Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
288529.pdf
Größe
8,5 MB
Erstellt
20.02.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0892/WP17
öffentlich
35020-2017
20.02.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Luxemburger Ring / Martelenberger Weg zwischen dem Luxemburger Ring, der vorhandenen Tennisanlage
und dem Goldbach
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.03.2018
22.03.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Errichtung von zwei Tennisaußenplätzen die Aufstellung
des Bebauungsplanes -Luxemburger Ring / Martelenberger Weg- für den Planbereich zwischen dem
Luxemburger Ring, der vorhandenen Tennisanlage und dem Goldbach im Stadtbezirk Aachen-Mitte
zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Errichtung von zwei Tennisaußenplätzen die Aufstellung
des Bebauungsplanes -Luxemburger Ring / Martelenberger Weg- für den Planbereich zwischen dem
Luxemburger Ring, der vorhandenen Tennisanlage und dem Goldbach im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0892/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung
Der Tennisklub Blau-Weiss Aachen hat beantragt, seine Außenanlage von bisher 8 Außenplätzen auf
10 Außenplätze zu erweitern und den bestehenden Lärmschutzwall entlang des Luxemburger Rings
zu verlängern. Die Gründe dafür sind die hohe Anzahl der Mitglieder, der große
Jugendtrainingsbetrieb, der unter anderem wegen längerer Schulzeiten nur zu bestimmten Zeiten
stattfinden kann und dadurch deutlich mehr Plätze erfordert und ebenso die hohe Aktivität aller
Mannschaften.
Die Tennisanlage des TK Blau-Weiss Aachen befindet sich nördlich des Luxemburger Rings zwischen
dem Höfchensweg und dem Martelenberger Weg. Die Anlage besteht aus dem Klubheim mit
vorgelagerten Parkplätzen und 8 Außenplätzen. Das Vereinsgelände wird östlich durch eine dichte
Baumreihe begrenzt, nördlich wird es durch eine Geländekante von der Uferzone des Goldbaches
getrennt. Westlich grenzt eine Wiese an den vor einigen Jahren zusätzlich errichteten Außenplatz an.
Die neuen Außenplätze mit zugehörigem Lärmschutz sollen im Anschluss an den bestehenden Platz
im Bereich der Wiesenfläche am Luxemburger Ring errichtet werden. Das Grundstück ist im Besitz
der Stadt Aachen. Die vorgesehene Erweiterungsfläche für die Tennis-Anlage ist an einen Landwirt
verpachtet. Die Fläche müsste circa ein Jahr vor dem Bau der geplanten Außenplätze gekündigt
werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Aachen (FNP 1980) stellt für den Geltungsbereich
Grünflächen dar. Aktuell wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Der Entwurf des
Flächennutzungsplans (FNP 2030) stellt für den Geltungsbereich Flächen für die Landwirtschaft dar.
Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans und nicht innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB. Das Plangebiet liegt im Außenbereich
gemäß § 35 BauGB. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um die bauliche Erweiterung eines
zulässigerweise errichteten Betriebes handelt, können für das Vorhaben die erleichternden
Bestimmungen des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB angewendet werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass
die Erweiterung des Betriebs im Verhältnis zum vorhanden Betrieb angemessen ist. Die geplante
Erweiterung der bestehenden 8 Tennisplätze um zwei weitere Tennisplätze wird aus
planungsrechtlicher Sicht als angemessen angesehen. Daher könnte, rein aus planungsrechtlicher
Sicht, eine Genehmigung auf Grundlage von § 35 BauGB erteilt werden.
2.
Umweltbelange
Boden
Im Bereich der Erweiterung befinden sich keine schutzwürdigen Böden. Dennoch ist eine
Versiegelung kritisch zu sehen.
