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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
290319.pdf
Größe
169 kB
Erstellt
02.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.07.18, 14:22

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0464/WP17 öffentlich 02.03.2018 FB 45/310 Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 20.03.2018 20.03.2018 Schulausschuss Kinder- und Jugendausschuss Kenntnisnahme Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen. Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 17.10.2017 wurde der vierte Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit der Stadt Aachen zur Kenntnis gegeben. Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hat der Rat der Stadt am 24.01.2018 beschlossen zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen in 2018 einzurichten. Die für den weiteren Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit an Aachener Schulen erforderlichen Kriterien wurden zwischenzeitlich von der Fachverwaltung entwickelt. 2. Entwicklung der Kriterien Um sich der Identifizierung nachvollziehbarer Kriterien annähern zu können, wurde im Team der kommunalen Schulsozialarbeit vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen eine umfassende Liste von Merkmalen erarbeitet und im Folgenden eingehend erörtert. Prozessorientiert wurden die erarbeiteten Merkmale auf ihre Alltagstauglichkeit, Relevanz und Eignung zur Objektivierbarkeit überprüft. Aus der umfassenden Liste der Merkmale ergeben sich aus fachinhaltlicher Sicht folgende fünf übergeordnete Kriterien: 1. Bereitschaft und Haltung der Schule 2. Kindeswohlgefährdende Aspekte 3. Armutsrisiken 4. Belastende Faktoren für das Schulleben -----------------------------------------------------------5. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule. Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben. Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4). Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 3/5 Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale zugeordnet sind. (Anlage 1) 3. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen oder freiwerdenden Personalkapazitäten, z.B. aufgrund von Schulschließungen, bedarfsorientiert, nachvollziehbar und transparent vornehmen zu können, erfolgt zu allen Schulen die Kontaktaufnahme, die zuvor ihren Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich mitgeteilt haben. Folgende Schritte zur Bedarfsermittlung bzw. zum nachfolgenden Einsatz von Schulsozialarbeit werden vollzogen. 3.1 Phase 1: Analyse der schulspezifischen Situation Im persönlichen Gespräch mit der Schulleitung und weiteren Akteuren des Schulsystems wird die schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt, analysiert und daraus resultierend eine fachliche Einschätzung vorgenommen. Als Hilfsmittel hierbei dient die in der Anlage beigefügte Matrix. Ein Kriterium gilt jeweils als erfüllt, wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutrifft und keine gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar sind. Um etwaige Stigmatisierungen der Schulen zu vermeiden, wird für den gesamten Prozess Vertraulichkeit hinsichtlich der Details und Ergebnisse der Analyse zugesichert. 3.2 Phase 2: Entscheidungsfindung Sobald der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen ist, wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit Blick auf das verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen Schulen kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann und in welchem Umfang dies möglich ist. An dieser Stelle wird das fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule ggfls. zum Ausgleich gegenüber den bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier fungieren. Übersteigt der Bedarf die Ressource, wird als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfährt das zweite Kriterium Kindeswohlgefährdende Aspekte eine besondere Gewichtung. Im Falle gleichwertiger Rangfolgen bei zugleich unterschiedlichen Schulformen werden Schulen im Primarbereich mit Vorrang behandelt, um Kindern und Familien frühzeitig Unterstützung und Hilfe anbieten und somit den Grundgedanken der frühen Gefährdungserkennung, der frühzeitigen Intervention sowie Prävention Rechnung zu tragen. Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 4/5 3.3 Phase 3: Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit Die Schulen werden über die Entscheidung und die ausschlaggebenden Gründe informiert. Mit den Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten Umsetzung geführt. Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als Erprobungsphase verstanden. Analog zur Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans findet anhand der Kriterien eine Ressourcenüberprüfung bzgl. des Einsatzes kommunaler Schulsozialarbeit statt. Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über die Einsatzorte berichtet. Anlage/n: Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2018 Seite: 5/5 Anlage 1 Matrix zum Einsatz von Schulsozialarbeit Kriterium 1: Bereitschaft und Haltung der Schule 01 Schriftliche Bedarfsmeldung/Antragstellung ist erfolgt 02 Wille der Schulkonferenz / des Kollegiums 03 Problembewusstsein und Bereitschaft, Probleme zu benennen 04 Positive Grundhaltung gegenüber der Kooperation von Jugendhilfe / Schule 05 Akzeptanz der „Konzeption der Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen“ 06 Akzeptanz der „Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des 07 Schulsozialarbeit soll Bestandteil des Schulkonzeptes werden 08 Schulsozialarbeit soll in der Schulentwicklung einbezogen werden 09 Erwartungshaltung gegenüber der Wirkung von Schulsozialarbeit 10 Verfügbarkeit räumlicher Ressourcen 11 Bereitstellung zeitlicher Ressourcen 12 Bereitschaft für präventive Angebote 13 Offenheit für Angebote der Partizipation 14 Akzeptanz von Angeboten im Bereich Sozialtraining/Soziales Lernen 15 Initiierung von Projekten 16 Eltern werden als mögliche Zielgruppe der sozialen Arbeit angesehen 17 Netzwerkarbeit Kriterium 2: Kindeswohlgefährdende Aspekte 18 psychisch erkranktes Elternteil 19 Elternteil mit Suchterkrankung 20 Familie mit Trennungsproblematik 21 Verlust eines Elternteils 22 Fluchterfahrung 23 Schulabsentismus 24 delinquentes Verhalten 25 Suchterkrankung des Kindes/Jugendlichen 26 autoaggressives Verhalten 27 Laufende Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen n. § 35a Seite: 1/2 Bemerkung Kriterium 3: Armutsrisiken 28 BuT-Berechtigung 29 Alleinerziehende Elternteile 30 Kinderreiche Familien 31 Einzugsbereich der Schule = Stadtteil mit Erneuerungsbedarf 32 a Primarstufe: Übergangsquote u. Empfehlung für HS, RS, Gym./ GesamtS 32 b Sekundarstufe: erreichte Schulabschlüsse Kriterium 4: belastende Faktoren für das Schulleben 33 Konfliktfälle 34 Mobbing, Cybermobbing 35 Schlägereien 36 Polizeieinsätze in der Schule 37 „problematische/schwierige“ Klassen 38 Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf soziale u. emotionale Entwicklung 39 Seiteneinsteiger, Förderbedarf deutsche Sprache 40 Familien mit nicht-deutscher Herkunftssprache Kriterium 5: Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule 41 Sonderpädagogen und –pädagoginnen 42 Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase 43 Systemische Inklusionshelfer und -helferinnen (über Koordinierungs- und Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI)) 44 Tagesgruppe / Heilpädagogische Tagesgruppe 45 Andere ( z.B. JIM, Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessorigrundschule) 46a OGS 46b Schule im Ganztag 46c 13 plus Seite: 2/2