Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
279182.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
29.11.17, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 20:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Recht und Versicherung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 30/0024/WP17
öffentlich
29.11.2017
Frau Lammers
Beitritt zum Verein Transparency International Deutschland e.V.
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.12.2017
Hauptausschuss
Anhörung/Empfehlung
Finanzielle Auswirkungen:
Evtl. je nach Beschluss in Höhe der Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen
beträgt jährlich 1.250 Euro.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung
Alt. 1: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen zu beschließen, die korporative Mitgliedschaft zum Verein Transparency International
Deutschland e.V. zu beantragen.
Alt. 2: Der Hauptschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und lehnt die Einleitung eines
entsprechenden Verfahrens zur Begründung einer korporativen Mitgliedschaft zum Verein
Transparency International Deutschland e.V. ab.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 30/0024/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Evtl. je nach Beschluss in Höhe der Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag für juristische
Personen beträgt jährlich 1.250 Euro.
Vorlage FB 30/0024/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Transparency Deutschland wurde 1993 als gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Berlin
gegründet und hat derzeit über 1200 Mitglieder, die ehrenamtlich in Arbeits- und Regionalgruppen
organisiert sind.
Mitglieder des Vereins können geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen
(korporative Mitglieder) werden, die die Satzung des Vereins anerkennen und sich einer aktiven
Förderung und Verwirklichung seiner Ziele verpflichtet fühlen (§ 4 Abs. 1 der Satzung).- Anhang 1 Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied ist gemäß § 4 der Satzung ein schriftlicher
Aufnahmeantrag an den Vorstand und die befürwortende Stellungnahme zweier Vereinsmitglieder.
Für korporative Mitglieder ist zusätzliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft eine vom Verein
vorgegebene, schriftlich abzugebende Selbstverpflichtung - Anhang 2 -.
Durch die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung verpflichten sich die korporativen
Mitglieder auch in diesem Rahmen zu hohen ethischen Standards im Geschäftsverkehr.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft, dem regelmäßig ein ausführliches Gespräch zwischen Vertretern
der Kommunen und Vertretern des Vereins vorausgeht, entscheidet der Vereinsvorstand nach freiem
Ermessen (§ 4 Abs. 5 der Satzung). Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in einer Beitragsordnung
geregelt. Gemäß deren Ziffer 2 ist für juristische Personen ein Mitgliedsbeitrag von 1.250 € jährlich
vorgesehen.
Als Vorteile einer Mitgliedschaft werden neben regelmäßigen Informationen über Fachveranstaltungen
und –publikationen über den „Stand der Diskussion“ zur Korruptionsproblematik in Bund, Ländern und
Kommunen ein möglicher „Imagegewinn“ als Bündnispartner im Engagement gegen Korruption
angeführt.
Die mit einer korporativen kommunalen Mitgliedschaft verbundenen Erwartungen hat der Verein
dezidiert publiziert - Anhang 3 -. Neben Schulungen für die Mitarbeiter, der Umsetzung
organisatorischer Maßnahmen zur Korruptionsprävention, der Einhaltung des Vergaberechts wird
auch ein Verhaltenskodex für politische Entscheidungsträger, der eine Verpflichtung gegen Korruption
enthält sowie Regelungen zur Offenlegung möglicher Interessenkollisionen erwartet.
Werden Korruptionsvorwürfe gegen Repräsentanten, Mitarbeiter oder Beauftragte der
Mitgliedskommune bekannt, ist diese verpflichtet, Transparency Deutschland über den Vorgang zu
informieren, um dem Vorstand eine Entscheidung über die Fortsetzung, ein Ruhen oder die
Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Laut Geschäftsbericht 2016 zählten zu den korporativen Mitgliedern sechs Kommunen - Bonn, Halle
an der Saale, Hilden, Leipzig, Potsdam und Neuruppin. Festzuhalten ist auch die im Geschäftsbericht
dargestellte Entwicklung der Mitgliedschaften. 2011 verzeichnete der Verein insgesamt 47 korporative
Mitgliedschaften sowie 1073 individuelle Mitgliedschaften. 2016 stieg die individuelle Zahl der
Mitgliedschaften auf 1205, die Zahl der korporativen Mitgliedschaften lag bei 42.
Ziel des Vereins ist insbesondere die Förderung der Kriminalprävention im Kampf gegen die
Korruption.
