Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
289495.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0122/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
26.02.2018
Verbesserung der Sauberkeit
Zusatzreinigungen an Wochenenden in den Stadtbezirken
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.03.2018
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes
zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines zusätzlichen Reinigungsteams sowie
anlassbezogene Reinigungsdienste an Wochenenden in den Stadtbezirken für eine Erprobungszeit
von zwei Jahren.
Alternativ können die Bezirksämter, möglichst unter Inanspruchnahme des Programms zum Abbau
von Langzeitarbeitslosigkeit, dem erhöhten bzw. anlassbezogenen Reinigungsbedarf unmittelbar
begegnen.
Vorlage E 18/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 1/5
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 06.12.2017 darüber beraten, ob der
Aachener Stadtbetrieb die Reinigung von Plätzen sowie Grünanlagen im Bezirk Aachen-Brand an
allen Wochentagen bedarfsgerecht, d.h. im Falle von starken Verunreinigungen sowie zur Erhaltung
der Verkehrssicherheit, durchführen kann.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat ferner dem Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
empfohlen, diesen Beschluss auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, um eine Gleichbehandlung
aller sieben Stadtbezirke zu erreichen.
Ebenso hat der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 den Aachener Stadtbetrieb
um Prüfung gebeten, wie durch stärkere anlassbezogene Einsatzplanung gemeinsam mit den
Bezirken eine Verbesserung der Sauberkeit erreicht werden kann.
Aufgrund der vorstehenden Beschluss- und Auftragslagen hat der Aachener Stadtbetrieb eine Abfrage
bei den einzelnen Stadtbezirken hinsichtlich des dortigen Reinigungsbedarfes an Wochenenden
durchgeführt. Das Ergebnis dieser Abfrage kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
BA 1 (Brand): Reinigung samstags und sonntags voraussichtlich April bis Oktober bzw. während der
wärmeren Jahreszeiten auf dem Brander Markt mit Eschenallee und angrenzendem Park, Spielhaus
am Alten Bahnhof sowie Unterführung der Autobahnbrücke Herderstraße/Rombachstraße (hier sehr
häufig Scherben)
BA 2 (Eilendorf): Kein regulärer Bedarf, nur bei Veranstaltungen am Wochenende
BA 3 (Haaren): Reinigung samstags und sonntags ganzjährig am Markt Haaren, an der Welschen
Mühle, im Park Alter Friedhof und voraussichtlich auch in der Grünanlage Neuköllner Straße (dort
evtl. nur in den Sommermonaten). Während der Sommermonate auch am Friedenskreuz in Haaren.
BA 4 (Kornelimünster / Walheim): In den warmen Monaten Reinigung samstags und sonntags im
historischen Ortskern (Eiscafé, am Imbiss, Café Paris und am Bezirksamt)
BA 5 (Laurensberg): Reinigung samstags und sonntags in den warmen Monaten bei/nach schönem
Wetter an dem Grillplatz Alter Bahndamm und auf der Grünfläche Reutershag.
Zusätzlich aus Sicht des Stadtbetriebes: Bushaltestellen Klinikum und Vaals Grenze
BA 6 (Richterich): Derzeit kein Bedarf
Die Reinigungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die Papierkorbentleerung, die Beseitigung
„wilder“ Müllstellen sowie grober Verunreinigungen und Verkehrsgefährdungen, z.B. durch
Glasscherben.
Um den Anforderungen dieses zusätzlichen Reinigungsbedarfes in den Stadtbezirken gerecht zu
werden und gleichfalls zur Verbesserung des gesamtstädtischen Erscheinungsbildes in puncto
Sauberkeit beizutragen, sollte diese Aufgabe in den planmäßigen Dienst der Stadtreinigung und
Stadtbildpflege integriert werden. Da die Stadtreinigung und Stadtbildpflege bereits reguläre
Vorlage E 18/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 2/5
Reinigungstouren an jedem Samstag und Sonntag im Jahr durchführt und mit der Reinigung der
wichtigsten Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Grünanlagen und Grillplätzen im Bezirk AachenMitte beauftragt ist, bietet es sich an, ebenso die Reinigungsmaßnahmen in den Bezirken durch diese
operativen Einheiten durchführen zu lassen.
Da durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die insbesondere in den Sommermonaten zunehmende
Nutzungsintensität (nicht zuletzt an ausgewiesen Grillflächen) sowie die Übernahme von Reinigungsbzw. Winterdienstleistungen für städtische Einrichtungen (bei gleichzeitigem Entfall der dortigen
Fremdvergabe) die Belastungskapazitäten der vorhandenen Einheiten mit den bisherigen Aufgaben
spürbar überschritten sind, ist zur Beibehaltung des Status quo eine Ausweitung der vorhandenen
Kapazitäten notwendig. Unter Berücksichtigung der zusätzlich gewünschten Verbesserung der
Stadtsauberkeit in allen Stadtbezirken könnte durch die Einrichtung eines zusätzlichen Teams (4
Personen und ein Fahrzeug) den ganzjährigen Anforderungen begegnet werden. Da der
überwiegende Teil der durchzuführenden Arbeiten Aufgaben der Abfallbeseitigung und Stadtreinigung
betrifft, ist eine nahezu vollständige Deckung der Kosten über den Gebührenhaushalt möglich.
