Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
288146.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
09.03.18, 08:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0252/WP17
öffentlich
15.02.2018
Andrea Milobara
Nachwahl eines Mitgliedes für den Beirat bei der unteren
Naturschutzbehörde der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.05.2018
16.05.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Frau Nadine Frey für den
Stadtsportbund Aachen als Mitglied in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt
Aachen zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt Frau Nadine Frey für den Stadtsportbund Aachen als Mitglied in den
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen gemäß den Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt und Klima.
Philipp
Oberbürgermeister
Dez. V
Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen
FB 36/000
Ausdruck vom: 06.03.2018
FB 36/400
FB 36/402
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung
anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24.11.2016 werden bei den Unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der
Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet.
Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln
und
3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus:
1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NordrheinWestfalen e.V. (LNU),
2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des
Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband
NRW e.V. (SDW),
4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes
Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des
Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des
Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Vereinigungen der Jäger,
8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes
Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung
zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll
ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den
Ausgeschiedenen benannt hatte.
Das bisherige Mitglied für den Stadtsportbund, Frau Johanna Heiliger, hat ihr Mandat mit Wirkung
vom 01.12.2017 niedergelegt. Insofern ist ihre Nachwahl erforderlich.
Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2018
Seite: 3/4
Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die
ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nicht angehören.
Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens des Landessportbundes NordrheinWestfalen folgende Kandidaten vorgeschlagen:
1.
Nadine Frey
Am Burgberg 34, 52224 Stolberg
2.
Samira Jansen
Hermann-Sudermann-Str. 25, 52078 Aachen
Die Reihenfolge der genannten Kandidatinnen stellt sogleich die Rangfolge dar; der Landessportbund
bittet darum, Frau Frey trotz ihres Wohnsitzes in Stolberg, primär bei der Wahl als Mitglied des
Naturschutzbeirates zu berücksichtigen. Frau Frey hat als Geschäftsführerin des Stadtsportbundes
Aachen wegen ihres besonderen Engagements für den Sport in Aachen großes Interesse an der
Mitarbeit im Beirat der unteren Naturschutzbehörde. Bedienstete der Stadt Aachen sind beide
Kandidatinnen nicht.
Vorlage FB 36/0252/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2018
Seite: 4/4