Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
278503.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
02.02.18, 12:00
Aktualisiert
30.03.18, 21:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0442/WP17
öffentlich
02.02.2018
FB 45/400.020
Energetische Hüllsanierung Einhard-Gymnasium, Hier:
Bauzeitenplan und Umfang
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.02.2018
Schulausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung mündlich formuliert.
Vorlage FB 45/0442/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Haushaltsmittel stehen bei PSP 5-030104-900-02000-990-8 „Sanierung Einhard-Gymnasium“ in Höhe
von 4.899.000,00 € einschließlich des Eigenanteils zur Verfügung.
Haushaltsmittel stehen weiter bei PSP 5-030104-900-00100-990-1 „Schulreparaturprogramm“ in Höhe
von 1.011.000 € in 2018 ff. zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0442/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation:
Das Einhard Gymnasium ist in den 1970-er Jahren durch das Land NRW errichtet worden.
Die aus dieser Entstehungszeit vorhandenen Bauteile der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster)
sind abgängig oder stark sanierungsbedürftig.
Eine komplette Erneuerung der gesamten Hülle soll nunmehr im Rahmen der Förderung durch das
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Jahre 2015 – 2018, verlängert bis Ende 2020,
umgesetzt werden.
Nach energetischen Bauteil- und Voruntersuchungen im Rahmen einer extern beauftragten
Machbarkeitsuntersuchung des Ingenieurbüros Rongen und der Vorlage der Entwurfs- und
Ausführungsplanung des von E26 auf dieser Grundlage beauftragten Architekturbüro PBS liegen
nunmehr erstmals eine belastbare Kostenberechnung sowie die Bauablaufplanung vor.
Zur Ablaufplanung fand am 16.11.2017 eine Informationsveranstaltung für das Schulkollegium und die
Eltern statt.
2. Vorgehen der Verwaltung:
Die Umsetzung der Bauarbeiten kann aufgrund enormer Lärmbelästigung im Wesentlichen nur in den
Ferien erfolgen. Ausgenommen hiervon sind laufende Arbeiten an Dächern und bei der Möglichkeit
von kurzfristigen Auslagerungen von Klassen auch zeitlich begrenzte, weniger lärmintensive
Bauabschnitte, wie ein Austausch von Fenstern.
Die Aula kann während der reinen Bauarbeiten nicht genutzt werden; die Übergabe der
Abiturzeugnisse in der Aula im Jahr 2018 ist aber möglich.
Gearbeitet wird in Bauabschnitten von oben nach unten.
Es ist vorgesehen, in den Osterferien 2018 mit der Baumaßnahme zu beginnen.
Folgende Maßnahmen sind in Bauabschnitten bis zu den Herbstferien 2020 vorgesehen:
Gerüstarbeiten
Fensterausbau – Schadstoffsanierung PCB-haltiger Restbereiche in Fensterprofilen und
Betonfugen
Außenfassaden
Einbau neuer Fenster – Sonnenschutzanlagen
Einbau von Einzellüftungsgeräten
Fluchttreppen, Brandschutzmaßnahmen
Demontage und Neuaufbau Flachdächer
Fassadendämmung und Montage von Vorhangfassaden
Die Teilnahmewettbewerbe für Schadstoffsanierung, Fenster/Sonnenschutz, Vorhangfassade und
Flachdachsanierung sind vorbereitet.
Vorlage FB 45/0442/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
Seite: 3/5
3. Unterrichtsorganisation während der Bauzeit:
Um die Ferien, insbesondere die Sommerferien, effektiv nutzen zu können, sind schulorganisatorische
Maßnahmen, durch die der Zeitraum für die Durchführung der Baumaßnahmen verlängert werden
kann, anzustreben.
Die Schule wird in Verantwortung für den Unterricht von ca. 1000 Schülerinnen und Schüler
vorbehaltlich der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde zunächst folgende Eckpunkte in die
Stundenplanung einbeziehen:
Eine Unterstützung und Erleichterung der notwendigen Bauarbeiten kann vor den
Sommerferien 2018 durch Umorganisation des Unterrichts für 2 Wochen berücksichtigt
werden, nach den Sommerferien 2018 ist dies nicht möglich.
