Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
283885.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
03.01.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0102/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
03.01.2018
Beschaffung von Textilien;
hier: Antrag von Greenpeace; Behandlung im Bürgerforum am
12.09.2017
Verweisung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt
und Klima sowie den Personal- und Verwaltungsausschuss
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Zuständigkeit
30.01.2018
01.03.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Personal- und Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sollte es zu personalwirtschaftlichen Konsequenzen kommen, ergeht hierzu eine gesonderte Vorlage.
Vorlage B 03/0102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Auf die Vorlage B03/0088/WP17 wird Bezug genommen. Die Vorlage ist nochmals als Anlage
beigefügt.
Greenpeace hat im Bürgerforum beantragt, dass
1. dass die Stadt Aachen bei der Beschaffung von Textilien künftig die beiden
Anforderungen fair gehandelt und ökologisch produziert gleichwertig berücksichtigt,
2. dass sich die Verantwortlichen für den Einkauf an den bisher besten ökologischen
Siegeln (z.B. IVNBest und GOTS) orientieren und dass diese Siegel in den
Beschaffungskatalog aufgenommen werden,
3. dass auch nach der Nutzung von Textilien diese ökologisch vertretbar behandelt
werden (Rücknahme, Recycling, sachgemäße Entsorgung).
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage vom 05.09.2017 für das Bürgerforum aufgrund der Komplexität der
bestehenden Regularien in der öffentlichen Beschaffung vorgeschlagen, dem Antrag nicht
vollinhaltlich zu folgen. Insbesondere sollten Erfahrungen anderer Kommunen abgefragt und über das
Ergebnis in den beiden Fachausschüssen berichtet werden.
Die Stadt hat im Rahmen ihrer interkommunalen Zusammenarbeit das Thema in zwei Terminen mit
der Stadt Bonn besprochen. Als Ergebnis kann folgendes mitgeteilt werden:
Die Stadt Bonn wurde von Anbeginn durch eine NGO sowie juristische Beratung begleitet.
Eine zweite Ausschreibung wurde gerade mit geänderten Vergabebedingungen der
Bewertung von ökologischen Aspekten veröffentlicht. Diese Ausschreibung befindet sich noch
in der Angebotsfrist. Mit der Auswertung dieser Ausschreibung kann Anfang März gerechnet
werden. Zusätzlich wurde der zentralen Vergabestelle personalwirtschaftlich eine halbe
Funktion für nachhaltige Beschaffung zur Verfügung gestellt.
Akut steht bei der Stadt Aachen derzeit keine Beschaffung von Dienstkleidung an.
Aus Sicht der zentralen Vergabestelle wird insbesondere die Frage der Vergleichbarkeit von Siegeln
und Zertifikaten in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien als besonders schwierig eingestuft mit
der Folge, dass eine rechtliche Angreifbarkeit der Vergabeentscheidung als besonders hoch
eingeschätzt wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das Vergabeverfahren der Stadt Bonn abzuwarten und das Ergebnis
in den weiteren Prozess einfließen zu lassen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen sich im Rahmen der öffentlichen
Beschaffung schon äußerst vorbildlich unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedanken verhält.
Vorlage B 03/0102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 2/3
So wurden bereits in den letzten Jahren Aspekte zur Nachhaltigkeit bei folgenden Beschaffungen
berücksichtigt:
-
Holzprodukte der Emissionsklasse 1, bzw. „Blauer Engel“, sowie FSC oder PEFC
zertifiziert,
-
Recyclingpapier für Drucker und Kopierer für die Gesamtverwaltung (FSC, PEFC, Blauer
Engel),
-
Recyclingpapier für die Briefumschläge für die Gesamtverwaltung (FSC, PEFC, Blauer
Engel),
-
unlackierte Bleistifte und Bürobedarfsprodukte aus Polypropylen statt aus PVC für die
Gesamtverwaltung, Faserschreiber, Textmarker, Klebstoff nachfüllbar ,
-
Tonerkartuschen für die Gesamtverwaltung sind recyclebar ,
-
die Beschaffung der Literatur per telefonische Bestellung durch die einzelnen
Dienststellen bei einer zentralen Buchhandlung spart Papier, Zeit und Energie,
-
Kopierer mit Standard des Blauen Engels und Energy Star für die Gesamtverwaltung
werden auf 5 Jahre gemietet und sind für doppelseitiges Drucken voreingestellt,
-
bei Möbeln, Gesamtverwaltung und offene Ganztagsschulen, wird auf Schadstoff Freiheit
und umweltfreundliche Lacke und Beizen, sowie umweltverträgliche Treibmittel für
Schaumstoffe geachtet,
-
das Hygienpapier für die Stadt Aachen entspricht den Anforderungen des EG
Umweltzeichens für Hygienepapier,
-
Einsatz von umweltverträglichen Reinigungsmitteln bei der Gebäudereinigung und
Lieferung von Reinigungsmaterial (Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit und
Datenblätter).
Fahrzeuge werden durch den Aachener Stadtbetrieb unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten
beschafft.
Neubauten städt. Objekte werden mit höheren Anforderungen als der aktuell gültigen ENEV errichtet.
Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings, dass bei einer politischen Entscheidung für die
vorgeschlagene Form der Beschaffung hierfür zusätzliche, derzeit nicht etatisierte Personal- und
Sachmittel (für externe Beratung) erforderlich werden.
Anlage/n:
Vorlage B03/008/WP17
Vorlage B 03/0102/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.04.2018
Seite: 3/3
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Aachener Stadtbetrieb
Fachbereich Umwelt
Feuerwehr
B 03/0088/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
05.09.2017
Antrag von Greenpeace Aachen zur Beschaffung
1. bei Textilien die beiden Anforderungen fair gehandelt und
ökologisch produziert gleichwertig berücksichtigt
2. beim Einkauf an den bisher besten ökologischen Siegeln
orientieren und diese Siegel in den Beschaffungskatalog
aufgenommen werden
3. nach Nutzung von Textilien diese ökologisch vertretbar
behandelt werden
Beratungsfolge:
Datum
12.09.2017
Gremium
Zuständigkeit
Bürgerforum
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Bei der Stadt Aachen ist die Beschaffung wie folgt organisiert:
1. Alle feuerwehrtechnischen Beschaffungen selbständig durch die Berufsfeuerwehr
2. Alle Fahrzeuge mit Auf- und Anbaugeräten sowie handgeführte Arbeitsgeräte nebst der
erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung durch den Aachener Stadtbetrieb
3. Alle übrigen Beschaffungen über die Zentrale Beschaffungsstelle der Bauverwaltung.
Im Rahmen aller Beschaffungen hat sich die Stadt Aachen an den nachfolgenden Vergabeprinzipien
zu orientieren:
Die Europäische Kommission leitet aus den Grundsätzen des EG-Vertrags die Prinzipien der
Nichtdiskriminierung, Transparenz und Wettbewerb her. Diese grundlegenden Anforderungen
gelten für alle Fälle von Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber. Nach den allgemeinen
wettbewerblichen Anforderungen sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, auch unterhalb der
EU-Schwellenwerte für einen fairen und lauteren Wettbewerb zu sorgen. Einzelne
Vergabeentscheidungen haben sie fortlaufend und zeitnah zu dokumentieren und zu begründen.
Auf die Berücksichtigung von sozialen, innovativen, gleichstellungs- und integrationspolitischen
Aspekten sowie solchen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz NRW (TVgG) wird hingewiesen.
Schon aus diesen hier erwähnten Standards sind die Forderungen unter 1 und 2 des Antrages
vergaberechtlich von Bietern anfechtbar.
Hinsichtlich der Problematik Rücknahme, Recycling, sachgemäße Entsorgung sind bei Beschaffungen
diese in den sog. Life-Cycle-Kosten berücksichtigt.
Beschaffungen erfolgen eben nicht nach dem Prinzip, dass die Stadt grundsätzlich nur den billigsten
Bieter berücksichtigt. Vielmehr fordert das Vergaberecht eine wirtschaftliche Beschaffung. Als
eingängiges Beispiel dient die Beschaffung eines Fahrzeuges, bei dem nicht nur der
Anschaffungspreis relevant ist, sondern auch Verbrauchskosten (Kraftstoff) bezogen auf die
Lebensdauer des Fahrzeuges sowie der weiteren Unterhaltungskosten als auch die Entsorgung.
Die Beschaffung von Schutzkleidung stellt eine enorme Herausforderung dar. Die
Sicherheitsanforderung an die Schutzkleidung ist aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber den
MitarbeiterInnen sehr hoch.
Darüber hinaus müssen die jeweiligen Kleidungsstücke einen hohen Tragekomfort ermöglichen. Die
Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) muss bei der jeweiligen Beschaffung zwingend mit
eingebunden werden.
Auch hier mag ein Beispiel die bestehende Problematik verdeutlichen.
Arbeitsschuhe im Aachener Stadtbetrieb müssen witterungsbeständig sein, darüber hinaus ist
zusätzlich im Bereich Grün und Baumpflege ein Schnittschutz zwingend. Weiterhin ist zu
differenzieren, das einzelne Bereich einen knöchelhohen Schuh benötigen, der ein Umknicken
verhindert. Trittsicherheit und Rutschfestigkeit sind unabdingbar.
Spannend werden die notwendigen Individualisierungen hinsichtlich der Größen und Passform, sowie
die notwendige Option, die Schuhe mit eigenen orthopädischen Einlagen auszustatten. Letztendlich
muss das Modell eine entsprechende Sicherheitsklasse erfüllen.
Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
Seite: 2/4
Allein diese sicherheitstechnischen Anforderungen führen dazu, dass es nur wenige Anbieter gibt, die
ein solches Portfolio anbieten können. Weitergehende Einschränkungen führen leicht zu einem
Marktversagen.
Vergleichbar sind die Beschaffungen von Schutzhandschuhen, reflektierenden Jacken und Hosen.