Sollte an dieser Stelle zusätzliches, fremdes Erdmaterial eingebracht werden, sind die Vorgaben des
Erlasses vom 17.09.2014 zum Thema „Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb
einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ zu berücksichtigen. Für den Auftrag von Boden in eine
durchwurzelbare Bodenschicht ist der § 12 BBodSchV heranzuziehen. Es wäre sinnvoll, für diese
Maßnahmen ein mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmtes Konzept zu erstellen.
Vorlage FB 61/0892/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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Wasser
Die Entwässerung der Drainagen muss mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Es darf
keine Rohrleitung direkt bis an das Gewässer herangeführt werden, sondern das Wasser sollte ab der
Pachtgrenze diffus dem Gewässer zulaufen.
Natur und Landschaft
Das Bebauungsplangebiet liegt in einem Landschaftsausschnitt des Südviertels mit einem markanten
und schönen Landschaftsbild in der Reliefstruktur eines kleinen Tales mit einem freien
Grünlandbereich mit alten Gehölzelementen. Der Goldbach stellt einen einheitlichen Komplex mit
feuchten Grünlandbereichen und altem Baumbestand sowie einem naturnahen Bachabschnitt dar.
Durch die direkte Lage in einem der Grünfinger am südlichen Rand der Innenstadt ist die Bedeutung
dieses Bereiches für Naherholung, Landschaftsbild und Stadtklima besonders groß.
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen. Es grenzt sowohl
im Norden, als auch im Osten an Bereiche, die der Landschaftsplan als geschützten
Landschaftsbestandteil ausweist. Die Ausweisung des umgebenden Landschaftsschutzgebietes dient
als Schutz und Pufferzone des geschützten Feuchtgebiets. Der Erweiterungsbereich der
Tennisanlage fällt in einen Bereich, für den die Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland gilt.
Danach gilt grundsätzlich ein Verbot von Grünlandumbruch in dem Bereich.
Bereits im Jahr 2000 wurde für den Bereich der Tennisanlage ein Bebauungsplanverfahren begonnen.
Damals beantragte der TK Blau-Weiss die Errichtung von 2 neuen Außenplätzen, denen die Höhere
Naturschutzbehörde wegen der Bedeutung der Fläche für Natur, Landschaft und Stadtklima nicht
zugestimmt hat. Zwischenzeitlich wurde die Tennisanlage mit Zustimmung der Bezirksregierung um
einen Platz am Luxemburger Ring erweitert. Die Genehmigung dazu wurde mit Auflagen verbunden,
unter anderem hat der Verein sich vertraglich verpflichtet, keine zusätzlichen baulichen
Erweiterungsmaßnahmen auf dem Vereinsgelände zu verwirklichen. In jüngsten Abstimmungen mit
der Höheren Naturschutzbehörde hat diese nochmals deutlich gemacht, dass für eine erneute
Erweiterung der Tennisanlage im Außenbereich die Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen
Befreiung nach § 67 BNatschG nicht vorliegen. Dem Vorhaben müssen die Verbote des
Landschaftsplans entgegen gehalten werden. Entsprechend stellt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes die einzige Möglichkeit dar, die zusätzlichen Tennisplätze zu ermöglichen. Mit
Rechtskraft des Bebauungsplanes tritt der Landschaftsplan in diesem Bereich außer Kraft. Im
Bauleitplanverfahren sollen die Konflikte mit den Umweltbelangen untersucht und soweit möglich
gelöst werden.
Aus Gründen des Umweltschutzes sollte einer oder vorzugsweise beide geplanten Außenplätze mit
der Längsseite parallel zum Luxemburger Ring ausgerichtet werden. Dadurch ist das benachbarte,
wertvolle Gewässerbiotop besser vor Beeinträchtigungen geschützt.
Vorlage FB 61/0892/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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3.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für den Planbereich zwischen dem Luxemburger Ring, der vorhandenen
Tennisanlage und dem Goldbach einen Bebauungsplan zur Errichtung von zwei Tennisaußenplätzen
und einem Lärmschutzwall aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0892/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
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