Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
279316.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.11.17, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 20:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 01/0359/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
29.11.2017
Änderungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses
hier: Einführung des Ehrenamtspasses für Personen bis
einschließlich 25 Jahren
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
06.12.2017
Hauptausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, den Ehrenamtspass der Stadt Aachen für Person bis einschließlich
25 Jahre einzuführen. Dieser soll nach zwei Jahren nachgewiesener ehrenamtlicher Tätigkeit mit einer
Laufzeit von drei Jahren ausgestellt werden.
Im Übrigen gelten die bisherigen Voraussetzungen zur Erlangung eines Ehrenamtspasses weiterhin.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt
aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0359/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 6.7.2016 empfahl die Verwaltung eine Verringerung der
Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses.
Nach einer Diskussion über den Verwaltungsvorschlag wurde die Entscheidung in der Sache vertagt.
Vor allem jüngeren Menschen soll der Erhalt dieses Zeichens der Wertschätzung für ehrenamtliches
Engagement erleichtert werden. Der nunmehr vorgelegte veränderte Beschlussvorschlag hat nach
Auffassung der Verwaltung die in der politischen Debatte benannten Argumente aufgenommen und
wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Es sind verwaltungsinterne Kosten in noch unbekannter Höhe für die Anpassung der Software sowie
die Bearbeitung und den Versand der zusätzlich zu erstellenden Ehrenamtspässe zu erwarten.
Vorlage FB 01/0359/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.11.2017
Seite: 2/2