Schutzkleidung der Berufsfeuerwehr
Bei der Berufsfeuerwehr (FB37) werden bereits jetzt bei der Beschaffung von Dienst- und
Schutzkleidung Mindeststandards des fairen Handels und die Einhaltung der ILO - Sozialstandards
eingefordert. Neben den Textilien werden auch Zulieferteile wie Reißverschlüsse, Nahtmaterialien,
Farbstoffe etc. berücksichtigt. Bei unzureichenden Angaben erfolgt anhand des Produktionslandes
eine Einschätzung über die Möglichkeiten zur Einhaltung dieser Standards.
Abgetragene und verschlissene Bekleidung wird vertragsgemäß von den Lieferanten
zurückgenommen und dort fachgerecht entsorgt.
Rein ökologischen Bewertungspunkte und Qualitätssiegeln sind bisher nicht Bestandteil der
Leistungsverzeichnisse. Der überwiegende Teil der Schutzkleidung besteht aus hochmodernen
Synthetikfasern, die ausschließlich in der westlichen Welt produziert werden. Die Verarbeitung der
Materialien erfolgt, je nach Anbieter, auch in Ländern außerhalb der EU, sodass dafür wieder die
Nachweise der ILO-Kriterien erbracht werden müssen.
Die Möglichkeit sich z.B. vor Ort ein Bild der Produktionsmöglichkeiten zu machen, besteht nicht.
Auch sind die Grundlagen solcher Überprüfungen nicht festgelegt und könnten daher nur nach
eigenem Ermessen erfolgen. Für den Ausschluss eines Bieters, der Textilien in Drittländern
produzieren lässt und seinen Sitz innerhalb der EU hat, reicht dies aus vergaberechtlicher Sicht auch
nicht aus.
Bei der Ausschreibung und Bewertung von Dienst- und Schutzbekleidung treffen mehrere
Problemfelder aufeinander. Es muss der ökologische und soziale Standard der Anbau- und
Produktionsländer von Textilien, die Einhaltung von Standards bei Zubehörteilen und Farbstoffen, der
eigentliche Produktionsort der Schneidereien und der Sitz des Anbieters berücksichtigt werden. Diese
Kriterien zu einem Ergebnis zusammen zu tragen ist mit den bestehenden Ressourcen nicht
möglich.
Allgemeine Dienstkleidung
Seit dem 01.04.2017 ist die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in Kraft. Danach
gehören Textilien gemäß § 6 der RVO zum TVgG zu den sog. sensiblen Produkten, bei denen die
Bieter entsprechende Zertifikate resp. Nachweise zu den Produkten beibringen müssen.
Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
Seite: 3/4
Ausschließlich fair gehandelte Produkte mit den bisher besten ökologischen Siegeln zu fordern, wäre
vergaberechtlich nicht zulässig. Eine ergänzende Gewichtung von Ökosiegel und fair trade wäre
richtungsweisend und würde die Vorbildrolle der Stadt unterstreichen.
Aus Sicht der Verwaltung haben wegen der Verpflichtung zum Tragen der Kleidung Kriterien wie
Tragekomfort aber auch geringe Abnutzungserscheinung durch häufiges Waschen als daraus
resultierende Visitenkarte der Stadt Aachen prioritäre Gewichtung.
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass es bei öffentlichen Aufträgen letztendlich um die
Verausgabung von Steuermitteln geht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich jeder die
Möglichkeit haben muss, öffentliche Aufträge zu erlangen, soweit er die geforderten rechtlichen
Mindeststandards einhält und erfüllt. Selbst auferlegte Spielregeln schränken den Markt weiter ein und
widersprechen damit den eingangs erwähnten Vergabeprinzipen, Nichtdiskriminierung, Transparenz
sowie fairer und lauterer Wettbewerb. Entsprechende Einschränkungen sind nur ausnahmsweise
zulässig und bedürfen eines Ratsbeschlusses. Ein solcher existiert für die Beschaffung von
Lederbällen für den Sportbetrieb, der allerdings durch die nunmehr bestehende rechtliche
Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im Grunde obsolet ist. Auch der
Ratsbeschluss bezüglich des Verzichtes auf Tropenholz wird nunmehr durch die Berücksichtigung der
sensiblen Produkte aus der RVO zum TVgG überholt.
Weitere Vorgehensweise:
Aufgrund der Komplexität des Vergaberechtes empfiehlt die Verwaltung, derzeit die bisherige Praxis
für die spezielle Dienstkleidung nicht durch zusätzliche Regularien zu verschärfen und den Markt noch
weiter einzuschränken.
Die Zentrale Beschaffungsstelle wird bei den nächsten Ausschreibungen für allgemeine
Dienstkleidung auf die Bedarfsträger einwirken, dass Kriterien für fair gehandelte Produkte in die
Wertung mit einfließen. Als Nachweise könnten von den Anbietern Zertifikate GOTS, BEST,
Naturland, Textiles Vertrauen ÖKO-Tex Standard 1000 oder gleichwertige Zertifikate gefordert
werden.
Über das Ergebnis wird berichtet.
Anlage/n:
-
Antrag Greenpeace an das Bürgerforum der Stadt Aachen
-
Fragebogen
Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
Seite: 4/4