Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
281920.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
13.12.17, 12:00
Aktualisiert
14.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0834/WP17
öffentlich
13.12.2017
Dez III / FB 61/300
Kullenhofstraße, Anpassungen wegen Umbau Uniklinik;
Ausführungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
31.01.2018
01.03.2018
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mobilitätsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der
Pläne Nr. 302 A 01a-1a, 302 A 01a-2 und 302 A 01a-3 den Ausführungsbeschluss für den Umbau der
Kullenhofstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der Pläne Nr. 302 A 01a-1a, 302 A 01a-2 und 302 A
01a-3 den Ausführungsbeschluss für den Umbau der Kullenhofstraße.
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
Seite: 1/9
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
Seite: 2/9
Erläuterungen:
1.1.
Planerische Beschreibung
Für die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik RWTH Aachen im Rahmen des
Investitionsprogramms des Landes NRW "Medizinische Modernisierungsprogramm (MedMoP)", sind
Veränderungen an den bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen in der Kullenhofstraße erforderlich.
Der Planungsbereich der Kullenhofstraße beginnt im Westen am Steinbergweg und endet im östlichen
Bereich am Kreisverkehr Kullenhofstraße. Die Nebenstraßen der Kullenhofstraße, die südlich in das
Wohngebiet führen, sind vom Umbau nicht betroffen.
Die Verbreiterung der Kullenhofstraße greift in den Parkplatz P2 des Uniklinikums ein. Dies ist rein
informativ, die hierfür erforderliche Anpassung des südlichen Teils des Parkplatzes ist nicht
Gegenstand des Ausführungsbeschlusses.
1.2.
Funktionale Flächenzuweisung
Die Pauwelsstraße ist zurzeit als Umwelttrasse ausgewiesen und führt den Busverkehr vom Eingang
der Uniklinik zum Steinbergweg in Ost-West-Richtung. Da diese Verbindung zukünftig durch den Bau
des Erweiterungsgebäudes für die Zentrale OP-Abteilung entfallen soll, wird die Kullenhofstraße
verbreitert, so dass dort Begegnungsverkehr Bus / Bus stattfinden kann. Bushaltestellen für alle Linien
werden in der Nähe des Haupteinganges, westlich vom Parkplatz P1 neu angelegt.
Über eine Länge von ca. 470 m wird die Fahrbahn der Kullenhofstraße auf 6,50 m verbreitert. Die
Kullenhofstraße ist westlich des Kreisverkehrs bis zum Steinbergweg Teil einer Tempo-30-Zone. Dies
soll beibehalten werden. Im Mobilitätsausschuss am 06.07.2017 wurde der Planungsbeschluss für die
Kullenhofstraße eingeholt und die Verwaltung beauftragt, mit der Vorlage zum Ausführungsbeschluss
zwei Varianten (mit Parkplätzen im Seitenraum bzw. alternativ mit einer Baumbepflanzung) zum
Ausführungsbeschluss vorzulegen. Im Mobilitätsausschuss wurde beschlossen, dass vormals
geplante verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Einengungen entfallen. Zusätzlich soll das Angebot
für die Fußgänger und Radfahrer verbessert werden. Dazu wird der zurzeit auf der Südseite
vorhandene Geh- / Radweg entlang der Kullenhofstraße (ohne Benutzungspflicht für Radfahrer)
verbreitert auf einem Gesamtquerschnitt von 5,50 m. Ab der Nord-Süd-Spange (Neuenhofer Weg) war
geplant, den Gehweg für Radfahrer freizugeben. Stattdessen ist nun ein Geh- / Radweg (ohne
Benutzungspflicht) in 6,50 m Breite bis zum Kreisverkehr vorgesehen. Auf der Nordseite war
ursprünglich die Freigabe des Gehweges für Radfahrer geplant; hier wird ebenfalls ein Geh- / Radweg
(ohne Benutzungspflicht) in 5,50 m Breite vorgesehen.
Der Lageplan 302 A 01a bestehend aus drei Abschnitten, zeigt die Planung der Kullenhofstraße (vgl.
Anlagen 2, 3 und 4).
1.2.1.
