Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
287470.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0882/WP17
öffentlich
08.02.2018
AVV
Vertriebliche Angelegenheiten
Sachstand Digitalisierung im AVV (AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
01.03.2018
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Ausführungen gemäß der Vorlage zum Sachstand Digitalisierung im AVV zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0882/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Vertriebliche Angelegenheiten
Sachstand Digitalisierung im AVV
Sachstand Projekt EFM im AVV
In den vergangenen Sitzungen wurde bereits über die Digitale Entwicklung im AVV berichtet. Wie
geplant wurde der Antrag für die 2. EFM-Ausbaustufe im September 2017 beim Zweckverband
Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) eingereicht und befindet sich aktuell im Genehmigungsprozess.
Diese umfasst schwerpunktmäßig den systemischen Ausbau sowohl auf Seiten der
Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft zur Ausgabe von eTickets für den
Gelegenheitsverkehr und das Anbieten von Abo-Online-Services. Die Errichtung einer zentraleOnline-Vertriebsplattform (ZVP) bildet den integralen Bestandteil der 2. Baustufe im EFM-Projekt um
unter anderem zukünftig auch Fahrgäste des Gelegenheitsverkehrs mit elektronischen Fahrausweisen
auszustatten. Aktuell befinden sich die beteiligten Akteure in der Abstimmung zur technischen
Einbindung der bereits existierenden Systeme (NRW Navigator, DB Navigator, Mobility Broker).
Seitens aller Partner wird weiterhin an der gemeinsam ausgearbeiteten Gestaltung der ZVP
festgehalten. Die derzeitige Planung sieht vor, dass die noch ausstehenden Abstimmungs- und
Entscheidungsprozesse unter Koordination der Verbundgesellschaft bis Ende April erfolgt sind und
somit der Ausschreibungsprozess gestartet werden kann.
Digitalisierungsoffensive des Landes NRW
Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft prägt und verändert auch den ÖPNV in NordrheinWestfalen. Um die damit einhergehenden Chancen zu nutzen und eine Attraktivierung des ÖPNV in
NRW herbeizuführen, indem Strukturen und Angebote noch stärker kundenorientiert ausgerichtet
werden, wurde bereits im Jahr 2016 eine gemeinsame Absichtserklärung von dem Land NordrheinWestfalen (vertreten durch den seinerzeitigen Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr) und den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in NRW zur Digitalisierung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgeschlossen. Da die Digitalisierung neben den
Chancen auch Herausforderungen mit sich bringt, wurde sich unter allen Beteiligten auf ein
abgestimmtes Vorgehen geeinigt, um bestehende Barrieren zur Nutzung des ÖPNV in NRW
langfristig abzubauen. Als Weiterentwicklung der bisherigen Aktivitäten wurde Ende des Jahres 2017
die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW mit konkreten Maßnahmen ins Leben gerufen. In dieser
haben sich das Ministerium für Verkehr NRW, die Zweckverbände, Verkehrsverbünde und
Verkehrsunternehmen des Landes NRW dazu bekannt, konkrete Ziele bis zum Jahr 2020 zu
erreichen. Die Ziele beinhalten schwerpunktmäßig Ansätze zur Nutzermedien, Systemen für die
elektronische Tarifierung, Ansatzpunkte zur Entwicklung von eTarifen, Verknüpfung und Ausbau von
Fahrgastinformationssystemen und Einbindung von Inter- und Multimodalität. Das als Anlage
beigefügte Konzeptpapier der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW beinhaltet die ausführliche
Beschreibung der Ziele und beinhaltet ebenso die daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Vorlage FB 61/0882/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
Seite: 2/4
Ableitung für die Digitalisierung im AVV
Die definierten Ziele bilden somit eine wesentliche Grundlage für die Digitalisierung des ÖPNV in
NRW und damit auch im AVV. Um ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten, setzen die
beteiligten Akteure beim EFM-Projekt im AVV vorrangig auf Vernetzung und Zukunftsfähigkeit der
Systemkomponenten. Durch die Verknüpfung von Information, Tarif und Vertrieb soll den Fahrgästen
ein einfacher und intuitiver Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden. Im Sinne einer ganzheitlichen,
strategischen Betrachtung bedarf es ebenso einer Vernetzung über Verbundraum- und
Ländergrenzen sowie Mobilitätsformen hinweg. Die Herausforderung liegt hierbei insbesondere darin,
die über Jahrzehnte gewachsenen, zum Teil sehr heterogenen Strukturen zu durchbrechen. Im
länderübergreifenden Kontext stellt insbesondere der fehlende internationale eTicket Standard eine
große Herausforderung dar. Als Maßnahmenkoordinator im Rahmen der Digitalisierungsoffensive
setzt sich der AVV an der Erprobung des ID-Ticketing Ansatzes im Rahmen des Projektes European
Travellers Club (ETC) und Integration in den deutschen E-Ticket-Standard (VDV-KA) ein. Diese neue
Technologie bildet eine wesentliche Säule für die Digitalisierung im AVV um eine zukunftsorientierte,
ganzheitliche und flexible Nutzung und Ausrichtung auch über Länder- und Verbundraumgrenzen
sowie Mobilitätsformen hinweg zu ermöglichen. ID-Ticketing ist ein Vertriebsverfahren, bei dem die
Berechtigung zum Kauf von Fahrkarten in Form einer Identifikationsnummer (ID) auf einem
elektronischen Nutzermedium (Smartcard oder Smartphone) ausgestellt wird und das eigentliche
Ticket in einer Cloud verbleibt.
Datenschutz
Die lokale Berichterstattung in Aachen der vergangenen Wochen zeigt, dass das Thema Datenschutz
im Zuge der Digitalisierung in Teilen der Öffentlichkeit eine bedeutsame Rolle einnimmt. Bereits zu
Beginn des EFM-Projektes im AVV wurde dem Datenschutz ein besonders hoher Stellenwert
zugeschrieben. So wurden die zuständigen Institutionen zum Thema Datenschutz, u. a. der
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), der VDV
eTicket-Service, als Betreiber und Koordinator des eTicket Standards sowie die betrieblichen
Datenschutzbeauftragten der Verkehrsunternehmen ganzheitlich und kontinuierlich in den
Informations- und Entscheidungsprozess eingebunden.
Technische Basis bei der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagement im AVV bildet der
deutschlandweite eTicket Standard – die VDV Kernapplikation. Nur durch einen gemeinsamen
technischen Standard kann eine interoperable, also verbundraumüberschreitende Nutzung von
eTickets ermöglicht werden. Die datenschutzrechtlichen Grundanforderungen für das elektronische
Fahrgeldmanagement in Deutschland wurden mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder entwickelt und abgestimmt.
