Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
286025.pdf
Größe
923 kB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0126/WP17
öffentlich
24.01.2018
Information über die Möglichkeiten der Rehabilitierung nach dem
StrRehaHomG; Ratsantrag Nr. 303/17 der Fraktion Die Linke
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Zuständigkeit
22.02.2018
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion Die Linke gilt als erledigt.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Ratsantrag vom 02. November 2017 (303/17) der Fraktion Die Linke wird die Verwaltung
beauftragt, über die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ und in Zusammenarbeit mit den
Senioreneinrichtungen, über die Möglichkeiten der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern der
Verurteilung nach §§ 175, 175a StGB, § 151 StGB-DDR zu informieren. (Anlage 1)
2. Gesetzes- und Informationslage
Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 18. Mai 1945 wegen einvernehmlicher
homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) ist am 22. Juli 2017 in Kraft
getreten. Strafrechtliche Urteile, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund der
alten Fassungen der §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR ergangen sind, werden pauschal durch
Gesetz aufgehoben. Den einzelnen Betroffenen steht eine Entschädigung wegen des erlittenen
Strafmakels zu. Diese ist über die Staatsanwaltschaft im Bezirk des Gerichts, welches das Urteil
ausgesprochen hat, zu beantragen. Der Antrag kann aber auch bei jeder anderen Staatsanwaltschaft
eingereicht werden.
Jede verurteilte Person kann innerhalb von 5 Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes beim
Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Die Tilgung aus dem Bundeszentralregister kann mit dem Antrag auf Entschädigung oder auch
formlos beantragt werden.
Umfangreiche Erläuterungen zum Thema sind auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz
hinterlegt. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) hat auf Ihrer Homepage
ebenfalls Erläuterungen hinterlegt und ein gesondertes Beratungstelefon eingerichtet.
3. Situation in Aachen
Der Gesetzgeber geht von einer Gesamtanzahl von höchstens 5.000 Betroffenen für das gesamte
Bundesgebiet aus (Bundestagsdrucksache Nr. 18/12038). Umgerechnet auf die Einwohnerzahl ist für
das Stadtgebiet Aachen danach mit ca. 15 Betroffenen zu rechnen.
Bereits am 13.11.2017 ist aufgrund des Ratsantrages der Fraktion Die Linke in der Aachener
Tagespresse berichtet worden.
Über die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ sind die Flyer des Bundesamtes für Justiz an den
Bürgerservice und die Bezirksämter zur Auslage gegeben worden.
Des Weiteren hat das „Senio Magazin“ in seiner Ausgabe Januar/Februar einen Artikel zum Thema
veröffentlicht. Das „Senio Magazin“ erscheint zweimonatlich mit einer Auflage von 13.000 Exemplaren
und wird an 126 Ausgabestellen (Apotheken, Geschäften, Gesundheitszentren, öffentlichen
Einrichtungen usw.) in der Stadt Aachen kostenlos ausgegeben. Es stellt eine wichtige
Informationsquelle für die Generation 55plus dar.
Vorlage FB 56/0126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
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4. Fazit
Wegen der geringen Anzahl der voraussichtlich Betroffenen in der Stadt Aachen hält die Verwaltung
die getroffenen Maßnahmen zur Information für ausreichend.
Anlage:
Ratsantrag der Fraktion Die Linke Nr. 303/17
Vorlage FB 56/0126/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
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