturms zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr zu erwarten gewesen sei, sollten die Schulen zur großen Pause geschlossen werden, um den Kindern eine Rückkehr nach Hause vor dem Sturmhöhepunkt zu ermöglichen. Er weist daher den Vorwurf zurück, die Kinder seien im Hochpunkt des Sturm nach Hause SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 11/17 geschickt worden. Solche Entscheidungen aus dem SAE seien sehr kurzfristig zu treffen und in der Regel für die Bevölkerung eher belastend. Herr Brötz betont, dass es sich hierbei um schwierige Entscheidungen gehandelt habe und es immer einen Abwägungsprozess mit verschiedenen und nicht absehbaren Variablen gebe. Es gäbe ein Spannungsfeld zwischen dem kommunalen Handeln bei ‚außergewöhnlichen Ereignissen‘ und dem Handeln der Schulen, da Schulleitungen und Lehrer/innen Beschäftigte des Landes seien. Die vorhandenen schulinternen Notfallregelungen würden darüber hinaus in der Regel nur bei schulbezogenen Katastrophen, wie beispielsweise Amokläufen, greifen. Die Stadt habe beim Sturm nicht als Schulträger agiert; die Schulschließungen seien eine Entscheidung des SAE gewesen, der auf Basis ordnungsbehördlicher Regelungen (OBG) und des Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) agiere. Die entsprechenden Anweisungen würden zukünftig rechtssicher formuliert. Grundsätzlich sei für den zukünftigen Umgang wichtig, dass in solchen Fällen eine engere Kommunikation stattfinden müsse, um eine schnellere Informationsweitergabe gewährleisten zu können. Eine Einberufung des Stabes am Vorabend vorhersehbarer Ereignisse sei ebenso wichtig wie die rechtzeitige Einbeziehung der Städteregion, die auf dem Stadtgebiet ebenfalls Schulen unterhalte, um hier zu einem kohärenten Vorgehen zu kommen. Herr Fischer plädiert für eine frühzeitigere Zusammenkunft des SAE bereits am Vortag und eine damit einhergehende Information an die Schulleitungen. Schulschließungen könnten somit als Vorsichtsmaßnahmen schneller durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang weist er auf die per Erlass formulierte „Hitzefreiregelung“ hin, wonach eine Schulleitung nach freiem Ermessen über eine Schulschließung entscheiden könne und die sich auch auf andere extreme Witterungsbedingungen übertragen lasse. Herr Brantin hebt die besondere Verantwortung des SAE hervor und könne nachvollziehen, dass das System „Schule“ lediglich ein Teilbereich im gesamtstädtischen Katastrophenschutz darstelle. Zudem sei es fraglich, ob die Eltern überhaupt rechtzeitig am Vorabend hätten erreicht werden können. Herr Wolff hebt hervor, dass die Schulen teilweise unterschiedlich mit der Anweisung des SAE bezüglich der Schließung umgegangen seien. Einige Schulen seien geschlossen gewesen, während andere Schulen die Kinder weiterhin im Gebäude betreut hätten. Dies sei ein nicht tragbarer Zustand gewesen welcher noch aufzuarbeiten sei. Er könne nicht versichern, dass eine ähnliche Gefahrenlage mit daraus resultierenden kurzfristigen Entscheidungen in Zukunft ausgeschlossen sei. Herr Landscheidt berichtet von einer divergierenden Informationslage bezüglich der Schulschließungen. Auf den Internetseiten der Stadt Aachen, der Feuerwehr Aachen und des Couven-Gymnasiums seien SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 12/17 unterschiedliche Informationen geteilt worden. Er fragt sich daher, wie die Konsequenzen in diesem Bereich aussähen, um bei zukünftigen Ereignissen eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Herr Büttgens, Pressesprecher der Stadt Aachen, erläutert, dass es bereits eine Zusammenkunft von mehreren Entscheidungsträgern, unter anderem auch mit Frau Schwier, Herrn Dr. Kremer als verantwortlicher Dezernent und den relevanten Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen gegeben habe, in welcher die Abläufe der Stabsarbeit im Zusammenhang mit dem Sturmtief Friedreike intensiv und kritisch diskutiert worden seien. Unter anderem sei beschlossen worden, dass bei vorhersehbaren Ereignissen wie beispielsweise extremen Wetterlagen