Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
283759.pdf
Größe
339 kB
Erstellt
02.01.18, 12:00
Aktualisiert
30.01.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
B 03/0101/WP17
öffentlich
02.01.2018
B 03/100
4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung): Einführung
eines Tagestickets für die Bewohnerparkzone "E2" (Alkuinstraße)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
16.01.2018
24.01.2018
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,
den 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen
(Parkgebührenordnung) zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt den 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).
Vorlage B 03/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Die finanziellen Auswirkungen der Einrichtung der Bewohnerparkzone „E2“ sind in der Vorlage
FB 61/0744/WP17 dargestellt. Darin enthalten sind die investiven Kosten sowie die Abschreibungen
der
Parkscheinautomaten.
Die
Auswirkungen
der
Einführung
des
Tagestickets
für
die
Bewohnerparkzone „E2“ auf die Gebühreneinnahmen sind nicht darstellbar.
Vorlage B 03/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
In den Sitzungen
-
der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 06.09.2017
-
des Mobilitätsausschusses vom 14.09.2017 und des
-
Rates der Stadt vom 20.09.2017
wurde
die
Einrichtung
der
Bewohnerparkzone
„E2“
(Alkuinstraße)
beschlossen
(Vorlage
FB 61/0744/WP17).
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, in der Bewohnerparkzone „E2“ ein Tagesticket zu einem Preis
von 5,00 € einzuführen. Hiermit wollte man dem Wunsch der Bewohner und des Kleingartenvereins
nachkommen, eine kostengünstige Parklösung für Besucher und die Pächter der Kleingartenanlage
einzurichten.
In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde vorgeschlagen, das Tagesticket auf 6,00 € zu erhöhen.
Die Erhöhung des Tagestickets wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses beschlossen.
Für die Einführung des Tagestickets zum Preis von 6,00 € in der Bewohnerparkzone „E2“ ist der
beigefügte 4. Nachtrag zur Parkgebührenordnung zu beschließen.
Anlage/n:
-
Entwurf des 4. Nachtrages zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der
Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)
Vorlage B 03/0101/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 3/3
4. Nachtrag zur Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen
(Parkgebührenordnung)
vom ____________
Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003
(BGBl. I S. 310, 919) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom
05.07.2016 (GV. NRW. S. 527) i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner
Sitzung am ______________ folgenden 4. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt
Aachen (Parkgebührenordnung) beschlossen:
I.
In § 2 Absatz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:
Die Parkgebühr für das Tagesticket in der Bewohnerparkzone „E2“ (Alkuinstraße) beträgt abweichend hiervon 6,00 Euro.
II.
Die gemäß § 2 Absatz 2 als Anlage zur Satzung beigefügte Gebührenzoneneinteilung wird durch die Anlage zu diesem
4. Nachtrag ersetzt.
III.
Dieser 4. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.