Aus Datenschutzsicht kritisiert wurde neben der Möglichkeit zum Auslesen der Daten ebenfalls die in
der Kernapplikation vorgesehene Funktion des Applikationslogbuches. Diese Funktion gibt dem
Fahrgast eine Übersicht über die letzten zehn Transaktionen, die er mit der Chipkarte getätigt hat.
Sowohl das Applikationslogbuch als auch die Möglichkeit zum unverschlüsselten Auslesen der auf der
Chipkarte gespeicherten, persönlichen Daten stellen eine Servicefunktion im Sinne des
Verbraucherschutzes dar. Hiermit wird der datenschutzrechtliche Grundsatz der Transparenz erfüllt,
Vorlage FB 61/0882/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
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der unter anderem beinhaltet, dass der Fahrgast den Inhalt seiner Karte bzw. die
Datenübertragungsvorgänge, die von der Karte elektronisch getätigt wurden, jederzeit auslesen
können muss. Dieses Verfahren ist ebenfalls mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt und
im Sinne der Datensparsamkeit auf zehn Einträge begrenzt. Über die Speicherung der Daten sind alle
Kunden unter anderem bei der ASEAG bei Abschluss bzw. Umstellung des Vertrages von den
Verkehrsunternehmen informiert worden. Die Verkehrsunternehmen im AVV bieten ihren Fahrgästen
die Möglichkeit, die Einträge im Applikationslogbuch auf der Chipkarte in den Kunden-Centern löschen
zu lassen.
Ein Auslesen der bei (((eTicket Deutschland verwendeten Chipkarten durch unbefugte Dritte mittels
eines NFC-Handys ist in der Praxis nahezu unmöglich. Die Karte müsste hierzu für mehrere
Sekunden unmittelbar und ohne Bewegung an das Smartphone gehalten werden, was unbemerkt
kaum möglich ist. Wenn sich Kleidung oder ein Portemonnaie zwischen Karte und Lesegerät
befinden, findet ebenfalls kein Datenempfang statt.
Grundsätzlich werden Personenstammdaten nicht auf der Chipkarte, sondern im Hintergrundsystem
der Verkehrsunternehmen und damit geschützt vor jeglichem fremden Zugriff gespeichert. Im Falle
eines personalisierten Tickets werden die zur Kontrolle notwendigen Daten (Name, Geburtsdatum,
Geschlecht) auch innerhalb dem auf der Karte liegenden elektronischen Ticket gespeichert.
Andernfalls wäre eine Zuordnung der Fahrtberechtigung zur tatsächlich fahrtberechtigten Person nicht
möglich. Eine Speicherung der zur Identifikation erforderlichen persönlichen Daten in der
Berechtigung hat demnach einen datenschutzrechtlichen legitimen Zweck. Kunden, die dies nicht
möchten erhalten die Möglichkeit ein anonymes, nicht personengebundenes Tarifprodukt (z. B.
übertragbare Monatskarte) zu erwerben. Einen Anspruch auf eine vergleichbare Rabattierung der
anonymen Tarifprodukte hat der Fahrgast in derartigen Fällen jedoch nicht.
Am 25.05.2018 treten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auch das neue
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Auch die sich hieraus ergebenden Anforderungen
finden in dem EFM-Projekt im AVV strikte Beachtung.
Die Verbundgesellschaft wird über den Fortgang in dieser Thematik berichten.
Anlage/n:
01.03.2018 Anlage 1 zu Top 3.2_Absichtserklärung
01.03.2018 Anlage 2 zu Top 3.2_Konzeptpapier OEPNV Digitalisierungsoffensive NRW_1.0
Vorlage FB 61/0882/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
Seite: 4/4
Anlage 1 zu TOP 3.2
AVV-Beirat der Stadt Aachen 01.03.2018
Anlage 2 zu TOP 3.2
AVV-Beirat der Stadt Aachen 01.03.2018
ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Konzeptpapier
Inhaltsverzeichnis
2
Präambel
3
Gemeinsame Absichtserklärung
4
Digitale Mobilität – Fokus NRW
Einfluss der Informationstechnologie und neuer Geschäftsmodelle auf den Alltag
Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Auskunft
Elektronisches Fahrgeldmanagement / NRW-Tarif / Datensicherheit und Datenschutz
8
9
10
11
12
Die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Stakeholder: Position der Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM),
Fahrgastinformation (KCF) und Marketing (KCM) und der Zentralen Koordinierungsstelle NRW (ZKS)
Wichtige Maßnahmen unterstützen die Möglichkeiten, Synergien zu schaffen
13
14
Maßnahmen der Digitalisierungsoffensive
EFM-Technologien
eTarif
Schaubild zu Maßnahme 2.2: Nutzermedien und Tarife; Entwicklung und Perspektiven
Information und Datenqualität
Monitoring der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Organisationsstruktur der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Erläuterungen zur Organisationsstruktur der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Customer Journey & die Digitalisierungsoffensive
17
18
20
21
22
23
23
24
25
Fazit
26
Ansprechpartner
27
16
Präambel
Die rasante Digitalisierung der Gesellschaft stellt den öffentlichen Personennahverkehr in NRW
vor neue Herausforderungen. Die Bürger des Landes und die Fahrgäste erwarten zu Recht, dass
auch im ÖPNV digitale Informationen und Dienstleistungen geboten werden. Diesen Anforderungen wollen wir uns als die Protagonisten im ÖPNV des Landes stellen.
In den vergangenen Jahren haben die Beteiligten im ÖPNV NRW unter dem Label „Digitale
Mobilität“ den Status Quo analysiert, die Anforderungen geprüft und Maßnahmen für eine
gemeinsame Zukunft skizziert. Nun wird mit konkreten und realistischen Maßnahmen gemeinsam und koordiniert auf das gesteckte Ziel hingearbeitet: Den Einwohnern und Besuchern
unseres Landes unverzüglich eine moderne, einheitliche und durchgängige Informations- und
Dienstleistungslandschaft im ÖPNV anzubieten.
Um diesen Willen zu dokumentieren und zu bekräftigen wollen wir die gemeinsame Absichtserklärung des ÖPNV zur Gestaltung einer Roadmap vom Mai 2016 nunmehr mit konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung erneuern.
