Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
286893.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 01/0391/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
31.01.2018
Stellungnahmen zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.02.2018
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0391/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0391/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux, AfD, vom 07.12.2017:
„Entsorgung Sperrmüll“
1) Wie hoch waren die Einnahmen in den Jahren 2016 und 2017 für die Sperrmüllabholung?
Erst seit dem 01.01.2017 wurde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro für die Abholung von
Sperrgut eingeführt. Somit wurden im Jahr 2016 keine Einnahmen für die Sperrgutabholung generiert.
Für das Jahr 2017 werden Einnahmen in Höhe von ca. 235.000 Euro prognostiziert.
2) Welche Kosten sind in den Jahren 2016 und 2017 durch die Sperrmüllabholung entstanden?
Die Kosten für die Abholung des Sperrgutes betrugen im Jahr 2016 etwa 640.000 Euro. Für das Jahr
2017 können die Kosten auf ca. 376.000 Euro prognostiziert werden.
3) Wie hoch waren in den Jahren 2016 und 2017 die Kosten für die Entfernung des wilden
Sperrabfalls?
Die Kosten für die Entfernung des „wilden Sperrmülls“ betrugen im Jahr 2016 34.000 Euro. Für das Jahr
2017 werden diese Kosten auf ca. 45.000 Euro prognostiziert.
4) In welchen Mengen wurde Sperrmüll in den Recyclinghöfen der Stadt Aachen in den Jahren 2016
und 2017 angeliefert? Wie hoch waren die Kosten für die Verwertung in den jeweiligen Jahren?
Die Mengen an angliefertem Sperrgut betrug im Jahr 2016 1.000 Tonnen, die Verwertungskosten hierfür
lagen bei insgesamt 187.440 Euro. Für das Jahr 2017 wird die Anliefermenge auf ca. 1.300 Tonnen
prognostiziert, woraus Verwertungskosten in Höhe von ca. 244.000 Euro resultieren.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux, AfD, vom 07.12.2017:
„Neuausrichtung Aachener Abfallwirtschaft“
1) Welche Kosten sind durch die Neuausrichtung entstanden?
Die Mehr-Ausgaben durch die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft – im Vergleich zu einem Jahr ohne
Neuausrichtung betrugen für 2017 ca. 760 TEUR. Davon werden in 2017 ca. 440 TEUR ergebniswirksam.
Der Unterschied zwischen Mehrausgaben und Mehrkosten resultiert aus der Position des Kaufs von
Abfallbehältern, die über eine Nutzungsdauer von 12 Jahren abgeschrieben werden.
Insgesamt wurden folgende Positionen berücksichtigt
- Kosten für Beratungsleistungen durch INFA
- Kosten für die Anschaffung der neuen Abfallbehältergrößen
- Kosten für den Behältertausch durch Fremdfirmen
Kosten für Leihfahrzeuge für den Behältertausch durch eigene Mitarbeiter
Welche zusätzlichen Einnahmen standen dem gegenüber?
Diese Frage ist differenziert zu beantworten. Die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft hatte – neben den
bereits in Ihrer anderen Ratsanfrage beantworteten Fragestellung der Mehreinnahmen durch die Einführung
einer Sperrmüllgebühr in Höhe von 15 EUR / Termin und einem Gesamtvolumen von ca. 235 T€ in 2017 –
auch das Ziel für die Zukunft Einsparpotentiale zu generieren, durch beispielsweise längere Abholintervalle.
Dies ist gelungen. Diese Auswirkungen machen sich jedoch nicht auf der Einnahmeseite bemerkbar,
sondern als reduzierte Ausgaben in der Zukunft. Diese Effekte werden erst in 2018 partiell und ab 2019
komplett zum Tragen kommen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von INFA ermittelten
Einsparpotentiale in Höhe von insgesamt ca. 1.410 T€ (Restabfall (Logistik, Behälterkosten berücksichtigt)
ca. 470T€, Bioabfall (Logistik, Behälterkosten berücksichtigt) ca. 690 T€ und Sperrabfall ca. 250 T€
realistisch sind. Bisher konnten davon bereits durch Personal- und Fahrzeugeinsparungen ca. 600 T€
realisiert werden. Sonstige direkt zuordnungsbare zusätzliche Einnahmen sind leider nicht quantifizierbar,
da unser System keine Unterscheidung vornimmt für vom Kunden initiierten Behälterwechsel und durch das
Mindestliter-Volumen ausgelöste Behälterwechsel. Als Näherungsannahmen kann aber unterstellt werden,
dass 90% der neu aufgestellten 90l-Behälter aus einem Behältertausch aus 60l-Behältern resultiert, was zu
Mehreinnahmen von ca. 150 TEUR führen würde ab 2018ff.
2) Wie wird die Einhaltung des Mindestbehältervolumens pro Einwohner und Woche sichergestellt?
Gibt es in diesem Zusammenhang Eingaben aus der Bevölkerung (wenn ja wie viele und mit welcher
Begründung)?
Im Rahmen der Neuausrichtung wurde bei allen Grundstückeigentümern eine antragsgemäße Abfrage über
die Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen durchgeführt.
Weiterhin führt der Aachener Stadtbetrieb Kontrollen über das Melderegister durch.
Im Zusammenhang mit der Abfrage und dem daraus resultierenden festgelegten
Mindestliterrestabfallvolumen sind verschiedentlich Beschwerden bzw. Hinweise beim Aachener
Stadtbetrieb eingegangen, dass die Behälter überdimensioniert sind, da erfahrungsgemäß weniger
Restabfall produziert würde.
