Daten
Kommune
Aachen
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276359.pdf
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397 kB
Erstellt
08.11.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Steuern und Kasse
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0093/WP17
öffentlich
08.11.2017
B 03/10
20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt
Aachen
Hier: Notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.12.2017
12.12.2017
13.12.2017
Finanzausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20.
Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt beschließt den 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2017
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Gebührenbedarfsberechnung 2018
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,75 € auf 2,82 €.
Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,04 €
von 1,58 € auf 1,62 €.
Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,03 € auf 1,05 €.
Die zum 01.01.2018 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.
Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8,
§ 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2018 wie folgt neu festzusetzen:
Zu § 3 (8)
Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,75 auf € 2,82 zu erhöhen.
Zu § 3a (3)
Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,58 auf
€ 1,62 zu erhöhen.
Zu § 4 (6)
Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,03 auf € 1,05 zu erhöhen.
Gebührenhöhe
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung
für den Entwässerungshaushalt 2018 würde bei
unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden Kostenvolumen in
Höhe von insgesamt 55.586.951,- € einen Verlust in Höhe von 1.293.651,- € ausweisen
(siehe
Anlage 3).
Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 63.433.700,- € (siehe Anlage 2) ist, eine
Anhebung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.
Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW wird sich voraussichtlich um 150.000 m³ auf
14.400.000 m³ erhöhen. Der allgemeine Abwärtstrend der Frischwasserverbräuche scheint beendet.
Durch kontinuierliche Erschließung von Neubaugebieten steigen die Frischwasserverbrauchsmengen
wieder an.
Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr werden aufgrund der
o.g. Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 150.000 m²). Insgesamt werden 2018 voraussichtlich
14.250.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden
Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 422.299,- € steigen.
Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2017
Seite: 3/5
Dies entspricht einer Kostensteigerung von 0,67 %.
Durch die kontinuierlichen Entnahmen aus dem Sonderposten Kanal in den Jahren 2015 bis 2017,
2015 – 1.000.000,- €,
2016 – 2.500.000,- €,
2017 – 2.000.000,- €,
konnten die gebührenrelevanten Kosten zum Teil aufgefangen werden. Der Sonderposten Kanal ist
nach diesen Entnahmen größtenteils aufgezehrt.
Für 2018 steht lediglich ein Betrag in Höhe von maximal 250.000,- € zur Auflösung zur Verfügung,
sodass eine Anhebung der Gebühren unvermeidbar ist.
Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das
Betriebsführungsentgelt
(BFE)
wurde
gemäß
der
vertraglichen
Vereinbarungen
wie
Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 51.000 € angepasst. Dies entspricht
einer Kostensteigerung von ca. 0,88 %.
Wasserverbandsbeitrag
Der
an
den
Wasserverband
(WVER)
zu
zahlende
Beitrag
ergibt
sich
aus
den
wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen
Veranlagungsregeln.
Für 2018 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.957.000 € und
sinkt somit um 43.900 € bzw. -0,16 %.
Kalkulatorische Kosten
Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den
Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 135.000 € auf
insgesamt 12.217.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 629.000 € auf insgesamt 16.484.000 €.
Der kalkulatorische Zinssatz wird 2018 unverändert mit 5,81% angesetzt.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2017 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung
2018 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.
Auswirkungen
Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2017
Seite: 4/5
Für einen 4 Personen-Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch in Höhe von
120 m³ Wasser, bedeutet die Erhöhung der Schmutzwassergebühren Mehrkosten in Höhe von 38,40
€ jährlich.
120 m³ x 2,75 €/ m³ = 330,00 € jährlich (2017)
120 m³ x 2,82 €/ m³ = 338,40 € jährlich (2018)
Anlage/n:
1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2008
2. Kostenübersicht
3. Kostenzuordnung
4. Entwurf des 20. Nachtrages zur Kanalgebührensatzung
5. Abwassergebühren im städteregionalen Vergleich
Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.11.2017
Seite: 5/5
Anlage 1
Niederschlagswasser
14.400.000
14.200.000
qm
14.000.000
13.800.000
Ist-Fläche
13.600.000
Prognose
13.400.000
13.200.000
13.000.000
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Jahr
Schmutzwasser
16.000.000
15.000.000
cbm
14.000.000
13.000.000
Ist-Menge
12.000.000
Prognose
11.000.000
10.000.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Jahr
Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser
40.000
35.000
30.000
Ist-Menge
cbm
25.000
Prognose
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
Anlage 2
Kanalbenutzungsgebühren 2018
Gebührenrelevante Kosten
PSP 1-110102-900-9
2017
€
Sachkonto
50110000
50120000
50220000
50320000
50510000
50610000
52320000
52320000
52350000
52380000
52520000
