Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
285363.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 01/0386/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
16.01.2018
Stellungnahmen zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
24.01.2018
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0386/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0386/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 25.01.2018
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen
vom 28.11.2017
Thema: „Familiennachzug von Flüchtlingen in Aachen“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele der in der Stadt Aachen untergebrachten (syrischen und irakischen) Flüchtlinge haben einen
Anspruch auf Familiennachzug und wie viele Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung liegen zum
Stichtag 31. August 2017 aus dieser Gruppe der Anspruchsberechtigten vor?
Stellungnahme der Verwaltung:
Belastbare Zahlen zur Beantwortung dieser Frage liegen der Verwaltung nicht vor.
Frage 2:
Wie viele Familienangehörige von Flüchtlingen werden im Jahr 2018 voraussichtlich nach Schätzung der
Verwaltung im Rahmen der Familienzusammenführung in der Stadt Aachen unterkommen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine belastbare Aussage zur Größenordnung des Familiennachzuges ist nicht möglich, da dieser von vielen
verschiedenen, unbekannten Faktoren (zu erwartende Anerkennungsbescheide, vorliegende und angekündigte
Visaanträge, Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen, soziale und familiäre Strukturen der anerkannten
Schutzberechtigten usw.) abhängt.
Frage 3:
Wie viele Familienangehörige von Flüchtlingen sind im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2014 und dem
31.08.2017 im Rahmen der Familienzusammenführung in der Stadt Aachen untergebracht worden?
Stellungnahme der Verwaltung
Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Informationen liegen der Verwaltung nicht vor. Entsprechende
Daten werden nicht erhoben. Geschätzt sind in dem genannten Zeitraum in ca. 10 Fällen insgesamt rund 30
Personen in städtischen Übergangsheimen aufgenommen worden, die zu einem bereits hier untergebrachten
Verwandten nachgezogen sind.
Frage 4:
Wie hoch schätzt die Verwaltung die für das Jahr 2018 etwaig anfallende Kostenbelastung für die Stadt
Aachen für das im Rahmen der Familienzusammenführung unterzubringende Personenkontingent?
Stellungnahme der Verwaltung
Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen. Da die Zahl der zu erwartenden Personen nicht bekannt ist,
kann auch keine Kostenschätzung für diesen Personenkreis vorgenommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux (AfD)
vom 06.Dezember 2017
Thema: „Zustand städtischer Übergangsheime“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie ist der derzeitige Zustand der jeweiligen Übergangsheime? Sind Renovierungen nötig? In welchem
finanziellen Rahmen fanden diese seit Ihrer Nutzung statt bzw. sind geplant?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt Aachen unterhält derzeit 27 Übergangsheime. 20 Einrichtungen werden für die Unterbringung von
Flüchtlingen genutzt. Zudem gibt es sieben Unterkünfte für wohnungslose Menschen.
Die Übergangsheime im Eigentum der Stadt Aachen unterliegen der regulären Bauunterhaltung durch das
Gebäudemanagement. Ebenso wie die jeweils erforderlichen Maßnahmen der Bauunterhaltung werden darüber
hinaus gehende notwendige Renovierungen, die in der Zuständigkeit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und
Integration liegen, laufend vorgenommen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind in der
Haushaltsplanung berücksichtigt.
Angemietete Übergangsheime wurden in der Regel vor Belegung hergerichtet. Die Bauunterhaltung liegt in der
Verantwortung der Eigentümer. Für Renovierungen ist wie bei den Übergangsheimen im Eigentum der Stadt FB
56 zuständig. Auch für diese Objekte sind entsprechende Mittel eingeplant.
Frage 2:
Sind insbesondere die mobilen Wohneinheiten auf den Winter vorbereitet (Winterdienst, Dämmung)?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die mobilen Wohneinheiten sind aufgrund ihrer Bauweise (Dämmung) und Ausstattung (Heizung) auch für das
Bewohnen in der kalten Jahreszeit geeignet. Den Winterdienst für das Objekt Heidbendenstr. 1 übernehmen die
dort zuständigen Hausmeister unterstützt durch Bewohner. Die anliegenden Gehwege werden durch externe
Dienstleister geräumt.
