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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
279665.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
01.12.17, 12:00
Aktualisiert
11.12.17, 20:05

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0446/WP17 öffentlich 01.12.2017 FB 45/310.010 Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. auf Zahlung eines Zuschusses gem. Pos. 40 Stadtjugendplan zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des Freitzeitgeländes Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.12.2017 Kinder- und Jugendausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Er beschließt, dem Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. auf Zahlung eines Förderbetrages in Höhe von 10.000,00 Euro zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes des Freizeitgeländes stattzugeben. Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.12.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x PSP-Element: 4-060201-940-9 Sachkonto: 53180000 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2017 Ertrag Personal-/ Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / - Verschlechterung Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 2018 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 10.000 13.000 30.000 30.000 0 0 0 0 0 0 0 0 -10.000 -13.000 -30.000 -30.000 0 0 3.000 0 Deckung ist gegeben aus Deckung ist gegeben/ keine 4-060201-912-8, 53180000 ausreichende Deckung vorhanden Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.12.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Der Freizeit- und Erholungsverein Walheim e.V. betreibt seit dem Jahr 2012 das Freizeitgelände Walheim. Es handelt sich hierbei um einen groß angelegten Spielplatz. Auf dem Gelände befindet sich zudem ein Vereinshaus mit einem Kiosk und einem Sanitärbereich. In den letzten Jahren wurden durch den Verein mit Unterstützung des Bezirkes Kornelimünsters und dem Fachbereich Kinder-, Jugend und Schule das Außengelände sowie das Haus und die sanitären Anlagen saniert und ausgebaut. Eine entsprechende Förderung aus Position 40 Stadtjugendplan erfolgte im Jahr 2015. Die Frequentierung des Geländes ist sehr hoch. Überwiegend Familien mit Kindern besuchen den Spielplatz und nutzen den neu angelegten Picknickbereich. Während der Sommerferien werden seit zwei Jahren regelmäßig Ferienspiele durchgeführt, an denen bis zu 150 Kinder teilnehmen. Im Jahr 2017 hat sich der Verein nach Rücksprache mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bereit erklärt, jährliche TÜV Prüfungen der Spielgeräte vornehmen zu lassen, um dem Standard eines öffentlichen Spielplatzes gerecht zu werden. Mängel an den Spielgeräten wurden aus eigenen Mitteln behoben, sodass die Rücklagen des Vereins zum großen Teil aufgebraucht sind. 2. Antragstellung Mit Schreiben vom 04.12.2017 beantragt der Freizeit- und Erholungsverein einen Zuschuss gemäß Position 40 Stadtjugendplan zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des Freizeitgeländes und zur Sicherstellung der normgerechten Unterhaltung der Spielgeräte in Höhe von 10.000 Euro. Durch die Begleichung unerwarteter Nachzahlungsforderungen zum einen der Stawag, resultierend aus dem erhöhten Wasserverbrauch der letzten sechs Jahre in Höhe von 6.185,00 Euro sowie zum anderen durch eine damit einhergehenden Nachzahlungsforderung der Abwassergebühren in Höhe von 7.498,00 Euro, sind die finanziellen Ressourcen des Vereins gänzlich aufgebraucht. Der Verein ist davon ausgegangen, dass die jährlich geleisteten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, zumal eine Nachzahlung nicht eingefordert wurde. Bei einer diesjährigen Überprüfung stellte sich nun heraus, dass die Stawag, aufgrund einer vor Jahren mit dem vorangegangen Vorstand erfolgten Absprache, den Zählerstand nicht abgelesen, sondern die Mitteilung des Vereins abgewartet hat. Da diese Absprache dem neuen Vorstand nicht bekannt war, ist eine entsprechende Mitteilung des aktuellen Zählerstandes nie erfolgt. Aufgrund der hohen Besucherzahlen ist der Wasserverbrauch enorm gestiegen, sodass es zu den entsprechenden Nachforderungen gekommen ist. Wie oben beschrieben, sind die Rücklagen des Vereins durch die Zahlung der Nebenkostenabrechnungen völlig aufgebraucht, sodass weitere Unterhaltungen/Projektierungen nicht erfolgen können. Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.12.2017 Seite: 3/4 Daher beantragt der Freizeit- und Erholungsverein e.V. die Zahlung einer einmaligen Fördersumme in Höhe von 10.000 Euro. Nur so ist das weitere Betreiben des Freizeitgeländes gewährleistet. 4. Empfehlung der Verwaltung Aufgrund der großen Anziehungskraft des Geländes auf Familien und Kinder der Stadt Aachen ist der Erhalt des Geländes von großer Bedeutung. Die Eigenleistung, die alle Vereinsmitglieder in den Erhalt der Anlage stecken, ist immens hoch und trägt seit Jahren dazu bei, dass ein qualitativ hochwertiges Naherholungsgebiet auch finanziell schwach gestellten Familien zur Verfügung gestellt wird. Dieses Engagement ist aus Sicht des Fachbereichs zu unterstützen. Nach Rücksprache mit dem Vorstand werden in Zukunft Maßnahmen erfolgen, durch die der Wasserverbrauch minimiert wird. Zur Vermeidung weiterer hoher Nachforderungen werden höhere Abschläge vereinbart. Um den Betrieb und damit einhergehende weitere Projektierungen sicherzustellen, empfiehlt der Fachbereich, dem Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. stattzugeben und der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.000,00 Euro zuzustimmen. Anlage/n: Antrag Abrechnung der Stawag Bescheid über die Grundbesitzabgaben Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 04.12.2017 Seite: 4/4