Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
283885.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
03.01.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 18:20

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0102/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 03.01.2018 Beschaffung von Textilien; hier: Antrag von Greenpeace; Behandlung im Bürgerforum am 12.09.2017 Verweisung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Klima sowie den Personal- und Verwaltungsausschuss Beratungsfolge: TOP: 3 Datum Gremium Zuständigkeit 30.01.2018 01.03.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Personal- und Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sollte es zu personalwirtschaftlichen Konsequenzen kommen, ergeht hierzu eine gesonderte Vorlage. Vorlage B 03/0102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: Auf die Vorlage B03/0088/WP17 wird Bezug genommen. Die Vorlage ist nochmals als Anlage beigefügt. Greenpeace hat im Bürgerforum beantragt, dass 1. dass die Stadt Aachen bei der Beschaffung von Textilien künftig die beiden Anforderungen fair gehandelt und ökologisch produziert gleichwertig berücksichtigt, 2. dass sich die Verantwortlichen für den Einkauf an den bisher besten ökologischen Siegeln (z.B. IVNBest und GOTS) orientieren und dass diese Siegel in den Beschaffungskatalog aufgenommen werden, 3. dass auch nach der Nutzung von Textilien diese ökologisch vertretbar behandelt werden (Rücknahme, Recycling, sachgemäße Entsorgung). Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage vom 05.09.2017 für das Bürgerforum aufgrund der Komplexität der bestehenden Regularien in der öffentlichen Beschaffung vorgeschlagen, dem Antrag nicht vollinhaltlich zu folgen. Insbesondere sollten Erfahrungen anderer Kommunen abgefragt und über das Ergebnis in den beiden Fachausschüssen berichtet werden. Die Stadt hat im Rahmen ihrer interkommunalen Zusammenarbeit das Thema in zwei Terminen mit der Stadt Bonn besprochen. Als Ergebnis kann folgendes mitgeteilt werden: Die Stadt Bonn wurde von Anbeginn durch eine NGO sowie juristische Beratung begleitet. Eine zweite Ausschreibung wurde gerade mit geänderten Vergabebedingungen der Bewertung von ökologischen Aspekten veröffentlicht. Diese Ausschreibung befindet sich noch in der Angebotsfrist. Mit der Auswertung dieser Ausschreibung kann Anfang März gerechnet werden. Zusätzlich wurde der zentralen Vergabestelle personalwirtschaftlich eine halbe Funktion für nachhaltige Beschaffung zur Verfügung gestellt. Akut steht bei der Stadt Aachen derzeit keine Beschaffung von Dienstkleidung an. Aus Sicht der zentralen Vergabestelle wird insbesondere die Frage der Vergleichbarkeit von Siegeln und Zertifikaten in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien als besonders schwierig eingestuft mit der Folge, dass eine rechtliche Angreifbarkeit der Vergabeentscheidung als besonders hoch eingeschätzt wird. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Vergabeverfahren der Stadt Bonn abzuwarten und das Ergebnis in den weiteren Prozess einfließen zu lassen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Aachen sich im Rahmen der öffentlichen Beschaffung schon äußerst vorbildlich unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedanken verhält. Vorlage B 03/0102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 2/3 So wurden bereits in den letzten Jahren Aspekte zur Nachhaltigkeit bei folgenden Beschaffungen berücksichtigt: - Holzprodukte der Emissionsklasse 1, bzw. „Blauer Engel“, sowie FSC oder PEFC zertifiziert, - Recyclingpapier für Drucker und Kopierer für die Gesamtverwaltung (FSC, PEFC, Blauer Engel), - Recyclingpapier für die Briefumschläge für die Gesamtverwaltung (FSC, PEFC, Blauer Engel), - unlackierte Bleistifte und Bürobedarfsprodukte aus Polypropylen statt aus PVC für die Gesamtverwaltung, Faserschreiber, Textmarker, Klebstoff nachfüllbar , - Tonerkartuschen für die Gesamtverwaltung sind recyclebar , - die Beschaffung der Literatur per telefonische Bestellung durch die einzelnen Dienststellen bei einer zentralen Buchhandlung spart Papier, Zeit und Energie, - Kopierer mit Standard des Blauen Engels und Energy Star für die Gesamtverwaltung werden auf 5 Jahre gemietet und sind für doppelseitiges Drucken voreingestellt, - bei Möbeln, Gesamtverwaltung und offene Ganztagsschulen, wird auf Schadstoff Freiheit und umweltfreundliche Lacke und Beizen, sowie umweltverträgliche Treibmittel für Schaumstoffe geachtet, - das Hygienpapier für die Stadt Aachen entspricht den Anforderungen des EG Umweltzeichens für Hygienepapier, - Einsatz von umweltverträglichen Reinigungsmitteln bei der Gebäudereinigung und Lieferung von Reinigungsmaterial (Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit und Datenblätter). Fahrzeuge werden durch den Aachener Stadtbetrieb unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten beschafft. Neubauten städt. Objekte werden mit höheren Anforderungen als der aktuell gültigen ENEV errichtet. Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings, dass bei einer politischen Entscheidung für die vorgeschlagene Form der Beschaffung hierfür zusätzliche, derzeit nicht etatisierte Personal- und Sachmittel (für externe Beratung) erforderlich werden. Anlage/n: Vorlage B03/008/WP17 Vorlage B 03/0102/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.04.2018 Seite: 3/3 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Aachener Stadtbetrieb Fachbereich Umwelt Feuerwehr B 03/0088/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 05.09.2017 Antrag von Greenpeace Aachen zur Beschaffung 1. bei Textilien die beiden Anforderungen fair gehandelt und ökologisch produziert gleichwertig berücksichtigt 2. beim Einkauf an den bisher besten ökologischen Siegeln orientieren und diese Siegel in den Beschaffungskatalog aufgenommen werden 3. nach Nutzung von Textilien diese ökologisch vertretbar behandelt werden Beratungsfolge: Datum 12.09.2017 Gremium Zuständigkeit Bürgerforum Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2018 Seite: 1/4 Erläuterungen: Bei der Stadt Aachen ist die Beschaffung wie folgt organisiert: 1. Alle feuerwehrtechnischen Beschaffungen selbständig durch die Berufsfeuerwehr 2. Alle Fahrzeuge mit Auf- und Anbaugeräten sowie handgeführte Arbeitsgeräte nebst der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung durch den Aachener Stadtbetrieb 3. Alle übrigen Beschaffungen über die Zentrale Beschaffungsstelle der Bauverwaltung. Im Rahmen aller Beschaffungen hat sich die Stadt Aachen an den nachfolgenden Vergabeprinzipien zu orientieren: Die Europäische Kommission leitet aus den Grundsätzen des EG-Vertrags die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Wettbewerb her. Diese grundlegenden Anforderungen gelten für alle Fälle von Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber. Nach den allgemeinen wettbewerblichen Anforderungen sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, auch unterhalb der EU-Schwellenwerte für einen fairen und lauteren Wettbewerb zu sorgen. Einzelne Vergabeentscheidungen haben sie fortlaufend und zeitnah zu dokumentieren und zu begründen. Auf die Berücksichtigung von sozialen, innovativen, gleichstellungs- und integrationspolitischen Aspekten sowie solchen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) wird hingewiesen. Schon aus diesen hier erwähnten Standards sind die Forderungen unter 1 und 2 des Antrages vergaberechtlich von Bietern anfechtbar. Hinsichtlich der Problematik Rücknahme, Recycling, sachgemäße Entsorgung sind bei Beschaffungen diese in den sog. Life-Cycle-Kosten berücksichtigt. Beschaffungen erfolgen eben nicht nach dem Prinzip, dass die Stadt grundsätzlich nur den billigsten Bieter berücksichtigt. Vielmehr fordert das Vergaberecht eine wirtschaftliche Beschaffung. Als eingängiges Beispiel dient die Beschaffung eines Fahrzeuges, bei dem nicht nur der Anschaffungspreis relevant ist, sondern auch Verbrauchskosten (Kraftstoff) bezogen auf die Lebensdauer des Fahrzeuges sowie der weiteren Unterhaltungskosten als auch die Entsorgung. Die Beschaffung von Schutzkleidung stellt eine enorme Herausforderung dar. Die Sicherheitsanforderung an die Schutzkleidung ist aufgrund der Fürsorgepflicht gegenüber den MitarbeiterInnen sehr hoch. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Kleidungsstücke einen hohen Tragekomfort ermöglichen. Die Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) muss bei der jeweiligen Beschaffung zwingend mit eingebunden werden. Auch hier mag ein Beispiel die bestehende Problematik verdeutlichen. Arbeitsschuhe im Aachener Stadtbetrieb müssen witterungsbeständig sein, darüber hinaus ist zusätzlich im Bereich Grün und Baumpflege ein Schnittschutz zwingend. Weiterhin ist zu differenzieren, das einzelne Bereich einen knöchelhohen Schuh benötigen, der ein Umknicken verhindert. Trittsicherheit und Rutschfestigkeit sind unabdingbar. Spannend werden die notwendigen Individualisierungen hinsichtlich der Größen und Passform, sowie die notwendige Option, die Schuhe mit eigenen orthopädischen Einlagen auszustatten. Letztendlich muss das Modell eine entsprechende Sicherheitsklasse erfüllen. Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2018 Seite: 2/4 Allein diese sicherheitstechnischen Anforderungen führen dazu, dass es nur wenige Anbieter gibt, die ein solches Portfolio anbieten können. Weitergehende Einschränkungen führen leicht zu einem Marktversagen. Vergleichbar sind die Beschaffungen von Schutzhandschuhen, reflektierenden Jacken und Hosen. Schutzkleidung der Berufsfeuerwehr Bei der Berufsfeuerwehr (FB37) werden bereits jetzt bei der Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung Mindeststandards des fairen Handels und die Einhaltung der ILO - Sozialstandards eingefordert. Neben den Textilien werden auch Zulieferteile wie Reißverschlüsse, Nahtmaterialien, Farbstoffe etc. berücksichtigt. Bei unzureichenden Angaben erfolgt anhand des Produktionslandes eine Einschätzung über die Möglichkeiten zur Einhaltung dieser Standards. Abgetragene und verschlissene Bekleidung wird vertragsgemäß von den Lieferanten zurückgenommen und dort fachgerecht entsorgt. Rein ökologischen Bewertungspunkte und Qualitätssiegeln sind bisher nicht Bestandteil der Leistungsverzeichnisse. Der überwiegende Teil der Schutzkleidung besteht aus hochmodernen Synthetikfasern, die ausschließlich in der westlichen Welt produziert werden. Die Verarbeitung der Materialien erfolgt, je nach Anbieter, auch in Ländern außerhalb der EU, sodass dafür wieder die Nachweise der ILO-Kriterien erbracht werden müssen. Die Möglichkeit sich z.B. vor Ort ein Bild der Produktionsmöglichkeiten zu machen, besteht nicht. Auch sind die Grundlagen solcher Überprüfungen nicht festgelegt und könnten daher nur nach eigenem Ermessen erfolgen. Für den Ausschluss eines Bieters, der Textilien in Drittländern produzieren lässt und seinen Sitz innerhalb der EU hat, reicht dies aus vergaberechtlicher Sicht auch nicht aus. Bei der Ausschreibung und Bewertung von Dienst- und Schutzbekleidung treffen mehrere Problemfelder aufeinander. Es muss der ökologische und soziale Standard der Anbau- und Produktionsländer von Textilien, die Einhaltung von Standards bei Zubehörteilen und Farbstoffen, der eigentliche Produktionsort der Schneidereien und der Sitz des Anbieters berücksichtigt werden. Diese Kriterien zu einem Ergebnis zusammen zu tragen ist mit den bestehenden Ressourcen nicht möglich. Allgemeine Dienstkleidung Seit dem 01.04.2017 ist die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in Kraft. Danach gehören Textilien gemäß § 6 der RVO zum TVgG zu den sog. sensiblen Produkten, bei denen die Bieter entsprechende Zertifikate resp. Nachweise zu den Produkten beibringen müssen. Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2018 Seite: 3/4 Ausschließlich fair gehandelte Produkte mit den bisher besten ökologischen Siegeln zu fordern, wäre vergaberechtlich nicht zulässig. Eine ergänzende Gewichtung von Ökosiegel und fair trade wäre richtungsweisend und würde die Vorbildrolle der Stadt unterstreichen. Aus Sicht der Verwaltung haben wegen der Verpflichtung zum Tragen der Kleidung Kriterien wie Tragekomfort aber auch geringe Abnutzungserscheinung durch häufiges Waschen als daraus resultierende Visitenkarte der Stadt Aachen prioritäre Gewichtung. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass es bei öffentlichen Aufträgen letztendlich um die Verausgabung von Steuermitteln geht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich jeder die Möglichkeit haben muss, öffentliche Aufträge zu erlangen, soweit er die geforderten rechtlichen Mindeststandards einhält und erfüllt. Selbst auferlegte Spielregeln schränken den Markt weiter ein und widersprechen damit den eingangs erwähnten Vergabeprinzipen, Nichtdiskriminierung, Transparenz sowie fairer und lauterer Wettbewerb. Entsprechende Einschränkungen sind nur ausnahmsweise zulässig und bedürfen eines Ratsbeschlusses. Ein solcher existiert für die Beschaffung von Lederbällen für den Sportbetrieb, der allerdings durch die nunmehr bestehende rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im Grunde obsolet ist. Auch der Ratsbeschluss bezüglich des Verzichtes auf Tropenholz wird nunmehr durch die Berücksichtigung der sensiblen Produkte aus der RVO zum TVgG überholt. Weitere Vorgehensweise: Aufgrund der Komplexität des Vergaberechtes empfiehlt die Verwaltung, derzeit die bisherige Praxis für die spezielle Dienstkleidung nicht durch zusätzliche Regularien zu verschärfen und den Markt noch weiter einzuschränken. Die Zentrale Beschaffungsstelle wird bei den nächsten Ausschreibungen für allgemeine Dienstkleidung auf die Bedarfsträger einwirken, dass Kriterien für fair gehandelte Produkte in die Wertung mit einfließen. Als Nachweise könnten von den Anbietern Zertifikate GOTS, BEST, Naturland, Textiles Vertrauen ÖKO-Tex Standard 1000 oder gleichwertige Zertifikate gefordert werden. Über das Ergebnis wird berichtet. Anlage/n: - Antrag Greenpeace an das Bürgerforum der Stadt Aachen - Fragebogen Vorlage B 03/0088/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.01.2018 Seite: 4/4