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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
291938.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
13.03.18, 12:00
Aktualisiert
02.04.18, 13:15
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0107/WP17 öffentlich 13.03.2018 B 03 / 20 Kamper Straße von Habsburgerallee bis Eynattener Straße Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 12.04.2018 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Kamper Straße von Habsburgerallee bis Eynattener Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). (Werner Wingenfeld) Vorlage B 03/0107/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Finanzielle Auswirkungen PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge Maßnahmebezogene Einnahmen 93.830,55 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0107/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1898 stammende Mischwasserkanal in der Kamper Straße wurde im Bereich von Habsburgerallee bis Eynattener Straße mit unterschiedlichen Verlegearten und Rohrsystemen im Jahr 2016 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt. Die Fahrbahn erhielt im Zuge der vorgenannten Kanalbaumaßnahme einen Komplettausbau in SplittMastix-Asphalt auf einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 65 cm). In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt und die Fahrbahn war in einem sehr schlechten baulichen Zustand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Erneuerung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der Kamper Straße von Habsburgerallee bis Eynattener Straße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe a) SBS und beträgt 60 v. H sowie Buchstabe g) SBS und beträgt 80 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: - Beitragssatzermittlung – Kamper Str. im Abschnitt von Habsburgerallee bis Eynattener Str. Vorlage B 03/0107/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2018 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Kamper Straße im Abschnitt von Habsburgerallee bis Eynattener Straße Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 11.12.2015. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a), g) SBS. Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Oberflächenentwässerung Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 106.063,04 € 7,63 m 6,50 m 1,13 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten -15.707,89 € 90.355,15 € 36.142,06 € 54.213,09 € 49.325,58 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 20 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 80 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 49.325,58 € 9.865,12 € 39.460,46 € 139.680,73 € Summe städtischer Anteil 46.007,18 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 93.673,55 € Ermittlung des Beitragssatzes Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn : 54.213,09 € : 25.707 m² = 2,11 €/m² Oberflächenentwässerung : 39.460,46 € : 25.707 m² = 1,54 €/m² ____________ 3,65 €/m² (Beitragssatz)