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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
276359.pdf
Größe
397 kB
Erstellt
08.11.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 14:11

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Steuern und Kasse Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0093/WP17 öffentlich 08.11.2017 B 03/10 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen Hier: Notwendige Anpassung der Gebührenhöhe Beratungsfolge: TOP: 4 Datum Gremium Zuständigkeit 05.12.2017 12.12.2017 13.12.2017 Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt beschließt den 20. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2018 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2017 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2017 Seite: 2/5 Erläuterungen: Gebührenbedarfsberechnung 2018 Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,75 € auf 2,82 €. Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,04 € von 1,58 € auf 1,62 €. Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,03 € auf 1,05 €. Die zum 01.01.2018 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend. Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8, § 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2018 wie folgt neu festzusetzen: Zu § 3 (8) Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,75 auf € 2,82 zu erhöhen. Zu § 3a (3) Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,58 auf € 1,62 zu erhöhen. Zu § 4 (6) Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,03 auf € 1,05 zu erhöhen. Gebührenhöhe Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2018 würde bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 55.586.951,- € einen Verlust in Höhe von 1.293.651,- € ausweisen (siehe Anlage 3). Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten in Höhe von 63.433.700,- € (siehe Anlage 2) ist, eine Anhebung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich. Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW wird sich voraussichtlich um 150.000 m³ auf 14.400.000 m³ erhöhen. Der allgemeine Abwärtstrend der Frischwasserverbräuche scheint beendet. Durch kontinuierliche Erschließung von Neubaugebieten steigen die Frischwasserverbrauchsmengen wieder an. Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr werden aufgrund der o.g. Erschließungen weiterhin ansteigen (+ 150.000 m²). Insgesamt werden 2018 voraussichtlich 14.250.000 m² versiegelte Flächen veranlagt werden Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 422.299,- € steigen. Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2017 Seite: 3/5 Dies entspricht einer Kostensteigerung von 0,67 %. Durch die kontinuierlichen Entnahmen aus dem Sonderposten Kanal in den Jahren 2015 bis 2017, 2015 – 1.000.000,- €, 2016 – 2.500.000,- €, 2017 – 2.000.000,- €, konnten die gebührenrelevanten Kosten zum Teil aufgefangen werden. Der Sonderposten Kanal ist nach diesen Entnahmen größtenteils aufgezehrt. Für 2018 steht lediglich ein Betrag in Höhe von maximal 250.000,- € zur Auflösung zur Verfügung, sodass eine Anhebung der Gebühren unvermeidbar ist. Betriebsführungsentgelt STAWAG Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 51.000 € angepasst. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca. 0,88 %. Wasserverbandsbeitrag Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln. Für 2018 beträgt der prognostizierte Beitrag für den Bereich Abwasserwesen ca. 26.957.000 € und sinkt somit um 43.900 € bzw. -0,16 %. Kalkulatorische Kosten Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 135.000 € auf insgesamt 12.217.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 629.000 € auf insgesamt 16.484.000 €. Der kalkulatorische Zinssatz wird 2018 unverändert mit 5,81% angesetzt. Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2017 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2018 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden. Auswirkungen Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2017 Seite: 4/5 Für einen 4 Personen-Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Verbrauch in Höhe von 120 m³ Wasser, bedeutet die Erhöhung der Schmutzwassergebühren Mehrkosten in Höhe von 38,40 € jährlich. 120 m³ x 2,75 €/ m³ = 330,00 € jährlich (2017) 120 m³ x 2,82 €/ m³ = 338,40 € jährlich (2018) Anlage/n: 1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2008 2. Kostenübersicht 3. Kostenzuordnung 4. Entwurf des 20. Nachtrages zur Kanalgebührensatzung 5. Abwassergebühren im städteregionalen Vergleich Vorlage B 03/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 28.11.2017 Seite: 5/5 Anlage 1 Niederschlagswasser 14.400.000 14.200.000 qm 14.000.000 13.800.000 Ist-Fläche 13.600.000 Prognose 13.400.000 13.200.000 13.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Schmutzwasser 16.000.000 15.000.000 cbm 14.000.000 13.000.000 Ist-Menge 12.000.000 Prognose 11.000.000 10.