Daten
Kommune
Aachen
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285715.pdf
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496 kB
Erstellt
22.01.18, 12:00
Aktualisiert
15.02.18, 17:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0861/WP17
öffentlich
22.01.2018
Dez. III / FB 61/400
Schutz der Fußgänger in Fußgängerzonen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.02.2018
01.03.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu
beauftragen, verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das
Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird empfohlen, das Aufbringen von
Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung
von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung verstärkte Kontrollen insbesondere in der Fußgängerzone Burtscheid durch das
Ordnungsamt, FB 32 durchführen zu lassen. Zudem wird beschlossen, das Aufbringen von
Piktogrammen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid in die Prioritätenliste zur Abwicklung
von Kleinmaßnahmen im Straßenraum aufzunehmen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
180.000
180.000
540.000
540.000
0
0
Ergebnis
180.000
180.000
540.000
540.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
97.700
97.700
293.100
293.100
0
0
Abschreibungen
40.000
40.000
120.000
120.000
0
0
Ergebnis
137.700
137.700
413.100
413.100
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2018 durch den Rat und die Genehmigung durch
die Bezirksregierung.
Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die CDU und SPD – Fraktionen im Rat der Stadt beantragen die Überprüfung der Regelungen in den
Fußgängerzonen, insbesondere bezieht sich der Antrag auf die Fußgängerzone in Burtscheid.
Die Liefer-und Ladezeiten in den Fußgängerzonen wurden grundsätzlich auf die Zeiten von 6.00 12.00 h und 18.30 – 21.00 h festgelegt.
Diese Zeiten stellen einen Kompromiss zwischen den Interessen der verschiedenen Nutzer dar. So
wird zum einem das Aufenthaltsbedürfnis der Fußgänger angemessen berücksichtigt, andererseits
wird das für den Einzelhandel unbedingt notwendige Beliefern der Geschäfte sichergestellt. Hierbei
wird das Liefern und Laden auf Zeiten beschränkt, in denen die Fußgängerzonen möglichst gering
durch Fußgänger frequentiert werden.
Die Fußgängerzonen sind nur bedingt miteinander zu vergleichen, da sie sich hinsichtlich der
verfügbaren Flächen, in der Fußgängerfrequenz und auch in der Nutzung der angrenzenden Gebäude
unterscheiden.
In der Fußgängerzone Burtscheid sind durch das Kurviertel auch viele Personen mit eingeschränkter
Mobilität unterwegs, diese Fußgängerzone ist anders zu bewerten als eine reine Einkaufsstraße (z.B.
Adalbertstraße).
In der Stellungnahme des Ordnungsamtes ist zu erkennen, dass bei den täglichen Überwachungen
nur selten Verstöße festgestellt wurden.
In der Fußgängerzone Adalbertstraße wurden vier, in der Fußgängerzone Willy-Brandt-Platz keine
und in der Fußgängerzone Burtscheid acht Verstöße in der Zeit vom 21.08. bis 20.11.2017 (3
Monaten) geahndet. Seitens des FB 32 wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Liefer- und
Ladezeiten so gut wie keine Beschwerden vorliegen. Der Einsatz der Überwachungskräfte liegt schon
schwerpunktmäßig in den Fußgängerzonen.
Die Hauptbesuchszeiten der Fußgänger in den verschiedenen Fußgängerzonen wurden auch beim
Erlauben des Radverkehrs berücksichtigt.
Die Freigabe der Fahrradfahrer in Fußgängerzonen ist von den Fußgängerströmen abhängig und
wurde entsprechend berücksichtigt. Somit ergeben sich individuelle Zeiten.
Das Fahrradfahren wird dort erlaubt, wo genügend Platz für Fußgänger und Radfahrer vorhanden ist.
Dem Fahrradfahrer werden dadurch kürzere Verbindungen gegeben und durchgängige Fahrradrouten
durch Aachen werden hierdurch ermöglicht. Die Zeiten der Freigabe sind jeweils auf die Zeiten
beschränkt, in denen eine gemeinsame Nutzung möglich ist.
Zum Beispiel wurde in der Fußgängerzone Adalbertstraße das Radfahren von 20.00 – 9.00 h sowie
sonn- und feiertags erlaubt, da zu diesen Zeiten hier wenige Fußgänger unterwegs sind. In den für
den Radfahrer nicht freigegeben Zeiten ist die Befahrung mit dem Fahrrad parallel über den WillyBrandt-Platz ganztägig möglich.
In der Fußgängerzone Burtscheid wurde das Fahrradfahren komplett untersagt, um auf die
Bedürfnisse der Kurgäste einzugehen. Zudem ist die Fußgängerzone durch bauliche Anlagen
(Pflanzbeete, Schachspiele) bereits eingeengt und nicht gut einsehbar. Auch ist die Fußgängerzone
an dieser Stelle abschüssig, sodass hier die Gefahr besteht, dass die Radfahrer zu hohe
Geschwindigkeiten entwickeln.
Eine Pauschalierung für alle Zonen würde auf den Einzelfall nicht mehr eingehen.
Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2018
Seite: 3/4
Die Unfallberichte der Polizei der letzten 3 Jahre ergeben keine Unfallhäufung.
In der Verkehrsbesprechung wurde gemeinsam mit der Polizei, der Straßenplanung und dem
Straßenbaulastträger dieses Thema besprochen und beratschlagt.
Die Verwaltung und Polizei haben festgestellt, dass die bisherigen Regelungen der Fußgängerzonen
keinen Handlungsbedarf bezüglich der Freigaben erkennen lassen. Es gibt keine Unfallhäufung und
so gut wie keine Beschwerden beim Ordnungsamt.
Intensivere Kontrollen der Polizei und des Ordnungsamtes könnten zur Verbesserung führen.
Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, die bisherigen Regelungen beizubehalten und
verstärkte Kontrollen des FB 32 durchführen zu lassen.
Zudem wird vorgeschlagen an den Zugängen der Fußgängerzone Burtscheid (Viehhofstraße und
Burtscheider Markt) jeweils ein Piktogramm „Verbot für den Radverkehr“ aufzubringen.
Kosten und Finanzierung
Für das Aufbringen der zwei Piktogramme (3 farbig, Vz. 254) ist mit Gesamtkosten von 410 € zu
rechnen.
Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind vorbehaltlich der Rechtskraft
des Haushaltes jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Die Maßnahme wird
in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen.
Anlage/n:
-
Liste der Fußgängerzonen im Stadtgebiet mit den jeweiligen Regelungen
-
Antrag der CDU und SPD Fraktionen
Vorlage FB 61/0861/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.01.2018
Seite: 4/4
1
Fußgängerzone
Liefer- und Ladezeiten
Markt
werktags
6-12h und 18.30-21h
Augustinerplatz
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
Kockerellstraße
Pontstraße
(zwischen Neupforte
und Markt)
Mostardstraße
Krämerstraße
Rethelstraße
Körbergasse
Ursulinerstraße
Hartmannstraße
Kleinmarschierstraße
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
Rennbahn
werktags
6-12h und 18.30-21h
Großkölnstraße
(zwischen
Seilgraben und
Kleinkölnstraße)
werktags
6-12h und 18.30-21h
Adalbertstraße
werktags
6-12h und 18.30-21h
Willy-Brandt-Platz
werktags
6-12h und 18.30-21h
Ausnahmen
- Jakobstraße:
Taxen frei, Fahrräder frei
- Großkölnstraße:
Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei
-Büchel:
Zufahrt zu den Hotels für Übernachtungsgäste und
Radfahrer frei
- Augustinerplatz:
Zufahrt zu den Garagen frei
- Kockerellstraße:
keine Liefer- und Ladezeiten, Radfahrer absteigen
- Pontstraße:
Garagenzufahrt frei
- Mostardstraße:
Radfahrer frei
- Krämerstraße:
Verbot für Fahrräder (Z. 254 am Markt und Münsterplatz)
- Rethelstraße:
Abpollerung
- Körbergasse:
Abpollerung
- Ursulinerstraße:
Radfahrer frei
- Hartmannstraße:
Radfahrer frei, Pilomat
- Kleinmarschierstraße:
Garagenzufahrten
und Radfahrer frei
- Rennbahn:
Garagenzufahrten, Behindertenparkplätze und Radfahrer
frei
- Kleinkölnstraße:
Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei
- Mefferdatisstraße:
Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei
- Seilgraben:
Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei
- Peterstraße, Stiftsumfahrt, Harscampstraße:
Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei
- Willy-Brandt-Platz:
Radfahrer werktags 20-9h sowie sonn- und feiertags frei
- Stiftstraße:
Linienverkehr, Taxi und Radfahrer frei
- Blondelstraße:
Linienverkehr, Taxi, Radfahrer
und Garagenzufahrt frei
- Promenadenstraße:
Radfahrer frei
2
Holzgraben/
Dahmengraben
werktags
6-12h und 18.30-21h
Burtscheid
werktags
6-12h und 18.30-21h
Zollamtstraße
werktags
6-12h und 18.30-21h
Paugasse
werktags
6-12h und 18.30-21h
werktags
6-12h und 18.30-21h
Rosstraße/
Roskapellchen
Kuckhoffstraße
Lindenplatz
keine
werktags
6-12h und 18.30-21h
Pontstraße
(zwischen Driescher
Gässchen und
Pontstraße)
werktags
6-12h und 18.30-21h
Forster Linde (Kirche)
keine
Severinusplatz
Scheibenstraße
(zwischen Oberstraße
und Hein-JanssenStraße)
St.-Josefs-Platz
Alt-Haarener-Straße
keine
werktags
6-11 und 18.30-21h
6-12 und 18.30-21h
werktags
6-12 und 18.30-21h
Wirichsbongardstraße Keine
6-12 und 18.30-21h
- Ursulinerstraße:
keine Liefer- und Ladezeiten
- Büchel:
Einfahrt verboten, Abpollerung
- Peterstraße: keine Freigaben
- Bädersteig/Mefferdatisstraße:
keine Liefer- und Ladezeiten, Abpollerung
- Komphausbadstraße: keine Freigaben
- Kapellenstraße:
zusätzlich Radfahrer bitte absteigen
- Altdorfstraße: keine Freigaben
- Abteiplatz:
keine Liefer- und Ladezeiten, Abpollerung
- Adlerberg:
werktags 6-11 h, 18-20 h, Radfahrer absteigen
- Burtscheider Markt:
Krankenfahrzeuge frei
- Zollamtstraße:
Radfahrer frei
- Bahnhofplatz:
keine Liefer- und Ladezeiten, Radfahrer frei
- Stromgasse:
Garagenzufahrten frei
- Stromgasse:
Garagenzufahrt und Radfahrer frei
- Stephanstraße:
keine Liefer- und Ladezeiten, Radfahrer frei
Keine
- Annuntiatenbach:
keine Liefer- und Ladezeiten,Radfahrer frei
- Johanniterstraße:
Radfahrer frei
- Pontstraße:
Radfahrer frei
- Driescher Gässchen:
Einfahrt verboten,
Radfahrer frei
- Forster Linde:
Garagenzufahrt frei
- Kirchstraße:
keine Freigabe
Radfahrer frei außer an Markttagen
keine Freigabe
Radfahrer frei
Garagenzufahrt frei
- Kapuzinergraben:
Radfahrer frei und Poller
- Reihstraße:
Garagenzufahrt frei, Radfahrer frei