Busverkehr
Durch die oben genannte Umbaumaßnahme wird der Busverkehr in beiden Richtungen über die
Kullenhofstraße geführt. Dazu wird die Fahrbahn auf 6,50 m verbreitert, um den Begegnungsverkehr
zweier Busse zu ermöglichen. Auf dem Linienweg werden zum Teil Doppelgelenkbusse mit einer
Gesamtlänge von 25,00 m eingesetzt. Im westlichen Bereich, am Anschluss an den Bestand
Steinbergweg, ist wegen der Schleppkurven eine Aufweitung der Kullenhofstraße auf ca. 7,60 m
notwendig.
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
Seite: 3/9
Die Bushaltestelle "Steinbergweg" in Fahrtrichtung Schurzelter Straße kann in der jetzigen Örtlichkeit
verbleiben. Die Bushaltestelle "Steinbergweg" in Fahrtrichtung Uniklinik wird durch die veränderte
Verkehrsführung aus dem Steinbergweg in die Kullenhofstraße verlegt. Auf der Südseite der
Kullenhofstraße, ca. 45 m hinter dem Kreuzungsbereich Steinbergweg / Kullenhofstraße, wird eine
25,00 m lange Haltestelle mit Formbordstein angelegt. Der andere Radweg wird im Bereich der neuen
Haltestelle unterbrochen, der Gehweg für die Nutzung durch Radfahrer freigegeben.
Im Bereich der Ein- / Ausfahrt zur Haltestelle "Uniklinik" in / aus der Kullenhofstraße kreuzt der
geplante 2,50 m breite Radweg (ohne Benutzungspflicht). Dieser Weg wird zur Wendeanlage hin
sowie zur Kullenhofstraße baulich gesichert werden.
1.2.2.
Fließender Kfz-Verkehr
Die Kullenhofstraße ist zwischen Steinbergweg und Kreisverkehr Teil einer Tempo-30-Zone.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind nicht vorgesehen. Allerdings sind später bei deutlicher
Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit Verengungen durch abschnittsweise angelegte
Parkstreifen möglich.
Nördlich des westlichen Teils der Kullenhofstraße befindet sich der Parkplatz P2 des Uniklinikums.
Dieser Parkplatz wird von der APAG bewirtschaftet. Von der Kullenhofstraße aus wird der Parkplatz
mit Zu- und Abfahrten angedient.
Im Bereich des Vorplatzes befindet sich eine Fußgängerquerung. Diese Querung wird angerampt, so
dass die Fußgänger höhengleich die Straße queren können. Die Fahrbahn in diesem Bereich ist
jeweils 3,25 m breit.
Im östlichen Bereich, kurz vor dem Kreisverkehr, befindet sich eine weitere, neue Querungshilfe für
Fußgänger. Diese Insel teilt die Fahrbahn, die im Norden eine Breite von 4,00 m und im Süden von
3,50 m hat.
1.2.3.
Ruhender Kfz-Verkehr
In der vorliegenden Ausbauplanung sind keine Parkplätze im Straßenraum, statt dessen eine dichte
Baumreihe vorgesehen. Alternativ wäre die Anlage von ca. 12 Parkplätzen möglich, wie im
beiliegenden Deckblatt (Anlage 7) dargestellt.
1.2.4.
Fußgänger
Für Fußgänger werden sich deutliche Verbesserungen ergeben. Der Gehweg zwischen Steinbergweg
und Nord-Süd-Spange (Neuenhofer Weg) wird auf der gesamten Länge auf 2,50 m Breite ausgebaut
und erhält durchgehend Leitelemente. Zwischen Neuenhofer Weg und Parkhaus wird der Weg wegen
des zu erwartenden hohen Fußgängeraufkommens auf 3,50 m verbreitert und ebenfalls mit dem
Leitsystem ausgebaut.
Vom neuen Parkhaus zum Eingang Uniklinik
Die Fußgänger werden vom geplanten neuen Parkhaus südlich des Kreisverkehrs über den südlichen
verbreiterten Gehweg von 3,50 m Breite bis zur Nord-Süd-Spange (Neuenhofer Weg) / Vorplatz
geführt. In diesem Bereich befindet sich eine komfortable 20,50 m breite Fußgängerquerung. Die
Fahrbahn ist auf das Fußgängerniveau angehoben, die Richtungsfahrspuren werden durch einer mit
Inselköpfen gesicherten Mittelinsel zum weiteren Schutz und Komfort der Fußgänger getrennt.