Alternative für die Durchführung einer bezirklichen Reinigung an Wochenenden
Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit – Förderrichtlinie ESF-Bundesprogramm zur
Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Zielsetzung:
Mit dem Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit gibt die Bundesregierung den Jobcentern
eine weitere Möglichkeit an die Hand, um arbeitsmarkferne Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne
verwertbaren Berufsabschluss bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im
Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern durch sog.
Betriebsakquisiteure, Arbeitnehmercoaching nach Arbeitsaufnahme sowie der Ausgleich von
Minderleistung durch degressive Lohnkostenzuschüsse.
Zielgruppe:
a) Gefördert werden Personen, die
seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind,
mindestens 35 Jahre alt sind,
über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen
und voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert
werden können.
b) Zur Zielgruppe der Intensivförderung zählen Personen,
die in letzten fünf Jahren arbeitslos waren und
mindestens ein weiteres in der Person liegendes Vermittlungshemmnis (z.B. gesundheitliche
Einschränkung, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde Deutschkenntnisse)
aufweisen.
Vorlage E 18/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 3/5
Förderung:
Die Teilnehmer werden mindestens sechs Monate lang gecoacht, um das Beschäftigungsverhältnis zu
stabilisieren. Bei Bedarf kann das Coaching für weitere zwölf Monate, bei Intensivförderfällen bis zu
36 Monate erbracht werden.
Es sind nur Förderungen von unbefristeten Arbeitsverträgen oder mindestens auf 24 Monate befristete
Arbeitsverträge möglich. Die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens die Hälfte der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit betragen.
Bei Bedarf ist eine arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung möglich oder eine Qualifizierung zur
Verbesserung der Grundkompetenzen. Die Förderung einer Berufsausbildung ist im Rahmen des
Programms nicht vorgesehen.
Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber:
Der Mindestlohn findet Anwendung und das Beschäftigungsverhältnis muss für die Dauer von
mindestens 24 Monaten, Voll/Teilzeit, abgeschlossen werden:
Förderphase
Dauer
Einstiegsphase
6 Monate
Förderfähige Maßnahme
Coaching mit entsprechender
Qualifikation – pädagogische
Ausbildung und Erfahrung
Lohnkostenzuschuss 75 Prozent
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
Qualifizierung im Bereich
Grundkompetenzen (max. 2
Std./Woche)
Stabilisierungsphase
9 Monate
Coaching mit entsprechender
Qualifikation – pädagogische
Ausbildung und Erfahrung
Lohnkostenzuschuss 50 Prozent
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
Qualifizierung im Bereich
Grundkompetenzen (max. 2
Std./Woche)
Leistungsphase
3 Monate
Coaching mit entsprechender
Qualifikation – pädagogische
Ausbildung und Erfahrung
Lohnkostenzuschuss 25 Prozent
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
Qualifizierung im Bereich
Grundkompetenzen (max. 2
Std./Woche)
Vorlage E 18/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 4/5
Nachbeschäftigungspflicht
6 Monate
Ohne Lohnkostenzuschuss
Lohnkostenzuschüsse für Intensivförderung:
Förderphase
Dauer
Einstiegsphase
12 Monate
Förderfähige Maßnahme
Coaching fünf Stunden/Woche
Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen
(max. 2 Std./Woche)
Stabilisierungsphase
Leistungsphase
12 Monate
12 Monate
Coaching drei Stunden/Woche
Lohnkostenzuschuss in Höhe von 65 Prozent
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung
Qualifizierung im Bereich Grundkompetenzen
Coaching eine Stunde pro Woche
Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent
Träger des Coachings:
Das Coaching kann durch Personal des Jobcenters oder durch Dritte erbracht werden, die im Wege
des Vergabeverfahrens ermittelt werden.
Anforderungen an die Qualifikation
Mindestens ein Fachhochschul- oder Bachelorabschluss
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
Dieses Programm könnte den Bezirksämtern die Möglichkeit bieten, Arbeitskräfte für die
beabsichtigten Wochenendreinigungen sowie zusätzlich im Bezirk anfallender individueller
Anforderungen zu gewinnen und gleichfalls einen hohen Lohnkostenzuschuss aus dem Programm zu
beziehen.
Gerade durch das intensive Coaching könnten die zusätzlichen Belastungen auf Führungsebene
durch die Betreuung des Personals, welche in der Vergangenheit häufig ein Argument gegen
derartige Initiativen darstellte, kompensiert werden. Zudem könnten sich mit Blick auf die
Beschäftigtenfluktuation in den nächsten Jahren, unabhängig von der Fortführung des Programms
und der hier in Rede stehenden Aufgabe, bei entsprechender Leistung gute Perspektiven für eine
Anschlussbeschäftigung ergeben.
Vorlage E 18/0122/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.03.2018
Seite: 5/5