Entsprechend seiner Satzungsregelung in § 2 Abs. 2 wird der Verein zur Zielverwirklichung
insbesondere
a) darauf hinwirken, dass die rechtlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen
zur Eindämmung von Korruption geschaffen werden;
b) darauf drängen, dass den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen öffentlichen Stellen die
für ihre Arbeit erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden;
c) anmahnen, dass für Beteiligte an nationalen und internationalen Geschäftstransaktionen die
Anwendung von Verhaltensstandards zur Korruptionsbekämpfung verpflichtend wird;
d) die Öffentlichkeit über Entscheidungsformen und Probleme der Korruption informieren;
e) Forschungsprojekte und Konferenzen durchführen, um Erscheinungsformen der Korruption zu
untersuchen und Konzepte für ihre Bekämpfung zu entwickeln;
f) Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlichen und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
unterstützen;
g) Arbeitsgruppen bilden, die in fachlicher oder regionaler Abgrenzung an Einzelthemen arbeiten;
h) mit anderen Organisationen zusammenarbeiten und gemeinsame Aktivitäten zur Eindämmung
der Korruption organisieren;
i) die Dachorganisation „Transparency International“ unterstützen und mit anderen National
Chapters und Organisationen ähnlichen Charakters zusammenarbeiten.
Vorlage FB 30/0024/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2017
Seite: 3/4
Die einzusetzenden Maßnahmen und Handlungspakete zur Zielverwirklichung sind dabei
insbesondere vor dem Hintergrund nachzuvollziehen, dass zum Zeitpunkt der Vereinsgründung weder
das Thema Korruption noch die Probleme ihrer Bekämpfung und Prävention hinreichende
Öffentlichkeit erfahren haben. Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung waren weder in strukturelle
noch organisatorische Formen gegossen. Netzwerke und Erfahrungsaustausch waren keine
Selbstverständlichkeit. Das galt sicher für die privatwirtschaftlichen natürlichen und juristischen
Personen, die ohne Zweifel den Schwerpunkt der Vereinsmitgliedschaft bilden, allemal aber auch für
die öffentliche Hand.
Zwischenzeitlich hat jedoch (nicht nur) der Gesetzgeber reagiert, wie etwa mit dem Gesetz zur
Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in
Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsG) vom 16. Dezember 2004 sowie
dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der
Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 – vom 20.08.2014. Hinzuweisen wäre
auch auf das Strafrechtsänderungsgesetz vom 21.02.2014, mit dem der Tatbestand des § 108e StGB
in Bezug auf die Mandatstätigkeit grundlegend neugestaltet worden ist.
Auch die öffentlich rechtlichen Körperschaften insbesondere die Kommunen haben sich zunehmend
dem Thema gestellt und entsprechende Richtlinien vorbereit und erlassen, Kontrollmechanismen
geschaffen, insbesondere aber auch Erfahrungsaustausch und Abstimmung in kommunalen
Arbeitsgemeinschaften verankert.
Auch die Stadt Aachen ist bereits seit Jahren aktiv mit Maßnahmen der Korruptionsprävention. Vor
dem Hintergrund der zunehmenden Sensibilisierung einerseits und der rechtlich immer enger
ausgelegten Tatbestände der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme, sind bereits jetzt
entscheidende präventive Maßnahmen umgesetzt worden. Hierzu gehören:
der Erlass einer Antikorruptionsrichtlinie;
die Bestellung einer Antikorruptionsbeauftragten;
die Erweiterung von Aufgaben der Rechnungsprüfung (insb. Vergabeprüfung; Visa-Kontrollen;
Kassenprüfungen);
die Einrichtung eines zentralen Vergabemanagements;
der Erlass von Vergaberichtlinien (auf EU-Bundes- und Landesebene);
die Umsetzung von personalrechtlichen Maßnahmen bei Verstoß gegen arbeits- und
dienstrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten;
die systematische und verpflichtende Schulung für Führungskräfte im Rahmen des
Führungskräftenachwuchses sowie
die Risikoeinschätzung aller Dienststellen (sog. Gefährdungsatlas) - Anhang 4 -.
Der Erfahrungsaustausch ist über die entsprechende Vernetzung des Leiters des
Rechnungsprüfungsamtes gesichert. Auch die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Aachen,
Fachbereichsleitung FB 30, ist aktiv in den Schulungsmaßnahmen involviert und kommunal vernetzt.
Die Verankerung des Themas auch im Deutschen Städtetag ist selbstredend.
