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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
285363.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 10:11

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0386/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: 16.01.2018 Stellungnahmen zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 24.01.2018 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0386/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.01.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0386/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 25.01.2018 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe Allianz für Aachen vom 28.11.2017 Thema: „Familiennachzug von Flüchtlingen in Aachen“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele der in der Stadt Aachen untergebrachten (syrischen und irakischen) Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Familiennachzug und wie viele Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung liegen zum Stichtag 31. August 2017 aus dieser Gruppe der Anspruchsberechtigten vor? Stellungnahme der Verwaltung: Belastbare Zahlen zur Beantwortung dieser Frage liegen der Verwaltung nicht vor. Frage 2: Wie viele Familienangehörige von Flüchtlingen werden im Jahr 2018 voraussichtlich nach Schätzung der Verwaltung im Rahmen der Familienzusammenführung in der Stadt Aachen unterkommen? Stellungnahme der Verwaltung: Eine belastbare Aussage zur Größenordnung des Familiennachzuges ist nicht möglich, da dieser von vielen verschiedenen, unbekannten Faktoren (zu erwartende Anerkennungsbescheide, vorliegende und angekündigte Visaanträge, Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen, soziale und familiäre Strukturen der anerkannten Schutzberechtigten usw.) abhängt. Frage 3: Wie viele Familienangehörige von Flüchtlingen sind im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2014 und dem 31.08.2017 im Rahmen der Familienzusammenführung in der Stadt Aachen untergebracht worden? Stellungnahme der Verwaltung Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Informationen liegen der Verwaltung nicht vor. Entsprechende Daten werden nicht erhoben. Geschätzt sind in dem genannten Zeitraum in ca. 10 Fällen insgesamt rund 30 Personen in städtischen Übergangsheimen aufgenommen worden, die zu einem bereits hier untergebrachten Verwandten nachgezogen sind. Frage 4: Wie hoch schätzt die Verwaltung die für das Jahr 2018 etwaig anfallende Kostenbelastung für die Stadt Aachen für das im Rahmen der Familienzusammenführung unterzubringende Personenkontingent? Stellungnahme der Verwaltung Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen. Da die Zahl der zu erwartenden Personen nicht bekannt ist, kann auch keine Kostenschätzung für diesen Personenkreis vorgenommen werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux (AfD) vom 06.Dezember 2017 Thema: „Zustand städtischer Übergangsheime“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie ist der derzeitige Zustand der jeweiligen Übergangsheime? Sind Renovierungen nötig? In welchem finanziellen Rahmen fanden diese seit Ihrer Nutzung statt bzw. sind geplant? Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Aachen unterhält derzeit 27 Übergangsheime. 20 Einrichtungen werden für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Zudem gibt es sieben Unterkünfte für wohnungslose Menschen. Die Übergangsheime im Eigentum der Stadt Aachen unterliegen der regulären Bauunterhaltung durch das Gebäudemanagement. Ebenso wie die jeweils erforderlichen Maßnahmen der Bauunterhaltung werden darüber hinaus gehende notwendige Renovierungen, die in der Zuständigkeit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration liegen, laufend vorgenommen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Angemietete Übergangsheime wurden in der Regel vor Belegung hergerichtet. Die Bauunterhaltung liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Für Renovierungen ist wie bei den Übergangsheimen im Eigentum der Stadt FB 56 zuständig. Auch für diese Objekte sind entsprechende Mittel eingeplant. Frage 2: Sind insbesondere die mobilen Wohneinheiten auf den Winter vorbereitet (Winterdienst, Dämmung)? Stellungnahme der Verwaltung: Die mobilen Wohneinheiten sind aufgrund ihrer Bauweise (Dämmung) und Ausstattung (Heizung) auch für das Bewohnen in der kalten Jahreszeit geeignet. Den Winterdienst für das Objekt Heidbendenstr. 