Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
287837.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
13.02.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:16
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 3,7 MB

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0885/WP17 öffentlich 35000-2018 13.02.2018 Dez. III / FB 61/200 Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Trierer Straße 781, Gemarkung Brand, Flur 11, Flurstück 1424, im Stadtbezirk Aachen-Brand Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 21.03.2018 22.03.2018 18.04.2018 Bezirksvertretung Aachen-Brand Planungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1424, Flur 11, Gemarkung Brand, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1424, Flur 11, Gemarkung Brand, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1424, Flur 11, Gemarkung Brand im Stadtbezirk Aachen- Brand. Vorlage FB 61/0885/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes A 274 – Trierer Straße / Ellerstraße – beschlossen. Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die heutige vielfältige Nutzungsmischung aus kleinteiligem Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen zu erhalten und zu stärken. In den letzten Jahren gab es in dem Bereich der Trierer Straße immer wieder Anfragen zur Errichtung von Wettbüros und Spielhallen. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtungen sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen. Daher soll der Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Vergnügungsstätten in dem Plangebiet vorbeugend entgegengewirkt werden. Im Verfahrensbereich des Bebauungsplanes – Trierer Straße / Ellerstraße – liegt das Grundstück Trierer Straße 781 (Gemarkung Brand, Flur 11, Flurstück 1424). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Modeateliers zu einer Wettannahmestelle vor. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 21.07.2018 zurückgestellt. Da der Bebauungsplan vor Ablauf der Zurückstellung voraussichtlich noch keine Rechtskraft erlangt haben wird, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem laufenden Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstücks Trierer Straße 781 eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können. Anlage/n: 1. Satzungstext 2. Geltungsbereich Vorlage FB 61/0885/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.08.2018 Seite: 2/2 Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Brand im Bereich des Grundstücks Gemarkung Brand, Flur 11, Flurstück 1424 (Trierer Straße 781) Aufgrund § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am ……………. folgende Satzung beschlossen: §1 Für das nachstehend näher bezeichnete Gebiet, für das der Planungsausschuss der Stadt am 22.06.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, wird eine Veränderungssperre beschlossen. Dieses Gebiet umfasst das folgende Flurstück: Gemarkung Brand, Flur 11 Flurstück 1424 Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen 1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. §3 Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. §4 Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §5 Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.