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
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Von der neuen Bushaltestelle Steinbergweg Richtung Osten
Fußgänger werden von der Bushaltestelle südlich der Kullenhofstraße auf dem Gehweg mit einer
Breite von 2,50 m Richtung Osten bis zur Nord-Süd-Spange / Vorplatz geführt. Danach können
Fußgänger der UKA über die oben genannte Querung erreichen.
Vom Studentenwohnheim zur Haltestelle Uniklinik
Die Fußgänger aus Richtung Studentenwohnheim erreichen den verbreiterten Fußweg der
Kullenhofstraße von Süden her. Dort können Sie die Straße über die 4,00 m lange und im Mittel
2,15 m breite Querungshilfe passieren, die lediglich der Erreichbarkeit der Bushaltestelle dient.
Von der Haltestelle Uniklinik zum neu geplanten Verfügungsgebäude
Von der Haltestelle können Fußgänger das geplante Verfügungsgebäude auf dem neu angelegten
2,50 m breiten Gehweg nördlich der Kullenhofstraße Richtung Westen und die Querungshilfe der
Nord-Süd-Spange am Vorplatz erreichen.
1.2.5.
Radverkehr
In einer Tempo-30-Zone sind Radverkehrsanlagen nach der StVO nicht erforderlich. Aufgrund der
starken Busbelastung wird dennoch eine duale Führung des Radverkehres vorgeschlagen, so dass
der Radfahrer die Wahl hat auf der Fahrbahn oder auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg,
einem sogenannten „anderen Radweg“, zu fahren.
Vom Steinbergweg bis zum östlichen Kreisverkehr wird der andere Radweg mit 2,50 m Breite
hergestellt. Zusätzlich wird ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m zur Fahrbahn hin angelegt. Im Abschnitt
Steinbergweg - Neuenhofer Weg ist der andere Radweg in beiden Richtungen nutzbar, im Abschnitt
Neuenhofer Weg in Richtung Osten nur als Einrichtungsradweg. Von der Nord-Süd-Spange aus kann
der Radfahrer anschließend in Richtung Norden auf den Vorplatz zur geplanten Fahrradtiefgarage
queren.
Auf der Nordseite der Kullenhofstraße führt von Osten her ein vorhandener Radfahrstreifen von der
ovalen Ringfahrbahn nach Westen in Richtung Kreisverkehr. Zurzeit kann der Radfahrer vor dem
Kreisverkehr in Richtung Süden über eine Mittelinsel queren. Diese Querungsstelle wird
zurückgebaut. Stattdessen wird zukünftig der Radverkehr entlang des Kreisverkehrs auf der Nordseite
bis zum Vorplatz über einen 2,00 m breiten Radweg (ohne Benutzungspflicht) geführt. Westlich des
Kreisverkehrs verbreitert sich zukünftig der Radweg auf eine Breite von 2,50 m. Zur Fahrbahn hin ist
ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m geplant, so dass von der Einfahrt zur Bushaltestelle bis zum
Vorplatz eine Gesamtbreite von 5,50 m zur Verfügung steht. Auch in dieser Fahrtrichtung steht dem
Radverkehr die Nutzung der Fahrbahn offen.
1.3.
Material
Alle Ergänzungen der Fahrbahn werden asphaltiert und mit Betonbordsteinen 15/25 abgegrenzt. Die
Rinne in der Fahrbahn wird durch einen Basamentstein 16/24 cm ausgebildet.
Der Gehweg wird mit Betonsteinplatten 30/30 cm naturgrau, der Radweg mit Betonsteinpflaster
20/10/8 graphit hell befestigt. Gehweg und baulich angelegter Radweg werden durch eine 30 cm
breite, weiße Noppenplattenreihe getrennt. Der Sicherheitsstreifen vom Radweg zur Fahrbahn hin
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
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wird in Betonsteinpflaster 20/10/8 cm naturgrau ausgebildet. Der Radweg nördlich der Kullenhofstraße
wird in den Bereichen an Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen und zur Bushaltestelle rot
eingefärbt.
