Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
287479.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0880/WP17
öffentlich
08.02.2018
AVV
Tarifliche Angelegenheiten
Konzept eines verbundweit gültigen Monatstickets für
Auszubildende (AVV-Beirat)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
01.03.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen
beschließt die Einführung eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende zum
01.08.2018 im vorgestellten Umfang.
Vorlage FB 61/0880/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
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Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Konzept eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende
Anlass zur Entwicklung eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende im AVV
Aufgrund der Zentralisierung und Spezialisierung von Berufsschulstandorten ergeben sich für
Auszubildende zunehmend längere Reiseweiten. Im Gegensatz zu den Gruppen der Schüler und
Studierende, wo preislich attraktive, verbundweit gültige Ticketangebote existieren, basiert das
Angebot für Auszubildende auf dem Relationsprinzip und ist preislich unattraktiver, insbesondere für
weite Fahrstrecken.
Zudem zeigt sich, dass durch die Dreiecksbeziehung von Wohn-, Ausbildungs- und Schulstandort das
derzeitige Tarifangebot im AVV nicht den Anforderungen der Auszubildenden entspricht und zu
vertrieblichen und kommunikativen Schwierigkeiten führt. Auf Wunsch der Landesregierung soll aus
den zuvor genannten Gründen ein landesweites Ergänzungsticket für Auszubildende (ähnlich dem
SemesterTicket NRW) entstehen. Es wird jedoch nur dann von Seiten des Landes die Möglichkeit zur
Einführung eines landesweiten Tickets gesehen, wenn zunächst innerhalb der einzelnen Verbünde
verbundweite Abonnements für Auszubildende entwickelt werden.
Entwicklung in anderen Verbünden in NRW
Der VRS gibt seit dem 01.08.2017 das AzubiTicket als verbundweites Abonnement (erweitertes VRSNetz) für Auszubildende aus. Erste Evaluierungen weisen darauf hin, dass durch das Angebot
zahlreiche Neukunden angesprochen werden konnten.
Der VRR bietet seit dem 01.01.2018 das YoungTicketPLUS als verbundweites Angebot für
Auszubildende sowohl als Abonnement als auch als Monatskarte an.
Der aktuelle Auszubildenden-Tarif im AVV
Die Verkäufe des Auszubildenden-Tarifs im AVV sind stark rückläufig. Während sich der Trend bei
den Wochen- und Monatskarten bereits seit mehreren Jahren zeigt, weisen auch die AbonnementVerkäufe seit 2014 einen Rückgang auf. Bisher konnten die rückläufigen Einnahmen zumindest zum
Teil von Tariferhöhungen aufgefangen werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass durch diese das
Tarifangebot für die Zielgruppe zunehmend unattraktiv geworden ist. Rückläufe sind außerdem mit der
sinkenden Anzahl an Auszubildenden zu erklären, was im Zusammenhang mit der veränderten
Bevölkerungsstruktur sowie steigenden Verkäufen des AVV-Semester-Tickets zu sehen ist.
Die meisten Verkäufe im Auszubildenden-Tarif (v. a. beim Abonnement) liegen zurzeit in den
Preisstufen 1C (Stadt Aachen) und 2 und fokussieren sich somit auf die kurzen Distanzen. Die
Verkäufe werden zu 59,2 % (Jan – Nov 2017) von der ASEAG getätigt, was auf eine starke
Konzentration auf die StädteRegion Aachen hinweist.
Vorlage FB 61/0880/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
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Konzept des verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende im AVV
Die Verbundgesellschaft empfiehlt in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen die Einführung eines
verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende im AVV mit folgenden tariflichen Merkmalen:
Verbundweite Gültigkeit (AVV-Netz);
Abonnement zum monatlichen Preis von 62,00 Euro; der Preis spiegelt die Erwartung
wider, dass durch den
günstigen Preis Neukunden geworben werden können;
Berechtigtenkreis im Auszubildenden-Segment im AVV analog zu dem des VRSAzubiTickets und VRSStarterTickets wie in tabellarischer Form in der Anlage aufgeführt;
das bisherige Tarifsortiment für Auszubildende ist folglich nicht mehr für Auszubildende
erhältlich;
Job-Tickets für Auszubildende bleiben weiterhin erhältlich;
über die Einführung eines frei verkäuflichen Monatstickets zu einem Preis von 72,00 €
soll ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Ausblick
Bei positiver Beschlussfassung der Gremien wird sich die Verbundgesellschaft mit den
Nachbarverbünden VRS und VRR in Verbindung setzen, um Inhabern der jeweiligen verbundweiten
Abonnements für Auszubildende den gegenseitigen Erwerb zu ermöglichen. Ferner wird sich die AVV
GmbH nach Beschlussfassung mit der Namensgebung befassen. Über die weiteren Entwicklungen
wird zu gegebenem Zeitpunkt berichtet.
Anlage/n:
01.03.2018_Anlage zu Konzept verbundweit gültiges Monatsticket für Azubis
Vorlage FB 61/0880/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.02.2018
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1. Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
NEUES AVVAzubiTicket
Zur Nutzung von ZeitTickets im Ausbildungsverkehr sind
grundsätzlich berechtigt:
BESTEHENDER
AuszubildendenTarif im AVV
Anlage zu Konzept eines verbundweit gültigen Monatsticket für Auszubildende
AVV-Beirat der Stadt Aachen am 01.03.2018
x
2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres
a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder
staatlich anerkannter privater
- Allgemeinbildender Schulen,
- Berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des 2. Bildungsweges,
- Akademien, Hochschulen, Universitäten, mit Ausnahme der
Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen;
x
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen,
die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des
Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und
sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
x
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen
Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des
Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;
x
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im
Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen,
die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs.
2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden. Zwischen dem
Ausbildenden und dem Auszubildenden ist ein Berufsausbildungsvertrag abzuschließen;
x
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
x
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums
oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich
geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach
den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen
vorgesehen ist;
x
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie
Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter
des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern
sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
x
h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
x