3
Gemeinsame Absichtserklärung
des Landes Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den
Minister für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen
und
der Zweckverbände, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen
für die Zusammenarbeit in der
ÖPNV
Digitalisierungsoffensive NRW
4
Präambel
Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft prägt und verändert im besonderen Maße auch den ÖPNV in
Nordrhein-Westfalen. Die Digitalisierung bietet der ÖPNV-Branche die Chance, tradierte Strukturen und Angebote
zu einer noch stärker kundenorientierten Dienstleistung zu verändern. Information, Kommunikation und Vertrieb
müssen noch weiter vernetzt werden, um den Kunden den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Die Digitalisierung
ist aber nicht nur Chance, sondern auch Herausforderung, auf die man geeignete und abgestimmte Antworten
finden muss. Diese Initiative soll durch den Abbau von tariflichen Barrieren beim Zugang zum ÖPNV dazu beitragen, Nordrhein-Westfalen als dynamischen Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität zu erhalten.
Lösungsweg
Im Jahr 2016 wurde eine Absichtserklärung für die Sammlung von Themen für eine Roadmap Digitale Mobilität
unterzeichnet. Als Weiterentwicklung der bisherigen Arbeiten wird nun die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
mit konkreten Maßnahmen ins Leben gerufen. Das Ministerium für Verkehr NRW, die Zweckverbände, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen des Landes bekennen sich vor dem Hintergrund der durch die Digitalisierung hervorgerufenen tiefgreifenden Veränderungsprozesse und den bisher identifizierten Maßnahmen
insbesondere dazu, die unkomplizierte Inter- und Multimodalität sowie die folgenden Ziele bis zum Jahre 2020
zu erreichen:
EFM-Technologie
1.
Chipkarten und Smartphones werden als die geeigneten und favorisierten Nutzermedien in NRW
angesehen. Soweit noch nicht geschehen, werden Unternehmen die Einführung eines EFM-Systems
vorantreiben. Die günstige Beschaffung der neuesten Chipkartengeneration wird als willkommene Gelegenheit
angesehen, einen wichtigen Schritt voranzukommen. In diesem Zusammenhang werden sich alle Akteure aktiv
darum kümmern, dass elektronische Medien nicht nur ausgegeben, sondern auch überall in NRW geprüft und
gesperrt werden können, um Ticketfälschungen und -missbrauch entgegenzuwirken.
2.
Ein Check-In/Be-Out-System ist aus heutiger Sicht bei einem EFM 3-System das angestrebte Ziel.
Während beim Betreten des Fahrzeuges ein bewusster Kontrollvorgang aus Sicht des Kunden zu
befürworten ist, soll der Out-Vorgang automatisch erfolgen, um Abrechnungsfehler zu minimieren.
3.
Technische Entwicklungen bedürfen einer Standardisierung. Es ist zwischen den Beteiligten unstrittig,
dass mit der VDV-Kernapplikation eine bewährte und zukunftsweisende Basis geschaffen wurde, die
der digitalen Entwicklung zugrunde gelegt werden muss, um die Interoperabilität in NRW zu gewährleisten.
Die Beteiligten setzen sich auf der technischen Plattform der VDV-Kernapplikation für ein grenzüberschreitendes
EFM-System ein. Im Sinne des ÖPNVG NRW schließt dies die Nachbarländer Niederlande und Belgien ausdrücklich ein. Offene Schnittstellen für inter- und multimodale Mobilität sind zu gewährleisten.
5
4.
Trotz der schnell voranschreitenden Technisierung dürfen auch diejenigen Kunden nicht aus dem
Blick verloren werden, die noch auf den Erwerb konventioneller Papiertickets angewiesen sind. Die
Akteure erkennen die Notwendigkeit an, auch für diese Kunden Lösungen vorzuhalten. Aber alle Akteure
sind sich einig, dass diese analogen Tickets nur noch für einen noch näher zu bestimmenden Zeitraum zur
Verfügung stehen müssen. Die Akteure werden gemeinsam prüfen, wie, bis zu welchem Zeitpunkt und unter
welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Ausstieg aus dem Papierticket möglich ist.
eTarif
5.
Alle Akteure werden daran arbeiten, zunächst für Gelegenheitskunden elektronische, smartphonebasierte Tarife anzubieten. Die Landesregierung wird den Aufbau einer hierzu notwendigen
mandantenfähigen, landesweiten Datenbank zur Berechnung von eTarifen unterstützen. Die Datenbank
wird grundsätzlich unterschiedliche Konzepte der Tarifermittlung ermöglichen und den Unternehmen keine
Vorgabe an die Vertriebssysteme machen, die daran zur Nutzung angeschlossen werden.
Auskunft
6.
Die Fahrgastinformation der Zukunft stellt den Fahrgast in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die
Akteure vereinbaren, dass Fahrgastinformationen im Interesse des Kunden über die Zentrale Koordinierungsstelle beim VRR allen Auskunftssystemen in NRW zur Verfügung stehen. Dieser Anspruch soll nicht
nur für Fahrplandaten (Plan-Daten) gelten, sondern auch für Daten aus dem tatsächlichen Linienbetrieb
(Ist-Daten). Die Bereitstellung von Prognosedaten wird ebenfalls als ein deutlicher Mehrwert für den Kunden
angesehen.
7.
Jede Fahrgastinformation ist nur so gut wie die zugrundeliegende Qualität der Daten. Die Akteure
vereinbaren, dem Kunden individualisierbare, transparente und zeitnahe Informationen bereitzustellen, die ihm ein Routing während seiner Reise wirksam ermöglichen. Sie entwickeln Konzepte, wie der
Fahrgast bei Störungen wirksam über Änderungen und alternative Reisewege informiert wird. Dies auch
über Open-Data-Plattformen für weitere Akteure. Regelverfahren sind gemeinsam festzulegen. Die barrierefreie Reiseempfehlung, unter Berücksichtigung von Infrastrukturdaten über die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen und Fahrtreppen und der Einbindung multimodaler Reiseketten etc., stellt hierbei
einen wesentlichen Aspekt dar.
8.
Die Akteure vereinbaren, aktiv an den vorstehenden Themen und an den Maßnahmen der Digitalisierungsoffensive mitzuarbeiten und bei Herausforderungen und Problemen im Rahmen der
bereits bestehenden landesweiten Gremien vertrauensvoll und konstruktiv auf eine Lösung hinzuwirken. Die
Akteure wollen ferner mit der Entwicklung einer Digitalisierungsoffensive die Rahmenbedingungen für ein
zukunftssicheres und lebenswertes Nordrhein-Westfalen schaffen, in der die Nutzer des ÖPNV den Erfolg der
Digitalisierung in NRW erkennen und wertschätzen.