Die Überfahrten / Zufahrten werden gepflastert im Format 20/10 cm, naturgrau. Die Einfahrten von der
Kullenhofstraße zu den Häusern bzw. zu den Tiefgaragen erfolgen über Einfahrtssteine, die die
Überwindung des Höhenunterschieds in der Breite des Sicherheitsstreifens ermöglichen.
Im gesamten Gehwegbereich wird ein Leitstreifen (Rippenplatte 30/30/8 cm, anthrazit) mit einem
Abstand von 0,60 m von der Grundstücksgrenze eingebaut. Die Übergänge werden mit Noppen- und
Rippenplatten ausgestattet. Im Bereich der Bushaltestelle wird ein Auffangstreifen (Rippenplatten
30/30/8 cm, anthrazit) mit einem Abstand von 0,90 m von der Hinterkante Hochbordstein sowie ein
Einstiegsfeld im vorderen Bereich eingebaut. Die Fahrbahn wird im Bereich der Bushaltestelle in
Fließbeton ausgeführt.
1.3.1.
Querneigung / Gefälle
Der jetzige Geh- / Radweg südlich der Kullenhofstraße hat ein Gefälle zur Fahrbahn hin. Dieses
variiert auf der gesamten Länge der Kullenhofstraße. Das Bestandsgefälle wird in der Verbreiterung
aufgenommen und fortgeführt.
Die Fahrbahn hat im Bestand ein Gefälle in Richtung Norden. Dieses variiert auf der gesamten Länge
der Kullenhofstraße. Das vorhandene Gefälle wird in der Verbreiterung aufgenommen und
weitergeführt.
Der nördlich verlaufende Seitenbereich zwischen Kreisverkehr und Nord-Süd-Spange bestehend aus
Gehweg und anderem Radweg hat ein Gefälle von 2,5 % Richtung Süden zur Fahrbahn hin.
1.3.2.
Fahrbahnaufbau
Die Verbreiterung des Geh-Radweges wird mit folgendem Aufbau hergestellt (siehe Anlage 5):
8 cm Pflaster
4 cm Bettung
15 cm hydr. Gebundene Tragschicht
13 cm Frostschutzschicht
40 cm Gesamtaufbau
Die Verbreiterung der Fahrbahn ist mit folgendem Aufbau geplant (siehe Anlage 6):
4 cm Asphaltdeckschicht
8 cm Asphaltbinder
14 cm Asphalttragschicht
39 cm Frostschutzschicht
65 cm Gesamtaufbau
1.4.
Entwässerung
Das anfallende Regenwasser im Straßen- und Seitenbereich wird über Rinnen in Straßenabläufe
gesammelt und in Sammelleitungen Richtung Norden geleitet. Ein Kanal wird im Zuge des Umbaus
auf dem Parkplatz P2 neu gebaut und liegt unter der Fahrgasse auf der Nordseite des Parkplatzes P2.
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Ausdruck vom: 11.01.2018
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Die Planung des Kanals und die Umplanung der Sammelleitungen erfolgt durch ein externes Büro im
Auftrag der Uniklinik.
In der Kullenhofstraße müssen die bestehenden Straßenabläufe versetzt werden. Dies ist in den
Plänen 302 A 01a 1-3 (Anlagen 2 bis 4) dargestellt.
1.5.
Grünflächen / Bäume
Durch die Verbreiterung der Kullenhofstraße muss der bestehende Grünstreifen mit den 18
enthaltenen Bäumen entfallen. Dafür wird ein neuer Grünstreifen mit 29 neuen Bäumen angelegt.
Die Grünflächen im nördlichen Bereich entlang der Kullenhofstraße liegen nicht im öffentlichen
Bereich. Sie sind dem Parkplatz P2 zugeordnet. Diese Grünflächen sind mit einem Hochbord H 15/25
von der Fahrbahn getrennt.
1.6.
Beleuchtung
Im Bestand der Kullenhofstraße stehen 12,00 m hohe Beleuchtungsmaste. Es ist voraussichtlich keine
Änderung der Bestandsbeleuchtung erforderlich.
1.7.
Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
1.7.1.
Anordnung von Knotenpunkten
Die Ein- / Ausfahrt zum Steinbergweg erfolgt über beidseitige Radien von R = 12,00 m. Eine
Schleppkurvenprüfung für Busse in diesem Bereich wurde durchgeführt.
