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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
281949.pdf
Größe
560 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
25.01.18, 12:27
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: B 03/0098/WP17 öffentlich 08.12.2017 B 03/10 u. 20 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Mariahilfstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 17.01.2018 25.01.2018 07.02.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Mobilitätsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage B 03/0098/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.12.2017 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage B 03/0098/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.12.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Mariahilfstraße soll in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. So sind Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Der Neuausbau löst die Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus, da in den letzten 40 Jahren nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt ist und insofern auch die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten ist. Der Ausbau wird niveaugleich als „verkehrsberuhigter Bereich"' (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO durchgeführt. Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie werden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche dann für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Erneuerung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme wird sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessern. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Für die Mariahilfstraße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 75 v.H. festgesetzt. Anlage/n: - Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Mariahilfstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) Vorlage B 03/0098/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.12.2017 Seite: 3/3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Mariahilfstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) vom ………….......... Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ….............. folgende Satzung beschlossen: §1 1. Die Erschließungsanlage „Mariahilfstraße“ ist gem. § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) einzustufen. 2. Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Mariahilfstraße“ schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 6 der Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 75 v. H. und 2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 12,00 m festgesetzt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.