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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
286168.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
02.02.18, 12:00
Aktualisiert
05.03.18, 06:42

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Gebäudemanagement Dezernat II Fachbereich Finanzsteuerung B 03/0104/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 02.02.2018 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 hier: vorgesehene Maßnahmen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 22.02.2018 27.02.2018 07.03.2018 Schulausschuss Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Schulausschuss: Offen Die Beschlussentwürfe für den Finanzausschuss und den Rat der Stadt werden nach der Beschlussfassung des Schulausschusses eingepflegt Vorlage B 03/0104/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2018 Seite: 1/5 Erläuterungen: 1. Ausgangslage: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 1 Mit Zuwendungsbescheid vom 08.10.2015 wurden der Stadt Aachen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW Kapitel 1 (KInvFöG NRW) Mittel in Höhe von 14.712.390,28 € gewährt. Entsprechend den Ratsbeschlüssen vom 01.12.2015 sowie vom 06.04.2016 wurde der Betrag wie folgt auf drei Maßnahmen aufgeteilt und entsprechend angemeldet:  Anschaffung Elektrobusse 6.712.390,28 €  Sanierung Städt. Einhard Gymnasium 4.400.000,00 €  U3 Betreuung KiTa Kollenbruch 3.600.000,00 € Der städtische Eigenanteil beträgt hierbei immer mindestens 10% der Kosten. Im Falle der Weiterleitung der Fördermittel muss von dem Dritten ebenfalls ein Eigenanteil von mindestens 10% der Kosten erbracht werden. Per Änderungsgesetz vom 21.11.2016 wurde die Laufzeit angepasst und um 2 Jahre bis 2020 verlängert. Mit Beschluss des Rates der Stadt am 13.12.2017 hat dieser beschlossen, den für die U3 Betreuung vorgesehenen Betrag in Höhe von 3.600.000 € anteilig auch für die Baumaßnahme Küpperbenden einzusetzen. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 Gemäß des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW vom 08.01.2018 wurde das Kapitel 2 angehängt, wodurch der Stadt Aachen mit Bescheid vom 22.01.2018 ein Betrag von 13.411.126,00 € zusätzlich gewährt wird. Der entsprechende Bewilligungsbescheid ist der Stadt am 02.02.2018 zugegangen. Im Gegensatz zu Kapitel 1 legt das Kapitel 2 (beginnend bei §10 KInvFöG NRW) einen engeren Rahmen fest, wofür die Zuwendung zu verwenden ist. Das Förderziel ist gemäß § 10 Abs. 1 KInvFöG NRW die Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen. Gemäß §12 Abs. 1 KInvFG (Bundesgesetz) werden die Fördermittel nach Kapitel 2 trägerneutral gewährt und können somit auch an freie Schulträger zulasten des städtischen Anteils weitergegeben werden. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurden bereits in 2010 Mittel aus dem städtischen Anteil an fünf private Schulträger vergeben. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 10.02.2010 wurden 10% der für 2010 bereitgestellten Mittel für Bildungsinfrastruktur, dies entsprach 750.000,00€, für folgende freie Träger zur Verfügung gestellt für: Vorlage B 03/0104/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2018 Seite: 2/5  Ursulinenkongregation Calvarienberg-Ahrweiler e.V. (St. Ursula Gymnasium) 203.500,00€  Evangelische Kirche im Rheinland – Das Landeskirchenamt (Viktoriaschule) 207.700,00€  Bischöfliches Generalvikariat (Pius Gymnasium und Marienschule) 196.800,00€  Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Aachen e.V. (Waldorfschule) 118.500,00€  Verein zur Förderung der Anthroposophischen Heilpädagogik in Aachen e.V. (Parzival-Schule) 23.500,00€ Die genauen Richtlinien sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen liegen zur Zeit noch nicht vor da diese noch erstellt werden müssen, so das