1 übernehmen die dort zuständigen Hausmeister unterstützt durch Bewohner. Die anliegenden Gehwege werden durch externe Dienstleister geräumt. Frage 3: Welche Räumlichkeiten wurden für den Zweck der Unterbringung insgesamt angemietet? a. Wie hoch beläuft sich jeweils die monatliche Miete? b. Wie lange beträgt die restliche Mietdauer? c. Welche anderweitige Nutzung ist durch die Verwaltung geplant, sollte eine Nutzung als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge/Asylbewerber nicht mehr nötig sein? Stellungnahme der Verwaltung Zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden neben zahlreichen Einzelwohnungen auch ganze Objekte mit abgeschlossenen Wohnungen angemietet. Erfolgte die Anmietung nicht ohnehin wegen anstehender Sanierung befristet, gilt regelmäßig die dreimonatige Kündigungsfrist. Zahlreiche Wohnungen wurden bereits wieder aufgegeben. Anders verhält es ich bei den nach der Richtlinie Flüchtlinge geförderten Wohnraum. Hier sind die Nutzungen längerfristig angelegt. Zudem wurden verschiedene größere Objekte angemietet. Hierbei handelt es sich Übergangsheime mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären Einrichtungen: Objekt Debyestr. Kalverbenden Lagerhausstr. Linterstr. (Körner Kaserne) Oberforstbacher Str. Roermonder Str. Turpinstr. Werkstr. Beginn 01.05.2016 02.12.2015 01.02.2014 09.09.2015 01.08.2013 01.11.2015 15.12.2015 01.01.2016 Ende 31.10.2023 31.10.2018 31.05.2024 31.12.2018 31.07.2028 31.12.2020 14.12.2025 31.12.2025 Kapazität 60 60 26 90 30 230 90 102 Die Mietdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahren. Die Kosten pro Quadratmeter schwanken deutlich. So erfolgten verschiedene Anmietungen mietzinsfrei. Lediglich die notwendigen Herrichtungskosten sind durch die Stadt zu tragen. Für andere Objekte sind neben der Miete auch die vom Eigentümer auf den Mietzins umgelegten Herrichtungskosten zu tragen. Eine umfangreiche Vorlage zum aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Flüchtlingen ist für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie geplant. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zum Sachstand Passlesegeräte in der Verwaltung vom 28.11.2017 Zu den Fragen 1-4 wird wie folgt Stellung genommen: Es wird auf die Vorlage zur Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 13.9.2017 (FB 11/0232/WP 17 und danach erfolgter Niederschrift) verwiesen. Darüber hinaus gehende Informationen sind noch nicht vorhanden. Der Test dauert an. Die Zeitdauer kann noch nicht abgeschätzt werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zum Sachstand Wartesituation im Bürgerservice der Stadt Aachen vom 28.11.2017 Vorbemerkung: Der Gesamtprozess der Diskussion zur Verbesserung eines Angebotes ortsnaher Dienstleistungen wurde und wird ausführlich im Personal- und Verwaltungsausschuss diskutiert. Es wird zu allen Fragen auf die Vorlagen zum - Personal- und Verwaltungsausschuss vom 12.1.2017 FB11/0176/WP17 - Personal- und Verwaltungsausschuss vom 6.7.2017 FB11/0219/WP17 - Personal- und Verwaltungsausschuss vom 13.9.2018 FB 11/0232/WP17 und die ergangenen Niederschriften verwiesen. Dort sind in nicht weiter zu erläuternder Weise konkrete Maßnahmen, Stelleneinrichtungen und Entwicklungen aufgezeigt worden. Im Einzelnen: Zu 1.) siehe obige Vorlagen und Niederschriften Zu 2.) siehe obige Vorlagen und Niederschriften Zu 3.) Die Besucherzahlen verteilten sich wie folgt: Mai 2017: Bahnhofplatz (B) 7.186, Katschhof (K) 4.203; Juni 2017: B 6.126, K 3.791; Juli 2017: B 7.002, K 3.920; August 2017: B 7.298, K 4.359; September 2017: B 7.177, K 4.643; Oktober 2017: B 7.362, K 4.643. Die durchschnittliche Wartezeit betrug in den Standorten 50 Minuten. Zu 4.) Dazu wird keine Kennzahl erhoben. Zu 5.) Auch hierzu wird keine Kennzahl erhoben. Soweit Kunden sich an den Infopunkt wenden, wird Ihnen bei Bedarf ein Termin angeboten.