Für die Zeugnisübergabe 2018 an die Abiturientinnen und Abiturienten ist ein halbtägiges
Ruhen der Arbeiten erforderlich.
Im Frühjahr 2019 ist eine Verlängerung der Osterferien aufgrund des landesweiten
Zentralabiturs nicht realisierbar.
Die Sicherung des Schulbetriebs kann ohne eine Gesamtnutzung des “Hauses am See“, des
jetzigen Oberstufengebäudes der Schule, nicht gewährleistet werden.
4. Risiken:
Die energetische Hüllsanierung ist aufgrund ihrer erheblichen Komplexität und zusätzlich durch das
fragile Zusammenwirken von enger Taktung der Baudurchführung nur in den Ferienzeiten und
Anbindung an den Förderzeitraum mit einem unverrückbaren Bauzeitende ungewöhnlichen Risiken
gerade in der Abwicklungsphase ausgesetzt und extrem empfindlich für Störungen jeglicher Art
(Wetter, Insolvenzen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.).
Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster führen zu einer tagesscharfen, peniblen Abwicklungsplanung
zahlreicher zeitlich voneinander abhängiger Gewerke, die im Gesamtsystem nur funktioniert, wenn
alle intern Handelnden und externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken.
Alle Beteiligten sind sich dessen bewusst und haben engste Kommunikation miteinander abgestimmt,
um die tendenziell divergierenden Ziele zu erreichen:
-
einerseits die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bzw. des Schulbetriebes
insgesamt,
-
anderseits die Ermöglichung, überhaupt die Baumaßnahme mit allen Einschränkungen (Lärm,
Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen) durchführen zu können.
Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht in Gänze auszuschließen und die zeitlichen
„Randbereiche“ vor und nach den Ferien sind von großer Bedeutung um Störungen einfangen zu
können. So steht z. B. bereits jetzt fest, dass die Sanierung der großen Dachflächen ein erweitertes
Zeitfenster bedarf.
Vorlage FB 45/0442/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
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5. Finanzierung der Maßnahme
Bei der Aufnahme von Maßnahmen in ein Förderprogramm liegt generell die für eine Verifizierung der
Kosten erforderliche Planungstiefe nicht vor, meist noch nicht einmal ein sog. „Kostenrahmen“. Damit
sind bei der Erstbenennung von Kosten erhebliche Kostenunsicherheiten (bei Kostenrahmen: ~ 40%)
verbunden.
In der Folge muss diese „systemimmanente Fehlentwicklung“ innerhalb der Fördersystematik – frühe
Kostennennung ohne vorherige Möglichkeit einer professionellen Verifizierung durch Planungstiefe immer wieder dazu führen, dass Kostennennungen den daran anzulegenden Maßstäben nicht
genügen können.
Derzeit stehen Haushaltsmittel in folgendem Umfang zur Verfügung:
Fördermittel (KP III) incl. Eigenanteil Stadt Aachen
4,889 Mio. €
Mittel aus Schulreparaturprogramm, anteilige Arbeiten (=“echte“ Deckung)
1,011 Mio. €
Dieser Betrag gewährleistet zunächst eine äußere energetische Sanierung des Schulgebäudes ohne
die Aula. Ein Fensteraustausch und die Sanierung der Vorhangfassade des Kunst- und Musik
Bereichs sind dabei nicht inkludiert, auch, weil die stark einschränkten Bauzeitenfenster nur in den
Ferien ein größeres Arbeitspaket im Gesamtförderzeitraum nicht zulässt.
6. Empfehlung der Verwaltung
Auf der Grundlage der im Schulausschuss vorangehenden Beratung zum
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetz-Kapitel II“ empfiehlt die Verwaltung, das Bauvorhaben in dem
beschriebenen Umfang einer energetischen Hüllsanierung des Schulgebäudes ohne Aula,
Vorhangfassade und Fenster des Kunst- und Musikbereiches voranzutreiben.
In einem nachfolgenden zweiten Schritt können – z.B. durch Verwendung weiterer zukünftiger
Förderprogramme – die noch verbleibenden Handlungsbedarfe in einem gesonderten Projekt
schnellstmöglich angegangen werden.
Vorlage FB 45/0442/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2018
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