Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
290071.pdf
Größe
600 kB
Erstellt
28.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.03.18, 07:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Richterich
Beteiligte Dienststelle/n:
BA 6/0143/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
28.02.2018
Sachstandsbericht : Abriss der Autobahnbrücke A4 Roermonder
Straße;
Antrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO der CDU-BF vom 4.2.2018,
lfd. Nr. 55
Beratungsfolge:
TOP: ____
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.03.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
BA 6
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage BA 6/0143/WP17 der Stadt Aachen
FB 61/400
FB 36/400
mitgezeichnet
am 05.03.2018.
Ausdruck vom: 06.03.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Anfragen zum geplanten Ersatzneubau der Brücke A4/L231 ‚Roermonder Straße‘ wurde an den
Landesbetrieb Straßenbau weitergeleitet. Dieser erteilt folgenden Sachstandsbericht:
„Bei der Nachrechnung des Bauwerks gemäß Nachrechnungsrichtlinien hat sich ergeben, dass das
Bauwerk in die Brückenklasse 45 einzustufen ist und als verkehrliche Kompensationsmaßnahmen
dieses bis zum erforderlichen Ersatzneubau mit einem LKW-Überholverbot und einem LKWMindestabstand 50 m beschildert werden muss.
Das Bauwerk hat eine rechnerische Restnutzungsdauer bis 2035.
Da die Vorbereitungen für die grundhafte Instandsetzung der A4 von Vetschau bis AK Aachen laufen,
soll der Ersatzneubau kurzfristig angestrebt werden.
Eine grobe Zeitplanung sieht eine Umsetzung des Ersatzneubaus bis 2025 vor.
Eine grundsätzliche Veränderung des Bauwerks bezüglich der Fahrspuraufteilungen ist nicht geplant.
Es wird nur Anpassungen an die Anforderungen gemäß aktuellen Regelwerken geben.
Vorgesehen ist ein Lärmschutz auf dem Bauwerk (beidseitig, h = 3,00 m).
Weiterhin wird hinter dem Bauwerk in FR Köln eine ca. 180m lange Lärmschutzwand errichtet.
Ebenfalls in FR Köln soll vor dem Bauwerk zwischen der bestehenden Lärmschutzwand ‚Hander Weg‘
und dem Bauwerk ‚Roermonder Straße‘ ein Lückenschluss erfolgen.
Diese Lärmschutzmaßnahmen werden erst im Rahmen der Ersatzneubaumaßnahme umgesetzt, nicht
im Rahmen der Instandsetzung der A4“.
Die verkehrlichen Auswirkungen auf das Aachener Straßennetz müssen zu gegebener Zeit mit der
Straßenverkehrsbehörde, FB 61/400, abgestimmt werden.
Anlage/n:
- Antrag lfd. Nr. 55
Vorlage BA 6/0143/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2018
Seite: 2/2