Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
291938.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.04.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0107/WP17
öffentlich
13.03.2018
B 03 / 20
Kamper Straße von Habsburgerallee bis Eynattener Straße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung
von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.04.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Kamper Straße von Habsburgerallee bis Eynattener Straße“ zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).
(Werner Wingenfeld)
Vorlage B 03/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
93.830,55 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1898 stammende Mischwasserkanal in der Kamper Straße wurde im Bereich von
Habsburgerallee bis Eynattener Straße mit unterschiedlichen Verlegearten und Rohrsystemen im Jahr
2016 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung
darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige
Aufwand
ausschließlich
aus
dem
Anteil
des
Kanals
resultiert,
der
sich
auf
die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des
privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben
für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Die Fahrbahn erhielt im Zuge der vorgenannten Kanalbaumaßnahme einen Komplettausbau in SplittMastix-Asphalt auf einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer
Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 65 cm). In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein
beitragsfähiger Neuausbau erfolgt und die Fahrbahn war in einem sehr schlechten baulichen Zustand.
So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen
verschiedener Art zu erkennen.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Erneuerung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation
der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für
die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Kamper Straße von Habsburgerallee bis Eynattener Straße erfolgt als
Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen
am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe a) SBS und
beträgt 60 v. H sowie Buchstabe g) SBS und beträgt 80 v. H. Die Verteilung des von den
Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter
Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des
gekürzten
beitragsfähigen
Aufwandes,
des
Anteils
der
Beitragspflichtigen
sowie
die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
-
Beitragssatzermittlung – Kamper Str. im Abschnitt von Habsburgerallee bis Eynattener Str.
Vorlage B 03/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2018
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Kamper Straße im Abschnitt von Habsburgerallee bis Eynattener Straße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der
Fassung vom 11.12.2015. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a), g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Oberflächenentwässerung
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
106.063,04 €
7,63 m
6,50 m
1,13 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
-15.707,89 €
90.355,15 €
36.142,06 €
54.213,09 €
49.325,58 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 20 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
49.325,58 €
9.865,12 €
39.460,46 €
139.680,73 €
Summe städtischer Anteil
46.007,18 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
93.673,55 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der
Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn :
54.213,09 € :
25.707 m² =
2,11 €/m²
Oberflächenentwässerung :
39.460,46 € :
25.707 m² =
1,54 €/m²
____________
3,65 €/m²
(Beitragssatz)