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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
280673.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
07.12.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:10
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0447/WP17 öffentlich 07.12.2017 FB 45/400.020 Pflege des Außengeländes an der Gesamtschule Brand Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 31.01.2018 Bezirksvertretung Aachen-Brand Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich derzeit keine finanziellen Auswirkungen. JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangssituation Aufgrund von wiederholten Hinweisen der Schulleitung der Gesamtschule Brand zum nicht zufriedenstellenden Zustand des Außengeländes der Gesamtschule wurde die Schulverwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.05.2017 gebeten, das Thema zu beleuchten und unter Mitwirkung des E18 und des FB 20 zu prüfen, ob und ggf. welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege des Außengeländes gegeben sind. 2. Derzeitige Situation: Die Pflegearbeiten auf dem Schulgelände werden sowohl vom Schulhausmeister bzw. Hilfshausmeister als auch durch Firmen, die von E 18 beauftragt werden, durchgeführt. Hierbei ist die Aufgabenverteilung durch die Dienstanweisung für die Schulhausmeister der Stadt Aachen als auch durch das von E 18 aus fachlicher Sicht erstellte Leistungsverzeichnis festgelegt. Aufgaben des Schulhausmeisters gemäß der derzeit gültigen Dienstanweisung für Schulhausmeister in Verbindung mit dem Basis-Aufgabenkatalog:  Der Schulhausmeister bzw. Hilfshausmeister sorgt für die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgrundstück einschließlich der Außenanlagen (Die Einsatzplanung wird bei Bedarf mit der Schulleitung erstellt).  Laubbeseitigung und –entsorgung in die dafür vorgesehenen Müllgefäße  Entfernung von Unkraut auf Hof- und Wegeflächen bzw. das Entfernen von Unkraut auf dem Schulhof, an den Gebäuden, auf den Treppenstufen und zwischen den Bodenplatten. Aufgaben des E 18 bzw. der von dort beauftragten Firmen entsprechend des mit E 26 erstellten Leistungsverzeichnisses:  Zweimal im Jahr Pflege der Schulhöfe, des Lehrerparkplatzes, des Schulgartens und der Flächen um die Spielgeräte. Im Frühsommer Herstellung der Verkehrssicherheit durch Freischneiden der Verkehrswege und außerhalb der Wachstumszeit ab Herbst nicht genutzter Gehölzflächen auch mit Herausnahme von Wildlingen und Krautaufwuchs.  Ab Mai Rasenpflege. Die vorgenannten Aufgaben stellen einen Standard da, der sich seit Jahren an den Aachener Schulen bewährt hat bzw. nach allgemeiner Beurteilung als ausreichend angesehen wird. Maßgeblich ist in jedem Fall, dass die Verkehrssicherungspflichten beachtet und erfüllt sind. Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2018 Seite: 3/4 3. Vorgehen der Verwaltung: Aufgrund von Hinweisen zur Qualitätsverbesserung wurden Abstimmungsgespräche mit dem zuständigen E 18 durchgeführt. In einem ersten Schritt wurden Arbeitsintervalle beschrieben und Abgrenzungen der Zuständigkeiten festgelegt. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen unter Beachtung der gültigen Dienstanweisung im Rahmen der Zur Verfügung stehenden Finanzmittel den Pflegezustand der Schulhöfe und Außenflächen zu verbessern. Im Einzelnen sind das nachfolgend aufgeführte Vereinbarungen:  Für die versiegelten Flächen ist der Schulhausmeister zuständig, regelmäßige Unkrautbeseitigung ist erforderlich.  Für die nicht versiegelten Flächen (Rasenflächen oder Schotter- /Kieswege) sind E 18 bzw. die seinerseits beauftragten Firmen zuständig.  In den Sommermonaten (ab Mai) soll die Rasenpflege alle zwei Wochen erfolgen, ansonsten alle drei bis vier Wochen.  Neben der Rasenpflege soll bei Bedarf auch die Laubaufnahme auf den Rasenflächen erfolgen.  Der Gehölzrückschnitt durch E 18 erfolgt ein- bis zweimal im Jahr, beginnend ab Mitte Juli. Diese Pflege beinhaltet auch Wildkrautbeseitigung, Heckenpflege und Laubaufnahme aus den Randbereichen.  Baumpflege erfolgt durch E 18 grundsätzlich einmal im Jahr.  Giftige Pflanzen werden durch den Schulhausmeister bzw. aufgrund besonderer Anweisung durch E 18 unverzüglich entfernt.  Weitere Arbeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgen durch den Schulhausmeister bzw. aufgrund besonderer Anweisung oder Beauftragung durch E 18. 4. Empfehlung der Verwaltung Im Oktober zeigten sich alle Gehölzaußenflächen und Schulhofflächen an der Gesamtschule Brand in einem verkehrssicheren und gut gepflegten Zustand. Die zusätzlich an der Schule vereinbarte Pflege des mit Rasengittersteinen ausgelegten Grünstreifens entlang der Hauswand zur Musikmuschel im Rahmen der Rasenpflege durch E 18 wird beibehalten. Davon ausgehend, dass sich diese Qualitätsverbesserung als nachhaltig erweist, sind aus Sicht der Verwaltung derzeit keine weiteren Maßnahmen insbesondere auch keine Veränderung des Leistungsverzeichnisses erforderlich. Hier beabsichtigt E 18 die Ausschreibung der Arbeiten zukünftig frühzeitiger vorzunehmen, damit insbesondere in den Wachstumsphasen ein zeitgerechtes Arbeiten gewährleistet werden kann. Die Übernahme weiterer Aufgaben durch den Schulhausmeister ist nicht vorgesehen. Vorlage FB 45/0447/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 13.02.2018 Seite: 4/4