Daten
Kommune
Aachen
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279568.pdf
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109 kB
Erstellt
30.11.17, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0260/WP17
öffentlich
FB 11/510
30.11.2017
Frau Kaever
Stelleneinrichtung für den Bereich der städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.01.2018
24.01.2018
Personal- und Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters für
den Stellenplan 2018 die Einrichtung von 3 halben Stellen für TherapeutInnen, auszuweisen
nach EG 9a TVöD, in der Abteilung „KiTa und Tagespflege“ des Fachbereiches Kinder,
Jugend und Schule zu beschließen.
2.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Personal- und
Verwaltungsausschusses für den Stellenplan 2018 die Einrichtung von 3 halben Stellen
TherapeutInnen, auszuweisen nach EG 9a TVöD, in der Abteilung „KiTa und Tagespflege“
des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule.
Vorlage FB 11/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
a)Zuweisung
vom
Land1
b)Erträge
aus
Kassenabrechnung
Erträge gesamt
fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2018 ff.
fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2018
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
2017
500.000 €
578.000 €1
1.500.000 €
1.734.000 €
0€
0€
159.000 €
159.000 €
477.000 €
477.000 €
0€
0€
659.000 €
737.000 €
1.977.000 €
2.211.000 €
0€
0€
0€
0€
+ Verbesserung/
78.000 €
-Verschlechterung
234.000 €
der Erträge
c)
Personalaufwand
TherapeutInnen
c)
1.071.000 €
1.071.000 €
3.213.000 €
3.213.000 €
0€
0€
28.000 €
28.000 €
0 €2
111.500 €²
0€
0€
1.500 €
1.500 €
4.500 €
4.500 €
0€
0€
1.100.500 €
3.217.500 €
3.329.000 €
zusätzlicher
Personalaufwand im
Zusammenhang mit
der Abrechnung
d)Aufw.
f.
Abrechnungszentrum
Kassenabrechnung
Aufwand gesamt
1.100.500 €
+ Verbesserung/
0€
-111.500 €
78.000 €
122.500 €
-Verschlechterung
des Aufwands
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
gesamt
a) Teilergebnis aus 4-060101-926-9, SK 41410010 (inclusive 78.000 jährlich Härtefallerstattung)
b) 4-060101-926-9, SK 41440000
c) 1-060101-900-5, SK 50120000
d) 4-060101-926-9, SK 54290000
1
Anteil des Ansatzes für die 20 Bestandsgruppen
2
Im Haushaltsplan 2017 ist für 2018 ff noch kein Ansatz enthalten. Die Personalkosten wurden jedoch auf Grundlage des
Ratsbeschlusses zur dauerhaften Einrichtung der Stelle (14. Juni 2017) für den Haushalt 2018 ff angemeldet und sind im
Entwurf 2018 bereits enthalten.
Vorlage FB 11/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder. In sieben dieser Einrichtungen
werden insgesamt 20 (ehemals integrative) Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne
Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Im Zusammenhang mit der therapeutischen
Versorgung dieser Gruppen und den veränderten Refinanzierungsmöglichkeiten (Rückzug des LVR
aus der vollständigen Finanzierung zu Gunsten der Abrechnung erbrachter therapeutischer
Leistungen mit den Krankenkassen) hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung im März 2017
beauftragt, eine bedarfsorientierte und finanzierbare Neukonzeption hinsichtlich der inklusiven
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Aachen zu entwickeln.
Aufgrund dessen wurden seitens der Verwaltung verschiedene Szenarien sowohl auf ihre
Umsetzbarkeit, als auch auf die damit einhergehenden personellen und finanziellen Auswirkungen
betrachtet. Dabei wurde auch mit anderen Kommunen, einzelnen freien Trägern und dem LVR
Kontakt aufgenommen. Ergänzt wurde dies durch Gespräche mit der Krankenkasse und den
Sprechern der Aachener Kinderärzte.