eine 100% Aussage derzeit über die endgültige Verfahrensweise noch nicht gemacht werden kann. Gleichwohl ist es erforderlich, bereits frühzeitig festzulegen, für welche Schulprojekte die Förderung eingesetzt werden soll, da hierzu entsprechende Planungen in Auftrag gegeben und bei den in Rede stehenden Summen EU-weite Ausschreibungsverfahren vorbereitet und durchgeführt werden müssen, die insgesamt ein Zeitfenster von 1 Jahr erfordern. Zu berücksichtigen ist, dass bei Weitergabe von Fördermitteln an Freie Schulträger dieser einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen hat und auch die Stadt mit mindestens diesem Anteil belastet wird, so dass diese Maßnahmen lediglich mit 80 % Förderung belegt sind. 2. Mögliche Projekte für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes Kapitel 2 Schulzentrum Laurensberg Ausgehend von der Machbarkeitsstudie wurde ein Kostenrahmen für die Hüllsanierung in Höhe von 9.5 Mio. Euro ermittelt. Aufgrund der mangelnden Planungstiefe (=Leistungsphase 0) ist damit regelhaft eine Kostenunsicherheit von bis zu 40 % verbunden. Unter Berücksichtigung des 10 %-tigen Eigenanteils der Kommune wäre hier eine Teilsumme des Förderbetrages in Höhe von rd. 8.550.000 Euro verbraucht. Inda-Gymnasium De facto gilt gleiches für das Inda Gymnasium bei Berücksichtigung folgender Finanzdaten: Kostenrahmen auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 0) für die geplante Hüllsanierung: 5.95 Mio. Euro bei einer damit verbundenen Kostenunsicherheit von bis zu 40 % (mangelnde Planungstiefe). Dies entspricht rd. 5.355.000 Euro Fördersumme. Vorlage B 03/0104/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2018 Seite: 3/5 Damit wäre die gesamte in Aussicht gestellt Förderung bereits um rd. 550.000 Euro überschritten, ohne Berücksichtigung etwaiger wie oben bereits erwähnten Baurisiken. Zusätzliche Risiken bergen die nicht üblichen, jeweils getrennten sehr kurzen, äußerst störanfälligen Ausführungsphasen nur in den Ferienzeiten und die Auswirkungen bei Eintritt von Störungen. Aus Sicht der Verwaltung sind zwei Finanzierungswege denkbar: 1. Es ist davon auszugehen, dass seitens des Bundes und der Länder insbesondere für die Schulinfrastruktur auch in den kommenden Jahren Finanzmittel über Förderprogramme bereitgestellt werden. Aktuell ist aus den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung bekanntgeworden, dass sich der Bund zukünftig neben den Ländern an der Finanzierung dieser Aufgabe beteiligen will. Von daher wird seitens der Verwaltung eine realistische Chance gesehen, das aufgezeigte Finanzierungsdelta über zukünftige Förderprogramme aufzufangen. 2. Sollte wider Erwarten kein weiteres Förderprogramm zur Sanierung von Schulbauten aufgelegt werden, bliebe hinsichtlich der bereits bestehenden Finanzierungslücke in Höhe von rund 700.000 Euro als maximale und finale Alternative eine echte Deckung aus Mitteln des Gebäudemanagements. Die erforderlichen städt. Eigenanteile in Höhe von 10 % der Fördersumme wurden vom Fachbereich Finanzsteuerung bereits in die Haushaltsplanung mit aufgenommen. 3. Anträge freier Träger Der Verwaltung liegen folgende Anträge freier Träger vor: 1. St. Ursula Gymnasium Die Schule beabsichtigt die Verlegung der Biologieräume, um Synergien mit den anderen MINT-Räumen nutzen zu können. Dabei geht es neben der zeitgemäßen Ausstattung auch um sichere Räumlichkeiten, um Schülerexperimente durchführen zu können. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 200.000 €. 