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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
287476.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0881/WP17 öffentlich 08.02.2018 AVV Vertriebliche Angelegenheiten Bargeldloses Bezahlen in Arriva-Bussen (AVV-Beirat) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 01.03.2018 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Information zu der mit Arriva ausgehandelten Übergangslösung auf den Linien 44 und 64 zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0881/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Vertriebliche Angelegenheiten Bargeldloses Bezahlen in Arriva-Bussen In den Niederlanden ist die Abschaffung der Bezahlmöglichkeit mit Bargeld bereits seit langem ein diskutiertes Thema, da es in der Vergangenheit landesweit immer wieder zu Raubüberfällen auf das Fahrpersonal gekommen ist. Da trotz Kameraüberwachung und weiterer sicherheitsbezogener Maßnahmen das Problem leider nicht gelöst werden konnte, wurde auf nationaler Ebene der Beschluss gefasst, schrittweise den Bargeldvertrieb in den Bussen abzuschaffen. Da es sich hierbei um eine nationale Vorgabe handelt, gilt dieser Beschluss für alle Verkehrsunternehmen in den Niederlanden verbindlich und wird schrittweise in den einzelnen Provinzen umgesetzt. In der Provinz Brabant wurde der Beschluss bereits realisiert. Für die Arriva-Konzession in Limburg wurde die Abschaffung des Barverkaufs für den 01. Januar 2018 festgelegt. Da von dieser Regelung kurzfristig auch die grenzüberschreitenden Gemeinschaftskonzessionen auf der Linie 44 (Aachen – Heerlen) und 64 (Heinsberg – Roermond) betroffen sind, hat die AVV GmbH in intensiven Gesprächen mit Arriva auf einen Übergangszeitraum für die Einführung der bargeldlosen Zahlung in Arriva-Bussen auf diesen Linien hingewirkt. Somit kann in Arriva-Bussen auf der Linie 44 bis einschließlich 31. Dezember 2018 und in Arriva-Bussen auf der Linie 64 bis einschließlich 30. Juni 2018 mit Bargeld gezahlt werden. Die Übergangsfrist bis 31.12.2018 gilt ebenfalls auf der allein niederländisch konzessionierten Linie 350. Nach dem Auslaufen der Übergangsregelung können Fahrgäste in Arriva-Bussen grundsätzlich die OV-Chipkaart nutzen. Darüber hinaus wird auf den Linien der beiden Gemeinschaftskonzessionen ebenfalls das deutsche E-Ticket anerkannt. Neben der Nutzung der beiden nationalen E-Tickets können Fahrgäste künftig selbstverständlich weiterhin beim Fahrer Tickets erwerben. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung stehen hierfür, neben der Nutzung der E-Tickets, auch neue digitale Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Fahrgast kann somit aus einem breiten Spektrum an digitalen Zahlungsmöglichkeiten wählen und seinen Fahrschein flexibel und komfortabel erwerben. Die Fahrscheine in den Arriva-Bussen können sowohl mit Bankkarte (Maestro, kontaktlos) als auch mit Kreditkarte (EMV, kontaktlos) erworben werden. Weiterhin wird derzeit in ASEAG-Bussen im Stadtgebiet Aachen und in Arriva-Bussen auf den grenzüberschreitenden Linien 44 und 350 ein Pilot im Rahmen des Projektes „European Travellers Club“ durchgeführt. Das Projekt zielt auf eine interoperable Lösung für die Nutzung von E-Tickets über nationale Grenzen hinweg ab. Bei erfolgreicher Umsetzung können deutsche E-Tickets perspektivisch auch im gesamten ÖV in den Niederlanden verwendet werden. Die Verbundgesellschaft wird gemeinsam mit den betroffenen Verkehrsunternehmen diesbezüglich kommunikative Maßnahmen für die Fahrgäste abstimmen. Vorlage FB 61/0881/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2018 Seite: 2/2