Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
282599.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
18.12.17, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0837/WP17
öffentlich
35064-2017
18.12.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Brüsseler Ring / Ronheide - im Stadtbezirk
Aachen-Mitte entlang des Brüsseler Rings
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.01.2018
18.01.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Schaffung einer Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Struktur
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Brüsseler Ring/ Ronheide- für den Planbereich entlang des
Brüsseler Rings im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Schaffung einer Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Struktur
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
die Aufstellung des Bebauungsplanes –Brüsseler Ring/ Ronheide- für den Planbereich entlang des
Brüsseler Rings im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0837/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan -Brüsseler Ring/ Ronheide- im Stadtbezirk
Aachen-Mitte entlang des Brüsseler Rings
hier:
Aufstellungsbeschluss
Ziel und Zweck der Planung
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses –Brüsseler Ring/ Ronheide- liegt im Bereich des
Südviertels und überlagert in Teilen die Aufstellungsbeschlüsse A 174 –Ronheide- (A61/0102/WP15)
und A 186 –Höfchensweg- (A61/0197/WP15), sowie den Bebauungsplan Nr. 907 –Höfchenweg/
Eberburgweg-, der sich derzeit in Aufstellung befindet (FB61/0351/WP16).
Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen folgende städtebauliche Ziele verfolgt werden:
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters
- Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Um diese Ziele umsetzen zu können, werden auf Grundlage von Bestandsaufnahmen Festsetzungen
getroffen, die sich vor allem auf die Grundstücksgröße, die Anzahl der Wohneinheiten in
Wohngebäuden und die Sicherung des prägenden Baumbestandes beziehen. Die Festsetzungen
haben hierbei einen bestandssichernden und regulierenden Charakter.
Je nach Dringlichkeit wird entschieden, welche Bebauungspläne zuerst erarbeitet werden.
Da die Planung über bestehende Siedlungsbereiche gelegt wird, kommt es häufiger vor, dass
Bauanfragen zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem der entsprechende Bebauungsplan noch
nicht rechtskräftig ist oder ggf. noch kein Bebauungsplanentwurf vorliegt. Ist dann eine tiefergehende
Untersuchung durch nochmalige Ortsbegehung und Aktenrecherche notwendig, erfolgt diese zeitnah
auf Grundlage eines vom Antragsteller vorgelegten Lageplans mit dargestelltem Baumbestand und
gewünschter Planung.
So geschehen bei einer Bauvoranfrage für den Brüsseler Ring 1 mit 5 Wohneinheiten.
Da zu befürchten war, dass die Ziele des A 174 mit der Planung konterkariert worden wären, erfolgte
eine Zurückstellung.
Durch die tiefer gehende Untersuchung der städtebaulichen Situation wurde jedoch deutlich, dass der
Bereich entlang des Brüsseler Rings bereits heute eine andere Prägung aufweist, als die weiter
zurückliegenden Bereiche. Vor allem tritt die Charakteristik eines villenartigen Viertels durch den stark
befahrenen und lärmemmittierenden Brüsseler Ring in den Hintergrund. Verstärkt wird der Eindruck
durch die vorhandenen Doppelhäuser auf kleinen Grundstücken und eine intensiv genutzte
augenärztliche Klinik, deren Genehmigungen vor den Aufstellungsbeschlüssen erteilt worden sind.
Vorlage FB 61/0837/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
Seite: 2/3
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erscheint es sinnvoll, die Zielsetzungen des
Aufstellungsbeschlusses A 174 zu überarbeiten und den Fokus auf eine weniger lärmsensible
Nutzungsmischung zu legen. Dabei ist es aufgrund der geringeren exclusiven Lage sinnvoll, eine
höhere Dichte zuzulassen, sofern sich die geplanten Baukörper in eine geordnete städtebauliche
Struktur einfügen.
Die Verwaltung gelangt zu der Überzeugung, dass mit folgenden Zielen die städtebaulichen
Rahmenbedingungen für eine wünschenswerte Entwicklung entlang des Brüsseler Rings gegeben
sind:
- Schaffung einer Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Struktur
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
Dabei soll sich der Geltungsbereich des neuen Aufstellungsbeschlusses über die Bahnlinie hinweg bis
zum A 186 bzw. bis zum Bebauungsplan Nr. 907 ausdehnen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 907 ist zur erneuten Offenlage entsprechend
anzupassen.
Sobald der Aufstellungsbeschluss –Brüsseler Ring/ Ronheide- gefasst wurde, kann die
zurückgestellte Bauvoranfrage für den Brüsseler Ring 1 positiv beschieden werden, da sich die
Planung in die städtebauliche Struktur einfügt und der Baumbestand bei der Planung berücksichtigt
wurde.
Aufgrund der zeitlichen Komponente und der unterschiedlichen Ziele wird empfohlen, einen separaten
Bebauungsplan zu erstellen.
Die Ziele sollen im Entwurf für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungsbeschluss zu fassen und für den Geltungsbereich einen
separaten Bebauungsplan aufzustellen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
A 174
4.
A 186
5.
B-Planentwurf Nr. 907 – Höfchensweg / Eberburgweg -
Vorlage FB 61/0837/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.08.2018
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