Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
282009.pdf
Größe
514 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
25.01.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0099/WP17
öffentlich
08.12.2017
B 03/10 u. 20
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
den Ausbau der Martin-Luther-Straße als verkehrsberuhigter
Bereich (Mischfläche)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.01.2018
25.01.2018
07.02.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage B 03/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage B 03/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Martin-Luther-Straße soll neu ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die
Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet.
Die
Martin-Luther-Straße
wird
in
der
Liste
der
beitragspflichtigen
Straßen
als
„erschließungsbeitragsfreie Straße" geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein
beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, sondern lediglich Instandsetzungsarbeiten, die nicht der
Beitragspflicht nach KAG NW unterliegen. Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von
25 Jahren deutlich überschritten, was die Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslöst.
Der Neuausbau der Martin-Luther-Straße soll niveaugleich erfolgen und als „verkehrsberuhigter
Bereich" (Mischfläche) ausgewiesen werden. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für
Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Für die Martin-Luther-Straße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil
der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 70 v.H. festgesetzt.
Anlage/n:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der
Martin-Luther-Straße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
Vorlage B 03/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 3/3
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der MartinLuther-Straße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
vom …………..........
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015, jeweils in der
derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ….............. folgende
Satzung beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Martin-Luther-Straße“ ist gem. § 4 Abs. 5 der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen
vom 11.12.2015 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Martin-LutherStraße“ schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 6
der Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015
1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 70 v. H. und
2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 12,00 m
festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.