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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
279316.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.11.17, 12:00
Aktualisiert
04.12.17, 20:08
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0359/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 29.11.2017 Änderungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses hier: Einführung des Ehrenamtspasses für Personen bis einschließlich 25 Jahren Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 06.12.2017 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt, den Ehrenamtspass der Stadt Aachen für Person bis einschließlich 25 Jahre einzuführen. Dieser soll nach zwei Jahren nachgewiesener ehrenamtlicher Tätigkeit mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgestellt werden. Im Übrigen gelten die bisherigen Voraussetzungen zur Erlangung eines Ehrenamtspasses weiterhin. Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0359/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: In der Sitzung des Hauptausschusses am 6.7.2016 empfahl die Verwaltung eine Verringerung der Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses. Nach einer Diskussion über den Verwaltungsvorschlag wurde die Entscheidung in der Sache vertagt. Vor allem jüngeren Menschen soll der Erhalt dieses Zeichens der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement erleichtert werden. Der nunmehr vorgelegte veränderte Beschlussvorschlag hat nach Auffassung der Verwaltung die in der politischen Debatte benannten Argumente aufgenommen und wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es sind verwaltungsinterne Kosten in noch unbekannter Höhe für die Anpassung der Software sowie die Bearbeitung und den Versand der zusätzlich zu erstellenden Ehrenamtspässe zu erwarten. Vorlage FB 01/0359/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2017 Seite: 2/2