6
Westfalen
Land NRW
Teilnehmer der Stategiegruppe
ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Hendrik Wüst
Minister für Verkehr des Landes NRW
Dr. Ulrich Conradi
Matthias Hehl
Nahverkehr Westfalen-Lippe
WestfalenTarif GmbH
Dr. Henning Müller-Tengelmann
Thomas Görtzen
Stadtwerke Münster GmbH
Eurobahn/KEOLIS Deutschland GmbH & Co.KG
Martin Ueckmann
André Pieperjohanns
Stadtwerke Bielefeld GmbH
Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
Heiko Sedlaczek
Rhein-Ruhr
Rheinland
Nahverkehr Rheinland GmbH
Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag
Hans-Peter Geulen
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Aachender Verkehrsverbund GmbH
Peter Hofmann
Michael Carmincke
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Martin Husmann
José Luis Castrillo
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Michael Clausecker
Michael Feller
Rheinbahn AG
Ruhrbahn GmbH
Ulrich Jaeger
Deutsche Bahn
WSW mobil GmbH
Andree Bach
Frederik Ley
DB Regio NRW SPNV
DB Regio NRW Bus
7
Digitale Mobilität – Fokus NRW
Die technologische Entwicklung schreitet voran und verändert das Informations-, Kommunikations-, Einkaufs- und Mobilitätsverhalten der Menschen. Kunden erwarten einen umfassenden
und einfachen Zugriff auf Dienstleistungen mit digitalen Kundenschnittstellen. Gleichzeitig gerät
der aktuelle Nahverkehrstarif in Bezug auf Nutzerbedürfnisse, Flexibilität und die Vereinbarkeit
mit anderen Mobilitätsdienstleistungen an seine Grenzen. Die aktuellen Oberflächen unserer
Informationsdienste müssen den Kundenerwartungen entsprechend weiterentwickelt werden.
Wir sehen Digitalisierung in NRW als Chance! Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung
von Information, Kommunikation und Vertrieb setzen Unternehmen und Verbünde in NRW
zukünftig auf digitale Entwicklungen, um:
Zugang erleichtern
Fahrgästen den Zugang zum
Öffentlichen Personennahverkehr
und dessen Nutzung zu erleichtern
8
Neugewinnung von Kunden
Anreize für Kunden
neue Zielgruppen für den ÖPV
zu gewinnen und
Kunden Anreize für eine häufigere
Fahrt mit Bus und Bahn zu bieten
Einfluss der Informationstechnologie und neuer Geschäftsmodelle auf
den Alltag
Die Informationstechnologie im 21. Jahrhundert hat schon jetzt das Verhalten der Menschen in
den Industrieländern stark verändert. Unterhaltung, Information, Kommunikation, Einkauf und
Mobilität sind teilweise im Vergleich zum letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts nicht mehr wiederzuerkennen. In der Folge erwarten viele Bürger heutzutage einen umfassenden und einfachen Zugriff auf Dienstleistungen und Informationen im öffentlichen Sektor, sowohl zuhause als
auch unterwegs. Das Angebot an Information, Dienstleistungen und hoheitlichen Aufgaben im
ÖPV muss ebenso wie die Angebote der privaten Wirtschaft zeitgemäß bleiben und einfach
zugänglich sein. In den letzten Jahren sind immer mehr Anbieter aus Branchen abseits des Nahverkehrs auf Services aus dem ÖPNV-Bereich aufmerksam geworden und forcieren ihre eigenen
Angebote in diese Richtung. Beispielsweise veredeln Google oder Moovel ihre Mobilitätsangebote mit Services aus dem ÖPNV. Immer mehr Verkehrsverbünde und -unternehmen entwickeln
digitale Angebote in ihren Bedienungsgebieten. Zudem entstehen aufgrund der Anforderungen
an die Branche verstärkt auch regionale und bundesweite Projekte, die die Digitalisierung im
ÖPNV stärken sollen.
9
Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
NRW verfügt über einen großen Pool an Mobilitätspartnern, Leihsystemanbietern und Logistikunternehmen. Darüber hinaus prägen ÖPNV/ SPNV-Unternehmen, Forschung und Entwicklung
für den Individualverkehr, Nutzer- Nutzer (peer to peer)-Mobilitätsnetzwerke, Einzelhandel,
Industrie und Telekommunikation und nicht zuletzt Start-ups die Industrie- und Dienstleistungslandschaft in NRW.
NRW ist nicht nur ein interessanter Markt und attraktiver Standort für viele Partner der genannten Branchen sondern auch Standort vieler Universitäten mit Multimodalitäts- und Verkehrskonzepten.
Um Aufgaben und Entwicklungen im Bereich der digitalen Mobilität zu bündeln und erfolgreich
umsetzen zu können, sind politische Konzepte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
nötig, die koordiniert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Wichtig ist, dass Kundenakzeptanz, Anwendbarkeit und Vernetzung im Fokus der Entwicklungen stehen und in den Ansätzen zur Marktbearbeitung bei Verkehrsunternehmen und -verbünden Priorität haben. Digitale
Technologien sind eine sehr gute Möglichkeit, um den ÖPV einfacher und für den Kunden komfortabler machen.
10
Auskunft
Diskussionen zur technologischen Umsetzung, Entwicklung und Realisierung müssen offen
geführt werden. Hierzu müssen verstärkt Standardisierungsprojekte und Open-Data/OpenSource-Initiativen in NRW konzeptioniert und vorangetrieben werden.
Die gemeinsame Basis für die kooperationsraumübergreifende Digitalisierung ist bereits
geschaffen. Zur Verbesserung der Fahrplanauskunft in NRW ist im Jahr 2002 der ÖV-Datenverbund durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium initiiert worden. Ziel war die Bereitstellung von Daten für landesweite Nahverkehrsauskünfte auf einem hohen und einheitlichen
Informationsniveau.
Als Arbeitsgrundlage ist hierzu die „Handlungsanweisung zur Realisierung des landesweiten
ÖV-Datenverbundes in NRW“ erstellt worden. Auf dieser Basis ist eine Organisation von regionalen Koordinierungsstellen (RKS) und einer zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) entstanden.
