Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
290910.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
02.03.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
FB 11/0275/WP17
öffentlich
FB 11
02.03.2018
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft,
Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen
Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.03.2018
20.03.2018
22.03.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Personal- und Verwaltungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt dem vorgelegten Konzept zu und empfiehlt auf Vorschlag
des Oberbürgermeisters dem Personal- und Verwaltungsausschuss, das Konzept zu beschließen.
Der Schulausschuss stimmt dem vorgelegten Konzept zu und empfiehlt auf Vorschlag des
Oberbürgermeisters dem Personal- und Verwaltungsausschuss, das Konzept zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und
des Schulausschusses stimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem vorgelegten Konzept
zu.
Vorlage FB 11/0275/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
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Finanzielle Auswirkungen:
Sofern finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind, sind diese in den einzelnen Maßnahmen erläutert.
Teilweise können zusätzliche Personalkosten infolge unbesetzter Stellen refinanziert werden. Für
2018 wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Haushaltsmittel auskömmlich sind.
Entsprechende Ansatzanpassungen für 2019 ff. erfolgen im Rahmen der Haushaltsberatungen vor
dem Hintergrund der gesamtstädtischen Finanzsituation.
Vorlage FB 11/0275/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 Kindertageseinrichtungen und 9 Offenen Ganztagsschulen. In den
städtischen Kindertageseinrichtungen werden derzeit 3.727 Kinder in 210 Gruppen und in den
Offenen Ganztagsschulen 1.401 Kinder in 63 Gruppen betreut (Stand: Februar 2018).
In diesem pädagogischen Bereich besteht ein zunehmender Fachkräftemangel, der dazu führt, dass
vakante Stellen immer wieder, teilweise auch über einen längeren Zeitraum, nicht besetzt werden
können.
Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen werden derzeitig mit einem Umfang von 691
Vollzeitstellen 799 Mitarbeiter/innen (ohne Therapeuten und Küchenkräfte) beschäftigt.
Aktuell besteht eine Vakanz in der Größenordnung von 35 Vollzeitstellen, was einer Quote von rund
fünf Prozent entspricht.
Im Bereich der Offenen Ganztagsschulen werden derzeitig mit einem Umfang von 53 Vollzeitstellen
76 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Aktuell besteht eine Vakanz von rund einer Vollzeitstelle.
Gründe für Vakanzen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen sind der demografische
Wandel, der Ausbau der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Beendigungen von
Arbeitsverhältnissen aufgrund eines Arbeitgeberwechsels, Wohnortwechsel oder beispielsweise die
Aufnahme eines Studiums.
Daher hat sich die Verwaltung entschieden, ein Bündel von Maßnahmen zu entwickeln, die dem
fortschreitenden Fachkräftemangel entgegen wirken.
Das nun erarbeitete „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und
Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ wurde
unter Beteiligung des Fachbereichs Personal und Organisation, des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule sowie der Personalvertretung erstellt.
Ein Teil hiervon wurde auf einer Pressekonferenz im Dezember 2017 bereits vorgestellt. Im
Folgenden werden alle 28 erarbeiteten Maßnahmen dargestellt. Das Konzept beinhaltet Maßnahmen,
die unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe kurz- bis langfristig zu initiieren, bzw. umzusetzen
sind und teilweise finanzielle Auswirkungen haben. Es ist aber auch gelungen, strategische Ansätze
zu finden, die Wirksamkeit versprechen und dabei ohne Finanzbedarf sind.
Dieses Konzept ist Teil einer Gesamtstrategie, die mit Blick auf den Ratsantrag vom 21.12.2017
"Strategie zur Personalgewinnung für die Verwaltung der Stadt Aachen" in der PVA-Sitzung am
17.05.2018 vorgestellt werden soll.
Wegen der Dringlichkeit wird der Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen
Ganztagsschulen vorgezogen.
Sofern sich aus den einzelnen Maßnahmen die Notwendigkeit von Stelleneinrichtungen ergibt, erfolgt
hierzu eine gesonderte Vorlage für den Rat der Stadt Aachen im Jahresverlauf.
Die Schwerpunkte zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sollen künftig in der Intensivierung der
Personalgewinnung, der Personalerhaltung sowie der Personalentlastung liegen.