Anlage/n:
-
Vereinssatzung
Selbstverpflichtungserklärung für korporative Mitglieder
Veröffentlichung: „Transparency Deutschland und die korporativen kommunalen Mitglieder“
Präsentation Korruptionsbekämpfung; Risikoanalyse /Gefährdungsatlas der Stadt Aachen
Vorlage FB 30/0024/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2017
Seite: 4/4
Korruptionsprävention
Von der Risikoanalyse zum
Gefährdungsatlas
www.aachen.de
Korruption ist…
Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder
eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen
Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich
oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines
Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder
politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als
Funktionsträger in der Wirtschaft)
(BKA-Definition nach kriminologischer Forschung)
der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen (Transparency
International Deutschland e.V.)
wenn ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit
seiner Dienstausübung einen Vorteil erhält, der rechtlich nicht
vorgesehen ist (Prof. Dr. Matthias Einmahl, FHöV NRW)
FB 14 – Korruptionsprävention
2
Gesetzliche Grundlage
Grundsatz der Vorbeugung nach dem
Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG)
§ 19 Absatz 2 Satz 1 KorruptionsbG:
Öffentliche Stellen sind zur internen Festlegung korruptionsgefährdeter
Bereiche und der entsprechenden Arbeitsplätze verpflichtet
§ 19 Absatz 1 KorruptionsbG:
Präventionsmaßnahmen sind dem Grad der jeweils gegebenen
Korruptionsgefährdung anzupassen
§ 19 Absatz 2 Satz 2 KorruptionsbG:
Annahme korruptionsgefährdeter Bereiche insbesondere bei Einflussnahme auf
Aufträge, Fördermittel oder auf Genehmigungen, Gebote oder Verbote
FB 14 – Korruptionsprävention
3
Risikoabfrage und -analyse
Quantitative Erhebung von verschiedenen Risikopotenzialen
Projekt der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV)
April bis Juni 2017
Grundkonzeption eines Gefährdungsatlasses
FB 14 – Korruptionsprävention
4
Der Gefährdungsatlas
• gibt Hinweise über den Grad der Korruptionsgefährdung von Aufgaben und
Tätigkeiten sowie der Wirksamkeit vorhandener Sicherungssysteme in einer
Dienststelle oder Organisationseinheit.
• dient daher auch dem Schutz der Beschäftigten in besonders
korruptionsgefährdeten Bereichen.
• entsteht in einem 2-stufigen Verfahren:
Risikoabfrage
• Interview
• Fragebogen
Risikoanalyse
• Einstufung in eine
Gefährdungsskala
Gefährdungsatlas
FB 14 – Korruptionsprävention
5
Aufbau eines Gefährdungsatlasses
Quelle: Stand 16.05.2017 FB 11/502 Na
FB 14 – Korruptionsprävention
6
Ergebnis der Risikoanalyse
Verteilung der Gefährdungsstufen auf die erfassten 1.432 Stellen
Stufe 1
sehr geringes Risiko
Stufe 2
geringes Risiko
Stufe 3
durchschnittl. Risiko
Stufe 4
hohes Risiko
Stufe 5
besonders hohes Risiko
7
Übernahme der Grundkonzeption eines
Gefährdungsatlasses für die öffentliche Verwaltung
Verwaltungsvorstand
24.10.2017:
Vorstellung der
Grundkonzeption
Projektgruppe
16.11.2017:
Sachstandsbericht
FB 14 – Korruptionsprävention
13.06.2017:
Entscheidung zur Übernahme
der Grundkonzeption
Personalrat
03.11.2017:
Konzeptentwicklung
Qualitätssicherung
RPAU
8
Konzeptionierung
Gefährdungsatlas
Instrumente zur
Korruptionsprävention
Berichtswesen
Überarbeitung
Regelwerk
Quelle: eigene Darstellung
FB 14 – Korruptionsprävention
9
Gefährdungsatlas
• Fertigstellung und
Qualitätssicherung der
Risikoeinstufungen
• Einstufung der noch nicht
erfassten Bereiche nach
bisheriger Interviewtechnik
Gefährdungsatlas
Quelle: eigene Darstellung
FB 14 – Korruptionsprävention
10
Instrumente zur Korruptionsprävention
Instrumente zur
Korruptionsprävention
• Schulungen
• 4-Augen-Prinzip
• Funktionstrennung
• Personal-/Aufgabenrotation
• Dienstbesprechungen
• ……(Aufzählung nicht abschließend)
Quelle: eigene Darstellung
FB 14 – Korruptionsprävention
11
Überarbeitung Regelwerk
Überarbeitung
Regelwerk
• Korruptionsbekämpfung
• Annahme von Belohnungen und
Geschenken
• Sponsoring und Spenden
• Schulungsunterlagen
Quelle: eigene Darstellung
FB 14 – Korruptionsprävention
12
Berichtswesen
Berichtswesen
• Aufbau eines jährlichen Berichtswesens an
den Verwaltungsvorstand
• Bericht an die Aufsichtsbehörde und den
Rat (über RPAU)
Quelle: eigene Darstellung
FB 14 – Korruptionsprävention
13
Quelle: BMI
FB 14 – Korruptionsprävention
14