Wichtige Eckpfeiler für die Digitalisierung im Bereich Auskunft im ÖPV sind heute:
¡ ein zentrales Fahrplandatenmanagement in NRW
¡ eine zentrale Datendrehscheibe für Echtzeitdaten (Ist-Daten-Server – IDS) für NRW
¡ die Einrichtung eines zentralen Haltestellenkatasters, in dem sämtliche Haltestellen aus NRW
erfasst sind
¡ der Betrieb und die Weiterentwicklung des DELFI-Landesservers, über den die NRW-Fahrplandaten bundesweit zur Verfügung gestellt werden
¡ die Teilnahme an EU-Spirit für europaweite Auskünfte
11
Elekronisches Fahrgeldmanagemt
Im Bereich des elektronischen Fahrgeldmanagements bzw. digitalen Vertriebs müssen die
landesweiten Entwicklungen intensiver koordiniert werden. Verbünde und Unternehmen müssen bei ihren Entwicklungen durch Experten unterstützt und über Landesgremien muss der Einsatz digitaler Nutzermedien und vernetzter Systeme
abgestimmt werden. Regionale oder lokale Unterschiede und Besonderheiten sind in einer vernetzten Mobilitätswelt kein Systembruch sondern können berücksichtigt und integriert werden. Sie stellen jedoch
besondere Anforderungen an die abgestimmte und nachhaltige
Kundenkommunikation. Eine konzertierte Digitalisierungsstrategie für den öffentlichen Sektor kann als Katalysator für die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsfelder der Wirtschaft
dienen. Grenzen können abgebaut werden, was heute
bereits der NRW-Tarif zeigt.
NRW-Tarif
Der NRW-Tarif ist der landesweit angewandte Beförderungstarif bei verbundübergreifenden Fahrten. Mit der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs wird eine noch bessere Kombination von Bussen und Bahnen zum Vorteil des Kunden
über die Verbundgrenzen möglich.
Datensicherheit und Datenschutz
Die Datensicherheit und der Datenschutz spielen in einer Digitalisierungsstrategie eine herausragende Rolle. Der Kunde muss über
die Aufnahme und Verwendung seiner Daten informiert sein und dieser
zustimmen oder bei Bedarf auch ablehnen können. Die Beteiligung der
Institutionen im Thema Datenschutz wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) oder die betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Verkehrsunternehmen und -verbünde ist zwingende
Voraussetzung zu einer erfolgreichen Umsetzung einer digitalen Mobilität.
12
Die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Die Digitalisierungsoffensive wurde zusammen mit den Verkehrsverbünden und -unternehmen
erarbeitet. Sie umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen aus den genannten Themengebieten,
um NRW weiterhin führend in den digitalen Angeboten für Kunden zu halten und besser zu werden. Dies kann nur mit maßgeblicher Unterstützung der Stakeholder (Politik, Aufgabenträger,
Ministerium, Verkehrsverbünden und -unternehmen) gelingen.
Im Folgenden werden die Maßnahmen beschrieben. In regelmäßiger Folge wird in den bestehenden NRW-Gremien LAK Nahverkehr sowie den Landesarbeitsgruppen über den Sachstand
berichtet. Einmal jährlich diskutieren Entscheider und der Verkehrsminister NRW die weitere
Entwicklung.
Inhalte der Strategie, die NRW über die Digitalisierungsoffensive abbildet:
Markterfolg durch gezieltes
und geplantes Vorgehen und
einfache Kundenschnittstellen
in NRW
Optimierung des digitalen
Verkaufs durch Reduzierung von
Zutrittsbarrieren in Bezug auf Daten,
Prozesse, Applikationen, Nutzermedien und grenzüberschreitende
Verkehre
Begleitung neuer Tarifkonzepte zur Ergänzung des
klassischen Nahverkehrstarifs,
die sich an den eigentlichen
Nahverkehrsleistungen und Services
orientieren, nutzungsabhängig
gestaltet sind und den individuellen Gewohnheiten der Kunden
entsprechen
Flankierende Maßnahmen zur
Einbindung von Unternehmen
der freien Wirtschaft und Förderung
von Open-Data- und Open-SourceProdukten bei Neuentwicklungen
im Auftrag des Landes oder mit
Landesförderung
Verlässliche, stabile, diskriminierungsfrei nutzbare Hintergrundsysteme zur freiwilligen
Anbindung aller Verkehrsunternehmen (bei Möglichkeit) auch
gemeinsam zu schaffen
Abbau von Zugangsbarrieren im
ÖPNV durch Erhöhung der Qualität
(in Bezug auf Kundenrelevanz und
Validität der Inhalte) von Auskunftssystemen
13
Stakeholder: Position der Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM), Fahrgastinformation (KCF) und Marketing (KCM) und
der Zentralen Koordinierungsstelle NRW (ZKS)
Die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW und ihre Ziele bilden einen Rahmen für die künftigen
Arbeiten der Verbünde und Verkehrsunternehmen sowie der Kompetenzcenter, der ZKS und
damit des Ministeriums für Verkehr NRW. Die Kompetenzcenter und die ZKS bieten
sich dabei als Partner des Landes NRW zur Verfolgung und Koordination der Digitalisierungsoffensive an.
Mit guten Konzepten auf landes-, verbund- und lokaler Ebene kann die digitale Mobilität zum
Abbau von Zugangshemmnissen beitragen. Nur durch eine vernetzte Koordination bereits existierender Strukturen wird mittelfristig ein Markterfolg realisiert. Die Kompetenzcenter und die
ZKS sehen es als Aufgabe an, hierbei zu unterstützen und die erarbeiteten Maßnahmen in der
Umsetzung zu begleiten.
KCEFM
Kompetenczenter
Elektronisches Fahrgeldmanagement NRW
14
KCF
Kompetenczenter
Fahrgastinformation NRW
KCM
Kompetenczenter
Marketing NRW
ZKS
Zentrale
Koordinierungsstelle
Verkehrsgemeinschaften
NVR
KCEFM
ZKS
KCM
VM
NWL
VRR
VU NRW
KCF
Verbünde
15
Wichtige Maßnahmen unterstützen die Möglichkeiten, Synergien
zu schaffen.
Know-how muss gebündelt und bereits heute vorhandene Datenströme müssen noch besser
genutzt werden. Hierzu ist ein breiter Konsens in den Verbünden in NRW notwendig, um
gemeinsame Konzepte in Abstimmung mit der Landesregierung zu schaffen.
Das Ministerium für Verkehr erstellt unter der Federführung des KCEFM gemeinsam mit dem
KCM, KCF und der ZKS die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW. Hierzu wurden bereits diverse
Netzwerktreffen, Regionalkonferenzen, etc. durchgeführt, um eine möglichst einheitliche Landschaft in der digitalen Mobilität im ÖPNV in NRW zu erzielen.
Wichtige konkrete übergreifende Maßnahmen werden sein:
Nr.
Maßnahmenbezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Zuständiger
Lenkungskreis
0.1
Vernetzungsinitiative SPNV
NRW
Schaffung der personellen, organisatorischen, vertraglichen
und technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer EVUund EIU-neutralen Steuerungszentrale, mit der gewährleistet
wird, dass die Fahrgastinformation der Kunden/Fahrgäste
diskriminierungsfrei und einheitlich erfolgt.