Maßnahmen der Personalgewinnung
Der Herausforderung der Fachkräftegewinnung stellt sich die Stadt Aachen im Bereich der Ausbildung
sowie der Personalrekrutierung von bereits ausgebildeten Fachkräften durch folgende Maßnahmen:
Vorlage FB 11/0275/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
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Mithilfe eines bereits begonnenen Handlungsplans wird die Gewinnung von
BerufspraktikantInnen an den Fachschulen aktiv vorangetrieben.
Es werden Standards geschaffen, um BerufspraktikantInnen frühzeitig an die Stadt Aachen
als potenzielle Arbeitgeberin zu binden. Damit werden viele Monate früher als bisher
verbindliche Angebote zur Weiterbeschäftigung verbunden sein.
Den BerufspraktikantInnen wird eine Übernahmegarantie zugesprochen, sofern aus
Arbeitgebersicht eine fachliche und persönliche Eignung vorliegt und solange der
Personalbedarf gegeben ist.
Die derzeitige Anzahl der BerufspraktikanntInnen i.H.v 30 in den städt.
Kindertageseinrichtungen und 9 in den Offenen Ganztagsschulen soll in Abhängigkeit des
laufenden Auswahlverfahrens um mindestens fünf Stellen erhöht werden, soweit geeignetes
Personal rekrutierbar ist. Diese Intensivierung der Ausbildung wird als wichtiges Element der
langfristigen Personalgewinnung und Erhaltung des Qualitätsstandards gesehen.
Finanzielle Auswirkungen: Unter Berücksichtigung der Personalkosten pro Stelle (22.000
€/Jahr) ergeben sich für das Haushaltsjahr 2018 anteilige Kosten i.H.v. 45.830,- €.
Die Umsetzungsmöglichkeiten einer praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung inklusive
Ausbildungsvertrag und -vergütung werden derzeit geprüft.
Finanzielle Auswirkungen: für das KiTa-Jahr 2019/20 derzeit nicht bezifferbar
Die Gewinnung ausgebildeter Fachkräfte und Ergänzungskräfte wird weiterhin aktiv
vorangetrieben, insbesondere durch frühzeitigere Unterbreitung eines verbindlichen
Einstellungsangebotes. Weiter sollen bspw. Stellenausschreibungen, insbesondere das
Berufsbild der ErzieherIn sowie in diesem Zusammenhang die Stadt Aachen als
Arbeitgeberin, attraktiver dargestellt werden. Weitere Maßnahmen, die in der Gesamtstrategie
verankert sind, werden im PVA am 17.05.2018 vorgestellt.
Bis auf weiteres sollen Fachkräfte und Ergänzungskräfte bedarfsorientiert unmittelbar ohne
Befristung eingestellt werden. Ausnahmen sollten jedoch in begründeten Einzelfällen möglich
sein.
Bis auf weiteres werden einjährige sachgrundlose Befristungen als Alternative zur kurzfristigen
Einstellung im Rahmen von Krankheitsvertretung angeboten unter Eingruppierung in EG S 8b
TVöD-SuE statt EG S 8a TVöD-SuE.
Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe des
Differenzbetrages von EG S 8a TVöD-SuE zu EG S 8b TVöD-SuE sowie ggfls. durch
temporäre Überhänge.
Eine Personalgewinnung aus dem benachbarten Ausland wird aktiv vorangetrieben.
Vorlage FB 11/0275/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
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StudienabbrecherInnen von Studiengängen mit beispielsweise dem inhaltlichen Gegenstand
der Kindheitspädagogik oder der sozialen Arbeit sollen durch eine verkürzte Ausbildung zur
Fachkraft qualifiziert werden. Dies wird in Abstimmung mit den Berufskollegs und mit
Unterstützung des Programms „SWITCH“ passieren.
Für VollabiturientInnen soll zukünftig ein sechsmonatiges bezahltes Praktikum angeboten
werden. Die generelle Vergütung der PraktikantInnen soll unabhängig vom Schulabschluss
erfolgen, so dass auch SchülerInnen der FOS diese Vergütung erhalten.
Finanzielle Auswirkungen: Es sollen ab 01.08.2018 jährlich max. 15 Praktika angeboten
werden mit einer noch festzulegenden mtl. Vergütung von schätzungsweise 150 €
Brutto/PraktikantIn. Jährliche Gesamtkosten: 15 Praktika x 6 Monate x 150,- € = 13.500,- €
FSJler (Freiwilliges soziales Jahr) und BFDler (Bundesfreiwilligen Dienst) sollen zukünftig im
Alltagsgeschäft der KiTa’s und OGS unterstützend eingesetzt werden. Die
Rahmenbedingungen hierzu sind noch zu klären.
