Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
275721.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
30.10.17, 12:00
Aktualisiert
09.01.18, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 18/0107/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
30.10.2017
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener
Stadtbetrieb 2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.12.2017
07.12.2017
13.12.2017
Finanzausschuss
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Rat der Stadt Aachen
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2018 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.
Vorlage E 18/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2017
Seite: 1/8
Erläuterungen:
VORWORT
Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die
Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen,
Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und
gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde
das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes
des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.
Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt
aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2018 dar. Er
besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c),
dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-b), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die
Jahre 2018-2022 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle
Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.
Organigramm Aachener Stadtbetrieb
(Stand 01.04.2016)
Vorlage E 18/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2017
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Durch den Reorganisationsprozess 2013 wurde die Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes
verschlankt und Kompetenzen unter einer einheitlichen Führung gebündelt.
Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist
produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin
Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.
ERFOLGSPLAN
Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die
Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen
wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und
entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der
Aufgaben.
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im
Wirtschaftsjahr 2018 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen
auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18
ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei
der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 43.365 T€ (Vorjahr 43.436 T€).
In den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung können durch organisatorische Optimierungen
Kosten gespart werden. Der Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2018 liegt daher unter dem Planansatz
2017. Im Bereich Friedhofswesen und Krematorium wurde der Planansatz für den Zuschuss im
Vergleich zum Vorjahr erhöht um den geplanten Aufwand zu saldieren.
Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen
Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.
Zuschuss städtischer Haushalt
Im Bereich der Grün- und Freiflächenpflege und der Straßenunterhaltung und Brückenbau erhält der
Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten des
Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über die innerbetriebliche
Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem
städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie
Straßenunterhaltung und Brückenbau. Der Planansatz 2018 entspricht dem im städtischen
Haushaltsplan 2018 von FB 20 festgelegten Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2018. Ausgehend vom
festgeschriebenen Zuschuss des Vorjahres wurden in den Geschäftsbereichen der Grün- und
Freiflächenpflege sowie der Straßenunterhaltung und Brückenbau die Betriebskostenzuschüsse
aufgrund des prognostizierten Defizits um insgesamt 2.500 T€ erhöht.
Vorlage E 18/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2017
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Derzeit reicht im Bereich Grün- und Freiflächenpflege trotz Erhöhung seitens der Stadt Aachen der
Zuschuss nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu saldieren. Ein möglicher Fehlbedarf in
Höhe von 398 T€ ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener
Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen
bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet,
sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes
bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sollten grundsätzlich,
nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu
bezahlen sein.
Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen
Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn
eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche
Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der
Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen
Abfallwirtschaft
Betrag
Bemerkung
2.283 T€
Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD; Erlöse aus
Stromverkauf Deponie Herzogenrath
Friedhof und
25 T€
Krematorium
Grün-
Erlöse durch den Verkauf Grabsteinen und
Metallen; Mieteinnahmen
125 T€
und
gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten;
Veranstaltungen
Freiflächenpflege
Kaufmännischer
290 T€
Bereich / Technik
Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe,
Arbeiten und Leistungen der Werkstatt; Einnahmen
der betriebseigenen Kantine; Mieteinnahmen
Straßenunterhaltun
460 T€
g/
Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und
Sicherstellung der Verkehrssicherheit
Brückenbau
Straßenreinigung
132 T€
Sonderreinigungen, Winterdienst an Schulen und
Kindertagesstätten
Vorlage E 18/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2017
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Sonstige Erträge
Friedhofswesen
Betrag
Bemerkung
789 T€
Einnahmen aus Grabanlagen und
Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;
Einmalzahlung der Stadt Aachen zur Deckung
Unterhaltungskosten Krematorium und Friedhöfe;
Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe;
Erlöse durch den Verkauf von GWG
Grün-
42 T€
Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und
und
Leistungen;
Freiflächenpflege
Erlöse durch den Verkauf von GWG; Ersatz für
Schäden
Kaufmännischer
59 T€
Bereich / Technik
Erträge aus Personalkostenerstattungen;
Fördermittel; Ersatz für Schäden
Abfallwirtschaft
16 T€
Erlöse aus Anlagenabgängen
Straßenunterhaltun
9 T€
Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen
15 T€
Erlöse aus Anlagenabgängen
g
Straßenreinigung
AUFWENDUNGEN
Material- und Dienstleistungsaufwand
Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten,
gärtnerische Unterhaltung, Baumpflegearbeiten, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).
