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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
286136.pdf
Größe
7,6 MB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:14
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0864/WP17 öffentlich 24.01.2018 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan - Kasernenstraße / Krakaustraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 21.02.2018 22.02.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Planungsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen - Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße - Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich - Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung - Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen - Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße - Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich - Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen die Aufstellung des Bebauungsplanes –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben. Vorlage FB 61/0864/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan –Kasernenstraße/ Krakaustraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben Ziel und Zweck der Planung Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses –Kasernenstraße/ Krakaustraße- liegt im Blockinnenbereich zwischen Kasernenstraße, Krakaustraße und Boxgraben und umfasst zusätzlich Teile der Blockrandbebauung entlang der Kasernen- und Krakaustraße. Während der Blockrand durch eine Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung geprägt ist, wurde im Blockinnenbereich eine gewerblich genutzte Halle niedergelegt, so dass dieser weitestgehend unbebaut ist. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gemäß § 34 BauGB, nach dem sich ein geplantes Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2013 sah für den Bereich eine Ergänzung der Blockränder und eine Bebauung des Blockinnenbereiches mit 4 Punkthäusern für eine Wohnbebauung vor. Über einen Weg sollte die Kasernenstraße mit der Krakaustraße verbunden werden. Da sich das damalige Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden sollte, in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hätte, wurde die Bauvoranfrage planungsrechtlich positiv beschieden. Eine Überarbeitung der Planung mündete im Dezember 2017 in einem Bauantrag, der im Januar im Planungsausschuss beraten wurde. Die Änderungen gegenüber der positiv beschiedenen Bauvoranfrage beziehen sich neben einer Erweiterung der Grundstücksfläche (Flurstück 1136, Flur 81) im Wesentlichen auf die Gebäudestruktur im Blockinnenbereich. So sollen die nördlichen zwei der vier Punkthäuser untereinander und mit der Blockrandbebauung verbunden werden. Hierdurch entsteht ein massiver Gebäudekomplex, der studentisches Wohnen in Mikroappartements beherbergen soll und den Blockinnenbereich dominiert. Eine Wegeverbindung zwischen Kasernenstraße und Krakaustraße ist im Bauantrag nicht weiter vorgesehen. Um eine städtebaulich wünschenswerte Entwicklung in diesem Bereich zu sichern, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Insbesondere sollen folgende städtebaulichen Ziele verfolgt werden: - Schließung des Blockrandes mit an den Bestand angepassten Höhenanschlüssen - Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Blockinnenbereiches von der Kasernen- zur Krakaustraße Vorlage FB 61/0864/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 2/3 - Aufgelockerte Anordnung der Gebäude im Blockinnenbereich - Die Gebäude im Blockinnenbereich müssen sich der Blockrandbebauung in Höhe und Grundfläche unterordnen Da das vorhandene planungsrechtliche Instrument als nicht ausreichend angesehen wird, um diese Ziele umzusetzen, soll ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen Bebauungsplan aufzustellen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild Vorlage FB 61/0864/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 15.08.2018 Seite: 3/3