LK RRX
0.2
Digitale
Infrastruktur
Ausbau der digitalen Infrastruktur bzw. Netzdichte für Datenverbindungen für Smartphones & Tabletts etc. durch die
Mobilfunkanbieter in NRW insbesondere für den ÖPNV /
SPNV
LAK Nahverkehr
NRW; LAK eTicket
NRW
0.3
Daten-Governance
Festlegung einer einheitlichen Daten-Governance in NRW für
die verschiedenen Teilbereiche der Digitalisierung im ÖPV als
Basis der Vernetzung (Delfi, Trias, VDV KA, IPSI, PKM). Sammlung von präzisen Regelungen im Rahmen des Datenmanagements von Unternehmen oder zwischen Organisationen. Ordnungsrahmen für Themen wie Zugang, Nutzen, Qualität und
Sicherheit von Daten. Herstellung von Effizienz und Verlässlichkeit im Datenmanagement sowie Transparenz über Verantwortlichkeiten. Etablierung von einheitlichen Standards
für konsistente Fahrplanauskünfte.
LAK Nahverkehr
NRW; AK ÖVDatenverbund
0.4
Datenschutz /
Intensivierung von
DatenschutzKompetenzen für
Landesprojekte
durch Vernetzung
und Austausch
Ausbau der digitalen Infrastruktur und Services bedarf insbesondere für das Thema EFM übergreifende Beratungskompetenz für Verkehrsunternehmen & Verbünde. Risikofolgeabschätzungen, angemessene Kundeninformation, technische
Rahmenbedingungen und die neue EU-Grundverordnung sind
wichtige Themenfelder, in denen Beratung für die verantwortlichen Stellen bei 8 Kooperationsräumen, 3 Zweckverbänden
und 110 VU nutzbringen sein können.
LAK Nahverkehr
NRW; LAK eTicket
NRW
Stand: 24. Oktober 2017
Weitere Maßnahmen wurden im 4. Netzwerktreffen zu den Themen EFM-Technologien, eTarife
und Auskunftssysteme (Information und Datenqualität) erarbeitet und werden in den folgenden
Kapiteln vorgestellt.
16
Maßnahmen der Digitalisierungsoffensive
EFM-Technologie
eTarif
Information &
Datenqualität
Durch die Vernetzung von EFM-Technologien, eTarif und Information und Datenqualität wird
die Digitalisierung im ÖPNV in NRW weiter vorangetrieben. Einzelne Maßnahmen zu den
Themen werden in diesem Kapitel dargestellt.
17
EFM-Technologien
Zielstellung ist die Optimierung des digitalen Verkaufs durch Reduzierung von Zutrittsbarrieren
in Bezug auf das Datenmanagement, die Prozesse, die Applikationen, die Nutzermedien und
der grenzüberschreitenden Verkehre.
Nr.
Maßnahmenbezeichnung
1.1.a
1.1.b
1.1.c
Standard Prüfund Verkaufsprozesse in
NRW analysieren, Optimierungspotentiale
identifizieren
und Verbesserungen erarbeiten.
1.1.d
Beschreibung der Maßnahme
Zuständiger
Lenkungskreis
Diese Maßnahme ist die grundlegende Aufgabe der LAG
EFM Technik und die Bündelung der Maßnahmen 1.1.b und
1.1.c und 1.1.d. Alle relevanten Informationen sind in den
Maßnahmen 1.1.b und 1.1.c und 1.1.d zu finden.
LAK eTicket NRW
Vereinheitlichung der Dokumente „Abbildung und Kontrolle“, um damit eine Vorlage für NRW zu schaffen.
LAK eTicket NRW
Vernetzung der NRW-weiten PKM-Systeme
(erst einmal nur Kontrollmodul) nach KA-Standard:
LAK eTicket NRW
¡ Schnittstellen beschreiben
¡ Leitfaden zur Einführung erstellen
Vereinheitlichung des TLV-EFS bei allen VU in NRW.
Beschlusslage für NRW-Tarif bereits existent.
LAK eTicket NRW
LAK eTicket NRW
1.2
IPSI NRW
Ziel des Projektes ist es, das bis 2019 in allen Verbünden
IPSI-fähige HandyTicket- bzw. Online-Vertriebssysteme
bestehen, so dass Nutzer dieser Systeme auch Tickets aus
anderen Verbünden kaufen können. Zudem sollen Dritte
diese Systeme zum Vertrieb der Tickets von Partner-Verkehrsunternehmen nutzen können
1.3
Nutzermedien /
Analyse
Analyse der zukünftigen Einsatzmöglichkeiten verschiedener Nutzermedien in NRW. Insbesondere durch den Einsatz
von KA-Chipkarten, KA-Barcodes, NFC-Smartphones und
„fremden“ Nutzermedien und die Ablösung von Papierfahrscheinen.
LAK eTicket NRW
1.4
ID basiertes
Ticket
Erprobung des ID-Ticketing Ansatzes im Rahmen des Projektes European Travellers Club (ETC) und Integration in den
deutschen E-Ticket-Standard (VDV-KA).
LAK eTicket NRW,
vom KCEFM koordinierter ID-Workshop
Stand: 24. Oktober 2017
18
Maßnahmenbezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Zuständiger
Lenkungskreis
1.5
EFM-Förderbedingungen
In den Kooperationsräumen gibt es zurzeit unterschiedliche
Förderrahmenbedingungen nach §12 & §14 ÖPNVG. Eine
erste durch die Fördergeber erstellten Übersicht macht
deutlich, dass eine gemeinsame Abstimmung hierzu Sinn
macht um Förderrahmenbedingungen mit der Ausrichtung
landesweiter Entwicklungen abzustimmen.
LAK eTicket NRW,
Zweckverbände,
Ministerium NRW
1.6
Digitalisierung
von EFM-Prozessen in öffentlichen Einrichtungen
In einem gemeinsamen Projekt von KCEFM, WSW und NIAG
sollen in zwei Pilotanwendungen die Arbeitsabläufe und
Prozesse von Schulverwaltungsämtern im Zusammenhang
mit der Ausgabe von Schulwegetickets auf Chipkarte analysiert, optimiert, digitalisiert und vereinheitlicht werden.
LAK eTicket NRW
1.7
Betriebsleistung
für kleinere und
mittlere Verkehrsunternehmen und Projektunterstützung.
Maßnahme wird noch konkretisiert
Nr.
in Planung
1.8
CiBo NRW
Der VRR beschafft ein Smartphone basiertes Check-In / BeOut-System, das zunächst nur im eigenen Verbundgebiet (plus
ein-und ausbrechende SPNV-Linien) zum Einsatz kommen
soll. Die Arbeitsgruppe soll erarbeiten, ob und in welcher Form
eine Erweiterung des Systems auf NRW erfolgen kann.
