Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
278850.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
24.11.17, 12:00
Aktualisiert
02.12.17, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 37/0032/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
24.11.2017
Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.12.2017
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Brandschutzbedarfsplan zur Kenntnis.
Vorlage FB 37/0032/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht zu beziffern. Die konkrete Umsetzung der
vorgesehenen Maßnahmen wird kontinuierlich und zeitnah mit der Verwaltung abgestimmt und den
zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die nach Beschluss eines neuen Brandschutzbedarfsplanes ggf. durchzuführenden Baumaßnahmen
erfordern entsprechende finanzielle Einplanungen im städtischen Haushalt.
Vorlage FB 37/0032/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die
Gemeinden
haben
gem.
§
3
Abs.
6
des
Brandschutz-,
Hilfeleistungs-,
Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) vom 17.12.2015 unter Beteiligung ihrer
Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr
aufzustellen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Die
Intention
des
Brandschutzbedarfsplans
ist
die
Definition
einer
Organisations-
und
Ausstattungsstruktur für die Feuerwehr, so dass eine definierte Qualität der Hilfeleistungen erreicht
werden kann. Die Basis dieses Bedarfsplans bildet dabei das Schutzziel, bestehend aus den
Hilfsfristen,
den
Funktionsstärken
und
dem
Erreichungsgrad.
Schutzziele
definieren
die
Funktionsstärke, mit der die anrückenden Kräfte innerhalb der Hilfsfrist (Zeitspanne von der
Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) die Einsatzstelle erreichen müssen. Der
prozentuale Anteil der Einsätze, bei denen die Schutzziele erfüllt werden (Erreichungsgrad), stellt die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr dar und wird im Brandschutzbedarfsplan, der vom Rat der Stadt
Aachen beschlossen wird, definiert. Dieser ist statistisch festgelegt, um einen Anhaltspunkt zu haben,
ab welchem Wert der Erreichungsgrad als nicht tolerierbar gilt.
Der Brandschutzbedarfsplan enthält eine möglichst zeitgemäße Aufgaben- und Personalstruktur, ist
auf den aktuellen Stand der Technik sowie auf anerkannte Taktikstandards angepasst und beinhaltet
die
Fortschreibungen
aufgrund
zukünftig
wahrzunehmender
Aufgaben.
Der
gültige
Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 1996 wird derzeit aktualisiert und aufgearbeitet.
Auf Grundlage der dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in der Sitzung am 01.12.2016
vorgestellten Risikoanalyse für die Stadt Aachen
hat das Beratungsunternehmen FORPLAN
Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH,
Bonn als externer Berater an der Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans weiter mitgewirkt.
Eine Zusammenfassung der vorliegenden Ergebnisse erfolgt durch den Gutachter in der Sitzung.
Nach Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes wird dieser dem Ausschuss erneut vorgestellt vor
abschließender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen.
Anlage/n:
./.
Vorlage FB 37/0032/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.11.2017
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