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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
283759.pdf
Größe
339 kB
Erstellt
02.01.18, 12:00
Aktualisiert
30.01.18, 13:05
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen B 03/0101/WP17 öffentlich 02.01.2018 B 03/100 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung): Einführung eines Tagestickets für die Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinstraße) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 16.01.2018 24.01.2018 Finanzausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) zu beschließen. Der Rat der Stadt beschließt den 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung). Vorlage B 03/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.01.2018 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung Die finanziellen Auswirkungen der Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ sind in der Vorlage FB 61/0744/WP17 dargestellt. Darin enthalten sind die investiven Kosten sowie die Abschreibungen der Parkscheinautomaten. Die Auswirkungen der Einführung des Tagestickets für die Bewohnerparkzone „E2“ auf die Gebühreneinnahmen sind nicht darstellbar. Vorlage B 03/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.01.2018 Seite: 2/3 Erläuterungen: In den Sitzungen - der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 06.09.2017 - des Mobilitätsausschusses vom 14.09.2017 und des - Rates der Stadt vom 20.09.2017 wurde die Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ (Alkuinstraße) beschlossen (Vorlage FB 61/0744/WP17). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, in der Bewohnerparkzone „E2“ ein Tagesticket zu einem Preis von 5,00 € einzuführen. Hiermit wollte man dem Wunsch der Bewohner und des Kleingartenvereins nachkommen, eine kostengünstige Parklösung für Besucher und die Pächter der Kleingartenanlage einzurichten. In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde vorgeschlagen, das Tagesticket auf 6,00 € zu erhöhen. Die Erhöhung des Tagestickets wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses beschlossen. Für die Einführung des Tagestickets zum Preis von 6,00 € in der Bewohnerparkzone „E2“ ist der beigefügte 4. Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen. Anlage/n: - Entwurf des 4. Nachtrages zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) Vorlage B 03/0101/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.01.2018 Seite: 3/3 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) vom ____________ Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV. NRW. S. 527) i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ______________ folgenden 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) beschlossen: I. In § 2 Absatz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt: Die Parkgebühr für das Tagesticket in der Bewohnerparkzone „E2“ (Alkuinstraße) beträgt abweichend hiervon 6,00 Euro. II. Die gemäß § 2 Absatz 2 als Anlage zur Satzung beigefügte Gebührenzoneneinteilung wird durch die Anlage zu diesem 4. Nachtrag ersetzt. III. Dieser 4. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.