Die Ein- und Ausfahrten zum Parkplatz P2 für Pkw wurden geprüft, eine Schleppkurvenprüfung wurde
durchgeführt.
Die Ein- und Ausfahrt von der neuen Bushaltestelle "Uniklinik" zur Kullenhofstraße erfolgt über
beidseitige Radien von R = 12,00 m. Ein- und Ausfahrbereich wird durch eine Verkehrsinsel getrennt.
Diese wird zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer baulich angelegt. Eine Schleppkurvenprüfung
für Busse wurde durchgeführt.
Eine bequeme Ausfahrt bei den oben genannten Zufahrten für Busse bzw. Pkw ist möglich. Die
Sichtfelder sind nicht eingeschränkt.
1.8.
Straßenausstattung
Im Bereich der Kullenhofstraße ist keine Straßenausstattung mit Bänken, Mülleimern o.ä. vorgesehen.
Ein Markierungs- und Beschilderungsplan wurde erarbeitet und liegt der Straßenverkehrsbehörde vor.
1.8.1.
Fahrbahn
Im östlichen Bereich der Kullenhofstraße befindet sich im Bestand für die Kfz Richtung Westen das
Schild „Beginn der Zone mit zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“, VZ 274.1-50. Dieses Schild
wird hinter die Ein- / und Ausfahrt zur Bushaltestelle in Richtung Westen versetzt. Auf der Gegenseite
wird das Verkehrszeichen VZ 274.2-40 „Ende der Geschwindigkeitszone“ aufgestellt. Auf der
westlichen Seite der Kullenhofstraße befindet sich im Bestand kein Schild zur
Geschwindigkeitsbegrenzung, da das gesamte westlich liegende Gebiet Kullen als 30er-Zone
ausgewiesen ist.
Im Bereich des östlichen liegenden Kreisverkehrs bleibt die Beschilderung bestehen, die Markierung
im Kreisverkehr wird mit Breitstrichen B 1.00/1.00 ergänzt.
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
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Im Bereich der Nord-Süd-Spange am Fußgängerüberweg wird jeweils an den Inselköpfen das
Verkehrszeichen VZ 222-20 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts“ geplant.
Entlang der gesamten Kullenhofstraße werden nördlich und südlich insgesamt 11 Verkehrszeichen VZ
283 „Absolutes Halteverbot“ geplant.
An den beiden Ausfahrten vom Parkplatz P1 werden beidseitig der Ausfahrten von der
Kullenhofstraße aus Verkehrszeichen Z 267 „Verbot der Einfahrt angebracht“. Für die Ausfahrenden
vom Parkplatz wird einseitig rechts „Vorfahrt gewähren“, Verkehrszeichen VZ 205 angebracht.
An der Einfahrt zum Parkplatz P2 ist auf der Insel eine „Leitplatte, beidseitig vorbei“ VZ 605-30
vorgesehen.
1.8.2.
Gehweg / Radweg
Im südlich liegenden Seitenbereich der Kullenhofstraße wird, da es sich um einen nicht
benutzungspflichtigen Radweg handelt, ein weißes Fahrradpiktogramm auf dem Radweg markiert.
Dieses wird in regelmäßigen Abständen mit Pfeilen in beiden Fahrtrichtungen wiederholt.
Auf dem nördlich liegenden anderen Radweg wird in den Furten an Ein- und Ausfahrten in die
Richtung der fahrenden Kfz ein weißes Fahrrad-Piktogramm aufgebracht, um die auf kreuzende
Radfahrer aufmerksam zu machen.
Der südlich liegende anderer Radweg westlich der Nord-Süd-Spange wird im Bereich der
Bushaltestelle mit Verkehrszeichen Z 239 „Gehweg“ mit Zusatzzeichen VZ 1022- „Radfahrer frei“
beschildert.
Die Beschilderung im Anschluss zum Vorplatz wird zur Zeit abgestimmt.
1.8.3.
ÖPNV
Im Bereich der Bushaltestelle ist das Zeichen „Haltestelle“ VZ 224-41 vorgesehen. Auf der Fahrbahn
wird im Bereich der Bushaltestelle ein Schmalstrich als „Zickzack“-Markierung (VZ. 299) aufgebracht.
