Daten
Kommune
Aachen
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287003.pdf
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156 kB
Erstellt
02.02.18, 12:00
Aktualisiert
13.02.18, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0458/WP17
öffentlich
02.02.2018
FB 45/220
Priorisierung der Fördermittelanträge im Rahmen des neuen U6
Investitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 2020"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
20.02.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. beschließt die neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von
dem U6 - Investitionsprogramm
3. beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelanträge für das U6 - Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ anhand der Auflistungen: Förderanträge zum
Ausbau und zum Erhalt von U6 Plätzen mit Stand: 22.01.2018 rechtsverbindlich
weiterzuleiten.
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
In Unkenntnis der genauen Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel und der Aufteilung auf
städtische Maßnahmen und Maßnahmen freier Träger wurden zunächst Mittel in Höhe 1.650.000 €
etatisiert. Nach jetziger Konkretisierung der Maßnahmen werden die entsprechenden
Haushaltspositionen im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2019ff haushaltsneutral angepasst.
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 2/7
Erläuterungen:
1. Förderprogramm
Mit Rundschreiben Nr. 42 – 9/ 2017 vom 21.08.2017 teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR)
mit, dass ein neues Investitionskostenförderprogramm von Seiten des Bundes aufgelegt wird. Über
dieses Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2022“ werden Bundesmittel für
folgende Maßnahmen vergeben:
-
Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen zur Schaffung und Inbetriebnahme
neuer Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt.
-
Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Erhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen) für bestehende Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt,
die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.
-
Investitionsmaßnahmen in der Tagespflege zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.
Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen ab dem 01.07.2016 begonnen wurde. Es ist zunächst
grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2021 auszugehen.
Für die Stadt Aachen wurde ein Budget in Höhe von 2.257.113,00 € zur Schaffung neuer Plätze und
ein Budget in Höhe von 752.371,00 € für Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt.
Fördervoraussetzung ist grundsätzlich, dass dem LVR bis zum 10.01.2018 entscheidungsreife
Anträge vorliegen.
Sofern das Antragsvolumen das zur Verfügung stehende Budget übersteigt, müssen die Maßnahmen
in der Reihenfolge der Priorität gemeldet werden.
2. Aktuelle Antragssituation
Für folgende Kitas liegen Anträge zum Ausbau von U6 Plätzen vor:
-
Lintertstr. 148
Träger der viergruppigen Einrichtung ist die Lebenshilfe und Eigentümer des Gebäudes die
Stadt Aachen. Die Einrichtung hat 2 sanierungsbedürftige Sanitäreinheiten, von denen eine
für die U3 Betreuung tauglich gemacht werden soll, da 6 neue U3 Plätze ab Sommer 2018
eingerichtet werden sollen.
-
Lintertstr. 33
Träger und Eigentümer der Einrichtung ist die Lebenshilfe.
Hier sollen (neben der Verlagerung der heilpädagogischen Gruppe in die Kita Krefelder Str.)
im Rahmen einer Umbaumaßnahme zwei neue Gruppen eingerichtet werden. Hierdurch
entstehen im Sozialraum 6 (Forst/Driescher Hof) 10 neue U3 und 22 neue Ü3 Plätze.
-
Am Kupferofen
Die evangelische Kirchengemeinde Aachen beabsichtigt zum Kindergartenjahr 2019/2020 in
der Einrichtung eine Gruppenform III in eine Gruppenform I umzuwandeln. Hierdurch würden
4 neue U3 Plätze entstehen.
-
Fassinstr.
Träger der katholischen Einrichtung ist pro-futura.
Bereits in 2015 wurden dem Träger Fördermittel für die Schaffung von 6 neuen U3 Plätzen
genehmigt. Damals wurde der Antrag von pro-futura zurückgezogen, da die Finanzierung
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
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nicht sichergestellt werden konnte. Jetzt bestätigt der Träger, dass die notwendigen
Eigenmittel zur Verfügung stehen.
-
Schleswigstr.
In der Einrichtung von pro-futura soll eine Erweiterung von 4 auf 6 Gruppen erfolgen. Es sollen
23 neue Plätze geschaffen werden, die aufgrund des Bedarfs dringend erforderlich sind. Die
Maßnahme ist realisierbar und soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Leider kann
derzeit noch kein Förderantrag gestellt werden, da noch keine einreichungsfähigen Unterlagen
vorliegen. Es liegt lediglich eine Interessenbekundung vor. Bis zum 28.02.2018 soll aber ein
Förderantrag gestellt werden.
