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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
287255.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
06.02.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 10:18
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0878/WP17 öffentlich 06.02.2018 Dez. III / FB 61/700 Ortseingänge Haaren, Sachstandsbericht Antrag der CDU-Fraktion vom 12.12.2017 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 14.03.2018 Bezirksvertretung Aachen-Haaren Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt als behandelt. Vorlage FB 61/0878/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.02.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: In der Umsetzung verschiedener Ortseingänge ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verzögerungen gekommen – nicht nur in Haaren. Dies war und ist auf die unterschiedlichen Gründe zurückzuführen und hat - sich teils überlagernde - Ursachen, wie straßenrechtliche (Baulastgrenze), zuschusstechnische (Bewilligung) und/ oder haushaltsrechtliche (Mittelansatz). Über die Details wurde in der Vergangenheit mehrfach berichtet. Nachdem die o.g. Hemmnisse ausgeräumt waren, kam es im vergangenen Jahr erneut zu einer Verschiebung des tatsächlichen Baubeginns. Hierbei waren vergaberechtliche und personelle Gründe ausschlaggebend. Die Verlautenheidener Straße wurde bereits im Sommer 2017 ausgeschrieben und submittiert. Der Auftrag ist aufgrund langwieriger Verhandlungen noch in der Prüfung und soll demnächst (voraussichtlich bis Anfang März 2018) erteilt werden. Die Haarener Gracht wird im Februar 2018 ausgeschrieben. Wenn es hier zu keinen Unwägbarkeiten kommt, wäre Baubeginn dann voraussichtlich im April/ Mai 2018. Die Endstraße gehört zur 2. Priorität, für die zunächst noch die Kosten genau zu ermitteln sind, um den Finanzierungsantrag zu stellen. Anlage/n: Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 12.12.2017 Vorlage FB 61/0878/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.02.2018 Seite: 2/2