Im Hinblick auf die geforderte bedarfsorientierte Neukonzeption wurden dabei folgende Varianten
einer inklusiven Betreuung in Kindertageseinrichtungen näher geprüft:
1. Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle für die Versorgung von noch nicht
eingeschulten Kindern mit (drohender) Behinderung im Sinne des § 30 SGB IX in
Verbindung mit der Frühförderungsverordnung
Bei der Frühförderstelle handelt es sich um ein multiprofessionelles Team bestehend aus
therapeutischen
Kräften
(Logopäden,
Ergotherapeuten,
Physiotherapeuten),
heilpädagogischen Kräften und gegebenenfalls Kinderpsychologen und Ärzten. Durch die
Einrichtung einer städtischen interdisziplinären Frühförderstelle und einhergehend damit die
Überführung der therapeutischen Stellen aus den städtischen Kindertageseinrichtungen in
diese Angebotsform, könnten Kinder mit (drohender) Behinderung in den städtischen
Kindertageseinrichtungen mit der sogenannten Komplexleistung versorgt werden. Diese
beinhaltet alle individuell notwendigen Leistungen zur medizinischen und sozialen
Rehabilitation.
Um eine solche Einrichtung betreiben zu können, müssten zum einen die notwendigen
infrastrukturellen Rahmenbedingungen (zentrale Räumlichkeit innerhalb des Stadtgebietes
inklusive einer den Anforderungen entsprechenden Ausstattung) geschaffen werden.
Gleichzeitig bedarf es aber auch eines wesentlich breiteren Spektrums an Professionen
(Kinderpsychologen, Ärzte), um die zu erbringenden Komplexleistungen abdecken zu können.
Unter Berücksichtigung der für eine solche Einrichtung geltenden Abrechnungsformalitäten
wären
mit
dem
Betrieb
einer
städtischen
Frühförderstelle
erhebliche
finanzielle
Mehrbelastungen verbunden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Erbringung der
Leistungen in der Regel in den Räumlichkeiten der Frühförderstelle erfolgen würde. Eine
Alltagsintegrierung, so wie sie bisher in den integrativen Kitas gelebt wurde und auch
weiterhin wünschenswert erscheint, wäre daher nur sehr eingeschränkt möglich.
Vorlage FB 11/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
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2. Fortführung der Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen
Aktuell wird in den bisherigen städtischen integrativen Einrichtungen therapeutisches Personal
eingesetzt, welches auf Grundlage entsprechend vorzulegender Verordnungen die Therapien
durchführt
und
mit
den
Krankenkassen
abrechnet.
Die
damit
einhergehenden
Rahmenbedingungen sowie die finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Vorlage
„Therapeutische Versorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der März-Sitzung
thematisiert. Diesbezüglich haben sich zwischenzeitlich jedoch einige Änderungen ergeben.
Zum einen wurde die Heilmittelrichtlinie, welche der Abrechnung zu Grunde liegt, im Jahr
2017 ergänzt. Hierdurch ist die Ausstellung von Langzeitrezepten für eine größere Anzahl von
Indikationen möglich. Im Rahmen der Abstimmung mit den Sprechern der Aachener
Kinderärzte
wiesen
diese
jedoch
darauf
hin,
dass
die
Ärzte
angesichts
der
Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Krankenkassen diesbezüglich weiterhin zurückhaltend
agieren.
Darüber hinaus wurde mit dem Landschaftsverband Rheinland die Härtefallregelung zur
Finanzierung langjährig festangestellter TherapeutInnen auf Grundlage der aktuellen
Kenntnislage noch einmal intensiv überprüft. Im Ergebnis ist es gelungen, für einige wenige
Kräfte einen geringen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Da die Regelung zeitlich befristet und
auch nicht auf neu eingestelltes Personal übertragbar ist, geht hiermit nur temporär eine
finanzielle Entlastung i.H.v. ca. 78.000 € pro Jahr einher.
