Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
287967.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.02.18, 12:00
Aktualisiert
24.02.18, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 20/0132/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
14.02.2018
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.03.2018
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten
Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur:
Herrn/ Frau_____________________________
2.) Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur.
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
6.)
7.)
8.)
9.)
10.)
11.)
12.)
13.)
14.)
15.)
16.)
17.)
18.)
19.)
20.)
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 20/0132/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2018
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Erläuterungen:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der
Verbandsversammlung endet am 17.06.2018 (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung
der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 18.06.2018 terminiert.
In der ablaufenden Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung des WVER durch Direktentsendung vertreten:
Frau Regina Poth (FB61) als Vertreterin des Oberbürgermeisters
Darüber hinaus waren direkt entsandt:
1.) Ratsherr Manfred Bausch
2.) Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe
3.) Ratsherr Peter Blum
4.) Ratsfrau Gaby Breuer
5.) Ratsherr Ferdinand Corsten
6.) Ratsherr Ralf Demmer
7.) Ratsherr Alexander Gilson
8.) Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling
9.) Ratsherr Wilhelm Helg
10.) Lasse Klopstein
11.) Ratsherr Christian Krenkel
12.) Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
13.) Ratsherr Boris Linden
14.) Ratsherr Kaj Neumann
15.) Ratsherr Jonas Paul
16.) Ratsfrau Hildegard Pitz
17.) Ratsfrau Sibylle Reuß
18.) Ratsfrau Hilde Scheidt
19.) Ratsherr Jürgen Schmitz
20.) Ratsfrau Dr. Heike Wolf
Zusätzlich erhielt die Stadt Aachen auf Basis Ihrer Beitragsteileinheit nach § 12 Abs. 3 Eifel-RurVG
das Recht, einen weiteren Delegierten zu entsenden. Hierauf basiert die Entsendung von
21.) Ratsfrau Maria Keller.
In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste
Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen
(Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und
auf volle 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung WVER).
Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 21 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung
entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S.1 und 2 Eifel-RurVG i.V. m. § 4 Abs. 2 der Satzung WVER).
Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen
(Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt
Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden)
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Ausdruck vom: 22.02.2018
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zugeordnet. Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt
sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe.
Für die Stimmgruppe 1 „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ sind noch 17
Delegierte zu wählen.
Die Städte und Gemeinden wurden nun aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Werden nicht
mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die
Vorgeschlagenen als gewählt. (§ 5 Abs. 5 der Satzung WVER). Werden mehr Wahlvorschläge
gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die
schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so
viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere
Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung WVER). Gewählt
sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Bei der Entsendung der Delegierten in 2013 hatte die Stadt Aachen aufgrund der Höhe Ihrer
Beitragsteileinheit (0,9910) erfolgreich eine Delegierte zur Wahl benannt.
Beim aktuellen Entsendungsverfahren beträgt die Beitragsteileinheit der Stadt Aachen jedoch nur
0,4881. Damit liegt sie in Bezug auf die Höhe der Beitragsteileinheiten an 18. Stelle. Infolgedessen ist
nicht davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfällt. Auf die
Einreichung eines Wahlvorschlages kann zur Vereinfachung des Verfahrens verzichtet werden.
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Ausdruck vom: 22.02.2018
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