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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
289173.pdf
Größe
652 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 19:27
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Immobilienmanagement Beteiligte Dienststelle/n: FB 23/0434/WP17 öffentlich 23.02.2018 FB 23/20 Unterhaltung des Schusterweges Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 20.03.2018 Bürgerforum Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Das Bürgerforum nimmt die Erläuterungen in der Vorlage zur Kenntnis. Vorlage FB 23/0434/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.03.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Ein Vertreter des Heimbeirates des Altenheims Papst Johannes Stift Aachen hat sich an das Bürgerforum der Stadt Aachen und an die Verwaltung gewandt. Er beklagt den Zustand des Schusterweges, der eine Fußwegeverbindung zwischen dem Höfchensweg und der Eupener Straße darstellt. Der Heimbeiratsvertreter weist darauf hin, dass der Weg nach den Regenfällen der letzten Monate fast nicht mehr begehbar wäre. Er stelle sich als ein Schlamm- und Matschweg dar, der schon für Menschen ohne Behinderung kaum benutzbar wäre. Mit Rollator oder mit Rollstuhl wäre die Nutzung fast nicht möglich. Er schlägt eine geschlossene Oberfläche vor. Der Weg befindet sich nicht auf einem städtischen Grundstück. Da der Weg seit vielen Jahrzehnten vorhanden ist und von den Bewohnern der Gegend genutzt wird, hat die Stadt mit dem Eigentümer einen Pachtvertrag abgeschlossen. Die Stadt hat für die Wegefläche des Schusterweges die Unterhaltung, die Wegereinigung, den Winterdienst, die Verkehrssicherungs- und die Haftpflicht übernommen. Auf Nachfrage hat der Eigentümer eine Asphaltierung des Weges abgelehnt. Derzeit wird abgestimmt, ob er einer anderen Art der Befestigung zustimmt. Die Kosten für die Herstellung des Weges z.B. mit einer wassergebundenen Decke werden überschläglich auf ca. 15.000 € geschätzt. Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und läuft immer vom 1.6. bis 31.5 jeden Jahres. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf des Pachtjahres entschädigungsfrei gekündigt werden. Bei Vertragsende ist der Weg zurückzubauen und das Grundstück in seinen Ursprungszustand zu versetzen. Anlagen: Lageplan Luftbild Vorlage FB 23/0434/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.03.2018 Seite: 2/2