3. Fortführung der Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen in
einem sozialräumlich orientierten Konzept zur Inklusion
Dieses Szenario basiert dem Grunde nach auf den Ausführungen zur „Fortführung der
Abrechnung therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen“. Darüber hinaus soll durch
einen aktiven Wissenstransfer, Beratung und Begleitung
zwischen den bisherigen
integrativen KiTas und den Regelkitas die inklusive Ausrichtung aller Kindertageseinrichtung
gewährleistet und vorangetrieben werden.
Die vorhandenen Ressourcen aus den ehemals integrativen Kitas werden dabei als mögliche
Beratungs-/ „Referenz-Kitas“ für die übrigen Einrichtungen im jeweiligen Sozialraum genutzt.
Kitaleitungen,
HeilpädagogInnen,
erfahrene
Fachkräfte
und
im
Ausnahmefall
auch
TherapeutInnen der bisher integrativen Kitas nehmen die umliegenden Kitas in den Blick,
geben ihr Wissen weiter und bieten bei Bedarf entsprechende Beratung und Begleitung an.
Der Einsatz der therapeutischen Kräfte fokussiert sich dabei weiterhin auf „Referenz-KiTas“.
Um dort eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierte Versorgung sicherstellen zu können,
wird eine Veränderung hinsichtlich der eingesetzten Professionen für erforderlich erachtet.
Bislang
wurden
auf
Grundlage
der
Vorgaben
des
Landschaftsverbandes
lediglich
LogopädInnen, PhysiotherapeutInnen und MotopädInnen in den Gruppen eingesetzt. Seitens
der Kinderärzte werden jedoch oftmals auch ergotherapeutische Bedarfe bescheinigt bzw.
Vorlage FB 11/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.02.2018
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entsprechende Verordnungen ausgestellt. Um auch diese Bedarfe bedienen zu können, soll
langfristig im Rahmen der Fluktuation (Auslaufen befristeter Verträge bzw. Ausscheiden von
StelleninhaberInnen) ein Teil der aktuell für Physiotherapie vorgehaltenen Stellen mit
ErgotherapeutInnen nachbesetzt werden.
Der Kinder- und Jugendausschuss wird sich in seiner Sitzung am 05. Dezember 2017 mit den
dargestellten
Varianten
auseinandersetzen,
wobei
die
Verwaltung
empfohlen
hat,
das
gesamtstädtische Inklusionskonzept weiter auszuarbeiten und dabei den dargestellten sozialräumlich
orientierten Ansatz mit einzubeziehen (Variante 3).
Grundlage für die verwaltungsinterne Prüfung der einzelnen Varianten war u.a. der aktuell vorhandene
Beschäftigungsumfang der therapeutischen Kräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Aktuell wird in den städtischen (bisher integrativen) Gruppen therapeutisches Personal mit einem
Beschäftigungsumfang von 20 Vollzeitäquivalenten eingesetzt. Aufgrund der Tatsache, dass sich der
Landschaftsverband Rheinland aus der Refinanzierung der Gruppen zurückgezogen hat, wurden bei
Einrichtung der letzten integrativen Gruppen die entsprechenden Stellen für TherapeutInnen nicht
dauerhaft eingerichtet. Daher sind zurzeit nur 18,5 Planstellen für TherapeutInnen im Stellenplan
enthalten. Zwecks Umsetzung des o.g. Konzeptes sollen die bisher überplanmäßig geführten Einsätze
im Umfang von 1,5 VZÄ daher in dauerhafte Planstellen umgewandelt werden, um den bisherigen
Beschäftigungsumfang im therapeutischen Bereich langfristig bewirtschaften zu können.
Eine Ausweitung der personellen Ressourcen geht hiermit nicht einher. Die Personalkosten sind im
Personalkostenverbund enthalten und fortgeschrieben, so dass keine zusätzlichen Mittel benötigt
werden.
Vorlage FB 11/0260/WP17 der Stadt Aachen
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