Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
279665.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
01.12.17, 12:00
Aktualisiert
11.12.17, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0446/WP17
öffentlich
01.12.2017
FB 45/310.010
Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. auf
Zahlung eines Zuschusses gem. Pos. 40 Stadtjugendplan zur
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des Freitzeitgeländes
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.12.2017
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Er beschließt, dem Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. auf Zahlung eines
Förderbetrages in Höhe von 10.000,00 Euro zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes
des Freizeitgeländes stattzugeben.
Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
PSP-Element: 4-060201-940-9
Sachkonto: 53180000
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
10.000
13.000
30.000
30.000
0
0
0
0
0
0
0
0
-10.000
-13.000
-30.000
-30.000
0
0
3.000
0
Deckung ist gegeben aus
Deckung ist gegeben/ keine
4-060201-912-8, 53180000
ausreichende Deckung
vorhanden
Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Freizeit- und Erholungsverein Walheim e.V. betreibt seit dem Jahr 2012 das Freizeitgelände
Walheim. Es handelt sich hierbei um einen groß angelegten Spielplatz. Auf dem Gelände befindet sich
zudem ein Vereinshaus mit einem Kiosk und einem Sanitärbereich.
In den letzten Jahren wurden durch den Verein mit Unterstützung des Bezirkes Kornelimünsters und
dem Fachbereich Kinder-, Jugend und Schule das Außengelände sowie das Haus und die sanitären
Anlagen saniert und ausgebaut. Eine entsprechende Förderung aus Position 40 Stadtjugendplan
erfolgte im Jahr 2015.
Die Frequentierung des Geländes ist sehr hoch. Überwiegend Familien mit Kindern besuchen den
Spielplatz und nutzen den neu angelegten Picknickbereich. Während der Sommerferien werden seit
zwei Jahren regelmäßig Ferienspiele durchgeführt, an denen bis zu 150 Kinder teilnehmen.
Im Jahr 2017 hat sich der Verein nach Rücksprache mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
bereit erklärt, jährliche TÜV Prüfungen der Spielgeräte vornehmen zu lassen, um dem Standard eines
öffentlichen Spielplatzes gerecht zu werden. Mängel an den Spielgeräten wurden aus eigenen Mitteln
behoben, sodass die Rücklagen des Vereins zum großen Teil aufgebraucht sind.
2. Antragstellung
Mit Schreiben vom 04.12.2017 beantragt der Freizeit- und Erholungsverein einen Zuschuss gemäß
Position 40 Stadtjugendplan zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des Freizeitgeländes und
zur Sicherstellung der normgerechten Unterhaltung der Spielgeräte in Höhe von 10.000 Euro.
Durch die Begleichung unerwarteter Nachzahlungsforderungen zum einen der Stawag, resultierend
aus dem erhöhten Wasserverbrauch der letzten sechs Jahre in Höhe von 6.185,00 Euro sowie zum
anderen durch eine damit einhergehenden Nachzahlungsforderung der Abwassergebühren in Höhe
von 7.498,00 Euro, sind die finanziellen Ressourcen des Vereins gänzlich aufgebraucht.
Der Verein ist davon ausgegangen, dass die jährlich geleisteten Abschläge dem tatsächlichen
Verbrauch entsprechen, zumal eine Nachzahlung nicht eingefordert wurde. Bei einer diesjährigen
Überprüfung stellte sich nun heraus, dass die Stawag, aufgrund einer vor Jahren mit dem
vorangegangen Vorstand erfolgten Absprache, den Zählerstand nicht abgelesen, sondern die
Mitteilung des Vereins abgewartet hat. Da diese Absprache dem neuen Vorstand nicht bekannt war,
ist eine entsprechende Mitteilung des aktuellen Zählerstandes nie erfolgt.
Aufgrund der hohen Besucherzahlen ist der Wasserverbrauch enorm gestiegen, sodass es zu den
entsprechenden Nachforderungen gekommen ist.
Wie oben beschrieben, sind die Rücklagen des Vereins durch die Zahlung der
Nebenkostenabrechnungen völlig aufgebraucht, sodass weitere Unterhaltungen/Projektierungen nicht
erfolgen können.
Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2017
Seite: 3/4
Daher beantragt der Freizeit- und Erholungsverein e.V. die Zahlung einer einmaligen Fördersumme in
Höhe von 10.000 Euro. Nur so ist das weitere Betreiben des Freizeitgeländes gewährleistet.
4. Empfehlung der Verwaltung
Aufgrund der großen Anziehungskraft des Geländes auf Familien und Kinder der Stadt Aachen ist der
Erhalt des Geländes von großer Bedeutung.
Die Eigenleistung, die alle Vereinsmitglieder in den Erhalt der Anlage stecken, ist immens hoch und
trägt seit Jahren dazu bei, dass ein qualitativ hochwertiges Naherholungsgebiet auch finanziell
schwach gestellten Familien zur Verfügung gestellt wird.
Dieses Engagement ist aus Sicht des Fachbereichs zu unterstützen. Nach Rücksprache mit dem
Vorstand werden in Zukunft Maßnahmen erfolgen, durch die der Wasserverbrauch minimiert wird. Zur
Vermeidung weiterer hoher Nachforderungen werden höhere Abschläge vereinbart.
Um den Betrieb und damit einhergehende weitere Projektierungen sicherzustellen, empfiehlt der
Fachbereich, dem Antrag des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. stattzugeben und der
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.000,00 Euro zuzustimmen.
Anlage/n:
Antrag
Abrechnung der Stawag
Bescheid über die Grundbesitzabgaben
Vorlage FB 45/0446/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2017
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