Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
282006.pdf
Größe
538 kB
Erstellt
08.12.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0100/WP17
öffentlich
08.12.2017
B 03/10 u. 20
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
den Ausbau der Richardstraße als verkehrsberuhigter Bereich
(Mischfläche)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
17.01.2018
25.01.2018
07.02.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mobilitätsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage B 03/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage B 03/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Richardstraße soll im Zuge des Neuausbaus der Martin-Luther-Straße ebenfalls neu
ausgebaut werden. Der Ausbau ist notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr
schlechten baulichen Zustand befindet.
Die Richardstraße wird in der Liste der beitragspflichtigen Straßen als „erschließungsbeitragsfreie
Straße“ geführt. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt,
sondern lediglich Instandsetzungsarbeiten, die nicht der Beitragspflicht nach KAG NW unterliegen.
Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten, was die
Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslöst.
Der Neuausbau der Richardstraße soll niveaugleich erfolgen und als „verkehrsberuhigter Bereich“
(Mischfläche) ausgewiesen werden. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 6 SBS sind für Verkehrsberuhigte
Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Für die Richardstraße wird eine anrechenbare Breite von 12,00 m festgesetzt und der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand wird auf 70 v.H. festgesetzt.
Anlage/n:
-
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der
Richardstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
Vorlage B 03/0100/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2017
Seite: 3/3
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der
Richardstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)
vom …………..........
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015, jeweils in der
derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ….............. folgende
Satzung beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Richardstraße“ ist gem. § 4 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015
als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich des verkehrsberuhigten Bereichs „Richardstraße“
schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als verkehrsberuhigter Bereich dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 6
der Satzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015
1. der Anteil der Beitragspflichtigen am betragsfähigen Aufwand auf 70 v. H. und
2. die anrechenbare Breite der Erschließungsanlage auf 12,00 m
festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.