Frage 3:
Welche Räumlichkeiten wurden für den Zweck der Unterbringung insgesamt angemietet?
a. Wie hoch beläuft sich jeweils die monatliche Miete?
b. Wie lange beträgt die restliche Mietdauer?
c. Welche anderweitige Nutzung ist durch die Verwaltung geplant, sollte eine Nutzung
als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge/Asylbewerber nicht mehr nötig sein?
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden neben zahlreichen Einzelwohnungen auch ganze Objekte mit
abgeschlossenen Wohnungen angemietet. Erfolgte die Anmietung nicht ohnehin wegen anstehender Sanierung
befristet, gilt regelmäßig die dreimonatige Kündigungsfrist. Zahlreiche Wohnungen wurden bereits wieder
aufgegeben. Anders verhält es ich bei den nach der Richtlinie Flüchtlinge geförderten Wohnraum. Hier sind die
Nutzungen längerfristig angelegt.
Zudem wurden verschiedene größere Objekte angemietet. Hierbei handelt es sich Übergangsheime mit
gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen:
Objekt
Debyestr.
Kalverbenden
Lagerhausstr.
Linterstr. (Körner Kaserne)
Oberforstbacher Str.
Roermonder Str.
Turpinstr.
Werkstr.
Beginn
01.05.2016
02.12.2015
01.02.2014
09.09.2015
01.08.2013
01.11.2015
15.12.2015
01.01.2016
Ende
31.10.2023
31.10.2018
31.05.2024
31.12.2018
31.07.2028
31.12.2020
14.12.2025
31.12.2025
Kapazität
60
60
26
90
30
230
90
102
Die Mietdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Die Kosten pro Quadratmeter schwanken deutlich. So erfolgten
verschiedene Anmietungen mietzinsfrei. Lediglich die notwendigen Herrichtungskosten sind durch die Stadt zu
tragen. Für andere Objekte sind neben der Miete auch die vom Eigentümer auf den Mietzins umgelegten
Herrichtungskosten zu tragen.
Eine umfangreiche Vorlage zum aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Flüchtlingen ist für eine der
nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie geplant.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zum Sachstand
Passlesegeräte in der Verwaltung vom 28.11.2017
Zu den Fragen 1-4 wird wie folgt Stellung genommen:
Es wird auf die Vorlage zur Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 13.9.2017 (FB 11/0232/WP
17 und danach erfolgter Niederschrift) verwiesen. Darüber hinaus gehende Informationen sind noch nicht
vorhanden. Der Test dauert an. Die Zeitdauer kann noch nicht abgeschätzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zum Sachstand
Wartesituation im Bürgerservice der Stadt Aachen vom 28.11.2017
Vorbemerkung:
Der Gesamtprozess der Diskussion zur Verbesserung eines Angebotes ortsnaher Dienstleistungen wurde und
wird ausführlich im Personal- und Verwaltungsausschuss diskutiert. Es wird zu allen Fragen auf die Vorlagen
zum
-
Personal- und Verwaltungsausschuss vom 12.1.2017 FB11/0176/WP17
-
Personal- und Verwaltungsausschuss vom 6.7.2017 FB11/0219/WP17
-
Personal- und Verwaltungsausschuss vom 13.9.2018 FB 11/0232/WP17
und die ergangenen Niederschriften verwiesen. Dort sind in nicht weiter zu erläuternder Weise konkrete
Maßnahmen, Stelleneinrichtungen und Entwicklungen aufgezeigt worden.
Im Einzelnen:
Zu 1.) siehe obige Vorlagen und Niederschriften
Zu 2.) siehe obige Vorlagen und Niederschriften
Zu 3.) Die Besucherzahlen verteilten sich wie folgt: Mai 2017: Bahnhofplatz (B) 7.186, Katschhof (K) 4.203; Juni
2017: B 6.126, K 3.791; Juli 2017: B 7.002, K 3.920; August 2017: B 7.298, K 4.359; September 2017: B 7.177, K
4.643; Oktober 2017: B 7.362, K 4.643. Die durchschnittliche Wartezeit betrug in den Standorten 50 Minuten.
Zu 4.) Dazu wird keine Kennzahl erhoben.
Zu 5.) Auch hierzu wird keine Kennzahl erhoben. Soweit Kunden sich an den Infopunkt wenden, wird Ihnen bei
Bedarf ein Termin angeboten.