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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
287479.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
19.02.18, 12:08
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0880/WP17 öffentlich 08.02.2018 AVV Tarifliche Angelegenheiten Konzept eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende (AVV-Beirat) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 01.03.2018 Mobilitätsausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen beschließt die Einführung eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende zum 01.08.2018 im vorgestellten Umfang. Vorlage FB 61/0880/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: Tarifliche Angelegenheiten Konzept eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende Anlass zur Entwicklung eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende im AVV Aufgrund der Zentralisierung und Spezialisierung von Berufsschulstandorten ergeben sich für Auszubildende zunehmend längere Reiseweiten. Im Gegensatz zu den Gruppen der Schüler und Studierende, wo preislich attraktive, verbundweit gültige Ticketangebote existieren, basiert das Angebot für Auszubildende auf dem Relationsprinzip und ist preislich unattraktiver, insbesondere für weite Fahrstrecken. Zudem zeigt sich, dass durch die Dreiecksbeziehung von Wohn-, Ausbildungs- und Schulstandort das derzeitige Tarifangebot im AVV nicht den Anforderungen der Auszubildenden entspricht und zu vertrieblichen und kommunikativen Schwierigkeiten führt. Auf Wunsch der Landesregierung soll aus den zuvor genannten Gründen ein landesweites Ergänzungsticket für Auszubildende (ähnlich dem SemesterTicket NRW) entstehen. Es wird jedoch nur dann von Seiten des Landes die Möglichkeit zur Einführung eines landesweiten Tickets gesehen, wenn zunächst innerhalb der einzelnen Verbünde verbundweite Abonnements für Auszubildende entwickelt werden. Entwicklung in anderen Verbünden in NRW Der VRS gibt seit dem 01.08.2017 das AzubiTicket als verbundweites Abonnement (erweitertes VRSNetz) für Auszubildende aus. Erste Evaluierungen weisen darauf hin, dass durch das Angebot zahlreiche Neukunden angesprochen werden konnten. Der VRR bietet seit dem 01.01.2018 das YoungTicketPLUS als verbundweites Angebot für Auszubildende sowohl als Abonnement als auch als Monatskarte an. Der aktuelle Auszubildenden-Tarif im AVV Die Verkäufe des Auszubildenden-Tarifs im AVV sind stark rückläufig. Während sich der Trend bei den Wochen- und Monatskarten bereits seit mehreren Jahren zeigt, weisen auch die AbonnementVerkäufe seit 2014 einen Rückgang auf. Bisher konnten die rückläufigen Einnahmen zumindest zum Teil von Tariferhöhungen aufgefangen werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass durch diese das Tarifangebot für die Zielgruppe zunehmend unattraktiv geworden ist. Rückläufe sind außerdem mit der sinkenden Anzahl an Auszubildenden zu erklären, was im Zusammenhang mit der veränderten Bevölkerungsstruktur sowie steigenden Verkäufen des AVV-Semester-Tickets zu sehen ist. Die meisten Verkäufe im Auszubildenden-Tarif (v. a. beim Abonnement) liegen zurzeit in den Preisstufen 1C (Stadt Aachen) und 2 und fokussieren sich somit auf die kurzen Distanzen. Die Verkäufe werden zu 59,2 % (Jan – Nov 2017) von der ASEAG getätigt, was auf eine starke Konzentration auf die StädteRegion Aachen hinweist. Vorlage FB 61/0880/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2018 Seite: 2/3 Konzept des verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende im AVV Die Verbundgesellschaft empfiehlt in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen die Einführung eines verbundweit gültigen Monatstickets für Auszubildende im AVV mit folgenden tariflichen Merkmalen:  Verbundweite Gültigkeit (AVV-Netz);  Abonnement zum monatlichen Preis von 62,00 Euro; der Preis spiegelt die Erwartung wider, dass durch den günstigen Preis Neukunden geworben werden können;  Berechtigtenkreis im Auszubildenden-Segment im AVV analog zu dem des VRSAzubiTickets und VRSStarterTickets wie in tabellarischer Form in der Anlage aufgeführt;  das bisherige Tarifsortiment für Auszubildende ist folglich nicht mehr für Auszubildende erhältlich;  Job-Tickets für Auszubildende bleiben weiterhin erhältlich;  über die Einführung eines frei verkäuflichen Monatstickets zu einem Preis von 72,00 € soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Ausblick Bei positiver Beschlussfassung der Gremien wird sich die Verbundgesellschaft mit den Nachbarverbünden VRS und VRR in Verbindung setzen, um Inhabern der jeweiligen verbundweiten Abonnements für Auszubildende den gegenseitigen Erwerb zu ermöglichen. Ferner wird sich die AVV GmbH nach Beschlussfassung mit der Namensgebung befassen. Über die weiteren Entwicklungen wird zu gegebenem Zeitpunkt berichtet. Anlage/n: 01.03.2018_Anlage zu Konzept verbundweit gültiges Monatsticket für Azubis Vorlage FB 61/0880/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 09.02.2018 Seite: 3/3 1. Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres NEUES AVVAzubiTicket Zur Nutzung von ZeitTickets im Ausbildungsverkehr sind grundsätzlich berechtigt: BESTEHENDER AuszubildendenTarif im AVV Anlage zu Konzept eines verbundweit gültigen Monatsticket für Auszubildende AVV-Beirat der Stadt Aachen am 01.03.2018 x 2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater - Allgemeinbildender Schulen, - Berufsbildender Schulen, - Einrichtungen des 2. Bildungsweges, - Akademien, Hochschulen, Universitäten, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen; x b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; x c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; x d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden. Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ist ein Berufsausbildungsvertrag abzuschließen; x e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; x f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist; x g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten; x h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten. x