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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
288146.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
09.03.18, 08:18
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0252/WP17 öffentlich 15.02.2018 Andrea Milobara Nachwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 08.05.2018 16.05.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Frau Nadine Frey für den Stadtsportbund Aachen als Mitglied in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen zu wählen. Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Nadine Frey für den Stadtsportbund Aachen als Mitglied in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen gemäß den Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klima. Philipp Oberbürgermeister Dez. V Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen FB 36/000 Ausdruck vom: 06.03.2018 FB 36/400 FB 36/402 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.03.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.11.2016 werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet. Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und 3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus: 1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NordrheinWestfalen e.V. (LNU), 2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), 3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW), 4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes, 5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V., 6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V., 7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Vereinigungen der Jäger, 8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., 9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und 10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte. Das bisherige Mitglied für den Stadtsportbund, Frau Johanna Heiliger, hat ihr Mandat mit Wirkung vom 01.12.2017 niedergelegt. Insofern ist ihre Nachwahl erforderlich. Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.03.2018 Seite: 3/4 Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nicht angehören. Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens des Landessportbundes NordrheinWestfalen folgende Kandidaten vorgeschlagen: 1. Nadine Frey Am Burgberg 34, 52224 Stolberg 2. Samira Jansen Hermann-Sudermann-Str. 25, 52078 Aachen Die Reihenfolge der genannten Kandidatinnen stellt sogleich die Rangfolge dar; der Landessportbund bittet darum, Frau Frey trotz ihres Wohnsitzes in Stolberg, primär bei der Wahl als Mitglied des Naturschutzbeirates zu berücksichtigen. Frau Frey hat als Geschäftsführerin des Stadtsportbundes Aachen wegen ihres besonderen Engagements für den Sport in Aachen großes Interesse an der Mitarbeit im Beirat der unteren Naturschutzbehörde. Bedienstete der Stadt Aachen sind beide Kandidatinnen nicht. Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.03.2018 Seite: 4/4