2.
Finanzierung
Die Kosten für die Umplanung und den Umbau der Kullenhofstraße werden vollständig vom
Vorhabenträger Uniklinik RWTH Aachen (UKA) getragen. Der städtische Haushalt wird nicht belastet.
3.
Eigentumsverhältnisse
Durch die Verbreiterung und Umplanung der Kullenhofstraße werden Flächen des Landes NRW in
Anspruch genommen. Die Flächen werden vom UKA erworben und später, nach Fertigstellung der
Kullenhofstraße, der Stadt als Verkehrsfläche übertragen. Eine grundsätzliche Zustimmung des BLB
dazu wurde laut UKA mündlich erteilt.
Der Grunderwerb ist seitens des BLBs für den Landes-Haushalt 2018 angemeldet, der Zeitpunkt der
Beurkundung und der Übertragung ist unbestimmt. Es ist davon auszugehen, dass mit der
Erweiterung der Kullenhofstraße erst begonnen werden kann, wenn entweder der Grunderwerb
vollzogen ist oder eine entsprechende Gestattung durch den BLB ausgesprochen wurde.
4.
Weiteres Verfahren
Ein Vertrag zwischen UKA und der Stadt liegt zurzeit als Entwurf vor. Parallel muss für die
Erweiterung des Straßenraumes Baurecht geschaffen werden. Dies geschieht durch den
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
Seite: 8/9
Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik -, für den auf der Grundlage des
Planungsbeschlusses zum Umbau der Kullenhofstraße der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
gefasst wurde. Die öffentliche Auslegung ist inzwischen abgeschlossen, so dass nach Auswertung der
eingegangenen Eingaben die Beratung des Satzungsbeschlusses vorbereitet werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 1000 S – Erweiterung Uniklinik - und der Ausführungsbeschluss werden
unabhängig vom Grunderwerb weiter bearbeitet, damit nach dem Vollzug des Grunderwerbs ohne
Zeitverzug mit den Arbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung
Uniklinik - wird voraussichtlich im März 2018 zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Sobald der Grunderwerb vollzogen ist und der Satzungsbeschluss vorliegt, kann mit der
Baumaßnahme begonnen werden. Der Baubeginn ist derzeit für Mai 2018 vorgesehen.
Anlage/n:
Anlage 1: Bestandsplan (Lageplan und Querschnitt)
Anlage 2: Lageplan Nr. 302 A 01a-1a, M 1:250
Anlage 3: Lageplan Nr. 302 A 01a-2, M 1:250
Anlage 4: Lageplan Nr. 302 A 01a-3, M 1:250
Anlage 5: Regelaufbau Verbreiterung Geh-Radweg
Anlage 6: Regelaufbau Verbreiterung Fahrbahn
Anlage 7: Variante "Parkplätze im Straßenraum"
Vorlage FB 61/0834/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.01.2018
Seite: 9/9
Systemschnitt Bestand (Schnitt A - A)
12.50
24
5.35
Fahrbahn
23
22
21
3.00
Grünstreifen
20
3.00
Erschließung Parkplatz
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
c
b
a
Planerstellung am 07.06.2017 von Wickmann
Planindex
Blattindex
Änderungen
geänd. am
Name
geprüft am
Name
Grundlagen : 150 K 01.dwg
4
7
6
2
5
1
3
9
Auftraggeber :
8
kommunale Infrastruktur mbH
A
25
Jülicher Straße 318-320
52070 Aachen
www.bki-aachen.de
Telefon: 0241 / 56 81 70
Telefax: 0241 / 16 34 35
e-mail: info@bki-aachen.de
A
4.15
Geh- und Radweg
26
Planinhalt:
Grundlagenplan
Bestandsplan
Projekt:
Plan-Nr.:
UKA Aachen
130 GL 02
Projektnummer:
2016072
Maßstab:
1 :1000 /1 : 100
Bearb.:
07.06.2017
Datum, Unterschrift:
Blattgr.:
790 x 297
Dateipfad:
J:\drawings.bki\130 Aachen UKA\130-07 Kullenhofstrasse\AutoCad\GL\aktuell\130 GL 02.dwg
Anlage 6