Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
287476.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0881/WP17
öffentlich
08.02.2018
AVV
Vertriebliche Angelegenheiten
Bargeldloses Bezahlen in Arriva-Bussen (AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
01.03.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
nimmt die Information zu der mit Arriva ausgehandelten Übergangslösung auf den Linien 44 und 64
zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0881/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Vertriebliche Angelegenheiten
Bargeldloses Bezahlen in Arriva-Bussen
In den Niederlanden ist die Abschaffung der Bezahlmöglichkeit mit Bargeld bereits seit langem ein
diskutiertes Thema, da es in der Vergangenheit landesweit immer wieder zu Raubüberfällen auf das
Fahrpersonal gekommen ist. Da trotz Kameraüberwachung und weiterer sicherheitsbezogener
Maßnahmen das Problem leider nicht gelöst werden konnte, wurde auf nationaler Ebene der
Beschluss gefasst, schrittweise den Bargeldvertrieb in den Bussen abzuschaffen. Da es sich hierbei
um eine nationale Vorgabe handelt, gilt dieser Beschluss für alle Verkehrsunternehmen in den
Niederlanden verbindlich und wird schrittweise in den einzelnen Provinzen umgesetzt. In der Provinz
Brabant wurde der Beschluss bereits realisiert. Für die Arriva-Konzession in Limburg wurde die
Abschaffung des Barverkaufs für den 01. Januar 2018 festgelegt.
Da von dieser Regelung kurzfristig auch die grenzüberschreitenden Gemeinschaftskonzessionen auf
der Linie 44 (Aachen – Heerlen) und 64 (Heinsberg – Roermond) betroffen sind, hat die AVV GmbH in
intensiven Gesprächen mit Arriva auf einen Übergangszeitraum für die Einführung der bargeldlosen
Zahlung in Arriva-Bussen auf diesen Linien hingewirkt. Somit kann in Arriva-Bussen auf der Linie 44
bis einschließlich 31. Dezember 2018 und in Arriva-Bussen auf der Linie 64 bis einschließlich 30. Juni
2018 mit Bargeld gezahlt werden. Die Übergangsfrist bis 31.12.2018 gilt ebenfalls auf der allein
niederländisch konzessionierten Linie 350.
Nach dem Auslaufen der Übergangsregelung können Fahrgäste in Arriva-Bussen grundsätzlich die
OV-Chipkaart nutzen. Darüber hinaus wird auf den Linien der beiden Gemeinschaftskonzessionen
ebenfalls das deutsche E-Ticket anerkannt. Neben der Nutzung der beiden nationalen E-Tickets
können Fahrgäste künftig selbstverständlich weiterhin beim Fahrer Tickets erwerben. Im Zuge der
fortschreitenden Digitalisierung stehen hierfür, neben der Nutzung der E-Tickets, auch neue digitale
Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Fahrgast kann somit aus einem breiten Spektrum an
digitalen Zahlungsmöglichkeiten wählen und seinen Fahrschein flexibel und komfortabel erwerben.
Die Fahrscheine in den Arriva-Bussen können sowohl mit Bankkarte (Maestro, kontaktlos) als auch
mit Kreditkarte (EMV, kontaktlos) erworben werden. Weiterhin wird derzeit in ASEAG-Bussen im
Stadtgebiet Aachen und in Arriva-Bussen auf den grenzüberschreitenden Linien 44 und 350 ein Pilot
im Rahmen des Projektes „European Travellers Club“ durchgeführt. Das Projekt zielt auf eine
interoperable Lösung für die Nutzung von E-Tickets über nationale Grenzen hinweg ab. Bei
erfolgreicher Umsetzung können deutsche E-Tickets perspektivisch auch im gesamten ÖV in den
Niederlanden verwendet werden.
Die Verbundgesellschaft wird gemeinsam mit den betroffenen Verkehrsunternehmen diesbezüglich
kommunikative Maßnahmen für die Fahrgäste abstimmen.
Vorlage FB 61/0881/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
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