Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
285978.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
22.01.18, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0128/WP17
öffentlich
22.01.2018
Hr. Guth
Einmaliger Ertragszuschuss an die städtischen Eigenbetriebe E 18
- Aachener Stadtbetrieb und E26 - Gebäudemanagement im Zuge
der Jahresabschlussarbeiten 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
27.02.2018
Finanzausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur beabsichtigen Auszahlung eines
freiwilligen Zuschusses an die Eigenbetriebe Gebäudemanagement (E26) und Aachener Stadtbetrieb
(E18) zur Kenntnis.
Vorlage FB 20/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
13.200.000
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
-13.200.000
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
vorhanden
Dargestellt sind die einmaligen Zuschusszahlungen an den E18 in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. Euro
sowie an den E26 in Höhe von 9,2 Mio. Euro.
Ausweislich der vorliegenden Jahresabschlussprognosen ist eine Deckung im Rahmen des
Jahresabschlusses gegeben. Alleine die Mehrerträge der Gewerbesteuer und der Sonderauskehrung
des LVR im Zusammenhang mit der Finanzierung der Integrationshelfer begründen nach derzeitigem
Stand eine Haushaltsverbesserung in Höhe von zusammen rund 21,8 Mio. Euro, die durch
aufwandsseitige Einsparungen noch verstärkt wird.
Vorlage FB 20/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Ausweislich des am 25.01.2017 beschlossenen Haushaltsplans rechnete die Verwaltung für das
Haushaltsjahr 2017 insgesamt mit einem planerischen Fehlbedarf in Höhe von rund 33,2 Mio. Euro.
Bereits im Laufe des Haushaltsjahres wurde, wie in den einzelnen Finanzausschusssitzungen
berichtet, deutlich, dass insbesondere aufgrund der allgemein sehr erfreulichen Entwicklung der
Gemeindesteuern, v.a. der Gewerbesteuer, eine Unterschreitung dieses Plan-Fehlbedarfs möglich
sein werde. Zusätzlich ziehen die auf Seiten des Landschaftsverbandes vorgenommene,
nachträgliche Umlagereduzierung sowie die Sonderauskehrung des LVR nach Auflösung einer
Rückstellung im Zusammenhang mit der Finanzierung der sog. Integrationshelfer weitere
Haushaltsentlastungen nach sich.
Neben diesen positiven Effekten in den allgemeinen Finanzmitteln sind deutliche Einsparungen
aufgrund unterjährig nicht besetzter Stellen und nicht zum Zuge gekommener Investitionen mit
unmittelbarem Einfluss auf die Ergebnisrechnung (Festwerte und geringwertige Wirtschaftsgüter)
absehbar.
Insgesamt kann nach den bisher vorliegenden Informationen – Stand der tatsächlichen Buchungen
Mitte Januar zzgl. prognostizierter Wertaufhellung und Jahresabschlussbuchungen – davon
ausgegangen werden, dass ohne weitere besondere Vorkommnisse ein in der Rechnung nahezu
ausgeglichener Haushalt 2017 vorliegt.
Umgekehrt ist allerdings auch nicht damit zu rechnen, dass ein der Ausgleichsrücklage zuzuführender
Jahresüberschuss in nennenswerter Höhe entstehen wird. Die in den Folgejahren jeweils vom
genehmigungspflichtigen Jahresfehlbedarf abzuziehende Ausgleichsrücklage kann nicht aus
unterjährigen Verbesserungen gegenüber dem Haushaltsplan, sondern ausschließlich aus einem
tatsächlichen Gesamtüberschuss gespeist werden.
Vor dem Hintergrund der deutlichen Ergebnisverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2017 ist
für das Gebäudemanagement (E26) ein einmaliger Sonderzuschuss in Höhe der vom
Landschaftsverband außerplanmäßig vorgesehenen Entlastungen von – bezogen auf die Stadt
Aachen – rund 9,2 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund der nachgewiesenen stillen Reserven in den
Werten für Grundstücke und Gebäude gem. Gutachten der Kommunalen Bewertungsstelle ergibt sich
zwar keine bilanzielle Notwendigkeit hinsichtlich des Bilanzwertes des Gebäudemanagements. Die im
Personal- und Verwaltungsausschuss am 12.09.2017 vorgestellten Überlegungen zur Schaffung
weiterer räumlicher Kapazitäten für die Verwaltung jedoch begründen für z.B. einen Erweiterungsbau
an der Lagerhausstraße mit geschätzten Kosten in Höhe von rund 25,7 Mio. Euro einen erheblichen
zusätzlichen Liquiditätsbedarf.
Die Deckung dieses Bedarfs folgt neben der Bedienung des räumlichen Mehrbedarfs ebenso dem Ziel
der nachhaltigen Finanzwirtschaft, da im Falle der weiteren Unterbringung in den bisherigen
Standorten ebenfalls Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe erforderlich würden – ohne,
dass dem ein vermögenswirksamer Vorteil in Form der Investition gegenüberstünde. Schließlich soll
die räumliche Ausweitung unter energetischen Gesichtspunkten auch fortlaufende Einsparungen
gegenüber den bisherigen Standorten im Wirtschaftsplan des E 26 generieren und so das bisher
ausgeglichene operative Ergebnis des Gebäudemanagements weiterhin sichern.
Vorlage FB 20/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2018
Seite: 3/5
Vor diesem Hintergrund durchgeführte Abstimmungen mit der Bezirksregierung haben die
vorgesehene haushaltsverträgliche (Teil-) Absicherung der voraussichtlichen Investitionssumme im
Haushaltsjahr 2017 unter Berücksichtigung der Vorgaben
1. Vermeidung einer Nettoneuverschuldung
2. Berücksichtigung der Entwicklung der Kassenkredite
bestätigt.