Personalaufwand
Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem
Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen
geführt und von dieser bezahlt. Zum 01.01.2018 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die
Aufwendungen der Beamten in Summe von 1.107 T€. Die Kosten werden jedoch durch den
Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge
enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit
nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf
vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen
nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen
Personals.
Im Bereich der Personalkosten wurde eine moderate Steigerung anlässlich der in 2018 anstehenden
Tarifsteigerung und den allgemeinen Stufensteigerungen eingeplant.
Vorlage E 18/0107/WP17 der Stadt Aachen
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Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeiter,
welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen
Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten
Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeiter in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der
Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.
Kapitalaufwand
Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den
Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren
kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und
handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die
Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen, Steuern
Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des
Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.
INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen
Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes
bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen,
Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen
wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht,
die eine umfassende Transparenz bietet.
JAHRESERGEBNIS
Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -606 T€ (Vorjahr -2.517 T€) ab. Die
Abweichung zum Vorjahreswert ist hauptsächlich auf die Erhöhung des Zuschusses des städtischen
Haushaltes zurückzuführen. Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im Wirtschaftsjahr 2018
ist, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten, Rückstände aufzuarbeiten und die
Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Durch stetige Kontrolle und
Hinterfragung der Prozesse sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert werden, so dass der
wirtschaftliche Umgang mit den Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des
Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen
(Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Außerdem wird die Elektromobilität des Betriebes
weiter gefördert, um den Verbrauch der Kraftstoffe weiter zu reduzieren. Auf den Gebäuden Madrider
Ring und Wilmersdorfer Straße wurde im Jahr 2016 eine Photovoltaikanlage aufgebaut und in Betrieb
genommen, welche den Strombedarf weitestgehend deckt und die bislang anfallenden Stromkosten
deutlich senkt. Die alten Silos des Betriebs zur Lagerung von Streusalz und Split für den Winterdienst
wurden abgerissen und durch eine moderne Salzhalle ersetzt.
Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die
voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr
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folgenden Jahre gibt. Verdeutlicht wird hier die Absicht, den Betriebskostenzuschuss aus dem
städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft weitestgehend konstant zu halten. Wie im
Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch
Aufgabenerweiterung nicht enthalten.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig
erklärt werden.
VERMÖGENSPLAN
Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach
Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur
Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene
Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt
wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.
Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu
entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig
deckungsfähig erklärt werden.
Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die
voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen
zugeordnet.
1
2
bis 1.000 EUR
1.001 - 5.000 EUR
3
4
5
6
7
5.001. - 20.000 EUR
20.001 - 50.000 EUR
50.001 - 100.000 EUR
100.001 - 500.000 EUR
über 500.000 EUR
STELLENPLAN
Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.
Beschäftigte
Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund der neuen Entgeltordnung
im TVöD, die am 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Die zusätzlich geplanten Stellen im Wirtschaftsjahr
2018 resultieren zum einen aus einer Organisationsüberprüfung im Bereich Straßenunterhaltung und
Brückenbau und zum anderen aus einer Aufgabenerweiterung im Bereich der Baumkontrolle, welche
künftig im Auftrag des FB 23 für unbebaute städtische Liegenschaft durch den Stadtbetrieb
durchgeführt wird.
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Auszubildende
In 2018 werden 28 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb beschäftigt.
Beamte
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden
hier nur nachrichtlich aufgeführt.
FINANZPLAN 2018-2022
Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft
über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche
Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2018 das
betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Der Aachener Stadtbetrieb wird in
Abstimmung mit der Stadtkämmerin keine Kredite zur Deckung des Investitionsvolumens aufnehmen.
Da den geplanten Investitionen 2018 in Höhe von 4.531 T€ die geplante Kredittilgung aus einem für
ab dem Jahr 2018 neu vereinbarten Darlehnsvertrag von 500 T€ hinzugerechnet wird und dieser
Summe Abschreibungen in Höhe von 3.069 T€ und geplanten Abgängen des Anlagevermögens von
150 T€ gegenüberstehen, ergibt sich eine Finanzierungslücke, welche bilanziell z.B. durch die
allgemeine Rücklage gedeckt wird.
Anlage/n:
Erfolgsplan
Vermögensplan
Finanzplan
Vorlage E 18/0107/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.12.2017
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