Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
280673.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
07.12.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0447/WP17
öffentlich
07.12.2017
FB 45/400.020
Pflege des Außengeländes an der Gesamtschule Brand
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.01.2018
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich derzeit keine finanziellen Auswirkungen.
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Aufgrund von wiederholten Hinweisen der Schulleitung der Gesamtschule Brand zum nicht
zufriedenstellenden Zustand des Außengeländes der Gesamtschule wurde die Schulverwaltung in der
Sitzung der Bezirksvertretung am 10.05.2017 gebeten, das Thema zu beleuchten und unter
Mitwirkung des E18 und des FB 20 zu prüfen, ob und ggf. welche Möglichkeiten zur Verbesserung der
Pflege des Außengeländes gegeben sind.
2. Derzeitige Situation:
Die
Pflegearbeiten
auf
dem
Schulgelände
werden
sowohl
vom
Schulhausmeister
bzw.
Hilfshausmeister als auch durch Firmen, die von E 18 beauftragt werden, durchgeführt.
Hierbei ist die Aufgabenverteilung durch die Dienstanweisung für die Schulhausmeister der Stadt
Aachen als auch durch das von E 18 aus fachlicher Sicht erstellte Leistungsverzeichnis festgelegt.
Aufgaben des Schulhausmeisters gemäß der derzeit gültigen Dienstanweisung für Schulhausmeister
in Verbindung mit dem Basis-Aufgabenkatalog:
Der Schulhausmeister bzw. Hilfshausmeister sorgt für die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung
auf dem Schulgrundstück einschließlich der Außenanlagen (Die Einsatzplanung wird bei
Bedarf mit der Schulleitung erstellt).
Laubbeseitigung und –entsorgung in die dafür vorgesehenen Müllgefäße
Entfernung von Unkraut auf Hof- und Wegeflächen bzw. das Entfernen von Unkraut auf dem
Schulhof, an den Gebäuden, auf den Treppenstufen und zwischen den Bodenplatten.
Aufgaben des E 18 bzw. der von dort beauftragten Firmen entsprechend des mit E 26 erstellten
Leistungsverzeichnisses:
Zweimal im Jahr Pflege der Schulhöfe, des Lehrerparkplatzes, des Schulgartens und der
Flächen um die Spielgeräte. Im Frühsommer Herstellung der Verkehrssicherheit durch
Freischneiden der Verkehrswege und außerhalb der Wachstumszeit ab Herbst nicht genutzter
Gehölzflächen auch mit Herausnahme von Wildlingen und Krautaufwuchs.
Ab Mai Rasenpflege.
Die vorgenannten Aufgaben stellen einen Standard da, der sich seit Jahren an den Aachener Schulen
bewährt hat bzw. nach allgemeiner Beurteilung als ausreichend angesehen wird. Maßgeblich ist in
jedem Fall, dass die Verkehrssicherungspflichten beachtet und erfüllt sind.
Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2018
Seite: 3/4
3. Vorgehen der Verwaltung:
Aufgrund von Hinweisen zur Qualitätsverbesserung wurden Abstimmungsgespräche mit dem
zuständigen E 18 durchgeführt.
In einem ersten Schritt wurden Arbeitsintervalle beschrieben und Abgrenzungen der Zuständigkeiten
festgelegt. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen unter Beachtung der gültigen Dienstanweisung im
Rahmen der Zur Verfügung stehenden Finanzmittel den Pflegezustand der Schulhöfe und
Außenflächen zu verbessern.
Im Einzelnen sind das nachfolgend aufgeführte Vereinbarungen:
Für
die
versiegelten
Flächen
ist
der
Schulhausmeister
zuständig,
regelmäßige
Unkrautbeseitigung ist erforderlich.
Für die nicht versiegelten Flächen (Rasenflächen oder Schotter- /Kieswege) sind E 18 bzw.
die seinerseits beauftragten Firmen zuständig.
In den Sommermonaten (ab Mai) soll die Rasenpflege alle zwei Wochen erfolgen, ansonsten
alle drei bis vier Wochen.
Neben der Rasenpflege soll bei Bedarf auch die Laubaufnahme auf den Rasenflächen
erfolgen.
Der Gehölzrückschnitt durch E 18 erfolgt ein- bis zweimal im Jahr, beginnend ab Mitte Juli.
Diese Pflege beinhaltet auch Wildkrautbeseitigung, Heckenpflege und Laubaufnahme aus den
Randbereichen.
Baumpflege erfolgt durch E 18 grundsätzlich einmal im Jahr.
Giftige Pflanzen werden durch den Schulhausmeister bzw. aufgrund besonderer Anweisung
durch E 18 unverzüglich entfernt.
Weitere Arbeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgen durch den Schulhausmeister bzw.
aufgrund besonderer Anweisung oder Beauftragung durch E 18.
4. Empfehlung der Verwaltung
Im Oktober zeigten sich alle Gehölzaußenflächen und Schulhofflächen an der Gesamtschule Brand in
einem verkehrssicheren und gut gepflegten Zustand. Die zusätzlich an der Schule vereinbarte Pflege
des mit Rasengittersteinen ausgelegten Grünstreifens entlang der Hauswand zur Musikmuschel im
Rahmen der Rasenpflege durch E 18 wird beibehalten.
Davon ausgehend, dass sich diese Qualitätsverbesserung als nachhaltig erweist, sind aus Sicht der
Verwaltung derzeit keine weiteren Maßnahmen insbesondere auch keine Veränderung des
Leistungsverzeichnisses erforderlich.
Hier beabsichtigt E 18 die Ausschreibung der Arbeiten zukünftig frühzeitiger vorzunehmen, damit
insbesondere in den Wachstumsphasen ein zeitgerechtes Arbeiten gewährleistet werden kann.
Die Übernahme weiterer Aufgaben durch den Schulhausmeister ist nicht vorgesehen.
Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.02.2018
Seite: 4/4