In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Aachen und des hohen jährlichen Eigenkapitalverzehrs
begrüße die Bezirksregierung alle Bemühungen, die darauf gerichtet sind, sparsam und effektiv zu
wirtschaften.
Ausweislich der tatsächlich vorliegenden Kreditberechnungen ist im Jahr 2017 im Zuge der
Bewirtschaftung eine Kassenkreditreduzierung in Höhe von rund 45 Mio. Euro eingetreten. Eine
Nettoneuverschuldung ist für das Haushaltsjahr 2017 ebenfalls nicht zu verzeichnen, sodass die
genannten Kriterien erfüllt und ausweislich der erfolgten Abstimmung bei der vorgesehenen
Rücklagenerhöhung des E26 keine aufsichtsrechtlichen Bedenken zu erwarten sind. Tatsächlich
werden die Liquiditätslage des E26 stabilisiert und die aktuell positive Lage am Kreditmarkt ohne
übermäßige Belastung des Kassenkredites und ohne zusätzliche Neuverschuldung genutzt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zum freiwilligen Zuschuss im Haushalt 2017 in
diesem Zusammenhang im Rahmen der Haushaltsplanung Planungskosten in Höhe von 2,17 Mio.
Euro im Jahr 2018 berücksichtigt sind. Im Übrigen sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 13,9 Mio.
Euro auf der sog. „§14- Liste“ im Haushaltsplan 2018 für die Jahre 2019 und 2020 vorgemerkt.
Darüber hinaus besteht - wie auch in der Haushaltsrede und im Vorbericht zum Haushalt ausgeführt ein zusätzlicher einmaliger Zuschussbedarf beim Aachener Stadtbetrieb (E18). Aufgrund andauernder
Verluste der nicht-gebührenrelevanten Bereiche, insbesondere der Grünunterhaltung, in den
vergangenen Jahren besteht hier ein Abwertungsrisiko des Sondervermögens in der städtischen
Bilanz. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fehlbeträge bis einschließlich dem Jahr 2016 beträgt
der zu vermeidende Abwertungsbedarf rund 2,4 Mio. Euro. Hinzu kommt in der Risikobetrachtung das
Ergebnis des Jahresabschlusses 2017. Der durchschnittliche Jahresfehlbetrag der Jahre 2014 bis
2016 beträgt rund 0,9 Mio. Euro, sodass sich bei Unterstellung einer gewöhnlichen
Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 ein Abwertungsrisiko in Höhe von insgesamt rund 3,3 Mio. Euro
ergibt. Auch wenn diese überschlägige Rechnung durch im Jahresabschluss auftretende
Sondereffekte verzerrt werden könnte, wird sie zum jetzigen frühen Stadium der
Jahresabschlussarbeiten im Folgenden unterstellt, da eine genaue Prognose der dauerhaften
wirtschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich der noch ausstehenden Evaluationen von
Konsolidierungsprozessen, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft, derzeit nicht möglich ist.
Vorlage FB 20/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2018
Seite: 4/5
Durch Leistung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses zur Erhöhung der Rücklage des
Eigenbetriebs in Höhe von 3,3 Mio. Euro sowie den bereits im Haushaltsplan 2018 enthaltenen
dauerhaften Zuschusserhöhungen in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro / Jahr zur Sicherstellung der
dauerhaften Wirtschaftsfähigkeit kann diese Abwertung, die gleichbedeutend mit einer Verringerung
der städtischen Allgemeinen Rücklage wäre, voraussichtlich vermieden werden. Dabei ist zu
beachten, dass das Jahresergebnis des E18 nach den bisherigen Erfahrungen in der Regel – wie
ausgeführt - gegenüber der Wirtschaftsplanung deutlich besser abschließt.
Eine Entwicklung ähnlich der Vorjahre unterstellt, kann daher - auch unter Berücksichtigung des
Mehraufwandes im Bereich der Grünpflege - nach erfolgter Zuschusserhöhung von 2,5 Mio. Euro /
Jahr und dem damit verbleibenden planerischen Fehlbedarf in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro ein
dauerhaftes Defizit ausgeschlossen werden. Im Gegenteil kann vielmehr davon ausgegangen werden,
dass im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung ein Überschuss entstehen wird.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, in Höhe des Abwertungsrisikos einen einmaligen Sonderzuschuss
mit Ergebniswirkung für das Jahr 2017 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten an den Aachener
Stadtbetrieb auszuzahlen, um auf diesem Wege die unterjährige Haushaltsverbesserung 2017
nachhaltig auch für die Folgejahre nutzen zu können.
Zusätzlich ist für das Jahr 2017 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 0,7 Mio. Euro zur Finanzierung
von unaufschiebbaren, aufgestauten Instandhaltungsbedarfen im Krematorium vorgesehen, die gem.
Wirtschaftsplanung 2018 nunmehr endgültig vorgesehen sind, aber bisher nicht ausfinanziert waren.
Von diesen Vorhaben unberührt bleibt die beabsichtigte Bildung einer Rückstellung im
Zusammenhang mit dem Abschluss der Zielvereinbarung mit dem Eigenbetrieb Stadttheater und
Musikdirektion.
Hinzuweisen ist darauf, dass unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Sondereffekte zwar eine
deutliche Unterschreitung des Planfehlbedarfs von 33,2 Mio. Euro, nicht aber ein nominell
ausgeglichener Haushalt erwartet wird.
Vorlage FB 20/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2018
Seite: 5/5