Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
284264.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
09.01.18, 12:00
Aktualisiert
09.04.18, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0851/WP17
öffentlich
35001-2018
09.01.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Jägerstraße / Dammstraße - zwischen
Jägerstraße, Bendstraße und Dammstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
21.02.2018
22.02.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet, das ausschließlich der
sozialen Wohnraumförderung dienen soll
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Jägerstraße/Dammstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet, das ausschließlich der
sozialen Wohnraumförderung dienen soll
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Jägerstraße/Dammstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0851/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Burtscheid, in dem Südosthang des Höhenrückens
zwischen Kasinostraße und Dammstraße mit Orientierung zum Kurgarten. Der Geltungsbereich liegt
zwischen der Jägerstraße, der Bendstraße und der Dammstraße. Nach langjähriger Nutzung u.a. als
Tuchfabrik, Kondensator – bzw. Radiofabrik, werden die Bestandsbauten gegenwärtig durch ein
Institut der RWTH Aachen genutzt. Zu Unterrichtszwecken wurde im Jahre 1965 ein
Forschungsreaktor installiert und bis 2002 betrieben. Nach der Außerbetriebstellung des
Forschungsreaktors wurde die Anlage entsprechend den Vorschriften dekontaminiert.
Anlass der Planung
Die RWTH beabsichtigt die Institutsnutzung im Jahre 2025 aufzugeben. Eine Veräußerung der
Landesliegenschaft, die durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) verwaltet wird, ist mit
hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Das Grundstück bietet ideale Bedingungen für eine Wohnnutzung. In dem nach Südost geneigten
Hanggrundstück mit Blick auf den Kurgarten und die Kirchensilhouette Burtscheids bietet sich eine
Nachverdichtung mit Wohnungsbau besonders an, da die Ausrichtung zur Sonne und die vorhandene
Infrastruktur eine besondere Lagegunst darstellen.
Geeignet wäre der Standort außerdem für eine Erweiterung der Reha-Einrichtungen im Kurgebiet
Burtscheids. Ein entsprechender Bedarf einer ansässigen Reha-Einrichtung ist gegeben und erste
Ansiedlungsgespräche wurden geführt. Leider hat sich herausgestellt, dass der Zeitpunkt der
Standorträumung im Jahre 2025 zu spät für die Expansionsbestrebungen der Reha-Klinik ist und
insoweit eine Entwicklung für gesundheitliche Anlagen derzeit nicht geboten ist.
Aufgrund des hohen Bedarfs der Stadt Aachen nach öffentlich gefördertem Wohnraum sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau geschaffen
werden. Es ist beabsichtigt, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB ausschließlich Wohnbauflächen
zuzulassen, die über eine Bindung an Mittel der sozialen Wohnraumförderung verfügen.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich zu fassen. Durch den
Aufstellungs-beschluss und die Definition der städtebaulichen Ziele sind Grundstücksentwickler
grundsätzlich an diese Ziele gebunden. Sollten dennoch ungewünschte Entwicklungen eintreten,
können die Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung angewendet werden. Die Anwendung der
Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung versetzt die Verwaltung in die Lage, die Bauleitplanung
verbindlich umzusetzen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A-Plan
Vorlage FB 61/0851/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.03.2018
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