Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
284913.pdf
Größe
356 kB
Erstellt
10.01.18, 12:00
Aktualisiert
20.06.18, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0856/WP17
öffentlich
10.01.2018
FB61/300
Kombinierter Rad-/ Gehweg L259 (Forsterheider Straße)
Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.01.2018
01.03.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der
Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die
Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen
Gründen nicht weiter zu verfolgen.
Vorlage FB 61/0856/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0856/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Anlass
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 08.02.2012, einen
straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider Straße (L 259) zu errichten und Kontakt
mit dem Straßenbaulastträger aufzunehmen.
Die Verkehrssituation in der Forsterheider Straße wurde zuvor mehrfach in der Bezirksvertretung
Aachen-Richterich thematisiert. In den Sitzungen am 13.02.2008 und 16.04.2008 wurde die Anlage
eines Gehweges zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg angeregt. Nach der Fertigstellung
des „Weißen Weges“ habe das Thema weiter an Bedeutung gewonnen.
Am 14.05.2014 berichtete die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich über
den Sachstand.
2. Weitere Planung
Die vorhandene L259 Forsterheider Straße ist in der Baulast des Landesbetrieb Straßen.NRW. Der
Landesbetrieb finanziert und baut an Landesstraßen jedoch grundsätzlich nur Fahrbahnen und
straßenbegleitende Radverkehrsanlagen. Einen kombinierten Rad-/Gehweg an der Forsterheider
Straße lehnt der Landesbetrieb ab, da sowohl das Kfz-Aufkommen als auch die Zahl der Fußgänger
und Radfahrer nach Ansicht des Landesbetriebes auf der vorhandenen Asphaltfläche ohne besondere
Gefahren abgewickelt werden können. Bei einer Fahrbahnbreite von unter 5,50 m, einer
Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz/Tag und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist der Bau
separater Radwege nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ebenfalls nicht
erforderlich. Ein kombinierter Rad-Gehweg wäre durch die Stadt Aachen anzulegen und zu
finanzieren.
Nach einer ersten, überschläglich ermittelten Schätzung beliefen sich die Kosten für einen einseitigen
einfach befestigten Gehweg zwischen Horbacher Straße und Geuchter Weg auf etwa 30.000 €. Dabei
wurden Baukosten für eine Entwässerung nicht berücksichtigt. Die Mittel wurden in den Haushalt 2015
aufgenommen. Sobald auch die Personalkapazität zur Verfügung stand, wurden nun erste
Planungsschritte für einen einseitigen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg entlang der Forsterheider
Straße eingeleitet.
Das Regelmaß von Zweirichtungsradwegen beträgt laut ERA 3,00 m bei einseitiger Führung. Bei
geringem Radverkehrsaufkommen kann ausnahmsweise das Mindestmaß von 2,50 m angewandt
werden. Gemeinsame Geh- und Radwege benötigen ebenfalls mindestens 2,50 m Breite (bei maximal
70 Fußgängern und Radfahrern in der Stunde, die auf der Forsterheider Straße aber vermutlich nicht
erreicht werden). Zudem soll an Landstraßen der Seitentrennstreifen zwischen Fahrbahn und
gemeinsamen Geh- und Radweg mindestens 1,75 m breit sein.
Vorlage FB 61/0856/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
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Die STAWAG hat aus hydraulischer Sicht keine Bedenken gegen den Bau eines Rad-/Gehweges
entlang der Forsterheider Straße und den Anschluss der Flächen an den dort verlaufenden
Schmutzwasserkanal. Da dieser in einen Mischwasserkanal mündet, ist es unproblematisch.
Auf dieser Grundlage haben genauere Kostenschätzungen zur Anlage eines richtlinienkonformen,
2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radweges auf o.g. Abschnitt Baukosten in Höhe von ca.
250.000 € ergeben. Zudem wäre sowohl auf der nördlichen als auch auf der südlichen Straßenseite
für die Anlage des Rad-/Gehweges Grunderwerb nötig.
3. Fazit und Empfehlung
Die Kosten für die Anlage eines richtlinienkonformen Rad-/Gehweges sind im Verhältnis zum relativ
geringen Zugewinn an verkehrlicher Sicherheit sehr hoch. Laut Richtlinien sind bei der
Straßenkategorie, der die Forsterheider Straße zuzuordnen ist, nur bei Schülerverkehr oder
erheblichem Freizeitradverkehr fahrbahnbegleitende Wege sinnvoll. Zudem ist bei der hier für
Landstraßen niedrigen zulässigen Geschwindigkeit die Möglichkeit zur Führung des Radverkehrs auf
der Fahrbahn größer.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehweges auf der Forsterheider
Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am 28.06.2017 die Verwaltung entgegen
der Empfehlung beauftragt, einen einfachen Gehweg z.B. mit wassergebundener Decke zu planen
und entsprechende Haushaltsmittel für 2017 einzustellen. Da die Forsterheider Straße als
Landesstraße in der Beschlusskompetenz des Mobilitätsausschusses liegt, wurde die inhaltsgleiche
Vorlage im Oktober 2017 auf die Tagesordnung des Mobilitätsauschusses gesetzt. Dort wurde sie
abgesetzt und zur vorherigen Beratung an den Bezirk Richterich verwiesen.
Da sich in der Zwischenzeit kein neuer Sachstand ergeben hat, stellt die Verwaltung die Vorlage mit
den folgenden Erklärungen zum Beschluss der Bezirksvertretung erneut zur Diskussion:
1)
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Forsterheider Straße hat sich vom Jahr 2005
mit 780 Kfz/24 h über 745 Kfz/24 h im Jahr 2010 auf 716 Kfz/24 h im Jahr 2015 reduziert (Quelle:
Straßenverkehrszählung der Jahre 2005/2010/2015).
2)
Die verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen haben im September 2017 bestätigt,
dass ausschließlich die Anlage eines richtlinienkonformen Gehweges (hier in Form des beschriebenen
2,50 m breiten Geh-/Radweges zuzüglich Seitentrennstreifen von 1,75 m) möglich ist, da es sich um
eine Landesstraße handelt.
3)
Die Verwaltung kommt weiterhin zu der Einschätzung, dass aufgrund der örtlichen Situation
der Forsterheider Straße (geringes Kfz-Verkehrsaufkommen, geringe Anzahl an Fußgängern und
zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) die Anlage eines 2,50 m breiten Geh/Radweges mit 1,75 m
breiten Seitentrennstreifen mit den daraus resultierenden Kosten von 250.000 € aus wirtschaftlichen
Gründen nicht weiter zu verfolgen ist.
Vorlage FB 61/0856/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
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Anlage/n:
1.
Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 08.02.2012
Vorlage FB 61/0856/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.06.2018
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Anlage 1