2. Freie Waldorfschule Aachen Die Freie Waldorfschule beabsichtigt die Sanierung der Fensterelemente am Hauptgebäude, der Sporthalle und der Warteklasse. Darüber hinaus sind Dämm- und Dacharbeiten vorgesehen. Vorliegende Kostenvoranschläge belaufen sich auf rd. 868.000 €. Bei den freien Schulträgern besteht derzeit hinsichtlich der Frage, ob die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem KinVFöG NRW kombiniert mit Mitteln aus dem Ersatzschulfinanzierungsprogramm unter das Doppelförderungsverbot fällt, innerhalb der beteiligten Ministerien noch Abstimmungsbedarf. Insofern ist eine mögliche Förderzusage nur unter Vorbehalt möglich. Vorlage B 03/0104/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2018 Seite: 4/5 Abschließend sei angemerkt, dass beide Schulen bereits über das Konjunkturprogramm II in 2010 eine Förderung erhalten haben. 4. Fazit: Die zur Verfügung stehende Fördersumme einschließlich der Eigenmittel der Stadt reicht nicht aus, um die angemeldeten Bedarfe vollumfänglich abzudecken. Darüber hinaus besteht auf Seiten der Stadt ein Kostenrisiko für die Projekte Inda-Gymnasium und Schulzentrum Laurensberg aufgrund derzeitiger mangelnder Planungstiefe in Höhe von bis zu 40 %. Dies kann bei Gewinnung weiterer Erkenntnisse durch vertiefte Planung bei Gesamtinvestitionskosten von rd. 15.5 Mio. Euro nochmals einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.2 Mio. Euro bedeuten. In diesem Fall bedarf es einer weiteren haushaltärischen Beratung. Anlage/n: Maßnahmenbeschreibung Inda-Gymnasium Maßnahmenbeschreibung Schulzentrum Laurensberg Kostenvoranschläge Freie Waldorfschule Aachene.V. Kostenschätzung St. Ursula Gymnasium Vorlage B 03/0104/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.02.2018 Seite: 5/5 Gebäudemanagement Die Betriebsleitung Sachstandsbericht: Inda-Gymnasiums, Gangolfsweg 52, 52076 Aachen - Energetische Hüllsanierung Erläuterungen 1. Ausgangssituation: Das Hauptgebäude des Inda-Gymnasiums wurde 1973 errichtet. Es handelt sich um ein für diese Bauzeit typische Stahlbeton-Skelett-Bauweise, die mit einer Sichtbeton-Fassade verkleidet wurde. Das nunmehr 45 Jahre alte Gebäude weist in der Hüllfläche erheblichen Sanierungsbedarf auf, die aus dieser Entstehungszeit vorhandenen Bauteile der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster) sind abgängig oder stark sanierungsbedürftig. Eine komplette Erneuerung der gesamten Hülle soll nunmehr im Rahmen des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kap. 2“ zur Sanierung von Schulen umgesetzt werden. Zu dem Zustand der Fassade liegt dem Gebäudemanagement eine baufachliche Stellungnahme eines externen Experten vor, der kurzfristigen Handlungsbedarf sieht. Daher hat aus baufachlicher Sicht und zur professionellen Wahrnehmung der Betreiberverantwortung die Durchführung dieser Maßnahme höchste Priorität und darf nicht verzögert oder fachfremden Sichtweisen untergeordnet werden. 2. Vorgehen der Verwaltung: Das Gebäudemanagement hat für die Bausubstanz- und energetischen Voruntersuchungen ein externes Büro beauftragt. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde ein erster Kostenrahmen (=Leistungsphase „0“) ermittelt, der aufgrund der fehlenden Planungstiefe noch mit erheblichen Kostenunsicherheiten behaftet war. Hierin wurden wirtschaftliche Varianten aufgezeigt und im Rahmen eines Sanierungskonzeptes ein sinnvolles Vorgehen abgestimmt. Kontoverbindung BIC: AACSDE33 IBAN: DE68 3905 0000 0000 0354 44 UST-IdNr.: DE121689815 Kaufmännische Geschäftsführerin Technischer Geschäftsführer Dipl.-Kauffrau Vera Ferber Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. (FH) Klaus Schavan Gebäudemanagement Seite 2 Stadt Aachen Damit liegen die notwendigen Entscheidungsgrundlagen vor. Die geplante Sanierung beschränkt sich dabei ausschließlich auf äußere Hülle (Dach, Fassaden, Fenster) und die dazugehörigen Nebenarbeiten. Folgende Maßnahmen demnach geplant: - Sanierung aller Dachflächen und Dachränder, - Sanierung aller Fenster- und Außentüranlagen inkl. Sonnenschutz, - Sanierung der Fassadenflächen durch Beseitigung aller Mängel an den Betonflächen in konstruktiv erforderlichem Umfang Montage einer gedämmten hinterlüfteten Vorhangfassade, - Kontrollierte Be- und Entlüftung aller Klassen- und größerer Gemeinschaftsräume durch den Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten, - Dämmung aller Bauteile nach dem „Aachener Standard“. 