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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
285715.pdf
Größe
496 kB
Erstellt
22.01.18, 12:00
Aktualisiert
15.02.18, 17:44

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: FB 61/0861/WP17 öffentlich 22.01.2018 Dez. III / FB 61/400 Schutz der Fußgänger in Fußgängerzonen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 21.02.2018 01.03.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Mobilitätsausschuss Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird empfohlen, das Aufbringen von Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen. Der Antrag gilt damit als behandelt. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird beschlossen, das Aufbringen von Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ Investive Ansatz Auswirkungen 2018 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2019 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 180.000 180.000 540.000 540.000 0 0 Ergebnis 180.000 180.000 540.000 540.000 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ konsumtive Ansatz Auswirkungen 2018 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2019 ff. 2018 2019 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 97.700 97.700 293.100 293.100 0 0 Abschreibungen 40.000 40.000 120.000 120.000 0 0 Ergebnis 137.700 137.700 413.100 413.100 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2018 durch den Rat und die Genehmigung durch die Bezirksregierung. Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die CDU und SPD – Fraktionen im Rat der Stadt beantragen die Überprüfung der Regelungen in den Fußgängerzonen, insbesondere bezieht sich der Antrag auf die Fußgängerzone in Burtscheid. Die Liefer-und Ladezeiten in den Fußgängerzonen wurden grundsätzlich auf die Zeiten von 6.00 12.00 h und 18.30 – 21.00 h festgelegt. Diese Zeiten stellen einen Kompromiss zwischen den Interessen der verschiedenen Nutzer dar. So wird zum einem das Aufenthaltsbedürfnis der Fußgänger angemessen berücksichtigt, andererseits wird das für den Einzelhandel unbedingt notwendige Beliefern der Geschäfte sichergestellt. Hierbei wird das Liefern und Laden auf Zeiten beschränkt, in denen die Fußgängerzonen möglichst gering durch Fußgänger frequentiert werden. Die Fußgängerzonen sind nur bedingt miteinander zu vergleichen, da sie sich hinsichtlich der verfügbaren Flächen, in der Fußgängerfrequenz und auch in der Nutzung der angrenzenden Gebäude unterscheiden. In der Fußgängerzone Burtscheid sind durch das Kurviertel auch viele Personen mit eingeschränkter Mobilität unterwegs, diese Fußgängerzone ist anders zu bewerten als eine reine Einkaufsstraße (z.B. Adalbertstraße). In der Stellungnahme des Ordnungsamtes ist zu erkennen, dass bei den täglichen Überwachungen nur selten Verstöße festgestellt wurden. In der Fußgängerzone Adalbertstraße wurden vier, in der Fußgängerzone Willy-Brandt-Platz keine und in der Fußgängerzone Burtscheid acht Verstöße in der Zeit vom 21.08. bis 20.11.2017 (3 Monaten) geahndet. Seitens des FB 32 wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Liefer- und Ladezeiten so gut wie keine Beschwerden vorliegen. Der Einsatz der Überwachungskräfte liegt schon schwerpunktmäßig in den Fußgängerzonen. Die Hauptbesuchszeiten der Fußgänger in den verschiedenen Fußgängerzonen wurden auch beim Erlauben des Radverkehrs berücksichtigt. Die Freigabe der Fahrradfahrer in Fußgängerzonen ist von den Fußgängerströmen abhängig und wurde entsprechend berücksichtigt. Somit ergeben sich individuelle Zeiten. Das Fahrradfahren wird dort erlaubt, wo genügend Platz für Fußgänger und Radfahrer vorhanden ist. Dem Fahrradfahrer werden dadurch kürzere Verbindungen gegeben und durchgängige Fahrradrouten durch Aachen werden hierdurch ermöglicht. Die Zeiten der Freigabe sind jeweils auf die Zeiten beschränkt, in denen eine gemeinsame Nutzung möglich ist. Zum Beispiel wurde in der Fußgängerzone Adalbertstraße das Radfahren von 20.00 – 9.00 h sowie sonn- und feiertags erlaubt, da zu diesen Zeiten hier wenige Fußgänger unterwegs sind. In den für den Radfahrer nicht freigegeben Zeiten ist die Befahrung mit dem Fahrrad parallel über den WillyBrandt-Platz ganztägig möglich. In der Fußgängerzone Burtscheid wurde das Fahrradfahren komplett untersagt, um auf die Bedürfnisse der Kurgäste einzugehen. Zudem ist die Fußgängerzone durch bauliche Anlagen (Pflanzbeete, Schachspiele) bereits eingeengt und nicht gut einsehbar. Auch ist die Fußgängerzone an dieser Stelle abschüssig, sodass hier die Gefahr besteht, dass die Radfahrer zu hohe Geschwindigkeiten entwickeln. Eine Pauschalierung für alle Zonen würde auf den Einzelfall nicht mehr eingehen. Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2018 Seite: 3/4 Die Unfallberichte der Polizei der letzten 3 Jahre ergeben keine Unfallhäufung. In der Verkehrsbesprechung wurde gemeinsam mit der Polizei, der Straßenplanung und dem Straßenbaulastträger dieses Thema besprochen und beratschlagt. Die Verwaltung und Polizei haben festgestellt, dass die bisherigen Regelungen der Fußgängerzonen keinen Handlungsbedarf bezüglich der Freigaben erkennen lassen. Es gibt keine Unfallhäufung und so gut wie keine Beschwerden beim Ordnungsamt. Intensivere Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes könnten zur Verbesserung führen. Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, die bisherigen Regelungen beizubehalten und verstärkte Kontrollen des FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird vorgeschlagen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid (Viehhofstraße und Burtscheider Markt) jeweils ein Piktogramm „Verbot für den Radverkehr“ aufzubringen. Kosten und Finanzierung Für das Aufbringen der zwei Piktogramme (3 farbig, Vz. 254) ist mit Gesamtkosten von 410 € zu rechnen. Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen. Anlage/n: - Liste der Fußgängerzonen im Stadtgebiet mit den jeweiligen Regelungen - Antrag der CDU und SPD Fraktionen Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.01.2018 Seite: 4/4 1 Fußgängerzone Liefer- und Ladezeiten Markt werktags 6-12h und 18.30-21h Augustinerplatz werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h Kockerellstraße Pontstraße (zwischen Neupforte und Markt) Mostardstraße Krämerstraße Rethelstraße Körbergasse Ursulinerstraße Hartmannstraße Kleinmarschierstraße werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h Rennbahn werktags 6-12h und 18.30-21h Großkölnstraße (zwischen Seilgraben und Kleinkölnstraße) werktags 6-12h und 18.30-21h Adalbertstraße werktags 6-12h und 18.30-21h Willy-Brandt-Platz werktags 6-12h und 18.30-21h Ausnahmen - Jakobstraße: Taxen frei, Fahrräder frei - Großkölnstraße: Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei -Büchel: Zufahrt zu den Hotels für Übernachtungsgäste und Radfahrer frei - Augustinerplatz: Zufahrt zu den Garagen frei - Kockerellstraße: keine Liefer- und Ladezeiten, Radfahrer absteigen - Pontstraße: Garagenzufahrt frei - Mostardstraße: Radfahrer frei - Krämerstraße: Verbot für Fahrräder (Z. 254 am Markt und Münsterplatz) - Rethelstraße: Abpollerung - Körbergasse: Abpollerung - Ursulinerstraße: Radfahrer frei - Hartmannstraße: Radfahrer frei, Pilomat - Kleinmarschierstraße: Garagenzufahrten und Radfahrer frei - Rennbahn: Garagenzufahrten, Behindertenparkplätze und Radfahrer frei - Kleinkölnstraße: Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei - Mefferdatisstraße: Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei - Seilgraben: Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei - Peterstraße, Stiftsumfahrt, Harscampstraße: Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei - Willy-Brandt-Platz: Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei - Stiftstraße: Linienverkehr, Taxi und Radfahrer frei - Blondelstraße: Linienverkehr, Taxi, Radfahrer und Garagenzufahrt frei - Promenadenstraße: Radfahrer frei 2 Holzgraben/ Dahmengraben werktags 6-12h und 18.30-21h Burtscheid werktags 6-12h und 18.30-21h Zollamtstraße werktags 6-12h und 18.30-21h Paugasse werktags 6-12h und 18.30-21h werktags 6-12h und 18.30-21h Rosstraße/ Roskapellchen Kuckhoffstraße Lindenplatz keine werktags 6-12h und 18.30-21h Pontstraße (zwischen Driescher Gässchen und Pontstraße) werktags 6-12h und 18.30-21h Forster Linde (Kirche) keine Severinusplatz Scheibenstraße (zwischen Oberstraße und Hein-JanssenStraße) St.-Josefs-Platz Alt-Haarener-Straße keine werktags 6-11 und 18.30-21h 6-12 und 18.30-21h werktags 6-12 und 18.30-21h Wirichsbongardstraße Keine 6-12 und 18.30-21h - Ursulinerstraße: keine Liefer- und Ladezeiten - Büchel: Einfahrt verboten, Abpollerung - Peterstraße: keine Freigaben - Bädersteig/Mefferdatisstraße: keine Liefer- und Ladezeiten, Abpollerung - Komphausbadstraße: keine Freigaben - Kapellenstraße: zusätzlich Radfahrer bitte absteigen - Altdorfstraße: keine Freigaben - Abteiplatz: keine Liefer- und Ladezeiten, Abpollerung - Adlerberg: werktags 6-11 h, 18-20 h, Radfahrer absteigen - Burtscheider Markt: Krankenfahrzeuge frei - Zollamtstraße: Radfahrer frei - Bahnhofplatz: keine Liefer- und Ladezeiten, Radfahrer frei - Stromgasse: Garagenzufahrten frei - Stromgasse: Garagenzufahrt und Radfahrer frei - Stephanstraße: keine Liefer- und Ladezeiten, Radfahrer frei Keine - Annuntiatenbach: keine Liefer- und Ladezeiten,Radfahrer frei - Johanniterstraße: Radfahrer frei - Pontstraße: Radfahrer frei - Driescher Gässchen: Einfahrt verboten, Radfahrer frei - Forster Linde: Garagenzufahrt frei - Kirchstraße: keine Freigabe Radfahrer frei außer an Markttagen keine Freigabe Radfahrer frei Garagenzufahrt frei - Kapuzinergraben: Radfahrer frei und Poller - Reihstraße: Garagenzufahrt frei, Radfahrer frei