Wegen der Dringlichkeit dieser Maßnahme, soll bei der Priorisierung die Interessenbekundung
berücksichtigt werden.
-
Kaiserstr.
Der Um-/ Neubau des Montessori-Zentrums in Eilendorf dient als Ersatzbau für die städtische
Kita Kaiserstr. Dadurch wird die Kita von zwei auf fünf Gruppen erweitert und 25 neue U3
Plätze und 15 Ü3 Plätze geschaffen.
-
Schillerstr. 10
Träger der Einrichtung ist das Studierendenwerk Aachen.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder von studentischen Eltern ist so hoch, dass
weitere Betreuungsplätze dringend erforderlich sind. Aus diesem Grunde muss die Einrichtung
erweitert werden. Hierdurch sollen 14 U3 und 16 Ü3 Plätze entstehen.
Für den Ausbau von U6 Plätzen wurden somit Förderanträge von Trägern sowie mögliche
förderfähige städtische Maßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von 2.897.350€ gestellt. Das
zugeteilte Budget beträgt 2.257.113€. Somit können nicht alle Maßnahmen über das Kontingent
gefördert werden.
Daher ist es notwendig die Maßnahmen zu priorisieren (siehe Anlage).
Erfahrungsgemäß werden weiterhin neue U3 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen. Laufend
werden in diesem Bereich Förderanträge gestellt, so dass ein festes Budget für die Schaffung von 50
neuen Plätzen in Höhe von 25.000,00 € festgelegt wird.
Folgende Anträge zum Erhalt von Plätzen liegen vor:
-
Eibenweg
Die städt. Kita soll umfangreich saniert werden. Darüber hinaus soll über einen
zweigeschossigen Anbau das Raumprogramm gemäß den landesrechtlichen Anforderungen
ertüchtigt werden.
Es entstehen keine neuen Plätze aber 75 Plätze können durch die geplanten
Sanierungsmaßnahmen und den Anbau erhalten werden.
-
Lintertstr. 148
Neben der Schaffung von 5 neuen Plätzen sollen die bestehenden Plätze durch die Sanierung
einer der beiden Sanitäreinheiten erhalten bleiben.
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 4/7
-
Schillerstr. 85
Die Elterninitiative „Spielburg e.V.“ betreibt im städt. Gebäude eine Kindertageseinrichtung mit
31 Betreuungsplätze.
Zum Erhalt der Plätze ist es erforderlich, dass ein Container aufgestellt wird, der Raum für die
Lagerung von Akten und Spielsachen bieten kann, damit in der Kita selber mehr Platz für die
Kinder ist. Darüber hinaus muss aus hygienischen Gründen eine neue Küche angeschafft
werden. Des Weiteren möchte der Träger eine dezentrale Wohnraumlüftung installieren.
Das Gebäude gehört der Stadt.
Die Fördersumme aller Anträge zum Erhalt der vorhandenen Plätze befindet sich innerhalb des
vorgesehenen Budgets für die Erhaltungsmaßnahmen und können dem Land entsprechend vorgelegt
werden (s. Anlage 2).
Insoweit noch weitere Anträge gestellt werden, würden diese entsprechend der nachfolgend
genannten Priorisierung dem Land vorgelegt.
3. Bisherige Prioritäten
Für die Verteilung der Förderanträge wurden letztmalig in der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses am 27.09.2016 (s. Vorlage – FB 45/0282/WP17) folgende Prioritäten festgelegt.
Priorität I:
Kibiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden
Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder Kibiz-geförderten Einrichtungen, die für diese Plätze
bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil
zum Beispiel nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden.
Priorität II:
Anträge von Kindertagespflegepersonen. Die Fördersumme beträgt 500 € pro Platz, sodass sich im
Vergleich zu Baumaßnahmen ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt.
Priorität III:
Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den
Versorgungsquoten.
Priorität IV:
Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine
gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger
Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3 Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum
Fortbestand, etc.)
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 5/7
Priorität V:
Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den
Versorgungsquoten.
Priorität VI:
Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die
Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine
gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger
Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3 Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum
Fortbestand, etc.)
