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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
282136.pdf
Größe
155 kB
Erstellt
14.12.17, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 10:11
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0372/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 14.12.2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 13.12.2017 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0372/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.12.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0372/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.12.2017 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 28.11.2017 zum Thema Evakuierungsplanung Vor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung durch das Kernkraftwerk Tihange in Belgien bittet die Allianz für Aachen mit Anfrage vom 28.11.2017 um Beantwortung mehrerer Fragestellungen hinsichtlich der Sicherheitskonzepte zu Evakuierungsmaßnahmen für die Bevölkerung. Wie bereits in der Mitteilung zur Ratsanfrage vom 28.02.2016 dargestellt, liegt Aachen weit außerhalb eines möglichen Evakuierungsradius um das Kernkraftwerk (KKW) Tihange. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt die Maßnahme „Evakuierung“ in den Planungsgebieten „Zentralzone“ (5km-Radius um ein KKW im Leistungsbetrieb) und „Mittelzone“ (20km-Radius) (vgl. Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken, Strahlenschutzkommission (SSK), 2014). Die Stadt Aachen befindet sich in der sogenannten Außenzone, für die keine Evakuierungsmaßnahmen empfohlen werden. Daher wäre die Einleitung von gezielten Evakuierungsmaßnahmen auf Grundlage der skizzierten Gefährdung weder fach- noch sachgerecht. Wie in der Stellungnahme vom 01.03.2016 im Nachgang an die o.g. Ratsanfrage bereits erläutert, wurden sowohl für die Risikoabschätzung, als auch für die Einteilung der genannten Planungszonen mit den empfohlenen Maßnahmen zwei Referenzszenarien zugrunde gelegt, die – in Verbindung mit den festgelegten Eingreifrichtwerten nach SSK (vgl. Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden, SSK, 2014) – keine Notwendigkeit für die Vorplanung von Evakuierungsmaßnahmen in der Fernzone zeigten (vgl. Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz, Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7209, 2016). Bei einem Ereignis sind verstärkte Verkehrsbewegungen zu erwarten. Um diesem mit möglicherweise gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken bzw. diese zu kanalisieren, besteht derzeit Kontakt mit einem in Aachen ansässigen Start-up-Unternehmen, um verkehrssteuernde Maßnahmen digital unterstützen zu lassen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 28.11.2017: Schadstoffklassenverteilung von Kraftfahrzeugen in Aachen Zu Frage 1: Wie viele in der Stadt gemeldete Kraftfahrzeuge entfallen auf die genannten Schadstoffklassen eins (keine Plakette), zwei (rote Plakette), drei (gelbe Plakette) sowie vier, fünf und sechs (jeweils grüne Plakette)? Stellungnahme der Verwaltung: Zum 01.01.2016 lag in der Städteregion Aachen folgende Schadstoffklassen-Verteilung für den Pkw Bereich vor: SG1 (keine Plakette): 0,9 % SG2 (rote Plakette): 0,8 % SG3 (gelbe Plakette): 4,7 % SG4 plus Oldtimer (grüne Plakette): 93,6% Angesichts fortlaufender Veränderungsprozesse – alte Fahrzeuge der Schadstoffklassen SG1-3 werden durch neue Fahrzeuge der Klasse SG4 ersetzt - liegt der SG4-Anteil in der Städteregion Aachen aktuell bei über 95 %. Ein eigenständiger Datensatz für die Stadt Aachen liegt nicht vor. Zu Frage 2: Welchen Anteil haben Dieselfahrzeuge nach Einschätzung der Stadtverwaltung am regionalen Pendelverkehr? Stellungnahme der Verwaltung: Nach Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sind in der Städteregion Aachen 282.847 Pkw gemeldet (Stand 01.01.2017); der Anteil der Diesel-Pkw beträgt davon 33 %. Etwa 18 % der Diesel-Pkw verfügen zum 01.01.2017 über die Euro Norm 6. Bei der Gruppe der Berufspendler dürfte der Anteil der Dieselfahrzeuge insgesamt höher als 33% liegen; statistische Daten liegen der Verwaltung hierzu nicht vor. Zu Frage 3: Wie viele der seit dem 01. Februar in der Stadt Aachen im Rahmen der Verkehrsüberwachung eingeleiteten Verfahren wegen Verstoßes gegen die Umweltzonenregelung wurden gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb Aachens eingeleitet. Stellungnahme der Verwaltung: Es wurden 22.723 Aachen“ ist. Verfahren gegen Personen eingeleitet, deren Wohnsitz „ungleich Zu Frage 4: Welche zusätzliche Kostenbelastung ist seit dem 01. Februar 2016 durch den zitierten personellen Mehraufwand zwecks Überwachung der Umweltzonen in der Stadt Aachen gegeben. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Stadt Aachen ist keine zusätzliche Kostenbelastung entstanden, da die erforderlichen Aufgaben ohne zusätzliches Personal bewältigt werden konnten. Zu Frage 5: Welche Gesamteinnahmen ergeben sich aus der Überwachung der Aachener Umweltzonen im laufenden Jahr 2017. Bitte geben Sie den aktuellsten Sachstand an. Stellungnahme der Verwaltung: Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.11.2017 sind aus Umweltverfahren, die in 2016 oder 2017 eröffnet wurden, Ertrags-Sollstellungen in Höhe von 483.267,33 € zu verzeichnen. Zu beachten ist, dass diese Sollstellungen erfahrungsgemäß nicht vollständig auch zu Einnahmen führen. Inwieweit die o.g. Sollstellungen zu korrigieren sind, kann derzeit noch nicht beziffert werden.