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 40.000 35.000 30.000 Ist-Menge cbm 25.000 Prognose 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Anlage 2 Kanalbenutzungsgebühren 2018 Gebührenrelevante Kosten PSP 1-110102-900-9 2017 € Sachkonto 50110000 50120000 50220000 50320000 50510000 50610000 52320000 52320000 52350000 52380000 52520000 52790000 52790000 52790000 52790000 52790000 53130000 54130000 54140000 54310000 54897770 54930000 55150000 57199900 58110000 58110000 +/- +/- € % 74.000 3.900 300 800 31.000 6.000 9.000 2.000 34.000 23.000 150.000 5.789.000 250.000 66.500 82.000 26.000 27.000.900 1.500 900 12.000 845.500 9.500 15.855.000 12.082.000 82.500 707.201 80.900 3.900 300 800 24.900 4.900 8.000 1.500 34.000 23.000 150.000 5.840.000 250.000 66.500 3.000 20.000 26.957.000 2.000 900 10.000 470.000 11.500 16.484.000 12.217.000 176.000 743.600 6.900 0 0 0 -6.100 -1.100 -1.000 -500 0 0 0 51.000 0 0 -79.000 -6.000 -43.900 500 0 -2.000 -375.500 2.000 629.000 135.000 93.500 36.399 9,32 0,00 0,00 0,00 -19,68 -18,33 -11,11 -25,00 0,00 0,00 0,00 0,88 0,00 0,00 -96,34 -23,08 -0,16 33,33 0,00 -16,67 -44,41 21,05 3,97 1,12 113,33 5,15 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (hier Grisu-Kosten für FB 11/4, Software für Dichtheitsnachweise) 58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern") 58110000 Auf. Aus internen Leistungsbez. Erstattung P.Kosten B 03 30.000 488.000 0 30.000 488.000 51.000 0 0 51.000 0,00 0,00 100,00 Zwischensumme 58110000 1.307.701 1.488.600 180.899 13,83 Ausgaben: 63.662.501 64.152.700 490.199 0,77 Einnahmen: 220.000 10.000 100 1.000 161.000 9.000 401.100 280.000 10.000 100 1.000 161.000 16.900 469.000 60.000 0 0 0 0 7.900 67.900 0,00 27,27 0,00 0,00 0,00 0,00 87,78 16,93 63.261.401 63.683.700 422.299 0,67 Entnahme aus dem Sonderposten Kanal gem. § 6 Abs. 2 KAG -2.000.000 -250.000 1.750.000 Umzulegenden Kosten: 61.261.401 63.433.700 2.172.299 43220000 43110000 45910000 44880000 44820000 48110000 Dienstbezüge Beamte Entgelte tariflich Beschäftigte Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung Zuführung f. Pensionsrückstellungen Zuführung f. Beihilferückstellungen Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein")) Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren) Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung) Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL) Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entsorgung Schlämme geschlossene Gruben) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG) Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand) Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur) Aus.- und Fortbildung Aufw. für übernommene Reisekosten Geschäftsaufwendungen Abwasserabgaben Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen) Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals) Abschreibungen Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73 Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag) 2018 € Abzüglich Einnahmen: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung) Verwaltungsgebühren Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben) Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm) Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand) Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA)) 3,55 Anlage 3 Kanalbenutzungsgebühren 2018 endgültige Kostenzuordnung prozentuale Aufteilung der SW / RW-Anteile gem. Gutachten Ing.-Büro Berg v. 14.11.2016 a) Städt. Anteil für Straßenentwässerung 7.846.749 € b) Kostenanteil für Niederschlagswasser von priv. befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen 14.983.040 € c) Kostenanteil für Schmutzwasser 40.587.711 € d) Kostenanteil für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 22.829.789 € 40.603.911 € 16.200 € 63.433.700 € Gebührensätze zu b) Regenwassergebühr: 14.983.040 14.250.000 1,0514 € z.Zt. 1,03 €/m² Erhöhung um 2 Cent auf 1,05 €/m² zu c) Schmutzwassergebühr: 40.587.711 14.400.000 2,8186 € z.Zt. 2,75 €/m³ Erhöhung um 7 Cent auf 2,82 €/m³ zu d) Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser 23.292.855 14.400.000 1,6176 € z.Zt. 1,58 €/m³ Erhöhung um 4 Cent auf 1,62 €/m³ Gebühreneinnahmen Geb.-Einnahmen alte Tarife Gebührenvorschlag: RW: 14.250.000 m² x 1,05 € 14.962.500 1,03 € 14.677.500 SW: 14.400.000 m³ x 2,82 € 40.608.000 2,75 € 39.600.000 10.000 m³ x 1,62 € Einnahmen: 16.200 55.586.700 1,58 € 15.800 54.293.300 n.bb.Abw.: Durch Kanalbenutzungsgebühren zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d) 55.586.951 Unterdeckung -251 55.586.951 Unterdeckung -1.293.651 Anlage 3 20. NACHTRAG zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Aachen vom _______________ Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ___________ folgenden Nachtrag beschlossen: 1. § 3 Absatz 8 erhält folgende Fassung: „Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,82. 2. § 3 a Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser beträgt je Kubikmeter € 1,62. 3. § 4 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,05. 4. Inkrafttreten Dieser 20. Nachtrag tritt am 01.01.2018 in Kraft. Anlage 5 Vergleich der Abwassergebühren in der StädteRegion Aachen - 2017 Stadt Schmutzwasser Niederschlagswasser kumuliert: Alsdorf 3,45 € 1,23 € 4,68 € Baesweiler 3,07 € 1,20 € 4,27 € Eschweiler 2,33 € 1,50 € 3,83 € Herzogenrath 3,81 € 0,99 € 4,80 € Monschau 5,38 € 1,26 € 6,64 € Roetgen 3,97 € 1,00 € 4,97 € 5,07 € Simmerath 4,43 € 0,64 € Stolberg 2,80 € 1,30 € 4,10 € Würselen 2,65 € 1,02 € 3,67 € Durchschnitt: 3,45 € 1,14 € 4,60 € Aachen 2017 Aachen 2018 2,75 € 2,82 € 1,03 € 1,05 € 3,78 € 3,87 € Bei der Durchschnittsberechnung wurden zur Nivellierung jeweils die höchsten bzw. niedrigsten Werte nicht mit einbezogen.