der SAE bereits vor dem Ereignistag zusammentreffe. Der Fachbereich Presse und Marketing (FB 13) sowie der Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) würden ab sofort bereits von Beginn an in die Stabsarbeit einbezogen. Eine enge Abstimmung mit der ASEAG sei ebenfalls vereinbart worden. Somit könne eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit, auch verstärkt über soziale Medien, unmittelbar gewährleistet werden. Herr Wolff unterstützt die Ausführungen von Herrn Büttgens und hofft, dass die Schulen den künftigen Einschätzungen des Stabes vertrauen, da die Vertreter des Stabes über die notwenige Expertise verfügen würden. Zudem würde verstärkt auch die Notfall-Informations- und Nachrichten- App des Bundes, kurz Warn- App NINA, bedient werden. Auf Nachfrage von Herrn Giancoli erläutert Herr Wolff, dass die Meldungen der NINA-App auch auf einzelne Stadtbezirke eingeschränkt werden könnten. Herr Giancoli gibt einen zusätzlichen Hinweis auf die weitere Warn-App „KATWARN“, welche vom FraunhoferInstitut entwickelt worden sei. Frau Griepentrog zeigt sich erschrocken darüber, dass offenbar jede Schule im Moment der Warnung eine eigene Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise getroffen habe. Dies sei fatal und zeige deutlich, dass der Kommunikationsstrom in jeder Hinsicht funktionieren müsse. Frau Schwier ergänzt, dass es wichtig sei, dass in künftigen Schulleiterkonferenzen darauf hingewiesen wird, dass den Anweisungen des SAE Folge zu leisten sei. Dies sei nach Auskunft von Frau Keller bereits im Bereich der Grundschulen geschehen. Herr Krott hätte eine klare Anweisung am Vorabend des Sturms durch das Schulministerium für hilfreich erachtet. Herr Fischer stimmt dem grundsätzlich zu, sieht das Ministerium jedoch gleichzeitig nicht in der Lage, für alle Schulen im Regierungsbezirk eine einheitliche Entscheidung treffen zu können. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 13/17 zu 8 Quartalsberichterstattung: Programm „Gute Schule 2020“ Vorlage: FB 45/0462/WP17 Frau Griepentrog weist auf Seite vier der Vorlage unter dem Punkt „Präsentationstechniken“ darauf hin, dass nach Möglichkeit eine Koordination von Baumaßnahmen mit der Ausstattung mit Präsentationstechniken einhergehen solle. Hier sieht sie die Schwierigkeit, dass diese beiden Umstände nicht immer zeitgleich auftreten würden und es daher zu nicht vertretbaren Verzögerungen an Schulen kommen könne. Herr Brötz erklärt, dass selbst bei der Installation der Präsentationstechniken Abstimmungen an mehreren Gewerken nötig sein könnten. Bei der Installation solle jedoch angestrebt werden, dass diverse andere Projekten gebündelt würden (z.B. Renovierungsmaßnahmen). Die entsprechende Stelle in der Abteilung Schule des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule sei seit dem 01.01.2018 durch Herrn Sturm besetzt, welcher sich in der Sitzung kurz vorstellt. Er ist künftig für die Gesamtkoordination des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zuständig. Herr Sahm befürchtet, dass die Preise für Bauleistungen momentan besonders hoch seien, da sich auch andere Kommunen im Wettbewerb befänden, um die Fördermittel rechtzeitig umsetzen zu können. Darüber hinaus könne es zu Mangel an Fachpersonal kommen. Er fragt, wie man dieser Tatsache entgegenwirken könne. Zudem erkundigt er sich, an welche externen Dienstleister im Bereich der Digitalisierung Tätigkeiten vergeben werden könnten. Herr Schmidt, Leiter der Abteilung Technisches Gebäudemanagement Instandhaltung, berichtet, dass die Maßnahmen zur Digitalisierung bezüglich der passiven Komponenten (Leistungsanbindung) bereits an vielen Schulen umgesetzt würden. Dabei müsse zunächst viel neue Infrastruktur geschaffen werden, damit die Medienkonzepte entsprechend umgesetzt werden könnten. Diese Maßnahmen setze das Gebäudemanagement hinsichtlich der Planung in Eigenregie an den Schulen um und dies sei bis zum Jahre 2020 realisierbar. Dabei werde zwar auf externe Firmen, jedoch nicht auf externe Planer zurückgegriffen. Die Beratung, Beschaffung und Installation der aktiven Komponenten im Bereich Präsentationstechnik, sprich unter anderem der Endgeräte, geschehe im Zusammenspiel des Medienzentrums, dem städtischen Fachbereich Personal und Organisation (IT) und der regio IT. Herr Auler gibt zu bedenken, dass die Zeitplanung der Maßnahmen flexibel an den Schulalltag angepasst werden müsse. Manche Gewerke sollten daher auch extern vergeben werden um Zeit zu sparen. Das Gebäudemanagement könnte dabei lediglich die Rolle des Prüfers übernehmen, sodass Ressourcen gebündelt würden. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 14/17 Herr Schmidt erklärt, dass es sich hierbei um Fördermittel handele und dabei andere Vorgaben umzusetzen seien als beispielsweise im privaten Wohnungsbau. Sobald Projekte extern vergeben würden, müsse ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Dafür würde die Zeit nicht ausreichen. Die Objektmanager des Gebäudemanagements würden die Objekte genau kennen und daher könne eine externe Vergabe von Planungsleistungen keinen Mehrwert bringen. Die praktische Umsetzung solle durch einen Generalunternehmer sichergestellt werden. Herr Mathar ergänzt, dass die Schulen bereits ausführlich über die zeitlichen Abfolgen informiert worden seien. Sobald den jeweiligen Medienkonzepten zugestimmt und der sich hieraus ergebene Einsatz der digitalen Medien festgelegt sei, könne mit den notwendigen Baumaßnahmen begonnen werden. Dies sei zwar zeitaufwendig, jedoch sehe er die Arbeiten durch den durch das Gebäudemanagement aufgestellten Zeitplan gut vorbereitet. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig zu 9 Mitteilungen der Verwaltung Frau Schwier richtet Ihren herzlichen Glückwunsch stellvertretend an Herrn Menzel für das gesamte Gymnasium St. Leonhard, welches in diesem Jahr den Deutschen Lehrerpreis in der Kategorie „Unterricht innovativ“ verliehen bekommen habe. Die Schule sei für das „GLAS –Projekt“ ausgezeichnet worden, bei welchem der digitale und reale Austausch mit Partnerschulen im Ausland mittels Videokonferenzen in den regulären Fremdsprachen-Unterricht integriert werde. Dabei handele es sich um ein faszinierendes Projekt, welches den Schülerinnen und Schülern das zeitgemäße Kommunizieren mit digitalen Medien ermögliche. Herr Menzel dankt Frau Schwier für die Glückwünsche und betont, dass das Projekt das Erlernen einer Fremdsprache deutlich attraktiver gestalte weil die erworbenen Sprachfähigkeiten im direkten Austausch mit ausländischen Schülerinnen und Schülern angewandt werden könnten. In der Vergangenheit habe man mehrere Partnerschulen in den Niederlanden und in England für das Projekt gewinnen können. Das St. Leonhard Gymnasium sei die erste Schule in Deutschland, welche auf diese Weise einen digitalen Austausch mit fremdsprachigen Schulen anbiete. Dabei habe man auf Technik aus der freien Wirtschaft aufgebaut. Herr Menzel dankt auch den Mitgliedern des Schulausschusses und den vielen Beteiligten aus der Verwaltung, welche bei der Realisierung des Projektes unterstützend mitgewirkt hätten. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 15/17 Herr Brötz informiert über einen neuen Erlass im Bereich der Offenen Ganztagsschulen, welcher zum einen für verschiedene Anlässe wie Vereinssport, Musikunterricht oder Therapie eine Flexibilisierung der OGS-Anwesenheiten ermögliche, gleichzeitig aber eine Kontinuität der Angebote im Ganztag sicherstellen wollen würde. Mit dem Thema müsse sich auch die AG 78 OGS befassen, unter anderem mit der Frage, ob in Aachen ein einheitliches Vorgehen in der Anwendung des Erlasses zu vereinbaren sei. Er gehe davon aus, dass das Thema den Ausschuss noch weiter beschäftigen werde. Auf Wunsch von Frau Keller wird der Schulausschuss zukünftig regelmäßig in Form einer Informationsvorlage über Neubesetzungen von Schulleitungs- und Konrektorstellen in Kenntnis gesetzt. Seit der letzten Information sei Herr Völlink als neuer Leiter der Grundschule Am Haarbach bestellt worden. SchA/24/WP.17 Ausdruck vom: 05.03.2018 Seite: 16/17