Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
287173.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
22.02.18, 03:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0105/WP17
öffentlich
31.01.2018
B03/20
Hein-Janssen-Straße
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage
gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
01.03.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Hein-Janssen-Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
(Werner Wingenfeld)
Vorlage B 03/0105/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
54.854,44 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0105/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1896 bzw. 1900 stammende Mischwasserkanal in der Hein-Janssen-Straße wurde
in mehreren Bauabschnitten mit unterschiedlichen Verlegearten und Rohrsystemen in den Jahren
2012 und 2014 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Hein-Janssen-Straße erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5
Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt
sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 Buchstabe g) SBS und beträgt 50 v. H. Die Verteilung des von den
Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter
Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des
gekürzten
beitragsfähigen
Aufwandes,
des
Anteils
der
Beitragspflichtigen
sowie
die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
- Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0105/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Hein-Janssen-Straße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
110.010,56 €
beitragsfähiger Aufwand
110.010,56 €
städt. Anteil ( 50 %)
55.005,28 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
55.005,28 €
110.010,56 €
Summe städtischer Anteil
55.005,28 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
55.005,28 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen
Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch
die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
Oberflächenentwässerung:
55.005,28 € :
34.718 m² =
1,58 €/m²
1,58 €/m² (Beitragssatz)