Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
284180.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
08.01.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0381/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
08.01.2018
Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern zu den
Ausschussberatungen im Sinne einer Anhörung gemäß § 26 Abs.
12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen
und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
24.01.2018
Wahlprüfungsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn des
Tagesordnungspunktes 5 und vor Eintreten in die Diskussion den jeweiligen Einspruchsführern
Gelegenheit zu geben, ihren schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.
Vorlage FB 01/0381/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor dem
Wahlprüfungsausschuss besteht kein originäres Rederecht der Beteiligten. Der
Wahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die
Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zu
geben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durch
Beschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt in
die Diskussion des Ausschusses zu geben.
Vorlage FB 01/0381/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 2/2