Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
286136.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0864/WP17
öffentlich
24.01.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Kasernenstraße / Krakaustraße - im Stadtbezirk
Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße
und Boxgraben
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.02.2018
22.02.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen
-
Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur
Krakaustraße
-
Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich
-
Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und
Grundfläche unterordnen
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen
-
Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur
Krakaustraße
-
Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich
-
Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und
Grundfläche unterordnen
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte,
im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben.
Vorlage FB 61/0864/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben
Ziel und Zweck der Planung
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses –Kasernenstraße/ Krakaustraße- liegt im
Blockinnenbereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben und umfasst zusätzlich
Teile der Blockrandbebauung entlang der Kasernen- und Krakaustraße.
Während der Blockrand durch eine Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung geprägt ist, wurde im
Blockinnenbereich eine gewerblich genutzte Halle niedergelegt, so dass dieser weitestgehend
unbebaut ist.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gemäß § 34 BauGB, nach dem sich ein geplantes
Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2013 sah für den Bereich eine Ergänzung der Blockränder und
eine Bebauung des Blockinnenbereiches mit 4 Punkthäusern für eine Wohnbebauung vor. Über einen
Weg sollte die Kasernenstraße mit der Krakaustraße verbunden werden.
Da sich das damalige Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden sollte, in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt
hätte, wurde die Bauvoranfrage planungsrechtlich positiv beschieden.
Eine Überarbeitung der Planung mündete im Dezember 2017 in einem Bauantrag, der im Januar im
Planungsausschuss beraten wurde.
Die Änderungen gegenüber der positiv beschiedenen Bauvoranfrage beziehen sich neben einer
Erweiterung der Grundstücksfläche (Flurstück 1136, Flur 81) im Wesentlichen auf die
Gebäudestruktur im Blockinnenbereich.
So sollen die nördlichen zwei der vier Punkthäuser untereinander und mit der Blockrandbebauung
verbunden werden.
Hierdurch entsteht ein massiver Gebäudekomplex, der studentisches Wohnen in Mikroappartements
beherbergen soll und den Blockinnenbereich dominiert.
Eine Wegeverbindung zwischen Kasernenstraße und Krakaustraße ist im Bauantrag nicht weiter
vorgesehen.
Um eine städtebaulich wünschenswerte Entwicklung in diesem Bereich zu sichern, soll nun ein
Bebauungsplan aufgestellt werden. Insbesondere sollen folgende städtebaulichen Ziele verfolgt
werden:
-
Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen
-
Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur
Krakaustraße
Vorlage FB 61/0864/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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-
Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich
-
Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und
Grundfläche unterordnen
Da das vorhandene planungsrechtliche Instrument als nicht ausreichend angesehen wird, um diese
Ziele umzusetzen, soll ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
Vorlage FB 61/0864/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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