Finanzielle Auswirkungen: Es sollen max. 5 FSJler und 5 BFDler eingesetzt werden. Es
entstehen monatliche Kosten pro FSJler i.H.v. 752,75 € sowie pro BFDler i.H.v. 532,75 €.
Jährliche Gesamtkosten rd.: 77.000,- €
Das bereits begonnene Konzept zur Gestaltung eines dreimonatigen Praktikums für
WiedereinsteigerInnen „Zurück in den Beruf“ wird zeitnah umgesetzt. Es sollen jährlich max.
10 Praktika an 4 Tagen/Woche angeboten werden mit einer Vergütung in Höhe des
gesetzlichen Mindeststundenlohns.
Finanzielle Auswirkungen: Pro Praktikum: 8,84 € x 8h/Tag x 17AT/Monat x 3 = 3.606,- € zzgl.
rd. 721 € AG-Anteil = 4.327,- €. Jährliche Gesamtkosten: max. rd. 43.270,- €.
WiedereinsteigerInnen in das Berufsleben (z.B. nach Sonderurlaub/Elternzeit) soll im Einzelfall
ein auch mit sehr geringem Stundenumfang befristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten
werden.
Derzeit werden im Anschluss an eine Langzeiterkrankung die hierfür eingestellten
Vertretungskräfte für die Dauer des Erholungsurlaubes im unmittelbaren Anschluss an die
Erkrankung weiterbeschäftigt. Dieses Modell soll auch bei Abwesenheit der/s
Stelleninhaberin/s im Anschluss an bspw. Elternzeit, Sonderurlaub Anwendung finden.
Finanzielle Auswirkungen: Schätzungsweise werden 20 Beschäftigte für bis zu 6 Wochen
hierunter vergütet. Unter Berücksichtigung der KGSt-Personalkosten ergibt sich für einen
Arbeitstag ein Entgelt i.H.v. 272,30 € brutto für ErzieherInnen und 220,04 € brutto für
KinderpflegerInnen.
Jährliche Gesamtkosten: Mittelwert Bruttolohn 246,17 € x 20 Beschäftigte x 30 Tage =
147.702,- €.
Eine vorausschauende, bedarfsorientierte Personalreserve zum Beginn des Kindergarten/Schuljahres soll durch die Bereitstellung einer Ad-Hoc-Reserve sichergestellt werden. Ein
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Ausdruck vom: 03.04.2018
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Zeitraum von mehr als drei Monaten pro Einzelmaßnahme soll nicht überschritten werden.
Hierzu werden bereits vorhandene Demografiestellen genutzt.
Finanzielle Auswirkungen: keine, sofern ausreichend Demografiestellen vorhanden sind.
Zukünftig sollen vakante Ergänzungskraft-/Fachkraftstellen für weitere Professionen mit dem
inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik geöffnet werden. Dies Bedarf noch einer
weiteren Klärung, auch mit dem Landesjugendamt.
Finanzielle Auswirkungen: derzeit nicht bezifferbar, evtl. Kosten für
Qualifizierungsmaßnahmen
Es wird geprüft, inwieweit zukünftig vakante Stellen im Rahmen einer 1:1 Betreuung für
weitere Professionen geöffnet werden können, wenn im Einzelfall die erforderliche Profession
durch das Gesundheitsamt als für die Betreuung des Kindes für geeignet gehalten wird.
Teilzeitbeschäftigten mit einer Nebentätigkeit wird weiterhin aktiv angeboten, freie Stunden im
Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen bei der
Stadt Aachen anstelle der Nebentätigkeit anzunehmen.
Maßnahmen der Personalerhaltung
Die Personalerhaltung soll zum einen durch eine Intensivierung der Fachkräftequalifizierung sowie der
Steigerung der MitarbeiterInnenzufriedenheit durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:
Fortbildungsprogramme für Leitungskräfte sollen weiterhin kontinuierlich fortgeschrieben
werden, weiter ist der gesamte Leitungsstamm für eine Teilnahme vorzusehen.
Es wird sichergestellt, dass bessere Qualifizierungsfortbildungen/Zertifizierungskurse der
ständigen Vertretung und/oder Fachkräfte durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Prognostizierte Kosten für die Durchführung einer Schulung: 3.500
€ pro Kurs mit 15 TeilnehmerInnen.