4. Neue Prioritäten
Durch die Erweiterung des Förderprogramms auch bei Ausbau von Ü3 Plätzen sowie bei
Erhaltungsmaßnahmen Fördermittel beantragen zu können, ist es erforderlich die bestehenden
Prioritäten entsprechend anzupassen.
Voraussetzung für alle nachfolgenden Prioritäten ist die Bereitschaft des Trägers zur Umwandlung der
bestehenden Gruppenstrukturen in der Kita, insoweit dies aus planerischer Sicht sinnvoll ist.
Für den Erhalt von Plätzen
Priorität I:
Erhalt von U3 Plätzen und ggf. proportional notwendiger Ü3 Plätze,
wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf
bestätigt werden kann.
Priorität II:
Erhalt von Ü3 Plätzen (Betriebserlaubnis gefährdet, kein Raumprogramm usw.),
wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf
bestätigt werden kann.
Priorität III:
Anträge von privat-gewerblichen Kitas entsprechend der obigen Priorisierung
Für die Schaffung von neuen Plätzen
Priorität I:
Anträge von Kindertagespflegepersonen. Für einen Pauschalbetrag von nur 500,00 € kann bereits ein
U3 Platz geschaffen werden.
Priorität II:
Schaffung zusätzlicher U3 Plätze und ggf. proportional notwendiger Ü3 Plätze,
wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf
bestätigt werden kann.
Priorität III:
Schaffung zusätzlicher Ü3 Plätze,
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 6/7
wenn aus planerischer Sicht eine entsprechende Notwendigkeit bzw. ein entsprechender Bedarf
bestätigt werden kann.
Priorität IV:
Anträge von privat-gewerblichen Kitas entsprechend der obigen Priorisierung
5. Hinweise
Die beigefügten Auflistungen spiegeln den aktuellen Stand der im Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule eingegangen Anträge für die Schaffung neuer U6 Plätze sowie für den Erhalt von Plätzen und
ihrer Priorisierung wider.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob es möglich sein wird, für alle
genannten Maßnahmen fristgerecht entscheidungsreife Anträge vorzulegen.
Gleichzeitig ist nicht gewiss, ob die Anträge antragsgemäß bewilligt werden. So kann der
Fördermittelgeber z.B. zu einer anderen Bewertung dahingehend kommen, ob es sich bei einer
Maßnahme um einen Neu- oder Umbau handelt.
Es ist vorgesehen, dass auch über das Budget hinausgehende Anträge dem LVR gemeldet werden,
um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken; Bereitstellung nicht verbrauchter
Kontingente) offen zu halten.
Anlage/n:
Antragslage zum Investitionskostenförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ zur
Schaffung neuer U6 Plätze und zum Erhalt von U6 Plätzen.
Vorlage FB 45/0458/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2018
Seite: 7/7
Anlage
Stand: 22.01.2018
Förderanträge zum Ausbau von U6 Plätzen
Gesamtbudget: 2.257.113,00 €
Nr.
Priorität
1I
2 II
3 II
4 II
5 II
6 II
Zwischensumme:
7 II
8 II
Gesamtsumme:
Träger
Sozialraum
Einrichtung
Maßnahmen in
Kindertagespflege
Lintertstr. 33
Lintertstr. 148
Am Kupferofen
Fassinstr.
Schleswigstr.
neue Plätze
Lebenshilfe
Lebenshilfe
Evang. KG
pro-futura
pro-futura
6
6
6
9
3
50
32
5
4
6
23
Kaiserstr.
Schillerstr. 10
Stadt Aachen
Studierendenwerk
7
4
40
30
Förderbetrag
25.000,00
864.000,00
38.250,00
12.600,00
162.000,00
621.000,00
1.722.850,00
1.080.000,00
94.500,00
2.897.350,00
Förderanträge zum Erhalt von U6 Plätzen
Gesamtbudget: 752.731,00 €
Nr.
1I
2I
3I
Summe
Priorität
Einrichtung
Eibenweg
Lintertstr. 148
Schillerstraße 85
Träger
Stadt Aachen
Lebenshilfe
Spielburg e.V
Sozialraum
8
6
4
erhaltene
Plätze
75
47
32
Förderbetrag
573.750,00
22.950,00
36.000,00
632.700,00