Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
289173.pdf
Größe
652 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 19:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 23/0434/WP17
öffentlich
23.02.2018
FB 23/20
Unterhaltung des Schusterweges
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.03.2018
Bürgerforum
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Erläuterungen in der Vorlage zur Kenntnis.
Vorlage FB 23/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Ein Vertreter des Heimbeirates des Altenheims Papst Johannes Stift Aachen hat sich an das
Bürgerforum der Stadt Aachen und an die Verwaltung gewandt. Er beklagt den Zustand des
Schusterweges, der eine Fußwegeverbindung zwischen dem Höfchensweg und der Eupener Straße
darstellt.
Der Heimbeiratsvertreter weist darauf hin, dass der Weg nach den Regenfällen der letzten Monate
fast nicht mehr begehbar wäre. Er stelle sich als ein Schlamm- und Matschweg dar, der schon für
Menschen ohne Behinderung kaum benutzbar wäre. Mit Rollator oder mit Rollstuhl wäre die Nutzung
fast nicht möglich. Er schlägt eine geschlossene Oberfläche vor.
Der Weg befindet sich nicht auf einem städtischen Grundstück. Da der Weg seit vielen Jahrzehnten
vorhanden ist und von den Bewohnern der Gegend genutzt wird, hat die Stadt mit dem Eigentümer
einen Pachtvertrag abgeschlossen. Die Stadt hat für die Wegefläche des Schusterweges die
Unterhaltung, die Wegereinigung, den Winterdienst, die Verkehrssicherungs- und die Haftpflicht
übernommen.
Auf Nachfrage hat der Eigentümer eine Asphaltierung des Weges abgelehnt. Derzeit wird abgestimmt,
ob er einer anderen Art der Befestigung zustimmt.
Die Kosten für die Herstellung des Weges z.B. mit einer wassergebundenen Decke werden
überschläglich auf ca. 15.000 € geschätzt.
Der Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und läuft immer vom 1.6. bis 31.5 jeden
Jahres. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf des
Pachtjahres entschädigungsfrei gekündigt werden. Bei Vertragsende ist der Weg zurückzubauen und
das Grundstück in seinen Ursprungszustand zu versetzen.
Anlagen:
Lageplan
Luftbild
Vorlage FB 23/0434/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.03.2018
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