2018: 17.500 € (5 Kurse), 2019ff: 3.500 €/Jahr (1 Kurs).
Zukünftig sollen die Beschäftigten der städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen
Ganztagsschulen regelmäßig über interne Stellenvakanzen zeitnah informiert werden. Dies
soll über einen Zeitraum von zunächst einem Jahr erprobt werden, um zu erkennen, ob sich
eine verstärkte Rotation zeigt und welche Wirkung dies hat.
Die Einführung einer Notfallvereinbarung soll für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Öffnung
einer städt. Kindertagesstätte ein personeller Engpass besteht und die Leitungsebene (noch)
nicht anwesend ist, jede/n Beschäftigten befähigen, eigenständig und -verantwortlich zu
handeln. Hierbei wird auch die Notwendigkeit der Einrichtung eines Notfalltelefons geprüft.
Vorlage FB 11/0275/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
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Anträgen der Beschäftigten auf vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses soll künftig
grundsätzlich nicht mehr stattgegeben werden. Abweichungen von der tariflichen
Kündigungsfrist sollen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Maßnahmen der Personalentlastung
Eine Personalentlastung kann zur Reduzierung von Ausfällen und gleichermaßen zur Steigerung der
MitarbeiterInnenzufriedenheit führen. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Freie Stundenkontingente sollen durch einen flexiblen Einsatz von Ergänzungs- und
Fachkräften unter Beachtung der personellen Mindestbesetzungsstärke und der rechtlichen
sowie Refinanzierungsmodalitäten temporär besetzt werden. Hier sollen wie bisher im
Bedarfsfall Ergänzungskräfte vorübergehend Fachkraftstunden sowie die Fachkräfte
Ergänzungskraftstunden übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Sofern Fachkräfte Ergänzungskraftstunden übernehmen, hat dies
finanzielle Auswirkungen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den beiden
Entgeltgruppen.
Zur Entlastung der pädagogischen Kräfte sollen Küchenkräfte bei hohen Vakanzen im
pädagogischen Bereich für einen befristeten Zeitraum weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten
übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen: Sofern freie Ergänzungs-/Fachkraftstunden zur Verfügung stehen,
entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
Krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Küchenkräften – die zu einer Belastung des päd.
Personals führen - sollen zukünftig durch einen Vertreterpool aufgefangen werden.
Finanzielle Auswirkungen: Eine Küchenkraft wird mit durchschnittlich 15 Wochenstunden
beschäftigt. Unter Berücksichtigung der KGSt-Kosten ergibt sich hier ein jährliches
Bruttogehalt i.H.v. 14.630,- €. Schätzungsweise werden ca. drei Vertretungskräfte für einen
Vertreterpool benötigt. Jährliche Gesamtkosten: bis zu 43.890,- Euro. Eine Teilrefinanzierung
ergibt sich dadurch, dass Küchenkräfte aus der Lohnfortzahlung fallen und Stellen nicht
durchgängig besetzt sind.
Zur Steigerung der Anwesenheitszeit der Beschäftigten die nach Elternzeit, Sonderurlaub oder
einer langen Erkrankung ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, soll der oftmals im erheblichen
Umfang bestehende Resturlaubsanspruch (mit Einverständnis der Beschäftigten) finanziell
abgegolten werden. Diese Regelung soll ausschließlich für die Beschäftigten aus diesem
Bereich gelten und nur für den tariflichen Resterholungsanspruch, der über den gesetzlichen
Mindesturlaubsanspruch hinausgeht.
Finanzielle Auswirkungen: Schätzungsweise werden jährlich 5 bis 10 Beschäftigte jeweils bis
zu 30 Tage Resterholungsurlaubsanspruch finanziell abgelten lassen. Hier entstehen
durchschnittliche Personalkosten i.H.v. 178,45 € bei ErzieherInnen und 155,13 € bei
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KinderpflegerInnen pro Tag bei Vollbeschäftigung. Jährliche Gesamtkosten: Mittelwert 166,79
€ x 10 Beschäftigte x 30 Tage = max. rd. 50.000,- €.
Alle vorgenannten Maßnahmen sollen turnusmäßig im Rahmen der Planung für das jeweils nächste
KiTa-/ Schuljahr hinsichtlich der Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüft werden.
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