Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
285323.pdf
Größe
442 kB
Erstellt
16.01.18, 12:00
Aktualisiert
22.01.18, 20:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0858/WP17
öffentlich
16.01.2018
Dez. III / FB 61/400
Ausschilderung und Zuwegung Varnenum
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim
vom 10.12.2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
31.01.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis, wonach aufgrund der erheblichen straßenrechtlichen und baulichen Aufwendungen auf eine
Veränderung der Verkehrssituation an der Zufahrt Breiniger Straße/Varnenum verzichtet wird. Der
Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0858/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 10.12.2016 bittet die SPD-Bezirksfraktion darum, den aktuell recht schlechten Zustand
des Zufahrtsweges zum Varnenum zu verbessern und die noch fehlende Beschilderung zu der
Tempelanlage auf der Breiniger Straße zu ergänzen. Nach Erhalt des Antrages hat die Stadt Aachen
Verbindung mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger der L12 Breiniger Straße
aufgenommen.
In einer ausführlichen Stellungnahme teilt Straßen.NRW folgendes mit:
„Bevor die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen überlegt und angeordnet werden können, muss
zunächst eine straßenrechtliche Lösung hierzu geschaffen werden muss. Der heutige Wirtschaftsweg
ist nicht gewidmet und somit nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Dies wird auch durch die
örtliche Verbotsbeschilderung angezeigt. Eine nach Gesetz vorgesehene Zustimmung zu einer
Widmung des Wirtschaftsweges kann der Landesbetrieb für diese Stelle nicht in Aussicht stellen.
Als Weg für eine rechtliche Basis könnte eine Sondernutzung beantragt werden, in dem von Seiten
der Stadt Aachen unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität dargestellt und nachgewiesen wird,
dass die Einmündung verkehrssicher betrieben werden kann. Im Falle einer solchen
Sondernutzungserlaubnis bleibt die Stadt Aachen in der Pflicht für zukünftige Nachbesserungen an
der Einmündung. Im Ausnahmefall könnte der Landesbetrieb eine solche Sondernutzungserlaubnis
auch beenden.
Die notwendigen Nachweise für einen verkehrssicheren Betrieb sind bislang nicht erbracht worden.
Vorrangig ist hier ein Sichtweitennachweis für die Einbieger. Die äußerst geringe Zielverkehrsmenge
ist unbestritten. Ob jedoch im Einmündungshals auf die Vorbeifahrmöglichkeit an einem wartenden
Einbieger (PKW) bei einer Antragsprüfung verzichtet wird, möchte ich eher bezweifeln. Zur
Abwicklung eines Begegnungsfalles PKW/PKW würden 4,50 Meter Breite schon ausreichen. Mit
dieser Vorgabe sollen wartende Abbieger im Fahrstreifen der Breiniger Straße bedingt durch eine
Blockade des Einmündungshalses vermieden werden.
Sofern mir ein Lageplan/Luftbildausschnitt (mit Maßstab) mit Darstellung der Sichtweitendreiecke der
geometrischen Verhältnisse des Einmündungshalses, ggf. Angabe der baulichen Verbesserungen und
der notwendigen Anpassung der vorhandenen Verkehrszeichen übermittelt wird, kann ich gerne vor
eine offiziellen Antragstellung eine Überprüfung bei seinem Sachgebiet Anbau und Recht
veranlassen.“ (Ende Stellungnahme Straßen.NRW).
Zur Erreichung einer sowohl straßenrechtlich als auch verkehrsrechtlich einwandfreien Zufahrt für
Besucher des Varnenums über diesen Wirtschaftsweg sind somit zahlreiche Maßnahmen zu
ergreifen, von denen einige vermutliche nicht die notwendige Zustimmung von Straßen.NRW erhalten
werden. Die Verwaltung hält deshalb weitere arbeitsintensive Abstimmungen, Entwürfe vertraglicher
Vereinbarungen und Einleitung eines Umwidmungsverfahrens für nicht angemessen und empfiehlt der
Bezirksvertretung, die derzeitige Situation nicht zu verändern. Der Stadtbetrieb wird im Rahmen seiner
Möglichkeiten die Verkehrssicherheit auf dem dortigen Wirtschaftsweg so gewährleisten, dass auch
ein PKW-Verkehr schadlos möglich sein wird. Eine Beschilderung des Zieles Varnenum erfolgt im
angesprochenen Einmündungsbereich nicht, da verkehrsrechtlich per Beschilderung nur die Zufahrt
für landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen ist.
Vorlage FB 61/0858/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2018
Seite: 2/3
Anlage/n:
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 10.12.2016
2 Zustandsfotos der Zufahrt Breiniger Straße / Varnenum
Vorlage FB 61/0858/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2018
Seite: 3/3