Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
283118.pdf
Größe
590 kB
Erstellt
27.12.17, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0845/WP17
öffentlich
27.12.2017
Dez. III / FB 61/400
Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Kapellenstraße in
Höhe Einmündung Malmedyer Straße in Richtung Ferberpark
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen
vom 06.09.2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.01.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, an der Einmündung Malmedyerstraße keinen Fußgängerüberweg
über die Kapellenstraße anzulegen.
Vorlage FB 61/0845/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
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0
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0
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Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0845/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben mit Ratsantrag vom 06. September
2017 die Verwaltung beauftragt, die Querung der Kapellenstraße an der Ecke Malmedyer Straße in
Richtung Ferberpark durch einen Fußgängerüberweg zu sichern. Begründet wird der Antrag damit,
dass viele Familien mit Kindern den Ferberpark zur Naherholung nutzen. Um den Ferberpark aus
Richtung Malmedyer Straße zu erreichen, müssen Fußgänger die Kapellenstraße kreuzen. Für
Fußgänger könnten enge und unübersichtliche Situationen entstehen, da dort Linksabbieger aus der
Malmedyer Straße auf den Busverkehr in Richtung Siegel treffen.
Sachstand
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwVStVO) zu § 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und
verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die
Verwaltungsvorschriften.
In unmittelbarer Umgebung (ca. 70 m stadteinwärts) des in Rede stehenden Fußgängerüberweges
befindet sich im Einmündungsbereich Viehhofstraße bereits ein Fußgängerüberweg, am Ende der
Kapellenstraße (in Richtung Robert-Schuman-Straße) befindet sich eine Fußgängerdrucktastenampel.
Zur Anlage eines Fußgängerüberweges sind neben den allgemeinen Grundsätzen, auch die örtlichen
und verkehrlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der
Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an
Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die
Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil. Nach den
Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges
möglich ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde und einem gleichzeitigen
Aufkommen von 200 - 750 Kfz.
Bei der letzten Erhebung von Fußgängern und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am
Standort Kapellenstraße / Malmedyer Straße, wurden am 16.06.2012 in der Spitzenstunde (von 17.00
Uhr bis 18.00 Uhr) die Querungen über die Kapellenstraße, vor und hinter der Kreuzung
Malmedyerstraße, gezählt.
An der Zählstelle wurden insgesamt 67 Fußgänger gezählt, die die Kapellenstraße querten und es
wurden insgesamt 723 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (von der Einmündung in FR
Viehhofstraße, stadteinwärts) sowie 631 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (von der Einmündung
in FR Robert-Schuman-Straße, stadtauswärts) gezählt. Nach den Richtlinien wäre das Anlegen eines
Fußgängerüberweges demnach grundsätzlich möglich, wenngleich die Zählung bereits in 2012 erfolgt
ist, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem
Straßenraum nicht verändert haben.
Vorlage FB 61/0845/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
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Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ eine frühzeitige Erkennbarkeit für
Fahrzeugführer und eine frühzeitige Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus.
Bei einer in der Kapellenstraße zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h muss ein
Fußgängerüberweg auf mindestens 100 m erkennbar sein und die Sichtweite auf die Wartefläche
muss mindestens 50 m betragen. Bei einer Anfahrt aus Richtung Viehhofstraße und RobertSchuman-Straße wäre eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges nicht gegeben, da die
Fahrzeugführer den Überweg erst bei weniger als 100 m erkennen könnten. Die Mindestsichtentfernung auf die Warteflächen an den Örtlichkeiten wäre gegeben.
A)
Lage des Fußgängerüberweges über die Kapellenstraße auf der Seite der Einmündung
Malmedyer Straße in Richtung Viehhofstraße:
Aufgrund der Lage der bestehenden Bushaltestelle Burtscheid (Fahrtrichtung stadtauswärts als
Fahrbahnrandhaltestelle) vor der Einmündung Malmedyer Straße, wäre durch die dort haltenden
Busse die Sicht für nachfolgende Fahrzeuge auf querungswillige Fußgänger an dem
Fußgängerüberweg verdeckt. Ein Vorbeifahren für Fahrzeuge an dem haltenden Bus muss dort mit
Hinweis auf die R-FGÜ, durch eine Mittelinsel wirkungsvoll verhindert werden.
Bei einer Mittelinsel (2,50 m x 1,00 m) muss die Fahrbahn mindestens 7,50 m breit sein. Die
Fahrbahn ist an den in Rede stehenden Stellen nur 6,50 m breit, sodass eine Mittelinsel nur angelegt
werden kann, wenn vor den Häusern Kapellenstraße Nr. 37 bis 43 insgesamt 4 Schrägparkplätze
entfallen und 4 Schrägparkplätze in Längsparkplätze umgewandelt werden, um die Fahrbahn auf zu
weiten. Die Kosten für den Fußgängerüberweg und den Umbau im Straßenbereich (Mittelinsel,
Demarkierung und Markierung) betragen ca. 43.000,00 €. Ein Plan für die entsprechenden
Schleppkurven sind dieser Vorlage beigefügt.
B)
Lage des Fußgängerüberweges über die Kapellenstraße auf der Seite der Einmündung
Malmedyer Straße in Richtung Robert-Schuman-Straße:
Bei der Anlage eines Fußgängerüberweges muss der Gehweg auf der Seite des Ferberparks bis an
die Vorderkante der Parkstandsflächen vorgezogen werden, damit dort die Mindestsichtfläche für die
dort ankommenden Fahrzeugführer auf die querungswilligen Fußgängergegeben ist. Der
Fußgängerüberweg ist soweit von den haltenden Linienbussen entfernt, dass die notwendige
Sichtweite auf die Wartefläche von 50 m an dieser Stelle gewährleistet ist. Insofern bedarf es keines
Eingriffes auf die Fläche vor den Häusern Kapellenstraße 37 – 43. Gegebenenfalls wäre die
Bushaltestelle um ca. 5 m zurückzuverlegen. Der derzeit vorhandene Taxistand ist zu verlegen und 5
öffentliche Parkplätze müssen an der Örtlichkeit entfallen. Die Kosten für den Bau des
Fußgängerüberweges und den Umbau des Gehweges betragen ca. 36.000,00 €.
Eine Häufung von Querungsangeboten in dichter Folge greift erheblich in den fließenden Verkehr ein
und führt zu Staubildungen im Berufsverkehr. Im Rahmen der notwendigen Anhörung hat die ASEAG
wegen der befürchteten zusätzlichen Fahrzeitverzögerungen im Linienverkehr sich gegen den
weiteren Fußgängerüberweg ausgesprochen und auf die bereits vorhandenen sicheren
Querungsangebote für Fußgänger in unmittelbarer Nähe verwiesen.
Vorlage FB 61/0845/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
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Fazit
Obwohl ein Fußgängerüberweg auf der stadteinwärtigen Seite der Einmündung Malmedyer Straße mit
großem baulichen und finanziellem Aufwand, sowie auf der stadtauswärtigen Seite der Einmündung
Malmedyer Straße trotz Nähe zur Fußgängerampel Heißbergstraße denkbar wären, empfiehlt die
Verwaltung wegen der damit verbundenen Beinträchtigungen des Kfz-Verkehrs im Allgemeinen und
des Linienverkehrs im Besonderen, auf einen weiteren Fußgängerüberweg zwischen den beiden
Querungsangeboten zu verzichten.
Anlage/n:
-
Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Ratsfraktion vom 06.09.2017
-
Lageplan für die notwendigen Veränderungen bei Anlage des FGÜ auf der Seite Kapellenplatz
Vorlage FB 61/0845/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2018
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