1.9
Externe Vertriebspartner
Analyse des Ticketverkaufs durch Dritte. Zukünftiger
Umgang mit heutigen Vorverkaufsstellen, Überprüfung der
Zukunftsfähigkeit und ggf. Erweiterung und Veränderung
von externen Vertriebspartnern.
Noch zu klären
1.10
Mindeststandards EFM-Technik im Fahrzeug.
Maßnahme wird noch konkretisiert
Noch zu klären
VRR-Projekt; Projektleitung Georg
Seifert, Bericht im
LAK eTicket NRW
Stand: 24. Oktober 2017
19
eTarif
Ziel ist die Realisierung neuer eTarif-Modelle zur Erhöhung der Ergiebigkeit und Neukundengewinnung.
Nr.
Maßnahmenbezeichnung
2.1.a
2.1.b
Konzeption,
Pilotierung und
Evaluation zielgruppenspezifischer eTarife
2.1.c
2.2
2.3.a
Analyse der
Nutzermedien
für digitale
Tarife
Tarifliche
Grundlagen
schaffen
2.3.b
2.4
Kommunikation
zur Steigerung
von Vertrauen
und Akzeptanz
bei eTarifen
Beschreibung der Maßnahme
Zuständiger
Lenkungskreis
Praxistest nextTicket (CiCo-Feldversuch im VRR) / Der VRR führt einen
breit angelegten Praxistest durch, um die Nutzungsbereitschaft und
Akzeptanz des Smartphones für das Ticketing im ÖPNV bei den Fahrgästen zu testen. Drüber hinaus wird die Akzeptanz eines elektronischen
Tarif getestet.
LAK eTicket NRW;
LAK Nahverkehr
NRW
–
LAK eTicket NRW;
LAK Nahverkehr
NRW
Feldversuch in Euskirchen. Test eines smartphonebasierten Check-in /
Be-Out Systems in einem kompletten Stadtbussystem. Die Nutzer des
Systems werden über einen eTarif auf Basis von Linienkilometern abgerechnet. Das System soll mindestens ein Jahr in Betrieb bleiben.
LAK eTicket NRW;
LAK Nahverkehr
NRW
Analyse welche digitalen Tarife mit welchen Nutzermedien abgebildet
werden können:
¡ EFM; wird im Rahmen der Maßnahme 1.3 behandelt
LAK eTicket NRW;
LAK Nahverkehr
NRW
Aus den verschiedenen bereits vorhanden (digitalen) Quellen (elektronische Fahrplanauskunft, MAfo, EAV) und neuen Quellen (eTarif Piloten)
sollen Daten zusammengeführt werden zur Unterstützung von Hochrechnungen für neue Tarifmodelle.
LAK eTicket NRW;
LAK Nahverkehr
NRW
Landesweite Harmonisierung der Abrechnungsdatensätze zur Tarifkalkulation, Abrechnung, Einnahmeaufteilung
LAK eTicket NRW;
LAK Nahverkehr
NRW
Kommunikation zur Steigerung von Vertrauen und
Akzeptanz bei eTarifen
Erst zu gegebener Zeit, wenn e-Tarife verfügbar
Heute: Mafo / KuBa Nutzung mobile Commerce
LAK Nahverkehr
NRW
Stand: 24. Oktober 2017
20
Schaubild zu Maßnahme 2.2: Nutzermedien und Tarife; Entwicklung und
Perspektiven
Tarif
Medium
Tarife für
Ab-und-zu-Fahrer
Papier
KA-Chipkarte
Smartphone
ID-Ticketing
(Kreditkarten,
IKEA-Card,
Payback, etc.)
Zeitkarten
Abos
eTarife
Ab-und-zu-Fahrer
eTarife
Kontingent/
Volumen
Alte Pappkarten
zurück
CICO/CIBO
Barcode
CICO/CIBO
Barcode
Keine
Perspektive
Keine
Perspektive
Keine
Perspektive
CICO/CIBO
Chipkarte
CICO/CIBO
Chipkarte
Perspektive
Perspektive
„CICO/CIBO
Smartphone“
CICO/CIBO
Smartphone
Aktuelle
EntwicklungPhase
1
PerspektivePhase
2
Prüfung im Projekt
„Vertriebs-prozesse“
„Abo auf
Smartphone“
Aktuelle
Entwicklung
Neues Sicherheitssystem & neue Vertriebs- & Kontrollinfrastruktur
Perspektive
Stand: 24. Oktober 2017
21
Information und Datenqualität
Zielsetzung ist der Abbau von Zugangsbarrieren im ÖPNV durch Erhöhung der Qualität
(in Bezug auf Kundenrelevanz und Validität der Inhalte) von Auskunftssystemen.
Maßnahmenbezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Zuständiger
Lenkungskreis
3.1
Definition von
Mindeststandards und Qualitätsvorgaben
für Fahrplanund Tarifdaten
Erarbeitung von landesweit einheitlichen und verbindlichen Mindeststandards für eine vollständige und valide Fahrplan- und
Tarifauskunft für Fahrplan Soll- und –Ist Daten sowie für Tarifdaten.
Qualitätsvorgaben für die Daten. Nutzung von Istdaten (tagesaktuelle Betriebsdaten) als Basis für Auskünfte . NRW-weite Nutzung
einer Datenquelle (NRW-Datenpool bei der ZKS). Schaffung von entsprechenden vertraglichen und gesetzlichen (Muster-)Regelungen.
AK ÖV-DV
3.2
Erhebung und
Analyse der
Kundenanforderungen an Oberflächen und Services für das
Informationsangebot
3.3
Entwicklung
eines Qualitätsmanagementsystems sowie
eines lernfähigen intelligenten Auskunftssystems
Erarbeitung von landesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätssicherung für heute u. zukünftig vereinbarte Standard. QMSystem als Basis für „lernfähige“ Fahrplanauskünfte. Optimierung
der Auskunftsintelligenz durch Big Data. Gewinnung u. Nutzung
weiterer Daten zur Verbesserung der Auskunftsqualität. Lernfähigkeit der Auskunftssysteme durch Speicherung und Auswertung
von Ist-Daten für Prognosemodelle erhöhen (Lernfähigkeit im Auskunftssystem vs. Lernfähigkeit im ITCS-System). Erweiterung der
Auskunftsinhalte.