3. Risiken: Die beschriebene Baumaßnahme ist aufgrund ihrer erheblichen Komplexität und zusätzlich durch das fragile Zusammenwirken von enger Taktung der Baudurchführung nur in den Ferienzeiten sowie die einschränkende Einbindung in den Förderzeitraum mit einem unverrückbaren Bauzeitende ungewöhnlichen Risiken gerade in der Abwicklungsphase ausgesetzt und extrem empfindlich für Störungen jeglicher Art (Wetter, Insolvenzen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.). Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster führen zu einer tagesscharfen, peniblen Abwicklungsplanung zahlreicher zeitlich voneinander abhängiger Gewerke, die im Gesamtsystem nur funktioniert, wenn alle intern Handelnden und externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken. Ein zielorientiertes Zusammenwirken aller Beteiligten ist zwingend erforderlich, um die divergierenden Ziele zu erreichen: - einerseits die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bzw. des Schulbetriebes insgesamt, Gebäudemanagement - Seite 3 Stadt Aachen anderseits die Ermöglichung, überhaupt die Baumaßnahme mit allen Einschränkungen (Lärm, Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen) unter erheblichen Zeitdruck durchführen zu können. Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht in Gänze auszuschließen und die zeitlichen „Randbereiche“ vor und nach den Ferien sind von extremem Wert um Störungen einfangen zu können. So steht z. B. bereits jetzt fest, dass die Sanierung der großen Dachflächen eines erweiterten Zeitfensters bedarf. 4. Finanzierung der Maßnahme Die Finanzierung der beschriebenen Maßnahme soll über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kap. 2 umgesetzt werden. Hier stehen insgesamt 13,4 Mio. EUR Fördermittel + 10% Eigenanteil, d.h. 14,74 Mio. EUR zur Verfügung. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie (Leistungsphase „0“) wurde ein Kostenrahmen von 5,95 Mio. EUR (einschl. 20% Baunebenkosten, „aktivierte Eigenleistung E26“ und einer Indexierung von (nur) 2% p.a.) ermittelt. Mit der mangelnden Planungstiefe ist regelhaft eine Kostenunsicherheit von bis zu 40% verbunden. Gebäudemanagement Die Betriebsleitung SACHSTANDSBERICHT: SZ Laurensberg, Hander Weg 89, 52072 Aachen - Energetische Hüllsanierung Erläuterungen 1. Ausgangssituation: Das Schulzentrum Laurensberg besteht aus drei Gebäudeteilen. Die Trakte A und B (Altbau) wurden im Jahr 1978 in Massivbauweise aus Beton bzw. Mauerwerk mit vorgehängten AsbestzementFassadenplatten erbaut und sind Bestandteil der vorgesehenen „energetischen Hüllsanierung“, der Der dritte Teil (Trakt C) aus den späten 80er Jahren ist nicht Bestandteil der Außensanierung. Das nunmehr 40 Jahre alte Gebäude weist in der Hüllfläche erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die aus dieser Entstehungszeit vorhandenen Bauteile der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Fenster) sind abgängig oder stark sanierungsbedürftig. Die Fassade erfüllt ihre Funktion, genügt aber nicht mehr den ästhetischen Anforderungen und ist stark verschmutzt. Eine komplette Erneuerung der gesamten Hülle der Teile A und B soll nunmehr im Rahmen des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kap. II“ zur Sanierung von Schulen umgesetzt werden. 2. Vorgehen der Verwaltung: Das Gebäudemanagement hat für die Bausubstanz- und energetischen Voruntersuchungen ein externes Büro beauftragt. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurde ein erster Kostenrahmen (=Leistungsphase „0“) ermittelt, der aufgrund der fehlenden Planungstiefe noch mit erheblichen Kostenunsicherheiten behaftet war. Hierin wurden wirtschaftliche Varianten aufgezeigt und im Rahmen eines Sanierungskonzeptes ein sinnvolles Vorgehen abgestimmt. Damit liegen die notwendigen Entscheidungsgrundlagen vor. Die geplante Sanierung beschränkt sich dabei ausschließlich auf äußere Hülle (Dach, Fassaden, Fenster) und die dazugehörigen Nebenarbeiten. Kontoverbindung BIC: AACSDE33 IBAN: DE68 3905 0000 0000 0354 44 UST-IdNr.: DE121689815 Kaufmännische Geschäftsführerin Technischer Geschäftsführer Dipl.-Kauffrau Vera Ferber Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. (FH) Klaus Schavan Gebäudemanagement Seite 2 Stadt Aachen Folgende Maßnahmen sind demnach geplant: - Erneuerung aller Dachflächen und Dachränder - Erneuerung aller Fenster- und Außentüranlagen inkl. Sonnenschutz - Erneuerung der Fassadenflächen durch Montage einer gedämmten hinterlüfteten Vorhangfassade auf der vorhandenen Unterkonstruktion - Kontrollierte Be- und Entlüftung aller Klassen- und größerer Gemeinschaftsräume durch den Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten - Dämmung aller Bauteile nach der ENEV 3. Risiken: Die beschriebene Sanierungsmaßnahme ist aufgrund ihrer erheblichen Komplexität und zusätzlich durch das fragile Zusammenwirken von enger Taktung der Baudurchführung nur in den Ferienzeiten sowie die einschränkende Einbindung in den Förderzeitraum mit einem unverrückbaren BauzeitEnde ungewöhnlichen Risiken gerade in der Abwicklungsphase ausgesetzt und extrem empfindlich für Störungen jeglicher Art (Wetter, Insolvenzen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.). Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster führen zu einer tagesscharfen, peniblen Abwicklungsplanung zahlreicher zeitlich voneinander abhängiger Gewerke, die im Gesamtsystem nur funktioniert, wenn alle intern Handelnden und externen Auftragnehmer ungewöhnlich gut zusammenwirken. Ein zielorientiertes Zusammenwirken aller Beteiligten ist zwingend erforderlich, um die divergierenden Ziele zu erreichen: - einerseits die Pflicht zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bzw. des Schulbetriebes insgesamt, - anderseits die Ermöglichung, überhaupt die Baumaßnahme mit allen Einschränkungen (Lärm, Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen) unter erheblichen Zeitdruck durchführen zu können. Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht in Gänze auszuschließen und die zeitlichen „Randbereiche“ vor und nach den Ferien sind von extremem Wert um Störungen einfangen zu können. So steht z. B. bereits jetzt fest, dass die Sanierung der großen Dachflächen eines erweiterten Zeitfensters bedarf. Gebäudemanagement Seite 3 Stadt Aachen 4. Finanzierung der Maßnahme Die Finanzierung der beschriebenen Maßnahme soll über das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kap. 2“ umgesetzt werden. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie (Leistungsphase „0“) wurde ein Kostenrahmen von 9,5 Mio. EUR (einschl. 20% Baunebenkosten, „aktivierte Eigenleistung E26“ und einer Indexierung von (nur) 2% p.a.) ermittelt. Mit der mangelnden Planungstiefe ist regelhaft eine Kostenunsicherheit von bis zu 40% verbunden. Die Anfangs-Finanzierung erfolgt aus dem o.g. Förderprogramm (7,5 Mio. EUR) sowie aus einer „echten“ Deckung aus bereits vorhandenen Rückstellungen i.H.v. 0,525 Mio. EUR. Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten über eine vertiefte Planung verifizieren zu lassen und die dann verbleibende Deckungslücke entweder über - die Einstellung zusätzlicher Mittel im Haushalt in den Folgejahren oder - über weitere, noch folgende Förderprogramme abzudecken. Mit den vorhandenen Finanzmitteln kann der Baustart unter Bildung sinnvoller Bauabschnitte erfolgen.