Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
282136.pdf
Größe
155 kB
Erstellt
14.12.17, 12:00
Aktualisiert
18.02.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0372/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
14.12.2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.12.2017
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0372/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0372/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 28.11.2017
zum Thema Evakuierungsplanung
Vor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung durch das Kernkraftwerk Tihange in Belgien bittet die
Allianz für Aachen mit Anfrage vom 28.11.2017 um Beantwortung mehrerer Fragestellungen hinsichtlich
der Sicherheitskonzepte zu Evakuierungsmaßnahmen für die Bevölkerung.
Wie bereits in der Mitteilung zur Ratsanfrage vom 28.02.2016 dargestellt, liegt Aachen weit außerhalb eines
möglichen Evakuierungsradius um das Kernkraftwerk (KKW) Tihange. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt
die Maßnahme „Evakuierung“ in den Planungsgebieten „Zentralzone“ (5km-Radius um ein KKW im
Leistungsbetrieb) und „Mittelzone“ (20km-Radius) (vgl. Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung
von Kernkraftwerken, Strahlenschutzkommission (SSK), 2014). Die Stadt Aachen befindet sich in der
sogenannten Außenzone, für die keine Evakuierungsmaßnahmen empfohlen werden. Daher wäre die Einleitung
von gezielten Evakuierungsmaßnahmen auf Grundlage der skizzierten Gefährdung weder fach- noch
sachgerecht.
Wie in der Stellungnahme vom 01.03.2016 im Nachgang an die o.g. Ratsanfrage bereits erläutert, wurden sowohl
für die Risikoabschätzung, als auch für die Einteilung der genannten Planungszonen mit den empfohlenen
Maßnahmen zwei Referenzszenarien zugrunde gelegt, die – in Verbindung mit den festgelegten
Eingreifrichtwerten nach SSK (vgl. Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden, SSK, 2014) – keine Notwendigkeit für die
Vorplanung von Evakuierungsmaßnahmen in der Fernzone zeigten (vgl. Bericht zur Risikoanalyse im
Bevölkerungsschutz, Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7209, 2016).
Bei einem Ereignis sind verstärkte Verkehrsbewegungen zu erwarten. Um diesem mit möglicherweise gezielten
Maßnahmen entgegenzuwirken bzw. diese zu kanalisieren, besteht derzeit Kontakt mit einem in Aachen
ansässigen Start-up-Unternehmen, um verkehrssteuernde Maßnahmen digital unterstützen zu lassen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für
Aachen“ vom 28.11.2017: Schadstoffklassenverteilung von Kraftfahrzeugen in
Aachen
Zu Frage 1: Wie viele in der Stadt gemeldete Kraftfahrzeuge entfallen auf die genannten Schadstoffklassen eins (keine Plakette), zwei (rote Plakette), drei (gelbe Plakette)
sowie vier, fünf und sechs (jeweils grüne Plakette)?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum 01.01.2016 lag in der Städteregion Aachen folgende Schadstoffklassen-Verteilung für
den Pkw Bereich vor:
SG1 (keine Plakette): 0,9 %
SG2 (rote Plakette): 0,8 %
SG3 (gelbe Plakette): 4,7 %
SG4 plus Oldtimer (grüne Plakette): 93,6%
Angesichts fortlaufender Veränderungsprozesse – alte Fahrzeuge der Schadstoffklassen
SG1-3 werden durch neue Fahrzeuge der Klasse SG4 ersetzt - liegt der SG4-Anteil in der
Städteregion Aachen aktuell bei über 95 %. Ein eigenständiger Datensatz für die Stadt
Aachen liegt nicht vor.
Zu Frage 2: Welchen Anteil haben Dieselfahrzeuge nach Einschätzung der Stadtverwaltung am regionalen Pendelverkehr?
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sind in der Städteregion Aachen 282.847 Pkw
gemeldet (Stand 01.01.2017); der Anteil der Diesel-Pkw beträgt davon 33 %. Etwa 18 % der
Diesel-Pkw verfügen zum 01.01.2017 über die Euro Norm 6.
Bei der Gruppe der Berufspendler dürfte der Anteil der Dieselfahrzeuge insgesamt höher als
33% liegen; statistische Daten liegen der Verwaltung hierzu nicht vor.
Zu Frage 3: Wie viele der seit dem 01. Februar in der Stadt Aachen im Rahmen der
Verkehrsüberwachung eingeleiteten Verfahren wegen Verstoßes gegen die Umweltzonenregelung wurden gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb Aachens eingeleitet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurden 22.723
Aachen“ ist.
Verfahren gegen Personen eingeleitet, deren Wohnsitz „ungleich
Zu Frage 4: Welche zusätzliche Kostenbelastung ist seit dem 01. Februar 2016 durch
den zitierten personellen Mehraufwand zwecks Überwachung der Umweltzonen in der
Stadt Aachen gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Stadt Aachen ist keine zusätzliche Kostenbelastung entstanden, da die erforderlichen
Aufgaben ohne zusätzliches Personal bewältigt werden konnten.
Zu Frage 5: Welche Gesamteinnahmen ergeben sich aus der Überwachung der
Aachener Umweltzonen im laufenden Jahr 2017. Bitte geben Sie den aktuellsten Sachstand an.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.11.2017 sind aus Umweltverfahren, die in 2016
oder 2017 eröffnet wurden, Ertrags-Sollstellungen in Höhe von 483.267,33 € zu verzeichnen.
Zu beachten ist, dass diese Sollstellungen erfahrungsgemäß nicht vollständig auch zu Einnahmen führen. Inwieweit die o.g. Sollstellungen zu korrigieren sind, kann derzeit noch nicht
beziffert werden.