AK ÖV-DV
3.4
Leitfaden für ein
Störfallmanagement zur Kommunikation an
den Kunden
Kategorisierung von Störfällen im SPNV und ÖPNV. Analyse der
vorhandenen Regelungen und Systeme. Vereinheitlichung der
Fahrgastinformation mit Kategorisierung der Störungsausprägungen (Verspätungen, Geschäftsvorfälle, Sonderverkehre, SEV
…). Steigerung der Konsistenz in der Fahrgastinformation.
Schnellstmögliche Weitergabe der Störungsinformation an den
Kunden. Bereitstellung der qualitativ hochwertigen Störungsinformationen entlang der gesamten Reisekette („ÖV-NAVI“) in
Kooperation mit Projekt 3.2
SPNV-Zweckverbände, ÖPNVAufgabenträger
und KC Fahrgastinformation
3.5
Multimodale
Auskunft NRW
Entwicklung einer Lösung die NRW weit eine einheitliche, Verkehrsmittel übergreifende (inkl. car-, bike- und ridesharing
Lösungen) Wegeplanung von Tür zu Tür ermöglicht.
LAK Nahverkehr
NRW
3.6
Verknüpfung
Auskunftssysteme mit Vertriebssystem in
NRW
Vereinfachung des Systemzugangs durch Verknüpfung der Auskunftssysteme mit den Vertriebssystemen in NRW für Informationen und Vertrieb aus einer Hand. Perspektivisch soll auch die
Abrechnung multimodaler-Reisewege ermöglicht werden (s. 3.5).
LAK Nahverkehr
NRW
Nr.
Ermittlung der Kundenwünsche an Fahrplanauskunftssysteme
Berücksichtigung des NRW-Kundenbarometers
Anforderungen an ein „ÖPNV-Navi“ ermitteln
AK ÖV-DV; LAK
Nahverkehr NRW
Stand: 24. Oktober 2017
22
Monitoring der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
In regelmäßigen Abständen wird der bisher erreichte Stand und der Projektfortschritt der
beschlossenen Maßnahmen dargestellt und kommuniziert. Das Projekt Monitoring erfolgt
durch das KCEFM.
Organisationsstruktur der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Strategiegruppe
LandesArbeitsKreise
eTicket und Nahverkehr NRW,
sowie eigenständige Lenkungsgremien
je nach Maßnahme
Abstimmung
Digitalisierungsoffensive
Maßnahmenbeschlüsse
Steuerungsgruppe
Maßnahmekoordinatoren
Koordinierungsgruppe
Bearbeitung Maßnahmen
Arbeitsebene
23
Erläuterungen zur Organisationsstruktur der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Strategiegruppe
¡ Setzt sich zusammen aus dem Minister für Verkehr, benannte GF und Vorstände der Zweckverbände, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen
¡ Sind verantwortlich für die Digitalisierungsoffensive
¡ Tagen einmal pro Jahr
LAK (((eTicket NRW; LAK Nahverkehr NRW; eigenständige Lenkungsgremien je nach Maßnahme
¡ Setzen sich zusammen aus Vertretern von Zweckverbänden, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften und dem Ministerium für Verkehr
¡ Fassen Beschlüsse für NRW
¡ Tagen quartalsweise oder halbjährlich
Steuerungsgruppe
¡ Setzt sich zusammen aus Vertretern des Ministeriums für Verkehr, Leiter der Kompetenzcenter EFM, Fahrgastinformation und Marketing, Leiter der Zentralen Koordinierungsstelle
¡ Begleitet kontinuierlich den Prozess
¡ Tagen zweimal im Jahr
Koordinierungsgruppe
¡ Setzt sich zusammen aus den Maßnahmenkoordinatoren, und der Steuerungsgruppe
¡ Ansprechpartner für Maßnahmenkoordinatoren
¡ Kickoff-Termin Juli 2017, und anlassbezogen
Arbeitsebene
¡ Setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der UAGs, LAGs, Projektgruppen
¡ Umsetzung der Maßnahmen
¡ Tagen anlassbezogen
24
¡ Produkt-/Tarifdaten
¡ Kundendaten
¡ Abrechnungsdaten
¡ Produkt- & Kontrolldaten
Auskunftssysteme
Vertriebssysteme
Kontrollsysteme
Auskunft
Buchen / Kaufen
Kontrolle
ÖPNV DO NRW
Systeme
¡ Fahrplandaten
¡ Verkehrsdaten
¡ Tarifdaten
¡ Infrastrukturdaten
Kundenprozess
Daten
Customer Journey & die Digitalisierungsoffensive
¡ Festlegung Datenstand-
ards & Prozesse
¡ Schnittstellen untereinander & Multimodal
¡ Störfallmanagement
¡ Kundenanforderungen
an Oberflächen
¡ Gestaltung von eTarifen
& CiBo NRW
¡ Vernetzung und Verkauf
untereinander (IPSI)
¡ Einheitliche Daten (PKM)
¡ Optimierung von internen
Prozessen
¡ Vereinheitlichung Abbildung und Kontrolle
¡ Festlegung Datenstand-
ards (VDV KA Standards)
¡ Einheitliche Daten (PKM)
25
Fazit
Die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW weist den Weg zur umfassenden Digitalisierung und
Vernetzung des ÖPNV in NRW. Die Protagonisten des ÖPNV in NRW wollen das Ziel mit den hier
beschriebenen Mitteln erreichen. Alle Beteiligten haben sich dafür ausgesprochen, gemeinsam
koordiniert voranzugehen und durch die bestehenden Strukturen abzuarbeiten. Die Digitalisierungsoffensive wird ab dem Entstehungszeitpunkt aktiv, flexibel und ständig aktualisiert
weitergeführt und steht nicht monolithisch etwaigen neuen Entwicklungen im Weg. Alle Akteure
sichern die konstruktive Zusammenarbeit zu und wollen gemeinsam die Zukunft
in NRW gestalten.
26
Ansprechpartner
Sabine Heinzel, Leiterin des Referates II B 4
Ministerium für Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
sabine.heinzel@vm.nrw.de
EFM-Technologien
Nils Conrad, Leiter KC Elektronische Fahrgeldmanagement
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Augustastr. 1
45879 Gelsenkirchen
conrad@vrr.de
eTarif
Till Ponath, Leiter KC Marketing
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
till.ponath@vrsinfo.de
Information und Datenqualität
Thomas Rissiek, Leiter KC Fahrgastinformation
Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH
Krögerweg 11
48155 Münster
thomas.rissiek@wvg-online.de
Sefa Tasdemir, Leiter Zentrale Koordinierungsstelle
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Augustastr.1
45879 Gelsenkirchen
tasdemir@vrr.de
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