3) In welchem Rahmen und in welchen Bereichen wird die Aachener Abfallwirtschaft erneut einer
Überprüfung unterzogen?
Es gehört zur Aufgabe der Verwaltung und somit auch zur Aufgabe des Aachener Stadtbetriebes, alle
Gewerke einer ständigen Überprüfung zu unterziehen und Prozesse zu optimieren. Aufgrund dessen
unterliegt auch die Abfallwirtschaft einer solchen regelmäßigen Überprüfung. Die Ergebnisse hieraus
werden im Betriebsausschuss erörtert. Insbesondere werden die Auswirkungen der Neukonzeption im
Rahmen eines Controllings überprüft.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Norbert Plum
vom 05.12.2017: Weihnachtsmarkt‐Imbissbude im Elisengarten
Zu den von Ratsherrn N. Plum gestellten Fragen wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu 1. Die Erlaubnis wurde nach Beteiligung der entsprechenden städt.
Dienststellen im Rahmen der allgemeinen Genehmigung zur
Durchführung des Weihnachtsmarktes gegenüber dem Veranstalter
erteilt.
Zu 2. Die Wiederherstellung der (nicht gänzlich mit Rasen bewachsenen)
Fläche wurde als Auflage verbindlich vorgegeben und wird durch den
Veranstalter gewährleistet.
Zu 3. Wie die Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes der Stadt Aachen in 2018
und in den Folgejahren erfolgen kann/wird, ist Bestandteil zunächst
verwaltungsinterner konzeptioneller Überlegungen, die im Rahmen der
bevorstehenden Antragberatungen in den politischen
Entscheidungsprozess eingebracht werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom
24.01.2018: Naturdenkmäler
Fragen der Fraktion Die Linke:
1. Wie oft wird die im Netz zu findende Liste der Naturdenkmäler aktualisiert?
2. Wie ist die Bilanz der letzten 5 Jahre Neueintrag / Löschungen (Baumfällungen)?
3. Werden die entfallenen Naturdenkmäler an gleicher Stelle durch gleiche Gehölzarten nachgepflanzt?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Punkt 1
Die Liste der Naturdenkmale wird bei Bedarf im Rahmen einer Landschaftsplanänderung (Naturdenkmale im Geltungsbereich des Landschaftsplanes) sowie im Zuge einer Überarbeitung des Aachener
Stadtrechtes (Naturdenkmale im baulichen Innenbereich) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher
Belange aktualisiert. Die jeweils überarbeitete Fassung wird mit Erlangen der Rechtskraft ins Netz gestellt.
Zu Punkt 2
In den letzten 5 Jahren erfolgte keine Aufnahme von Bäumen als Naturdenkmal. Innerhalb des v. g.
Zeitrahmens war es aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich,10 Naturdenkmale auf
Privatgrundstücken und 3 auf städt. Grundstücken zu entfernen.
Zu Punkt 3
Sollte ein Naturdenkmal auf privatem Grund entfallen, besteht von Seiten der Stadt Aachen keine Möglichkeit, den Grundstückseigentümer zu einer Neuanpflanzung weder an gleicher Stelle noch an einem
anderen Pflanzstandort auf dem Grundstück zu verpflichten. Sollte der betroffene Grundstückseigentümer einen derart gelagerten Wunsch äußern, so wird die Stadt Aachen, unter Berücksichtigung zivilrechtliche Belange (z.B. Nachbarrechtsgesetz von NRW) dem Grundstückseigentümer entsprechend
behilflich sein.
Durch die Stadt Aachen wurden in den letzten 5 Jahren, nach dem Verlust eines Naturdenkmals, auf
Privatgrundstücken zwei neue Bäume gepflanzt.
Ein neu gepflanzter Baum erhält dabei nicht den Schutzstatus eines Naturdenkmals, da dieser nicht den
Anforderungen entspricht.
Auf städt. Grund und Boden ist die Stadtverwaltung grundsätzlich bestrebt, den Verlust von Bäumen
durch Neuanpflanzungen zu kompensieren. Ob nach Entfernung eines Naturdenkmals an gleicher Stelle ein neuer Baum gepflanzt wird, ist jeweils abhängig von einer individuellen, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte fach- und sachgerechte Einzelprüfung.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage von Ratsfrau Lux vom
06.12.2017: Schutz der Ordnungskräfte
Zu der o.a. Ratsanfrage wird in Bezug auf die Vollzugskräfte des Ordnungs‐ und
Sicherheitsdienstes (OSD) wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 20 Strafanzeigen und im vergangenen Jahr 2017 in
der Summe 23 Strafanzeigen wegen körperlicher Gewalt, Widerstandshandlungen
und/oder Beleidigungen gestellt.
Zu 2. In den Jahren bis einschließlich 2016 wurden ein bis zweimal jährlich Schulungen zu
Eingriffstechniken und Deeskalationstrainings durchgeführt. Im Jahr 2017 wurde das
System umgestellt auf ein wöchentlich stattfindendes Training in Form von
Dienstsport. Dieses wurde von einem externen Anbieter durchgeführt und geleitet.
Zu 3. Die Ausstattung der Vollzugsdienstkräfte wird mit Blick auf die wahrnehmbar
vermeintlich steigende Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung laufend hinterfragt,
überprüft und angepasst. Die Entwicklungen in anderen Städten werden
selbstverständlich verfolgt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Einführung von
Abwehrstöcken oder anderen Ausrüstungserweiterungen nicht in Betracht gezogen.