Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
290319.pdf
Größe
169 kB
Erstellt
02.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.07.18, 14:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0464/WP17
öffentlich
02.03.2018
FB 45/310
Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der
Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.03.2018
20.03.2018
Schulausschuss
Kinder- und Jugendausschuss
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von
kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen.
Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am
17.10.2017 wurde der vierte Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit der Stadt Aachen zur Kenntnis
gegeben.
Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hat der Rat der Stadt am 24.01.2018
beschlossen zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen in 2018
einzurichten.
Die für den weiteren Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit an Aachener Schulen erforderlichen
Kriterien wurden zwischenzeitlich von der Fachverwaltung entwickelt.
2. Entwicklung der Kriterien
Um sich der Identifizierung nachvollziehbarer Kriterien annähern zu können, wurde im Team der
kommunalen Schulsozialarbeit vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen eine umfassende
Liste von Merkmalen erarbeitet und im Folgenden eingehend erörtert.
Prozessorientiert wurden die erarbeiteten Merkmale auf ihre Alltagstauglichkeit, Relevanz und
Eignung zur Objektivierbarkeit überprüft.
Aus der umfassenden Liste der Merkmale ergeben sich aus fachinhaltlicher Sicht folgende fünf
übergeordnete Kriterien:
1. Bereitschaft und Haltung der Schule
2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
3. Armutsrisiken
4. Belastende Faktoren für das Schulleben
-----------------------------------------------------------5. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule
Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer
kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.
Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das
Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der
Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.
Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der
Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt
ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).
Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 3/5
Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale
zugeordnet sind. (Anlage 1)
3. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten
Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen oder freiwerdenden
Personalkapazitäten, z.B. aufgrund von Schulschließungen, bedarfsorientiert, nachvollziehbar und
transparent vornehmen zu können, erfolgt zu allen Schulen die Kontaktaufnahme, die zuvor ihren
Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich mitgeteilt haben.
Folgende Schritte zur Bedarfsermittlung bzw. zum nachfolgenden Einsatz von Schulsozialarbeit
werden vollzogen.
3.1 Phase 1: Analyse der schulspezifischen Situation
Im persönlichen Gespräch mit der Schulleitung und weiteren Akteuren des Schulsystems wird die
schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt, analysiert und daraus resultierend eine
fachliche Einschätzung vorgenommen.
Als Hilfsmittel hierbei dient die in der Anlage beigefügte Matrix. Ein Kriterium gilt jeweils als erfüllt,
wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutrifft und keine
gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar sind.
Um etwaige Stigmatisierungen der Schulen zu vermeiden, wird für den gesamten Prozess
Vertraulichkeit hinsichtlich der Details und Ergebnisse der Analyse zugesichert.
3.2 Phase 2: Entscheidungsfindung
Sobald der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen ist, wird der Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule mit Blick auf das verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen Schulen
kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann und in welchem Umfang dies
möglich ist.
An dieser Stelle wird das fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule ggfls. zum Ausgleich
gegenüber den bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier fungieren.
Übersteigt der Bedarf die Ressource, wird als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach
dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfährt das zweite Kriterium Kindeswohlgefährdende
Aspekte eine besondere Gewichtung.
Im Falle gleichwertiger Rangfolgen bei zugleich unterschiedlichen Schulformen werden Schulen im
Primarbereich mit Vorrang behandelt, um Kindern und Familien frühzeitig Unterstützung und Hilfe
anbieten und somit den Grundgedanken der frühen Gefährdungserkennung, der frühzeitigen
Intervention sowie Prävention Rechnung zu tragen.
Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 4/5
3.3 Phase 3: Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit
Die Schulen werden über die Entscheidung und die ausschlaggebenden Gründe informiert.
Mit den Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten
Umsetzung geführt. Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die
eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste
Jahr wird als Erprobungsphase verstanden.
Analog zur Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans findet anhand der Kriterien eine
Ressourcenüberprüfung bzgl. des Einsatzes kommunaler Schulsozialarbeit statt.
Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über die Einsatzorte
berichtet.
Anlage/n:
Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit
Vorlage FB 45/0464/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 5/5
Anlage 1
Matrix zum Einsatz von Schulsozialarbeit
Kriterium 1:
Bereitschaft und Haltung der Schule
01
Schriftliche Bedarfsmeldung/Antragstellung ist erfolgt
02
Wille der Schulkonferenz / des Kollegiums
03
Problembewusstsein und Bereitschaft, Probleme zu benennen
04
Positive Grundhaltung gegenüber der Kooperation von Jugendhilfe / Schule
05
Akzeptanz der „Konzeption der Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen“
06
Akzeptanz der „Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Schule und den Schulleitungen hinsichtlich des
07
Schulsozialarbeit soll Bestandteil des Schulkonzeptes werden
08
Schulsozialarbeit soll in der Schulentwicklung einbezogen werden
09
Erwartungshaltung gegenüber der Wirkung von Schulsozialarbeit
10
Verfügbarkeit räumlicher Ressourcen
11
Bereitstellung zeitlicher Ressourcen
12
Bereitschaft für präventive Angebote
13
Offenheit für Angebote der Partizipation
14
Akzeptanz von Angeboten im Bereich Sozialtraining/Soziales Lernen
15
Initiierung von Projekten
16
Eltern werden als mögliche Zielgruppe der sozialen Arbeit angesehen
17
Netzwerkarbeit
Kriterium 2:
Kindeswohlgefährdende Aspekte
18
psychisch erkranktes Elternteil
19
Elternteil mit Suchterkrankung
20
Familie mit Trennungsproblematik
21
Verlust eines Elternteils
22
Fluchterfahrung
23
Schulabsentismus
24
delinquentes Verhalten
25
Suchterkrankung des Kindes/Jugendlichen
26
autoaggressives Verhalten
27
Laufende Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfen n. § 35a
Seite: 1/2
Bemerkung
Kriterium 3:
Armutsrisiken
28
BuT-Berechtigung
29
Alleinerziehende Elternteile
30
Kinderreiche Familien
31
Einzugsbereich der Schule = Stadtteil mit Erneuerungsbedarf
32 a
Primarstufe: Übergangsquote u. Empfehlung für HS, RS, Gym./ GesamtS
32 b
Sekundarstufe: erreichte Schulabschlüsse
Kriterium 4:
belastende Faktoren für das Schulleben
33
Konfliktfälle
34
Mobbing, Cybermobbing
35
Schlägereien
36
Polizeieinsätze in der Schule
37
„problematische/schwierige“ Klassen
38
Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf soziale u. emotionale Entwicklung
39
Seiteneinsteiger, Förderbedarf deutsche Sprache
40
Familien mit nicht-deutscher Herkunftssprache
Kriterium 5:
Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule
41
Sonderpädagogen und –pädagoginnen
42
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase
43
Systemische Inklusionshelfer und -helferinnen (über Koordinierungs- und
Beratungsstelle für schulische Inklusionshilfe (KOBSI))
44
Tagesgruppe / Heilpädagogische Tagesgruppe
45
Andere
( z.B. JIM, Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessorigrundschule)
46a
OGS
46b
Schule im Ganztag
46c
13 plus
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