52790000
52790000
52790000
52790000
52790000
53130000
54130000
54140000
54310000
54897770
54930000
55150000
57199900
58110000
58110000
+/-
+/-
€
%
74.000
3.900
300
800
31.000
6.000
9.000
2.000
34.000
23.000
150.000
5.789.000
250.000
66.500
82.000
26.000
27.000.900
1.500
900
12.000
845.500
9.500
15.855.000
12.082.000
82.500
707.201
80.900
3.900
300
800
24.900
4.900
8.000
1.500
34.000
23.000
150.000
5.840.000
250.000
66.500
3.000
20.000
26.957.000
2.000
900
10.000
470.000
11.500
16.484.000
12.217.000
176.000
743.600
6.900
0
0
0
-6.100
-1.100
-1.000
-500
0
0
0
51.000
0
0
-79.000
-6.000
-43.900
500
0
-2.000
-375.500
2.000
629.000
135.000
93.500
36.399
9,32
0,00
0,00
0,00
-19,68
-18,33
-11,11
-25,00
0,00
0,00
0,00
0,88
0,00
0,00
-96,34
-23,08
-0,16
33,33
0,00
-16,67
-44,41
21,05
3,97
1,12
113,33
5,15
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (hier Grisu-Kosten für FB 11/4, Software für Dichtheitsnachweise)
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern")
58110000 Auf. Aus internen Leistungsbez. Erstattung P.Kosten B 03
30.000
488.000
0
30.000
488.000
51.000
0
0
51.000
0,00
0,00
100,00
Zwischensumme 58110000
1.307.701
1.488.600
180.899
13,83
Ausgaben:
63.662.501
64.152.700
490.199
0,77
Einnahmen:
220.000
10.000
100
1.000
161.000
9.000
401.100
280.000
10.000
100
1.000
161.000
16.900
469.000
60.000
0
0
0
0
7.900
67.900
0,00
27,27
0,00
0,00
0,00
0,00
87,78
16,93
63.261.401
63.683.700
422.299
0,67
Entnahme aus dem Sonderposten Kanal
gem. § 6 Abs. 2 KAG
-2.000.000
-250.000
1.750.000
Umzulegenden Kosten:
61.261.401
63.433.700
2.172.299
43220000
43110000
45910000
44880000
44820000
48110000
Dienstbezüge Beamte
Entgelte tariflich Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse
Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung
Zuführung f. Pensionsrückstellungen
Zuführung f. Beihilferückstellungen
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein"))
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren)
Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung)
Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL)
Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entsorgung Schlämme geschlossene Gruben)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand)
Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur)
Aus.- und Fortbildung
Aufw. für übernommene Reisekosten
Geschäftsaufwendungen
Abwasserabgaben
Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen)
Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals)
Abschreibungen
Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73
Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag)
2018
€
Abzüglich Einnahmen:
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung)
Verwaltungsgebühren
Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben)
Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm)
Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand)
Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA))
3,55
Anlage 3
Kanalbenutzungsgebühren 2018
endgültige Kostenzuordnung
prozentuale Aufteilung der SW / RW-Anteile gem. Gutachten Ing.-Büro Berg v. 14.11.2016
a)
Städt. Anteil für Straßenentwässerung
7.846.749 €
b)
Kostenanteil für Niederschlagswasser von
priv. befestigten und an die Kanalisation
angeschlossenen Flächen
14.983.040 €
c)
Kostenanteil für Schmutzwasser
40.587.711 €
d)
Kostenanteil für nicht behandlungsbedürftiges
Abwasser
22.829.789 €
40.603.911 €
16.200 €
63.433.700 €
Gebührensätze
zu b)
Regenwassergebühr:
14.983.040
14.250.000
1,0514 €
z.Zt.
1,03 €/m²
Erhöhung um 2 Cent auf 1,05 €/m²
zu c)
Schmutzwassergebühr:
40.587.711
14.400.000
2,8186 €
z.Zt.
2,75 €/m³
Erhöhung um 7 Cent auf 2,82 €/m³
zu d)
Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges
Abwasser
23.292.855
14.400.000
1,6176 €
z.Zt.
1,58 €/m³
Erhöhung um 4 Cent auf 1,62 €/m³
Gebühreneinnahmen
Geb.-Einnahmen
alte Tarife
Gebührenvorschlag:
RW:
14.250.000 m²
x
1,05 €
14.962.500
1,03 €
14.677.500
SW:
14.400.000 m³
x
2,82 €
40.608.000
2,75 €
39.600.000
10.000 m³
x
1,62 €
Einnahmen:
16.200
55.586.700
1,58 €
15.800
54.293.300
n.bb.Abw.:
Durch Kanalbenutzungsgebühren
zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d)
55.586.951
Unterdeckung
-251
55.586.951
Unterdeckung
-1.293.651
Anlage 3
20. NACHTRAG
zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Aachen
vom _______________
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni
1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat
der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ___________ folgenden Nachtrag beschlossen:
1.
§ 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung:
„Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,82.
2.
§ 3 a Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser beträgt je Kubikmeter € 1,62.
3.
§ 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,05.
4.
Inkrafttreten
Dieser 20. Nachtrag tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Anlage 5
Vergleich der Abwassergebühren in der StädteRegion Aachen - 2017
Stadt
Schmutzwasser Niederschlagswasser kumuliert:
Alsdorf
3,45 €
1,23 €
4,68 €
Baesweiler
3,07 €
1,20 €
4,27 €
Eschweiler
2,33 €
1,50 €
3,83 €
Herzogenrath
3,81 €
0,99 €
4,80 €
Monschau
5,38 €
1,26 €
6,64 €
Roetgen
3,97 €
1,00 €
4,97 €
5,07 €
Simmerath
4,43 €
0,64 €
Stolberg
2,80 €
1,30 €
4,10 €
Würselen
2,65 €
1,02 €
3,67 €
Durchschnitt:
3,45 €
1,14 €
4,60 €
Aachen 2017
Aachen 2018
2,75 €
2,82 €
1,03 €
1,05 €
3,78 €
3,87 €
Bei der Durchschnittsberechnung wurden zur Nivellierung jeweils die höchsten bzw. niedrigsten
Werte nicht mit einbezogen.